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Ehrenkodex
der Pressefreiheit [ in Österreich ]
von Peter
Zöhrer am
5. März 2001 um 03:55 Uhr
Herr Schlittenbauer &
Co wären gut darin beraten über folgenden Text zu
reflektieren: Punkt 4. des Ehrenkodex der Österreichischen
Presse: Die Freiheit in der Berichterstattung und Kommentar ist
integrierender Bestandteil der Pressefreiheit. Persönliche
Diffamierungen, Verunglimpfungen und Verspottungen aber sind ein
Mißbrauch dieser Freiheit, sie verstoßen gegen das
journalistische Ethos. Dies gilt auch für
Pauschalverdächtigungen und Pauschalverunglimpfungen von
Personen oder Personengruppen. Jede Diskriminierung aus rassischen,
religiösen, nationalen oder sonstigen Beweggründen ist
unzulässig. Die Veröffentlichung bewußt entstellender
und/oder diffamierender bildlicher Darstellungen ist unzulässig.
Das sind ethische Verkehrsregeln für alle jene, die
Medien und Internet benützen. Auch 'Sektenjäger' sollten
sich nach diesen Regeln halten. Mehr über 'Sekten' und
'Sektenjäger' finden Sie auf FOREF
(www.religionsfreiheit.at).
Homepage:
http://www.religionsfreiheit.at
Enthoben
vom Internet aus dem forumroman @
http://www.kult-co-tirol.at/text/foru.htm
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