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Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Verden
– 9 Js 267/63 –
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Verden
(Aller), den 16. 4. 1963
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An das
Amtsgericht – Jugendrichter –
in
Sulingen/Hann.
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Anklageschrift
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Der
Maurerlehrling Martin [ M i t c h e l l ] , geb. am 28. 7. 1946 in
Berlin, wohnhaft in Freistatt (Haus Neuwerk), Deutscher [sic
= staatenlos],
ledig.
Vormund: NN [sic
= Herr Klotz,
Berzirksjugendamt Berlin-Reinickendorf ]
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wird
angeklagt,
in der Nacht zum 27. Februar 1963 in der Nähe
von Sulingen [sic =
Diepholz] nach Ausbrechen aus den Betheler
Zweiganstalten in Freistatt in der Nähe von Sulingen [sic
= Diepholz] einem noch
nicht ermittelten Geschädigten aus dessen Scheune einen
Frack gestohlen zu haben.
Der Jugendliche war zur Zeit der
Tat nach seiner geistigen und sittlichen Entwicklung reif
genug, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht
zu handeln.
Vergehen, strafbar nach § 242 StGB, §§
1, 3 JGG.
Beweismaterial: Geständnis des
Jugendlichen.
Es wird beantragt,
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Das
Hauptverfahren vor dem Amtsgericht – Jugend- richter –
in Sulingen zu eröffnen.
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Stoll
(Stoll) Staatsanwalt
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