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V
e r m e r k
Betr: Martin [ M i t c h e l l ] , geb.
28.7.1946
Für den o. g. Jugendlichen stand am 2.4.62
Hauptverhandlungs- termin beim Jugendschöffengericht
Tiergarten an.
Vor Termin-Beginn wurde bekannt, daß
der Vater [des Jugendlichen] z.Z. in
Untersuchungshaft [in Berlin-Moabit]
einsitzt[**]. Der Anfang
des Gerichtsverfahrens [gegen Martin
Mitchell, wegen
gemeinschaftlichen schweren Diebstahls,
nach einer Entweichung vom Jugendhof in Berlin- Schlachtensee
zusammen mit seinem Freund Dieter W[........], ausgelöst durch
Mobbing und Bedrohung der beiden von Seiten anderer
dort untergebrachter gewalttätiger Jugendlichen]
verzögerte sich deshalb etwas, weil Herr [Mitchell] [der
Vater, auf Bitte des Sohnes hin]
erst zugeführt werden mußte.
[Mitchell] und
W[........] waren geständig, die Diebstähle begangen zu
haben, deren sie angeklagt waren. Herr [Mitchell] [der
Vater], von dem man in der Verhandlung einige
querulatorische Ergüsse erwartet hatte, war von der
veränderten Situation sichtlich beeindruckt, er kam so
nicht "zur Entfaltung".
Für Martin
[Mitchell] fiel positiv ins Gewicht, daß er ein
ausge- zeichnetes Abschlusszeugnis der Abschlussklasse im
["]Kieferngrund["] vorweisen
konnte und daß ihm außerdem sowohl vom Lehrer als auch
von den Erziehern guter Wille und Einsatzbereitschaft, vor
allem aber handwerkliches Geschick bestätigt wurden. Die
außerordentlich belastende Vorgeschichte verfehlte
ihren Eindruck auf die Schöffen nicht.
Das U r t e
i l lautete in Übereinstimmung mit dem Staatsanwalt über
15 Tage ["]Jugendarrest["]
[auch "Dauerarrest"
genannt], davon 10 Tage durch U[ntersuchungs]Haft
verbüßt.
Der Jgdl. W[........]
wurde zu 6 Monaten ["]Jugenstrafe["]
[eine "Jugendgefängnisstrafe"]
mit Bewährung verurteilt (im Hinblick auf [eine]
Vorstrafe [von] 4 Wochen
["]Jugendarrest["]).
Mit
Herrn K ö h n /Heimleitung/["Kieferngrund"]
wurde in Zusam- menhang mit dem Urteil Rücksprache
genommen. [ ٪
] Solange
der Vater des Martin Mitchell inhaftiert ist [**],
haben wir [das Landesjugendamt Berlin –
Senator für Jugend und Sport] voraussichtlich günstige
Startbedingen für eine baldige Weiterführung seiner
[Martins] Maurer-Lehre
[, die er auf seine eigene
Initiative hin, durch
Vermittlung seines Vaters, am
24 Januar 1962, mit Architekt
und Maurermeister Paul Skibbe in Berlin-Frohnau,
begonnen hatte]. [ ٪
] Allerdings
wird sich später eine Zusammenarbeit zwischen Vater und
["]Heim["]
nicht ermöglichen lassen. [ ٪
] Der
Vater deutete bereits im Gerichtssaal an, daß er sofort
einen Ent- lassungsantrag [seines Sohnes]
aus der FE ["Fürsorgeerziehung"]
an das Landesjugendamt richten wird.
Die Angelegenheit
müßte im Rahmen des ["]Teams["]
und mit ["Für- sorgerin"]
Frau D r ö g e noch einmal besprochen werden.
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[**
der anscheinend
wegen Missachtung in einem Zivilverfahren von gerichtlichen
Anordnungen zur sofortigen Zahlung einer Geldstrafe verurteilt
wurde, diese nicht zahlen konnte/wollte und deshalb in Haft
genommen wurde. Nachdem die Geldstrafe gezahlt worden war, jedoch,
wurde er sofort entlassen. ]
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