| Der Betreiber dieser Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland) |
E-mail
Schreiben an einen der von „Kindesmisshandlung“ in
Deutschland betroffenen „Ehemaligen Heimkinder“, der
jetzt in Australien lebt, von der Bundesministerin, Frau Brigitte
Zypries, vom „Mon 15 Dec 2003 16:00:05 +0100“, das Datum
an dem die E-mail wirklich bei Martin Mitchell in Australien
eintraf.
|
Bundesministerium
der Justiz |
Berlin, den 30. Mai 2004
[sic!] |
Herr
Martin
Mitchell
martinidegrossi@yahoo.com.au
Sehr
geehrter Herr Mitchell,
vielen Dank für Ihre E-mail vom
5. Dezember 2003 an Frau Bundesministerin Brigitte Zypries. Die
Auszüge aus dem kanadischen Bericht zur Frage von
Entschuldigungen [ entnommen vom Absender von dem 43-seitigen Bericht
der Canadian Law Commision @
http://www.lcc.gc.ca/en/themes/mr/ica/2000/html/apology.asp
] hat sie mit Interesse gelesen. Frau Ministerin
hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Vorwurf von
Misshandlungen in kirchlichen Heimen vor allem in den 50er, 60er und
70er Jahren ist im Bundesministerium der Justiz bekannt – nicht
zuletzt wegen des Zeitungsartikels
[„Unbarmherzige
Schwestern“ ] in
der „Spiegel“-Ausgabe 21/2003.
Die in
dem Artikel und auf der homepage „DiakonieFreistatt.de.vu“
geschilderten Schicksale von Kindern, die in den
1950er, 1960er und 1970er Jahren in kirchlichen Kinder- und
Jugendheimen aufgewachsen sind, sind jedenfalls aus heutiger
Sicht erschütternd. Man stellt sich beim Lesen
unwillkürlich die Frage, ob diese Schicksale Extremfälle
sind oder ob damit auch ein allgemein gültiges Bild der
Situation in kirchlichen und anderen Kinder- und Jugendheimen
gezeichnet wird. Frau Ministerin versteht sehr gut, dass ehemalige
Heimkinder heute ein Bedürfnis haben, ihre Heim-Erfahrungen
aufzuarbeiten und von den Verantwortlichen eine Anerkennung des
geschehenen Unrechts verlangen. Allerdings darf dabei die damalige
Situation in den Heimen nicht einfach an den heutigen Wert- und
Rechtsvorstellungen gemessen werden. Es muss berücksichtigt
werden, dass wir in den letzten 50 Jahren gerade in Fragen der
Erziehung von Kindern einen grundlegenden Wertewandel erlebt
haben.
Eine an der Freiheit und Würde des Kindes
orientierte moderne Pädagogik gewann erst seit den 1970er Jahren
zunehmende Akzeptanz und Verbreitung. Besonders deutlich zeigt dies
ein Blick auf die Frage, inwieweit die Anwendung von Gewalt als
Erziehungsmittel akzeptiert wurde. In den hier angesprochenen 1950er,
1960er und 1970er Jahren räumte die Rxexcxhxtxsxpxrxaxxxixsxx
Eltern und anderen erziehungsberechtigten Personen das Recht ein, die
Kinder körperlich zu züchtigen. Eine
erste Einschränkung erfolgte im Jahr 1979 mit der Einführung
eines gesetzlichen Verbots „entwürdigender
Erziehungsmaßnahmen“. Ein
absolutes Verbot, Gewalt als Erziehungsmittel einzusetzen, gibt es
[ in der Bundesrepublik Deutschland
] erst seit
dem Jahr 2000: Mit
dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung wurde ein
Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen
Gesetzbuch verankert und die Anwendung von Körperstrafen
und seelischen Verletzungen generell für unzulässig
erklärt.
Einhergehend
mit dieser gesellschaftlichen Fortentwicklung und dem pädagogischen
Wissenszuwachs hat sich auch die Erziehung in Kinder- und
Jugendheimen gewandelt. In den 1950er und 1960er Jahren genossen die
Träger der Heime eine weitreichende autonome, gesetzlich
verankerte Befugnis zur Gestaltung der Erziehung auf der Grundlage
ihrer jeweiligen Weltanschauung und Wertorientierung. Vorschriften
über eine staatliche Aufsicht über die Heime wurden
erstmals mit der Novelle von 1961 in das damalige
Jugendwohlfahrtsgesetz aufgenommen und waren in der
Praxis zunächst schwach ausgeprägt. Öffentlich gemacht
und angeprangert wurde die Situation in der Heimerziehung erst Ende
der 1960er und Anfang der 1970er Jahre durch die so genannte
„Heimkampagne“. In zahlreichen Presse-, Rundfunk- und
Fernsehberichten wurde damals über die Situation in den Kinder-
und Jugendheimen und über den Protest der Studentinnen und
Studenten, dem sich eine neue Generation von Pädagogen
anschloss, berichtet.
Seit den 1970er Jahren hat sich in der
Heimerziehung ein grundlegender Wandel vollzogen. Große
Anstalten wurden weitgehend zu kleinen, überschaubaren
Einrichtungen umstrukturiert, durch Außenwohngruppen und
betreutes Einzelwohnen wurde die Integration in die Gesellschaft
befördert. Alters- und geschlechtshomogene Gruppen, wie sie die
Einsenderin
[sic!] [ bzw. Herr
Martin Mitchell aus Australien
] schildert, wurden durch altersgemischte Gruppen abgelöst, die
das Zusammenleben von Geschwistern ermöglichen und soziales
Lernen und Rücksichtnahme fördern. Waren früher
langfristige Heimaufenthalte häufig, so stehen heute in der
Mehrzahl der Fälle kürzere Zeiträume von ein bis zwei
Jahren im Vordergrund.
Begleitet und forciert wurde der Wandel
in der Heimerziehung durch das Kinder- und Jugendhilferecht.
Rechtliche Grundlage für die Heimerziehung ist heute das Achte
Buch des Sozialgesetzbuchs – Kinder- und
Jugendhilfe – (SGB VIII), das im Jahr 1990 das frühere
Jugendwohlfahrtsgesetz abgelöst hat. Es erkennt jedem jungen
Menschen „ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und
auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit“ zu (§ 1 Abs. 1 SGB VIII).
Langfristige Maßnahmen wie die Heimerziehung werden nach dem
SGB VIII auf der Grundlage eines gemeinsam mit dem jungen Menschen
und seinen Eltern ausgearbeiteten individuellen Hilfeplans
durchgeführt und das Personal verfügt über eine
fundierte sozialpädagogische Ausbildung. Ein gesetzlich
normierter Erlaubnisvorbehalt für den Betrieb eines Heimes und
die Aufsicht durch die Jugendbehörden sichern das Wohl der
Kinder und Jugendlichen.
Fragt man nach einer Aufarbeitung der
Situation in den Kinder- und Jugendheimen der 1950er, 1960er und
1970er Jahre, stößt man neben Medienberichten auch auf
Veröffentlichungen in der Fachliteratur. Ein wichtiges
Zeitdokument stellt der von den Obersten
Landesjugendbehörden und der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege erarbeitete „Zwischenbericht
Heimerziehung“ dar, mit dem ein tief greifender und breit
angelegter Wandel in der Heimerziehung eingeleitet wurde (IGfH (Hg):
Zwischenbericht Heimerziehung.
Heimerziehung und Alternativen – Analysen und Ziele für
Strategien, Frankfurt/Main 1977). Hervorheben
möchte ich ferner ein Forschungsprojekt
der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen,
die in einem Ende der 1990er Jahre durchgeführten
Forschungsprojekt die Heimerziehung in dieser Zeit beispielhaft für
die Region Hessen untersucht und aufgearbeitet hat (Arbeitsgruppe
Heimreform, Aus der Geschichte lernen: Analyse der Heimreform in
Hessen (1968-1983), IGfH-Eigenverlag, Frankfurt/Main
2000).
Ihrem Schreiben und auch dem Spiegel-Artikel ist
zu entnehmen, dass ehemalige Heimkinder vielfach heute noch unter den
Folgen ihrer damaligen Erfahrungen leiden. Hier sollten die Heime und
ihre Träger die ehemaligen Heimkinder, die sich an sie wenden,
nicht abweisen, sondern zu Gesprächen bereit sein. Erweist sich
die Belastung als schwerwiegend, kann es darüber hinaus sinnvoll
sein, den Kontakt zu einer geeigneten Beratungsstelle zu
vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Im
Auftrag
Dr. Hubig
From: "Gehlich, Anrea"
<Gehlich-An@bmj.bund.de>
To:
"'martinidegrossi@yahoo.com.au'"
<martinidegrossi@yahoo.com.au>
Subject:
Schreiben von Frau Dr. Hubig (Bundesministerium der
Justiz)
Date: Mon 15 Dec 2003 16:00:05 +0100
Sehr
Geehrter Herr Mitchell,
anliegendes Schreiben vom heutigen
Tage übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Dr. Hubig.
Mit
freundlichen Grüßen
Andrea
Gehlich
Bundesministerium der Justiz
– Büro der
Ministerin –
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Tel.:
00 49 30/20 25-90 02
Fax: 00 49 30/20 25-90 43
<<rs
mitchell.doc>>
Attachment
[ Die
Überschrift, kursive, fette, ausgedehnte und in rechteckige
Klammern gesetzte und wiedergegebene Schrift, und verschiedene
Schriftarten, in diesem Schreiben wurde(n) zum Zwecke der Betonung
und Aufklärung von dem jetzigen Redakteur hinzugefügt
]
[
Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 1. Juni 2004 ]
|
Bitte nicht vergessen auch "Ehemalige Heimkinder" @ http://heimkinderopfer.blogspot.com zu besuchen. |
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