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Enthoben aus dem Internet @
www.rauheshaus.de/uploads/media/Der_Bote_2.06.pdf, DER
BOTE – Berichte aus Brüder- und Schwesternschaft des Rauen
Hauses – 3+4/2006 (Redaktionsschluss 30.10.2006), Seite 74-79
]
Schläge im Namen des Herrn „Nicht
für alle waren die fünfziger und sechziger Jahre der
Bundesrepublik eine Zeit des Aufbruchs. Im Abseits der Gesellschaft
verbrachten einige hunderttausend Heimzöglinge unter heute
unvorstellbaren Bedingungen ihre Kindheit in kirchlichen oder
staatlichen Einrichtungen“.
So heißt es im
Klappentext des im Mai [sic] in der Deutschen Verlags-Anstalt
in München erschienenen Buches von Spiegel-Redakteur Peter
Wensierski: „Schläge im Namen des Herrn. Die verdrängte
Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik“.
Angeregt
und aufgebracht durch den irischen Spielfilm „Die
unbarmherzigen Schwestern“ über Misshandlungen von Kindern
in irischen katholischen Heimen recherchierte Wensierski die Praxen
in deutschen Erziehungsheimen in den 50er und 60er Jahren und
veröffentlichte seine skandalösen Ergebnisse 2003 in einem
Spiegel-Artikel. Damit hatte der Autor einen Stein ins Rollen
gebracht: Mehr als 500 ehemalige Zöglinge nahmen Kontakt zu ihm
auf; die Recherche weitete sich mit Hilfe dieser Zeitzeugen aus und
führte schließlich zum Erscheinen des oben
erwähnten
Buches.
Die Lektüre lässt den Leser/die Leserin
nicht kalt – immer wieder stockt man und wagt kaum weiter zu
lesen angesichts der Ungeheuerlichkeiten, die ehemalige Heimkinder zu
berichten haben und konfrontiert mit den fortdauernden tief sitzenden
Verletzungen und Schädigungen, die sie durch die Routinen in den
Einrichtungen und durch die Behandlung der Erziehenden erlitten.
Neben Prügel und Karzer als Bestrafung bei kleinsten
Verfehlungen der rigiden Alltagszwänge, neben der Ausbeutung
durch extrem harte körperliche Arbeit (deren Erlös von den
Heimen eingesteckt wurde), war es aber vor allem die Haltung des
Personals den Zöglingen gegenüber, die von Missachtung und
Entwertung, Zuschreibung von Mängeln und Fehlern geprägt
war. „Alle“ dem Autor bekannt gewordenen ehemaligen
Zöglinge leiden noch heute unter dem Makel, ein Heimkind und
damit jemand Minderwertiges zu sein. Dieses Leiden hat sich in
vielfältigen Symptomen manifestiert: von Klaustrophobien über
Bindungsangst über ausgeprägtes Suchtverhalten bis zu
suizidalen Phasen. Bis zur ersten Veröffentlichung Wensierskis
2003 hat ein Grossteil der ehemaligen Heimkinder ihren „Makel“
geheim gehalten, selbst gegenüber Lebensgefährten und
eigenen Kindern.
Deshalb versteht Wesnierski seine Arbeit als
advokatorisch für diese nicht kleine Gruppe (schätzungsweise
lebten im Verlaufe der 50er und 60er Jahre gut eine halbe Million
Kinder und Jugendliche in Erziehungs- und Fürsorgeheimen), die
dem kollektiven Trauma kaum aus eigener Kraft zu entkommen vermag.
Mit seiner Unterstützung haben Ehemalige mittlerweile ein
Netzwerk gebildet, das sich um Aufarbeitung der Schicksale,
Aufklärung der Öffentlichkeit, Konfrontation mit den
ehemals Verantwortlichen und um nachträgliche Rentenansprüche
für die geleistete Arbeit bemüht. Hier können die
Ereignisse in Irland nach der Veröffentlichung des Filmes „Die
unbarmherzigen Schwestern“ als Vorbild gelten: Die irische
Regierung richtete einen Beratungsservice für ehemalige
Heimkinder ein und beauftragte eine Kommission, die Fälle
körperlicher Misshandlungen und sexueller Gewalt in den
genannten Einrichtungen zu untersuchen. Außerdem wurde ein
Entschädigungsausschuss gebildet, der Anträge von
Betroffenen entgegen nimmt und die Summe von 1,128 Mio €
Entschädigungsgeld (davon 128 Mio € von der katholische
Kirche Irlands) an die Opfer zu verteilen hat.
So weit ist man
in der Bundesrepublik noch längst nicht. Von den heute noch
übrig gebliebenen 400 Nachfolge-Einrichtungen aus den ehemals
gut 3000 halten viele ihr Archivmaterial, sofern es nicht vernichtet
oder unkenntlich gemacht wurde, zurück. In den Festschriften
dieser Heime, die anlässlich der 100-jährigen Bestehen
angefertigt wurden und werden, ist nur selten ein kritischer Blick
auf diese Zeitspanne enthalten. Nachfragen des Autors während
der Erstellung des Buches bei der Deutschen Bischofskonferenz, bei
Caritas und Diakonie erbrachten zunächst Unkenntnis oder
Beschwichtigungen und Allgemeinplätze über diese
unrühmliche historische Phase der Erziehungsanstalten.
Mittlerweile, nach Erscheinen des Buches, positionierte sich das
Diakonische Werk ein klein wenig deutlicher: Dessen zu der Zeit noch
amtierender Präsident Gohde sagte den Betroffenen aktive
Unterstützung bei der Aufarbeitung zu: „Unsere Archive
sind offen. Wir werden jeden dabei unterstützen, seine Akte
einzusehen.“ Und an die diakonischen Erziehungseinrichtungen
gerichtet mahnte er: „Wenn Ihr Festschriften veröffentlicht,
lasst diese Zeit nicht aus!“ (in: chrismonplus 6/2006, S.47).
Künftige Entschädigungsforderungen der ehemaligen Zöglinge
steht Gohde abwartend gegenüber, wichtiger ist ihm eine
wissenschaftliche Aufarbeitung: „was wirklich passiert ist“.
Einen Anknüpfungspunkt bietet die Erforschung der Geschichte des
Erziehungsheims Freistatt, einer Einrichtung der von
Bodelschwinghschen Anstalten, die auch in Wensierskis Buch unrühmlich
erwähnt ist; Fotoaufnahmen aus dem Archiv Freistatt vermitteln
dort einen kleinen Eindruck vom „Arbeitslager“ Freistatt:
In der Moorkolonie stachen die Zöglinge Torf und verlegten
Schwellen für die Torfbahn, alles im Akkord.
Die
kritische bundesrepublikanische Fachdiskussion zur Heimerziehung
begann erst Anfang der 70er Jahre, überwiegend in den neu
gegründeten Fachhochschulen für Soziales und befasst sich
schwerpunktmäßig mit der „Institution“ Heim
als „totaler Institution“ und/oder ihrer
„gesellschaftlichen Funktion“, weniger mit den darin
lebenden und arbeitenden Menschen und deren Beziehungen (vergl.
Autorenkollektiv: Gefesselte Jugend. Fürsorgeerziehung im
Kapitalismus (Frankfurt 1974). Ausnahmen waren Veröffentlichungen
im Zusammenhang mit der sogenannten Heimrevolte, in denen explizit
die unwürdigen und schikanösen Erziehungspraxen im
Mittelpunkt standen (vergl. Ulrike Meinhof: Bambule. Fürsorge -
Sorge für wen? (Berlin 1971) und Peter Brosch:
Fürsorgeerziehung. Heimterror und Gegenwehr (Frankfurt 1971)).
Diese Zeit der Heimrevolten um 1969 ist für Wesnierski Zäsur;
er platziert seine Schilderungen von Heimschicksalen zwischen
NS-Praxis und Heimkampagne und interpretiert die Erziehungspraxis der
50er und 60er Jahre bewusst in Kontinuität zur vorgängigen
NS-Epoche. Schon die Tatsache, dass ein großer Teil der Heime
sich nach 1945 in solchen ehemaligen Lagern befand, in denen
„Asoziale Ballastexistenzen“ zusammen gesammelt und
teilweise auch dort getötet wurden, ist ihm Beleg für die
Ungebrochenheit einer die Heimkinder missachtenden und entwertenden
Erziehungspraxis. Auch wenn dann mit der Heimrevolte (ihr ist ein
eigenes Kapitel gewidmet) nicht alles anders wurde, so kamen doch
zweifellos die skandalösen Zustände an die breite
Öffentlichkeit, und eine rechtlich, politisch und fachlich
motivierte Diskussion um die Notwendigkeit der Veränderung von
Strukturen und Konzepten der Heimerziehung begann endlich.
Dieser
Reformprozess lässt sich gut am Beispiel des Rauhen Hauses
nachvollziehen: Überkommene Strukturen und Organisationsweisen
wurden in der ersten Hälfte der 70er Jahre entformalisiert und
dezentralisiert, Konzepte wurden entspezialisiert und
alltagsorientiert neu entworfen.
Parallel dazu erfolgte
bundesweit eine Aufwertung der pädagogischen Qualifizierung des
Personals. Im Unterschied zur im Rauhen Haus seit vielen Jahren
praktizierten Ausbildung zur Erziehungsarbeit zeichneten sich die
große Mehrheit Heime bis zum Beginn der 70er Jahre dadurch aus,
dass das Personal in der Regel über keine pädagogische
Qualifizierung verfügte.
Peter Wesnierski kommt das große
Verdienst zu, diesen Teil bislang verdeckter bundesrepublikanischer
Geschichte sichtbar gemacht zu haben. Den Opfern hat er eine Stimme
verschafft und sie ermutigt, mit einer neuen Perspektive auf die
eigene Geschichte zu schauen.
Dass Schläge nicht nur „im
Namen des Herrn“ ausgeteilt wurden, sondern ebenfalls „im
Namen des Staates“, hätte der Autor deutlicher
herausstellen sollen. Zwar befand sich der überwiegende Teil der
Heime in konfessioneller Trägerschaft – und hier noch
einmal mehrheitlich in katholischer; aus solchen Einrichtungen
stammen auch die meisten Fallschilderungen. Aber es gab auch
staatliche Heime, die sich – bis auf fromme Worte – in
keiner Weise vom rigiden Mainstream der Erziehungspraxis
unterschieden. Und es gab Jugendämter, die – wenngleich
die Heimaufsicht erst 1961 eingeführt wurde – sehenden
Auges, wegschauend oder gar profitierend die Praxen in den Heimen
gedeckt haben. Über die Funktion dieser Bürokratien im
Kontext des alten, aus der Weimarer Zeit wiederaufgelegten
Jugendwohlfahrtsgesetzes wäre hier mehr Information hilfreich
gewesen.
Überhaupt handelt Wensierski die
Auseinandersetzung mit der sogenannten Wiederaufbauzeit sehr kurz und
plakativ ab und wird dabei der „Normalität“ dieser
historischen Phase nur punktuell gerecht. Die Vielfalt der
existenziellen Gründe, warum Kinder und Jugendliche damals in
Heimen landeten, wird nicht deutlich, und zwischen der freiwilligen
Heimerziehung und der Fürsorgeerziehung in geschlossenen Heimen
differenziert Wensierski überhaupt nicht. In so fern ist auch
die von ihm angeführte Zahl von „einigen hunderttausend
Heimzöglingen“, die unter den Fallgeschichten
vergleichbaren Zuständen gelitten haben, spekulativ.
Darüber
hinaus: Das, was uns während und nach der Lektüre
vergangener Heimpraxen so ungeheuerlich und abartig, wie auf einem
anderen Planeten spielend, erscheint, entsprach ja weitestgehend den
damals vorherrschenden Normen und Werten. Ich selber bin in den 50ern
Kind und Jugendliche gewesen, habe prügelnde katholische
Kindergärtnerinnen (Nonnen) erlebt, habe Züchtigung in der
Familie und eine rigide geschlechterspezifische Erziehung genossen,
habe mitbekommen, wie die Lehrer in der Grundschule ein besonderes
skeptisches Augenmerk auf die „unehelichen Kinder“
hatten. Bereits im Lyzeum, habe ich die schulöffentliche
Stigmatisierung zweier Mitschülerinnen mit erlebt, die sich als
Elvis-Anhängerinnen zu outen und zu stylen wagten und dazu noch
mit 14 bereits „mit einem Jungen gingen“ –
Verhaltensweisen, die unter wenig gesicherten Lebensbedingungen
bereits zu Heimeinweisungen führen konnten, wie Wensierski
berichtet.
Das alles war völlig normal und spielte sich
in integrierten gesellschaftlichen Bereichen ab. Nicht vergessen soll
man, dass Körperstrafen als Erziehungsmittel in der Schule erst
1973 in der BRD abgeschafft wurden und dass das Züchtigungsrecht
der Eltern erst seit dem Jahr 2000 durch eine Änderung im BGB
ausdrücklich gesetzlich verboten ist. Seit diesem Zeitpunkt erst
haben Kinder in der BRD ein Anrecht auf gewaltfreie Erziehung!
Auch
der Sichtweise Wensierskis einer Kontinuität von der
NS-Erziehung zur Heimerziehung der 50er und 60er Jahre ist nur
bedingt zu folgen, sie springt zu kurz. Aus der Weimarer Zeit sind
eindrucksvolle Quellen bekannt, die nahezu identische Zustände
in Erziehungsheimen schildern (vergl. Peter Martin Lampel: Jungen in
Not. Berichte von Fürsorgezöglingen (Berlin 1928) und
ders.: Revolte im Erziehungshaus. Schauspiel der Gegenwart in drei
Akten (Berlin 1929)).
Abschließend zwei Anregungen: 1.
Gott sei Dank, „Schläge im Namen des Herrn“ werden
heute nicht mehr verteilt. Geschichte wiederholt sich nicht, die
Zeiten haben sich verändert, die Wissenschaft ist vorangekommen,
das Recht wurde reformiert und modernisiert, die
Erziehungsvorstellungen sind andere als vor 50 Jahren.
Erziehungshilfen (ob stationär oder ambulant) haben sich vom
alten strafenden Erbe emanzipiert. Dennoch: Die Anzahl der
sogenannten auffälligen Kinder und Jugendlichen nimmt zu, die
Klientel der Erziehungshilfen weist beharrlich vergleichbare soziale
Merkmale auf wie schon vor 50 und mehr Jahren, die so genannten
Defizite der Mädchen und Jungen von einst und jetzt sind nahezu
identisch. Am Kern der Probleme, warum Kinder und Jugendliche in
Öffentlicher Erziehung betreut werden müssen, hat sich
nichts geändert. Und: Die seit mehr als 20 Jahren abgeschafft
geglaubte geschlossene Unterbringung ist wieder auf dem Vormarsch,
das Wegschließen von auffälligen Jugendlichen wird wieder
vermehrt gefordert. Lohnte es deshalb nicht, einmal genauer mögliche
Kontinuitäten der Heimerziehung seit den 50er Jahren bis heute
zu recherchieren? Was hat sich wirklich qualitativ verändert im
zum damals anderen Kontext von Recht, Fachlichkeit und Werten? Was
ist stabil geblieben? Und warum dies und nicht anderes?
2.
Auch wenn man nicht davon ausgehen darf, dass die Erziehungsarbeit im
Rauhen Haus der 50er und 60er Jahre „ganz anders“ im
Vergleich dazu, was übliche Erziehungspraxis war, stattgefunden
hat, so kann es doch lohnen, dieses noch dunkle Feld zu erhellen.
Über die Erziehungsarbeit ist allerlei nachzulesen, ihre
historische Entwicklung ist gut dokumentiert. Zur Organisation der
Brüderschaft und zur Qualifizierung liegt aufbereitetes Material
vor. Jedoch darüber, wie die alltägliche Erziehungspraxis
aus der Perspektive der Zöglinge und der Erzieher erlebt und
bewertet wurde, wissen wir wenig. Im Unterschied zu vielen Heimen der
50er und 60er Jahre scheint die Aktenlage zur Bearbeitung dieser
Fragen gut zu sein. Es existiert ein sorgsam gepflegtes Archiv, es
gibt Kontakte zu ehemaligen Zöglingen und
Erziehern/Brüdern.
Vergleichbar dem Forschungsprojekt von
Fachhochschule und Brüder- und Schwesternschaft zum Thema
„Brüderschaft und Drittes Reich“ (zwischen 1980 und
1982) ist eine Forschungsgruppe aus Studierenden, Lehrenden, Brüdern
und Schwestern vorstellbar, die sich an die Bearbeitung der Thematik:
„Die alltägliche Er- und Beziehungspraxis im Rauhen Haus“
in dieser spezifischen Zeit (50er und 60er Jahre) macht. Dafür
wären folgende Arbeitsschritte zu leisten: - Recherche der
damaligen organisatorischen, konzeptionellen, juristischen
Rahmenbedingungen der Erziehungsarbeit des Rauhen Hauses sowie der
einweisenden Fürsorgebürokratien, - Sichtung und
Aufarbeitung der Materiallage, - Kontaktaufnahme zu ehemaligen
Zöglingen und Erziehern, - Befassung mit Befragungsmethoden,
Entscheidung für ein Vorgehen und Entwicklung von
Instrumentarien, - Durchführung von Befragungen von Einzelnen
und in Gruppen, - Sicherung, Auswertung und Bewertung der
Befragungsergebnisse und Zusammenführung mit den Ergebnissen der
Recherche der Rahmenbedingungen und des Archivmaterials sowie -
Veröffentlichung.
Ob und wie die Erziehungspraxis des
Rauhen Hauses in den 50er und 60er Jahren tatsächlich abwich vom
Mainstream, ob sie darüber hinaus Kontinuitäten zu ihren
heutigen Modellen und Konzepten aufweist oder eben nicht, das alles
kann durch ein spannendes Forschungsprojekt aufgeklärt
werden.
Barbara Rose
[ Email:
[email protected]
]
[
Enthoben aus dem Internet @
http://www.faz.net/s/RubA330E54C3C12410780B68403A11F948B/ Doc~E0B991DD224304F34A2324D4BEBBBF254~ATpl~Ecommon~Skomlist~Ak~E17931.html
]
23.05.2006, 16:07
Lesermeinung
[
eigentlich zu einem Artikel von Antonia von Alten – "Nichts
für Zartbesaitete" –
vom 16.05.2006, re damalige
Heimerziehung in der Frankfurter-Allgemeine, wiedergegeben @
http://www.faz.net/s/RubA330E54C3C12410780B68403A11F948B/ Doc~E0B991DD224304F34A2324D4BEBBBF254~ATpl~Ecommon~Scontent.html
,
aber genauso zutreffend zu einigen der Aussagen von Prof. Barbara
Rose, betreffend "Körperliche
Züchtigung", in ihrer
Rezension ]
Zu
Wensierski Buch "Schläge im Namen des Herrn"
Leserbrief
von Heinz Aubeck (“Silkcut”)
Sehr geehrte Frau von
Alten,
Ihren Artikel "Nichts für Zartbesaitete"
möchte ich anmerken:
Die Täter, die katholischen
Nonnen und Pater, handelten durchaus nicht aus Furcht und
Unüberlegtheit, wie sie unreflektiert unterstellen, sondern eher
unerschrocken und vorsätzlich aus perverser repressiver und
autoritärer Charakterstruktur, die sie heute gerne als
pädagogische Fehlleistung und Überforderungsreaktion zu
rationalisieren versuchen, sofern diese Personen überhaupt
bereit sind, ihre damaligen Misshandlungen an Kindern und
Jugendlichen zuzugeben. In anständigen Familien und an Schulen
waren auch in den 1950 bis 70er Jahren Gewalt an minderjährigen
Schutzbefohlenen (!) und psychische Demütigung geächtet und
diese Erziehungspraktiken, die durch kein vernünftiges
bürgerliches und christliches pädagogisches Konzept zu
rechtfertigen sind, durchaus unüblich. Dir Kirche erweist sich
tatsächlich nach wie vor als uneinsichtige Täterin - die
lapidaren und hohlen, aufgesetzt wirkenden Entschuldigungen seitens
verrantwortlicher kirchlicher Verbandsleiter sind juristisch
unverbindlich formuliert und werden auch nicht von den betroffenen
Tätern vorgebracht, sondern von kirchlichen Repräsentanten,
die von den systematischen Kindsmisshandlungen des kirchlichen
Personals meist erst durch die Veröffentlichung dieses Buches
erfuhren. Es bleibt eine Schande, dass die Nonnen und Pater den
Kindern und Jugendlichen letztlich das antaten, wovor sie sie ihrer
Aufgabe nach hätten schützen müssen.
Siehe
auch ganz besondern:
"Kinderrechte"
– Teil einer umfassenden 1995 Diplomarbeit von Andreas
Stenzel.
Kapitel 7
"Die (Nicht-) Diskussion
um das Züchtigungsrecht in der Bundesrepublik
Deutschland."
"Das explizite Züchtigungsrecht
wurde 1957 durch die ersatzlose Streichung des § 1631 Abs.
2 Satz 1 a F. BGB im Rechtssystem der Bundesrepublik abgeschafft."
@
http://home.foni.net/~astenzel/Diplom/Kapitel7.htm#TOP
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