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Bundesregierung
will Stalking-Opfer besser schützen (AFP) vom 10.08.2005
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Bundesregierung will Stalking-Opfer besser schützen
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Bundesregierung
will Stalking-Opfer besser schützen
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Täter sollen bis zu drei Jahre ins Gefängnis
Wer anderen Menschen nachstellt, sie permanent per Telefon belästigt
oder gar mit Gewalt bedroht, soll nach dem Willen der Bundesregierung
künftig bis zu drei Jahre hinter Gitter. Zum Schutz der Opfer
des so genannten Stalkings beschloss das rot-grüne Kabinett
am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, der das "Nachstellen"
von Menschen zum Straftatbestand erklärt. Entscheidendes
Kriterium für das Vorliegen einer Straftat ist demnach, ob das
Opfer in seiner Lebensgestaltung "schwerwiegend und unzumutbar
beeinträchtigt" wird. Ist dies der Fall, drohen dem Täter
Geldstrafen oder eben eine Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren. Da der Entwurf noch in Bundesrat
und Bundestag
muss, wird er vor der Wahl nicht mehr in Kraft treten.
Stalking
heißt im Englischen soviel wie "sich heranpirschen"
oder "sich anschleichen". Im deutschen Recht soll der
Straftatbestand nun "Nachstellen" heißen, was
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einfach begründet:
"Wir wollen im deutschen Recht deutsche Begriffe verwenden."
Stalking sei für die Opfer eine enorme Belastung, viele litten
an psychischen Problemen. Studien zufolge wurden in Deutschland zwölf
Prozent der Bevölkerung schon einmal Opfer von Stalkern, wobei
die Dunkelziffer hoch ist. Bei den Opfern führt dies zu
Angstzuständen, Schlafstörungen, Konzentrationsproblemen,
körperlichen Schäden oder Depressionen bis hin zu
Selbstmordgedanken.
Mit dem geplanten Gesetz könnten
sich die Opfer leichter wehren, betonte Zypries. Konkret greift das
Gesetz, wenn jemand beharrlich die Nähe eines Menschen sucht
oder per Telefon, Internet beziehungsweise über Dritte immer
wieder Kontakt sucht. Weiterer Straftatbestand ist, wenn die Stalker
im Namen ihres Opfers Waren bestellen und an dessen Adresse liefern
lassen. Nicht selten würden die Opfer zudem bedroht, berichtete
Zypries. "Im schlimmsten Fall geht es bis zum Mord."
Dabei sind die Rollen nach den Erfahrungen der Experten nicht
klar verteilt. "Es ist nicht so, dass die Täter immer
Männer sind", betonte Zypries. Meist kennen sich Opfer und
Stalker sehr gut; häufig ist es der Ex-Partner, der der
verflossenen Liebe nachstellt. Auslöser sind auch Konflikte
zwischen Nachbarn und Arbeitskollegen. Aber auch Unbekannte werden
verfolgt, wobei dabei oft Prominente Opfer sind.
Angesichts
steigender Stalking-Zahlen begrüßte die
Opferschutzorganisation Weißer Ring den Gesetzentwurf als
wichtigen Schritt. "Für die oft gesundheitlich erheblich
geschädigten Opfer ist es wichtig zu wissen, von Politik, Justiz
und Polizei endlich ernst genommen zu werden", erklärte die
Organisation in Mainz. Allerdings sei es "blauäugig zu
glauben, dass gesetzliche Regelungen allein die Problemlösung
für Stalking-Opfer bedeuten könnte." Oft fehle schon
bei der Polizei das nötige Verständnis für die
Situation der Opfer.
Der von Zypries vorgelegte Gesetzentwurf
ist nicht der erste zu dem Problem. Auch der von er Union dominierte
Bundesrat hat bereits einen Entwurf verabschiedet, der ebenfalls bis
zu drei Jahre Haft vorsieht. Allerdings ist darin der Straftatbestand
weiter gefasst. Deshalb sei der Bundesrats-Entwurf nicht
verfassungskonform, sagte Zypries, was aber von Hessens
Justizminister Christean Wagner als Urheber des Bundesrats-Entwurfes
zurückgewiesen wurde. Beraten wird über die verschiedenen
Entwürfe erst nach der Bundestagswahl im September. Wann ein
Gesetz in Kraft tritt, ist somit völlig offen.
Angesichts
dieser Faktenlage bezeichneten CDU und CSU den Beschluss des
Kabinetts als "mehr als verspätet". Die
Bundesregierung sei das bekannte Problem erst nach jahrelanger
Verzögerung angegangen und dann noch "zu einem Zeitpunkt,
zu dem der Bundestag ihn gar nicht mehr beschließen kann".
Die Union werde nach einer stattfindenden Neuwahl die
Verbrechensbekämpfung in diesem Bereich vordringlich in die Hand
nehmen, kündigte der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, an.
10.
August 2005 - 15.38 Uhr
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