Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)

Fürsorgeerziehung im Dritten Reich –
Werner Villinger
, Chefarzt von Bethel, und seine Ideologien
und Karriere
in der Jugendfürsorge und Jugendpsychiatrie

auch in West-Deutschland, nach 1945.



Klappentext
Ärzte sollen heilen und helfen. Daß die Vertreter des medizinischen Berufsstandes genauso wie andere den Gefährdungen eines unmenschlichen Wissenschaftsverständnisses erliegen können, ist eine bedrohliche und lange tabuisierte Einsicht. In diesem Band beschreiben namenhafte Autoren den Weg der deutschen Wissenschaft in den Nationalsozialismus, die persönliche und berufliche Laufbahn involvierter Personen und die fatalen Konsequenzen einer Medizin, die sich in den Dienst einer Ideologie gestellt hat.
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Bis endlich der langersehnte Umschwung kam … Von der Verantwortung der Medizin
unter dem Nationalsozialismus


Es schreiben: Gerhard Aumüller, Gerhard Baader, Lotte Incesu, Wolfgang Kirchhoff, Reinhart Kühl, Hans H. Lauer, Jürgen Pfeifer, Günter Saathoff und Wolfram Schäfer.


Schüren Presseverlag GmbH
Deutschhausstr. 31, 3550 Marburg
@ Schüren Presseverlag, Marburg 1991

ISBN 3-924800-20-0

Auszug aus dem Beitrag von Wolfram Schäfer

“Bis endlich der langersehnte Umschwung kam …”
die Karriere des Werner Villinger


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[. . . . . . . . . . ]

Daß es in Bethel 1934 dann nicht nur bei Selbstmordgedanken blieb, sondern infolge von Sterilisierungsbeschlüssen tatsächlich Suizide von Patienten erfolgten 196, änderte nichts an Villingers Verhalten, es blieb unverändert hart.

Sehr aufschlußreich ist vor diesem Hintergrund auch seine Charakterisierung derjenigen Patienten, die in Erwartung der Verhandlung oder der Sterilisationsoperation unruhig, gereizt und erregt wurden oder sogar aus Bethel entwichen 197. Diese Menschen, die also den gewaltsamen Eingriff in ihre körperliche Integrität nicht willen- und tatenlos hinnehmen wollten, waren für ihn schlichtweg “empfindliche, aufwühlbare, psychisch labile Erbkranke”, die “hysterische Reaktionen” zeigten 198.

Wenn Villinger 1935 auch hervorhob, daß “die persönliche Verhandlung” des Erbgesundheitsgerichtes in Bethel, unter anderem “zur Stärkung des Vertrauens der Kranken und ihrer Angehörigen in das Verfahren […] in hervorragender Weise” diente 199, so müssen hinsichtlich dieser Aussage, wenn man sich den realen Ablauf der Verfahren vergegenwärtigt, doch ernsthafte Zweifel angebracht werden. Der Chefarzt mußte nämlich 1935 zugestehen, daß gerade bei den in Bethel untergebrachten 300 Fürsorgezöglingen die “Vorgeschichtsangaben (jetzt) sehr viel spärlicher fließen, ja ihr Quell versiegt oft vollständig, seitdem die Angehörigen wissen, was es bedeutet, wenn sie mit erheblich belastenden Mitteilungen herausrücken” 200. Oder etwa, wenn er im gleichen Jahr schrieb, daß der häufige Einwand “weniger leicht zu entkräften war”, daß “die Anstalten zur Falle geworden seien; man komme glatt hinein, aber nicht ungerupft heraus; wer draußen bleibe, habe es besser” 201. In diesem Zusammenhang ist wohl die Frage angebracht, ob sich Villinger ein einziges Mal bewußt gemacht hat, daß viele hilfsbedürftige Menschen vom rechtzeitigen Arztbesuch abgehalten werden, weil sie die in der Öffentlichkeit bekannten “Anstaltsfallen” fürchteten. Wer meinte, daß ihm “erbpflegerische” Maßnahmen drohten, mied zwangsläufig medizinische Einrichtungen und versäumte dadurch unter Umständen rechtzeitige und sachgemäße Behandlung 202.

Wenn es schließlich einmal vorkam, daß die Sterilisation eines von Villinger vorgeschlagenen – wie er sagte – “leicht Schwachsinnigen”, durch das Erbgesundheitsgericht abgelehnt wurde, zeigte sich der Chefarzt Bethels, wie die folgende Aussage dokumentiert, regelrecht persönlich getroffen” “Es ist kränkend, wenn eine jahrelange Beobachtung durch eine so kurze Betrachtung (durch das Erbgesundheitsgericht, W. S.) umgestoßen wird.” 203 Und kurz waren die Betrachtungen und “Verhandlungen” vor den Erbgerichten in der Regel allemal, da hatte

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Villinger schon recht. Die ärztlichen Beisitzer hatten nämlich schon vor der Verhandlung aufgrund der Aktenlage und des ärztlichen Gutachtens ihr Urteil abgegeben, das dann “gefühlsmäßig und durch den persönlichen Eindruck” bestätigt werden sollte. “Dementsprechend wurde im Fließbandverfahren – etwa drei bis vier Fälle pro 15 Minuten – verhandelt” 204. In Bethel beschränkte sich das Verfahren z. B. darauf, den Sterilisanden im Besuchszimmer seitens des “Erbgesundheitsgerichtes” gerade einmal zwei bis drei Fragen zu stellen 205.

Ganz ähnlich wurde in den Hamburger Alsterdorfer Anstalten der Inneren Mission vorgegangen. Auch dort wurden die “Massenschnellverfahren direkt in der Anstalt durchgeführt – pro Fall fünf Minuten” 206. Villinger selbst hat die Arbeitsgeschwindigkeit der Erbgesundheitsgerichte eindrucksvoll belegt. Vor dem “Ständigen Ausschuß für Fragen der Rassenhygiene und Rassenpflege” beim “Central-Auschuß der Inneren Mission” berichtete er am 14. April 1937 von 30 - 40 Fällen, die pro Nachmittag verhandelt würden 207. Während der Psychiater Weitbrecht in einem 1968 publizierten Vortrag die Praxis des Sterilisationsgesetzes als “undifferenziert” und “plump”, das Verfahren vor den Erbgesundheitsgerichten als “beschämende Peinlichkeit” bezeichnete 208, spricht der spätere Mitarbeiter Villingers, Helmut E. Ehrhardt, noch 1987 davon, daß das GzVeN [ Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ] “bekanntlich die Sterilisation nur bei bestimmten ‘Erbkrankheiten’ nach einem ziemlich umständlichen Gerichtsverfahren für zulässig erklärt” habe 209. Auch die Ausführungen Ingo Müllers, basierend auf der Untersuchung einer ganzen Reihe von Gerichtsbeschlüssen, in denen er sowohl von einer “Vagheit psychiatrischer Gutachten” als auch von einer “Frivolität der Sachverhaltsaufklärung bei den Erbgesundheitsgerichten” spricht, dürften der damaligen Realität entsprechen 210.

Angesichts der geschilderten Zustände in Bethel, ist es schon sehr bezeichnend für die Grundhaltung des Chefarztes Villinger, daß er einerseits das “Schnellstverfahren” des Erbgesundheitsgerichtes solange respektierte, wie das Ergebnis der Verhandlung seiner Diagnose und seinem Antrag entsprach, andererseits aber bei der Ablehnung von Unfruchtbarmachungen durch das Gericht, dessen oberflächlige Begutachtung kritisierte. Für die Entscheidung des Gerichtes sollte deshalb “nicht der günstige Augenblickseindruck, den es beim Termin gewinnt” ausschlaggebend sein, sondern “die Lebensbewährung bezw. die Anstaltsbeobachtung” 211. Um auch in solchen Fällen, in denen das Erbgesundheitsgericht sich vom “günstigen Augenblickseindruck” von einem “Sterilisationsbeschluß hatte abhalten lassen, noch auf die Rechtsprechung einwirken zu können, mußte Villinger selbst in das Gerichtsverfahren eingreifen. Während er schon 1935 angemerkt hatte, daß hinsichtlich von abgelehnten Sterilisationsanträgen durch das Erbgesundheitsgericht bei der

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“Diagnose Schwachsinn” noch eine “besondere Bearbeitung dieser Fälle […] in Aussicht genommen” sei 212, ließ er sich später als ärztlicher Beisitzer vom Erbgesundheitsobergericht Hamm beiziehen 213. In dieser Eigenschaft vermochte er es mit durchzusetzen, daß bei 15 vom Erbgesundheitsgericht als niederer Instanz abgelehnten Sterilisierungsanträgen in 14 Fällen (!) das Erbgesundheitsobergericht die Unfruchtbarmachung doch noch anordnete 214.

Aus der großen Zahl der in Bethel sterilisierten Menschen, möchte ich die Gruppe näher betrachten, die im Nationalsozialismus die besondere Aufmerksamkeit der im Kinder- und Jugendbereich arbeitenden Psychiater auf sich gezogen hat. Es waren die Fürsorgezöglinge, von denen in Bethel, wie schon erwähnt, ca 300 untergebracht waren.

Schon im November 1934 auf dem Allgemeinen Fürsorgeerziehungstag in Würzburg konnte Villinger über “Erfahrungen mit der Durchführung des Erbkrankheitenverhütungsgesetzes an männlichen Fürsorgezöglingen” berichten. Obwohl er konstatierte, daß es bei diesen Jugendlichen schwer sei, eine Erkrankung im Sinne des GzVeN [ Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ] zu erkennen 215, legte er seiner Praxis in Bethel eine Annahme von ca 50% debilen Fürsorgezöglingen” zugrunde, die potentielle Sterilisanden im Sinne des Gesetzes mit der Diagnose “angeborener Schwachsinn” sein sollten 216. Nach Villingers Meinung war Unfruchtbarmachung von Fürsorgezöglingen überall da angezeigt, “wo bei leichtem Schwachsinn (einschließlich der an der Grenze der Debilität stehenden ‘Beschränktheit’) ausgesprochen asoziale Züge konstitutioneller Art oder geringe praktische Leistungen oder erheblich belastende Momente vorhanden sind” 217.

Bezogen auf die Fürsorgezöglinge bedeuteten seine Ausführungen vor dem AFET [ Allgemeinen Fürsorgeerziehungstag ] im November 1934, daß letzlich vor allem das soziale Verhalten der Fürsorgezöglinge und deren Eltern über die Sterilisation entschied. Lebten die Eltern, eines als “leicht schwachsinnig” eingestuften Jugendlichen in “geordneten Verhältnissen”, dann fehlte nach Villinger die “belastende Heridität” und der Jugendliche sollte nicht unfruchtbar gemacht werden. Waren dagegen bei einem vergleichbaren Jugendlichen die häuslichen Verhältnisse “ungeordnet”, der Vater “Trinker”, die Mutter “liederlich” gewesen etc., dann lagen nach Villinger “erheblich belastende Momente” und “mangelnde soziale Einfügungsfähigkeit” vor. Das war für ihn der “Typus des unfruchtbar zu machenden Fürsorgeerziehungszöglings” 218. Mit diesen Diagnosen hatte Villinger 1934 insofern einen richtungsweisenden Schritt getan, als er zusätzlich zu seinen psychiatrisch-erbiologischen Untersuchungen das Prinzip “Lebensbewährung” bei der Beurteilung der Sterilisanden einführte 219. Darüber hinaus machte er sogar die “Erziehungserfolgsergebnisse” zum Kriterium der Unfruchtbarmachung von Fürsorgezöglingen 220. Die Kategorie “Lebens

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bewährung” stieß zwar, wie er 1939 zugab, noch “anfänglich da und dort auf Widerstand” 221, tauchte dann aber Ende 1934 in den Sterilisationsurteilen auf 222. Seit dieser Zeit wurde die Diagnose “Schwachsinn” zunehmend als “mangelnde Lebensbewährung”, als fehlendes “soziales Eingliederungsvermögen” und als Umschreibung des “sozial Nichteinfügbaren” definiert 223.

Da sich die Diagnose “Schwachsinn” offensichtlich als derart wandelbar gezeigt hatte 224, waren anvisierte Änderungen des GzVeN [ Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ] “bezeichnenderweise nicht nötig”. Das Gesetz hatte sich insgesamt als “flexibel genug” gezeigt 225. Die Neukommentierung des GzVeN [ Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ] im Jahre 1936 bestätigte die Auffassung des Prinzips “Lebensbewährung” bei der Beurteilung der Sterilisanden 226 und Luxenburger konnte in seiner Besprechung der Neuauflage des Kommentars folgerichtig schreiben, “‘daß nun auch gewisse Fälle asozialer und antisozialer Psychopathen’ dem ‘an-ge-borenen Schwachsinn’ zugeordnet werden könnten, und zwar aus-drück-lich auch dann, ‘wenn keine eigentlich verstandesgemäße Unzu-länglich-keit’ vorliege” 227.

Ich möchte zur Erläuterung der Anwendung des Prinzips “Lebensbewährung” exemplarisch aus dem Urteil eines Erbgesundheitsgerichtes zitieren, wobei es sich bei dem Sterilisanden um einen 1907 geborenen verheirateten Anstreicher handelte, dessen Unfruchtbarmachung “wegen schweren Alkoholismus und Psychopathie beantragt”, aber dann “wegen angeborenen Schwachsinns” durchgeführt worden war 228.

“Es ist reiner intellektueller Schwachsinn bei ihm nicht festzustellen. Trotzdem ist er als schwachsinnig im Sinne des Gesetzes anzusehen, wenn man neben dem Intellekt auch den Charakter und die Grundlagen seiner eigentlichen Persönlichkeit in die Beurteilung mit hineinbezieht. Er hat ein gutes Auffassungsvermögen und war infolgedessen imstande, in seinen Schuljahren allerlei Wissen in sich aufzunehmen und auf Grund seines guten Gedächnisses zu behalten. Andererseits steht aber auch fest, daß er in seiner Urteilsfähigkeit und Zielstrebigkeit auf derart tiefer Stufe stehen geblieben ist, daß er später niemals in der Lage war, von seinem Wissen und Können den richtigen Gebrauch zu machen. Er ist nicht sozial vorwärtsgekommen.” 229

Villinger, der in Bethel schon sehr früh diese Linie des GzVeN [ Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ] vertreten hatte, war 1939 selbst dieser erweiterten Interpretationsrahmen des Gesetzes noch zu eng:

“Der isolierte ethische Defekt, wenn er überhaupt vorkommt, fällt, so bedauerlich das ist, einstweilen nicht unter das Gesetz, wenn auch der Kommentar hier die Tore weit öffnet, indem er sagt: ‘[…] daß heute jeder schwere und deutliche Ausfall innerhalb des Rahmens der Gesamtpersönlichkeit als Schwachsinn im Sinne dieses Gesetzes angesehen wird, wobei es gleichgültig ist, ob die eine Lehrmeinung den Aus-

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fall mehr auf dem Gebiet des Verstandes, die andere mehr auf dem des Charakters unterbringt.’” 230

Landesrat W. Hecker von der rheinischen Fürsorgebehörde brachte wenige Jahre später den von Villinger in Bethel entwickelten Zusammenhang hinsichtlich der Beurteilung von Fürsorgezöglingen auf die Formel, daß über “den erbbiologischen Wert eines Zöglings […] in Zweifelsfällen heute noch seine soziale Brauchbarkeit entscheiden” muß 231. Und während schon tausende Fürsorgezöglinge nach “wissenschaftlicher Begutachtung” durch Ärzte zwangssterilisiert waren, Kraus nennt allein für das Jahr 1935 2620 vom Gericht beschlossene Unfruchtbarmachungen und noch 2415 “schwebende Verfahren” 232, gab Hecker 1940 ganz unumwunden zu, daß “der Fürsorgeerziehungsbehörde vorläufig in den meisten Fällen nur der ganz unwissenschaftliche Ausweg (bleibe), die erbliche Belastung auf die äußeren Tatsachen zu gründen, ob Vater oder Mutter oder andere nähere Angehörige einen liederlichen Lebenswandel geführt haben” 233. Der Nachfolger Villingers als Landesjugendarzt in Württemberg, Max Eyrich, definierte in einem viel beachteten Aufsatz 1939 die Fürsorgeerziehung in diesem Zusammenhang als “das erbbiologische Sieb dieser Jugend”234, wobei das “Sieben” nach “erb- und rassenbiologischen Gesichtspunkten” primär Psychiatern oblag 235.

Betrachtet man die Entwicklung der Fürsorgeerziehung im “Dritten Reich” zusammenfassend, vor allem die Differenzierung der Zöglinge nach biologischen, rassischen und erbgesundheitlichen Kriterien, dann ist wohl die Schlußfolgerung erlaubt, “daß von den Nationalsozialisten auch für den Bereich der Fürsorgeerziehung für die Jugendlichen, die nach den Vorstellungen der Nationalsozialisten nicht in eine nationalsozialistische Volksgemeinschaft integrierbar waren, eine Endlösung geplant wurde” 236. Diejenigen Jugendlichen, die durch die “jugendpsychiatrische Siebung” aus der Fürsorgeerziehung als “Unerziehbare” ausgeschieden wurden, kamen seit 1940 zur weiteren Behandlung in polizeiliche “Jugendschutzlager” 237. Aufgrund einer Anordnung Hitlers vom 30.08.1941 sollten Zöglinge nach Vollendung des 19. Lebensjahres, wenn “das Ziel der Fürsorgeerziehung als nicht erreicht” angesehen wurde, “ ohne weiteres sofort auf Lebenszeit ins Konzentrationslager” eingewiesen werden 238. Im Einzelfall wurde die “Endlösung” für Fürsorgezöglinge allerdings schon in den Fürsorgeerziehungsanstalten und Heimen vorgenommen. Exemplarisch sei darauf hingewiesen, daß in der Anstalt Kalmenhof in Idstein/Taunus mehrere Fürsorgezöglinge. u. a. nach Fluchtversuchen, durch Injektionen ermordet oder totgeprügelt wurden 239. Wenn der Senatspräsident beim Kammergericht, Otto Krieg, 1942 ganz offen und lobend über den Typus Fürsorgeerziehungsanstalt schrieb, der “rücksichtslos die durchgreifensten Erziehungsmittel anwendete” 240, dann konnte zumindest der

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Fachöffentlichkeit nicht verborgen gewesen sein, daß “Erziehung” hier die Anwendung brutalster und lebensbedrohender physischer Gewalt einschloß. So war denn auch im Kalmenhof ein häufig angwandtes “Erziehungsmittel” der Ochsenziemer 241.

Soweit also zur Zwangssterilisation von Fürsorgezöglingen im NS-Staat, deren Behandlung durch Villinger in Bethel für das ganze Deutsche Reich richtungsweisend wurde. Wenn ich hinsichtlich des GzVeN [ Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ] Villingers zusammenfassende Bewertung von 1935 zitiere, daß es sich “über Erwarten gut eingeführt” habe 242, dann kann davon ausgegangen werden, daß es ihm offensichtlich gelungen war, die in meiner Darstellung kurz skizzierten diagnostischen Hindernisse und Hürden bei der Durchführung desselben in Bethel zu nehmen. Schließlich war ja auch die “Erfolgsquote” in Bethel beeindruckend. Angesichts der mindestens 1093 unfruchtbar gemachten Personen 243, bekommen die eingangs zitierten Worte, von den “besonders schwierigen Jahren” in Bethel, aus der Sicht der Opfer schon ihren tieferen Sinn.

“Schwierige Jahre” in Bethel hatte auch noch eine andere Gruppe von Anstaltsbewohnern. Es handelte sich dabei um Männer, die in einer Zweiganstalt von Bethel in einem Arbeitsdienstlager” [auf dem Gelände der Fürsorgeerziehungsanstalt Freistatt im Wietingsmoor] untergebracht waren. Den Äußerungen Villingers zufolge sollten es “asoziale männliche Psychopathen gehobener Stände” sein, die dort lebten 244. Alle Insassen [in Anstalt Freistatt] mußten mindestens ein Jahr lang in der Kultivierung von Moor- und Heideland arbeiten. Nach “Arbeitsbewährung und guter Einfügung in das Gemeinschaftsleben” konnten sie dann – Villinger zufolge – zu “anspruchsvolleren Arbeiten herangezogen” werden. Das sollte unter “unmerklicher scharfer Überwachung” bei allerdings lockerer “Zügelführung” ablaufen 245. Da diese Arbeit, so Villinger, “in den lebendigen Organismus der v. Bodelschwinghschen Anststalten” eingegliedert sei, mache sich “von vorneherein als erste Kollektiveinwirkung der genius loci […] geltend” 246. Ist es bezogen auf die Haltung der Inneren Mission im “3. Reich” schon sehr aufschlußreich, daß auf ihrem Gelände in Bethel [sowie auch in Freistatt in Niedersachsen, sowohl wie auch in Eckardsheim in der Senne, bei Bielefeld] eine Einrichtung nach Art eines Arbeitsdienstlagers” 247 vorhanden war, in der Zwangsarbeit geleistet werden mußte 248, so ist es darüber hinaus geradezu zynisch, daß diese Einrichtung durch Chefarzt Villinger noch mit einem “wissenschaftlichen Deckmantel” 249 versehen wurde. Villinger scheute sich nicht, das Arbeitsdienstlager” vor der “Gesellschaft Deutscher Neurologen und Psychiater” allen Ernstes als erfolgreiche kollektive Methode in der Psychotherapie auszugeben 250. die Einrichtungen in Bethel [bzw. Freistatt, und Eckardsheim] müssen einen derart repressiven Charakter gehabt haben, daß sie bei einer Tagung der Landesjugendämter im Februar 1944 in Salzburg von dem Hamburger Juristen Prof. Sieverts als Beispiele für

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seine Forderung nach dem Aufbau weiterer polizeilicher Jugendschutzlager herangezogen wurden 251.

Die radikale Haltung Villingers hinsichtlich der Zwangssterilisation zeigte sich nicht nur praktisch in Bethel, sondern darüber hinaus auch in der seit Ende 1937 entstehenden Diskussion um die Erweiterung des Indikationskataloges des GzVeN [ Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ] 252. Die Absicht war damals, daß man jenseits der “festgefahrenen ‘erbbiologischen Rechtssprechung’” auch die Zugriffskompetenz auf “die abweichende Minderheiten (‘Zigeuner’, ‘Asoziale’, ‘Judenmischlinge’, ‘minderwertige Großfamilien’, chronisch kranke Anstaltsinsassen usw.)” schaffen wollte 253. Vorgetragene Argumente, daß beispielsweise die “bisherigen Möglichkeiten der Unfruchtbarmachung […] namentlich im Hinblick auf Kriminelle, Arbeitsscheue, Anti- und Asoziale” nicht ausreichten, führten dazu, daß unmißverständlich eine “Erhöhung der Ausmerzequote” gefordert wurde 254. Während sich andere Wissenschaftler in dieser kontroversen Debatte noch Gedanken über juristische Details und definitorische Abgrenzungen zwischen den “Erbkranken” und den “Gemeinschaftsunfähigen / Asozialen” machten 255, waren für Villinger solche Überlegungen und Vorschläge durch die eigene Praxis längst obsolet geworden. Für einen erfahrenen Praktiker wie ihn, stellten die Zwangssterilisierungen der als “asozial” stigmatisierten Bevölkerungsgruppen kaum noch ein Problem dar, was er auf einer Sitzung des “Ausschusses für Wohlfahrt und Fürsorgerecht” im August 1938 mit folgender Bemerkung unterstrich:

“Was die vorhin aufgeworfene Frage einer Erweiterung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses anbelangt, so kann ich sagen, daß wir im allgemeinen nur noch da Schwierigkeiten haben, wo uns ausgesprochene Asoziale und Antisoziale zugeführt werden bzw. der Antrag auf Sterilisierung dieser Leute gestellt wird, bei denen sich auch nicht die Andeutung eines Intelligenzdefektes finden läßt. Im allgemeinen sind sie selten, es sind nicht sehr viele, aber es gibt sie.” 256

Während in Villingers Arbeits- und Kompetenzbereich nur die “Andeutung eines Intelligenzdefektes” ausreichte, um unfruchtbar gemacht zu werden 257, gab es in anderen Regionen durchaus noch eine großzügigere Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte 258. Hinsichtlich der Erweiterung des Indikationskataloges verfolgte Villinger deshalb eine Art Doppelstrategie. Während er selbst dafür gesort hatte, daß durch extensivste Auslegung des GzVeN [ Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ] der Kreis der Sterilisanden auf die “Asozialen” praktisch schon ausgedehnt war, setzte er sich öffentlich für eine Erweiterung des Indikationskataloges ein, etwa wenn er 1939 bedauerte, daß der “isolierte ethische Defekt” noch nicht unter das Gesetz falle 259.

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Bevor ich zur nächsten Etappe der Kariere Villingers im “3. Reich” komme, möchte ich noch darauf hinweisen, daß er schon in den ersten Jahren des NS-Staates durch eine Reihe wichtiger Funktionen einen nicht unbedeutenden Einfluß auf die Sozial-, Gesundheits- und Bevölkerungspolitik des Landes nahm. Ab 1933 war er Mitherausgeber und von 1936 bis zu ihrer Einstellung 1944 alleiniger Schriftleiter der renommierten “Zeitschrift für Kinderforschung” 260. Im Juli 1935 wurde er Mitglied des Vorstandes der “Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundung”, in der Caritas und Innere Mission zusammenarbeiten 261, im gleichen Jahr auch Vorsitzender des schon mehrfach genannten “Ständigen Ausschusses für Fragen der Rassenhygiene und Rassenpflege des Central-Ausschusses der Inneren Mission” 262.

In das zweite Drittel der Schaffensperiode Villigers in Bethel fällt am 1. Mai 1937 sein Beitritt in die NSDAP. Sein Entschluß, der Nazi-Partei beizutreten, sei – so seine Erläuterung in einem Brief vom 5. November 1945 an Pastor Bodelschwingh – “aus einer gewissen Feigheit heraus” geschehen 263. Diese merkwürdige Form der Selbstbezichtigung kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, daß bei Villinger, wie seine folgenden Einlassungen belegen, hinsichtlich der Sozial- und Bevölkerungspolitik des NS-Staates, auch nicht die Andeutung eines Dissenses festzustellen ist:

“Ohne biologische Gesichtspunkte” – so formulierte er 1935 – […] schien in einer Zeit fast schrankenlos individualistischer Einstellung großer Teile der Bevölkerung und einer einseitigen Bevölkerungspolitik des Staates, der unter der Devise ‘Schutz den Schwachen’ geradezu die Schwäche, die moralische, biologische und strafrechtliche, züchtete und die Gesundheit des Volkskörpers und das soziale Zusammenleben gefährdete, die Fürsorge selbst zu einem Beschleunigungsfaktor der bedenklich um sich greifenden Entartung zu werden. Im national-sozialistischen Staat, der in seinem Denken biologisch fundiert ist, besteht die Gefahr nicht mehr. Das Erbkrankheitenverhütungsgesetz will die durch unsere zivilisatorischen und kulturellen überaus verwickelten Lebensverhältnisse stark zurückgedrängten und oft geradezu in ihr Gegenteil verkehrten Auslesevorgänge planmäßig ersetzen und damit eine weitere Zunahme des erbbiologisch unterwertigen Volksteils nach Kräften verhüten.” 264

Diesen Darlegungen sei der Auszug aus einer Rede Hitlers von 1929 gegenübergestellt, wobei nicht zu übersehen ist, daß nicht nur eine Sinnverwandtschaft, sondern sogar eine bis in die Wortwahl hineingehende Übereinstimmung vorhanden ist:

“Durch unsere moderne Humanitätsduselei bemühen wir uns, das Schwache zu bewahren auf Kosten des Gesünderen. Das geht soweit, daß sich eine sich sozial nennende Nächstenliebe um Einrichtungen bemüht, selbst Kretins die Fortpflanzungsmöglichkeit zu verschaffen, [ ………. ]


















Fußnoten:

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196 Schmacke/Güse (1984) S. 162. Dazu Weitbrecht (1968) S. 13: “Infolge der ihnen drohenden Sterilisation haben zahllose wertvolle Menschen den Freitod gewählt […].” Vgl. Schulte (1965) S. 77. Ein in einer evangelischen Anstalt verwahrtes Mädchen führte vor dem drohenden Eingriff mehrere Flucht- und Selbstmordversuche durch. Nachdem die Sterilisation doch erfolgte, sprang sie aus dem Fester und verstarb an den Folgen des Sturzes. “Gesundheitsfürsorge” 10/1936, S. 336, zitiert nach Nowak (1984) (b) S. 105. – Zwei Beispiele aus eigenen Recherchen: 1937 wurde auf Bitte des Erbgesundheitsgerichtes Gießen ein aus Ibenstadt in der Wetterau stammender Mann (*3.9.1915) zwangsweise zur Begutachtung in die Nervenklinik nach Gießen verbracht (StADa, G 15, Friedberg, Abtlg. Q. Nr. 1043). Am 27.8.1936 wurde eine Marburgerin gegen 20.00 Uhr von der Polizei (!) zwecks Unfruchtbarmachung in die Frauenklinik geführt. Da wegen starker Untergewichtigkeit der Sterilisation Lebensgefahr bestanden hätte, wurde der Eingriff ausgesetzt und die Frau am 31.8.1936 wieder nach Hause entlassen (StAM, 336.I. Nr. 108. Darin: Nr. 902). Betrachtet man das hier geschilderte Vorgehen der verschiedensten Behörden bei der Anwendung des GzVeN, dann ist der von Dubitscher geprägte Begriff “Erbpolizei” durchaus wörtlich zu nehmen. Vgl. Rothmaler (1989) S. 75 Anm. 9.
197 Die Angst vor der Sterilisation hat häufiger zu Entweichungen von Patienten geführt. Vgl. dazu Villinger (1935) (a) S. 246. Am 16.5.1934 vermerkte das Jugendamt Münster beispielsweise, daß die Polizeibehörde ersucht worden sei, ein aus einer Erziehungsanstalt geflohenes Mädchen, unter Hinweis auf dessen angeordnete Sterilisation, “in Schutzhaft zu nehmen”. Kuhlmann (1989) S. 135 f. “Sterilisanden” wurden zur Fandung ausgeschrieben und ihre Namen wurden in den kriminalpolizeilichen Fandungsblättern veröffentlicht”. Bock, G. (1986) S. 257. Die Anordnung polizeilicher Gewalt bei der Durchsetzung amtsärtzlicher Vorladungen und der Verbringung von “SterilisierungskandidatInnen” in den Kliniken – bis in den Operationssaal hinein – waren an der Tagesordnung. Vgl. Bock, G. (1986) S. 256 ff. u. Frei (1988) S. 35 (Stellungnahme Winan). Im Kommentar zum GzVeN (Ausf. VO v. 5.12.33) war nicht nur die Anwendung “unmittelbaren Zwanges”, wie z. B. Eindringungen in die Wohnung der Sterilisanden durch die Polizei ausdrücklich vorgesehen, es hieß sogar darüber hinaus, daß “die Polizeibehörde gegebenenfalls verpflichtet sein (würde), auf Erfordern des zuständigen Amtsarztes der Krankenanstalt die unbedingt notwendige Hilfe bei Anwendung des Zwangs zur Vornahme und Durchführung des Eingriffs angedeihen zu lassen.” Gütt / Rüdin / Ruttke (1934) S. 164 Nr. 17. Ganz in diesem Sinne pries z. B. der Chirurg Karl-Heinz Bauer, Ehrensenator und 1945 Gründungsrektor der Universität Heidelberg, in Beiträgen aus den Jahren 1934 und 1936 den Operationssaal als die Stätte, “an der der Grundgedanke des Gesetzes (GzVeN, W. S.) in die schließlich allein befreiende Tat umgesetzt wird”. Und weiter: “Wichtig sind die gesetzlichen Bestimmungen über den Zwang gegenüber den Patienten. Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, die Operation ist auch gegen den Willen des Unfruchtbarzumachenden auszuführen. Selbstverständlich ist der Arzt dann berechtigt, alle ihm als Arzt zur Verfügung stehende Mittel zur Anwendung zu bringen.” Zittiert nach Huebschmann (1987) S. 143. Zu Bauer vgl. auch Laufs (1990) S. 237 ff. Am 15.4.1937 beschwerte sich der Kaplan eines Dorfes bei dem bischöflichen Ordinariat in Limburg., daß am 3.4.1937 aus Montabaur drei Personenwagen mit 8 – 11 Gendarmen gekommen waren, um fünf erwachsene Kinder einer Familie “mit roher Gewalt” in die Fahrzeuge zu verfrachten und nach Koblenz zur Sterilisation zu bringen. Ein junger Mann war dabei durch das Fenster entsprungen und immer noch flüchtig. Wie aus dem Schreiben des Kaplans hervorgeht, war die Sterilisationsanzeige ein möglicher “Racheakt” des Lehrers und seiner Frau gewesen. Weiter heißt es dort: “Die Kinder sind sauber, selbstständig, fallen niemand zur Last, sind grad gewachsen, haben ein stattliches Äußeres. Der junge Mann war Wagner und übte seinen Beruf zur vollen Befriedigung der hiesigen Landwirte aus.” Da dieser ganze Vorgang weit und breit Tagesgespräch war und “das Volk in diesem Vorgehen eine grosse Ungerechtigkeit” sah, erschienen deshalb bei der Familie, die noch weitere fünf Kinder hatte, zwei Gendarmen und erklärten, “wenn sie noch weiter darüber redeten, kämen sie wegen Staatshetze ins Konzentrationslager”. Vgl. Faksimile des Beschwerdebriefes in Hoser/Weber-Diekmann (1986) S. 138 f.
198 Villinger (1935) (b) S. 77. Vgl. auch Villingers Ausführungen zur “Einstellung der Unfruchtbarzumachenden” in ders. (1935) (a) S. 244 ff. Nach der Schilderung einer ehemaligen Patientin bestand 1936 die “Behandlung” vor Durchführung der Sterilisation in Bethel im wesentlichen aus dem Dauerbad, dem Einwickeln in nasse Tücher, Kaltwasserkopfgüssen und gelegentlichen Prügel mit dem Lederriemen. Vgl. “Unter dem grossen Jesuswort” (1988) S. 26 f. Zu den Behandlungensmethoden “Packung” und “Bad”, wie sie in den Alsterdorfer Anstalten der Inneren Mission angewandt wurden, vgl. Augenzeugenberichte in Wunder / Sierck (1982) S. 65 f.
199 Villinger (1935) (b) S. 72.
200 Ders. (1935) (a) S. 244.
201 Ders. (1935) (b) S. 83.
202 Vgl. dazu Weibrecht (1968) S. 13 u. Schulte (1965) S. 77. Folgende Worte der Universitätsnervenklinik Tübingen, Hoffmann, dem früheren Assistenten von Gaupp, müssen vor diesem Hintergrund von vielen Kranken geradezu als Bedrohung aufgenommen worden sein. “Jeder Patient, der zum Arzt geht, muß sich darüber klar sein, daß er die ärztliche Sprechstunde betritt als Einzelpersönlichkeit und zugleich auch als Glied der ihm übergeordneten Gemeinschaft.” Hoffmann, H. F.: Das ärztliche Weltbild. Stuttgart 1937, S. 47, zitiert nach Seidel (1983) S. 31.
203 Aussage Villingers auf der Tagung des “Ständigen Ausschusses für Rassenhygiene und Rassenpflege” am 14. April 1937, zitiert nach Klee (1989) S. 96.
204 Rothmaler (1989) S. 71.
205 “Unter dem grossen Jesuswort” (1988) S. 27.
206 Wunder (1987) S. 113.
207 Zitiert nach Bock, G. (1986) S. 258 Anm. 9.
208 Weitbrecht (1968) S. 11 Zur Charakterisierung des GzVeN auch zusammenfassend Müller-Küppers (1990) (a) S. 75 ff.
209 Ehrhardt (1987) S. 7 (Hervorh., W. S.) Helmut Ehrhardt ist im Vorlesungs-Verzeichnis der Universität Breslauu seit dem Wintersemester 1942/43 (S. 58) als “Wissenschaftlicher Assistant” in der “Psychiatrischen und Nervenklinik und Poliklinik für Nervenkranke” unter dem Direktorat von Villinger ausgewiesen. Davor war er “Wissenschaftliche Hilfskraft” und “Wissenschaftlicher Assistent” am Physiologischen Institut der Universität Breslau (Direktor Schriever). Vgl. Vorlesungs-Verzeichnis Breslau. WS 1941/42, S. 50 und SS 1942, S. 52. In der Darstellung bei Auerbach (1979) S. 223 fehlen die Angaben Ehrhardts Assistentenzeit bei Villinger in Breslau.
210 Müller (1987) S. 130. Der Marburger Richter Falk spricht in diesem Zusammenhang von “stereotypen Formulierungen” und der auffallenden “Leichtfertigkeit” der Begründungen in den Erbgerichtsurteilen. Falk (1985) S. 40.
211 Villinger (1939) (c) S. 47. Auf die Kategorie “Lebensbewährung” werde ich weiter unten eingehen.
212 Villinger (1935) (b) S. 82 Anm. 7.
213 Protokoll (1961) S. 13; vgl. Jantzen (1982) S. 129. In einem Schreiben der NSDAP / Amt für Volksgesundheit Westfalen-Nord an den Regierungs-Präsidenten in Arnsberg vom 8.12.1937 hieß es: “[…] dass gegen eine Wiederbestellung der Ärzte: – Provinzial-Obermedizinalrat Dr. Wernicke, Münster – Nervenarzt Dr. Cuno Peter, Münster – Professor Dr. Villinger, Bethel bei Bielefeld als nicht beamte ärztliche Beisitzer des Erbgesundheitsobergerichtes Hamm keinerlei Bedenken bestehen.” Vgl. Faksimile des Schreibens in Sierck / Radtke (1984) S. 87.
214 Jantzen (1985) S. 40. Vgl auch Schmacke / Güse (1984) S. 162.
215 Vgl. Kuhlmann (1989) S. 141.
216 Villinger (1935) (a) S. 236.
217 Ebd. S. 244. Vgl. Kuhlmann (1989) S. 142.
218 Villinger (1935) (a) S. 243 f. Die Zitate stammen aus zwei Fallbeispielen, die Villinger gegenüberstellt. Siehe auch Kuhlmann (1989) S. 142. Zur Auswirkung des GzVeN auf die Fürsorgeerziehung in den Jahren 1934 u. 1935 vgl. Kraus (1974) S. 202 u. S. 208 ff. Zu Zwangssterilisierung von Fürsorgezöglingen vgl. Kuhlmann (1989) S. 132 - 135.
219 Villinger (1939) (b) S. 47. Villinger sprach auch ganz offen von der “Lebensunbrauchbarkeit” von Fürsorgezöglingen. Ebd.
220 Villinger (1935) (a) S. 235: “Immerhin: ob wir von der Seite der psychiatrisch-erbbiologischen Untersuchungs – oder der Erziehungserfolgsergebnisse her die Angelegenheit betrachten: es bleibt ein hoher Prozentsatz offenbar erbbiologisch Unterwertiger in der großen Schar der Fürsorgezöglinge übrig.” Villingers Sterilisationskriterium “Erziehungserfolgsergebnis” hatte praktisch bedeuten können, z. B. alle “Zigeunerstämmlinge” in der F. E. [Fürsorgeerziehung] deshalb sterilisieren zu lassen, weil die Fürsorgeerziehung gerade diesen Jugendlichen gegenüber fast immer versagt, was mit aller Deutlichkeit für Anlagemängel spricht.” Exner (1939) S. 313. Vgl. dazu die positive Rezension von Villinger (1940).
221 Villinger (1939) (b) S. 45. Zum Prinzip der “Lebensbewährung” hinsichtlich der Diagnose “Schwachsinn”, insbesondere “moralischer Schwachsinn”, siehe Bock, G. (1986) S. 322 - 326 u. Scherer (1990) S. 691.
222 Bock, G. (1986) S. 322.
223 Ebd. S. 322.
224 Vgl. Scherer (1990) S. 68. Aussage von Schmidt-Klevenov (Rassen- und Siedlungs-Hauptamt der SS): “Auch auf die Frage: darf man sogenannten ‘moralischen Schwachsinn’ sterilisieren, wird die einzig richtige Antwort gegeben: das Wort ‘moralischer Schwachsinn’ wird überhaupt nicht erwähnt.” In Zeitschrift für Deutsches Recht 23/1936, zitiert nach Bock, G. (1986) S. 322 Anm. 43.
225 Bock, G. (1986) S. 321.
226 Vgl. Gutt / Rüdin / Ruttke (1936) S. 124 ff. Die “Asoziale Lebensführung” war mit folgender Defination ausdrücklich in die Kommentierung aufgenommen: “Mit größter Wahrscheinlichkeit liegt aber der Schwachsinn vor, wenn der Betreffende nicht fähig ist, in einem geordneten Berufsleben seinen eigenen Unterhalt zu verdienen, noch sonst sich sozial einzufügen.”
227 Hans Luxenburger: Rezension zu Gütt / Rüdin / Ruttke (1936) In: Archiv für Rassen- und Geselschaftsbiologie 30/1936, S. 421 – 425, zitiert nach Scherer (1990) S. 69.
228 Horlboge (1939) S. 22.
229 Ebd. (1939) S. 23 f. (Hervorh., W. S.).
230 Villinger (1939) (b) S. 48 (Hervorh., W. S.).
231 Hecker, W. (1941/1943) S. 30 Vgl. auch Kuhlmann (1989) S. 129. Heckers Ausführungen wurden als Referat bei der 1. Tagung der deutschen Gesellschaft für Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik am 5.9.1940 in Wien gehalten. – Das Theorem der “sozialen Brauchbarkeit” hinsichtlich der Bewertung des “Lebenserfolges” von Fürsorgezöglingen, wurde nach 1945 von einem der engsten Mitarbeiter Villingers bruchlos weitergeführt. Herrmann Sutte entwickelte 1949 in Marburg eine “Stufenleiter sozialer Brauchbarkeit, die sich ausspannt etwa zwischen dem sozial völlig geordneten, mittleren Beamten und dem arbeitsscheuen Gelegenheitsarbeiter, dem beruflich tüchtigen und strebsamen Eigenheimbesitzer und dem mittellosen Vagabunden, der Frau und Mutter im geordneten Hauswesen und der Prostituierten, der nicht bestraften kleinen Amtsperson und dem polytropen Rückfallverbrecher oder dem querulierenden Wohlfahrtsparasiten”. Stutte (1949) S. 111. Der Gaupp-Schüler Herrmann Fritz Hoffmann und sein Mitarbeiter, der spätere erste Inhaber eines Ordinariats für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Bundesrepublik, Herrmann Stutte, betätigen sich schon 1934/35 in der “erbbiologischen Erforschung” Gießener Fürsorgezöglinge. Ihr Ziel war, wie Hoffmann in einem Vortrag a, 12.11.1935 unter ausdrücklicher Namennennung seines Mitarbeiters ausführte, “in absehbarer Zeit Ergebnisse vorlegen zu können, die uns einen Schritt weiterführen auf dem Weg zur Sterilisation asozialer und antiasozialer abnormer Charaktere”. Jacobi (1936). Stutte hatte ein Jahr als Stipendiat der Kerckhoff-Stiftung / Bad Nauheim und der Deutschen Forschungsgemeinschaft über den “Lebenserfolg” von Fürsorgezöglingen geforscht. Ebd. Vgl. Stutte (1977) S. 399 f.
232 Kraus (1974) S. 202. Die Erhebungen sind nicht vollständig, die Zahl der Sterilisierten liegt vermutlich also noch höher. Ebd. S. 209.
233 Hecker, W. (1941/1943) S. 32 f. Vor diesem Hintegrund gewinnt die Tatsache ein besonderes Gewicht, daß Villinger den unfruchtbarzumachenden Jugendlichen in Bethel zwar den Beschluß des Erbgesundheitsgerichtes, nicht aber dessen Begründung gab. Villinger (1935) (a) S. 247. Das “Merkblatt über die Unfruchtbarmachung” (vgl. Gütt / Rüdin / Ruttke (1934) S. 67) wurde ihnen ebenfalls nicht ausgehändigt.
234 Eyrich (1939) (b) S. 260. Abdruck auch bei Peukert (1982) S. 266 - 277. Vgl. dazu auch Vagt (1939) S. 296: “Die Kernfrage (der F. E. [Fürsorgeerziehung], W. S.) wird von den Erkenntnissen der Erbbiologie gestellt.”
235 Vgl. für Württemberg Eyrich (1939) (a) S. 557. Seit 1936 sollte das GzVeN “unter besonderer Mitwirkung des von der Fürsorgeerziehungsbehörde zur Verfügung gestellten Psychiatern weiter durchgeführt” werden. Kuhlmann (1989) S. 135. Vgl. auch die erbbiologische Begründung für die Notwendigkeit jugendpsychiatrischer Mitarbeit im Fürsorgeerziehungsverfahren” durch Prof. Hans Heinze vom 6.2.1942. Abdruck bei Klee (1983) S. 380. Zur Bedeutung der “Erbbiologie” in der jugendpsychiatrischen Klinik im Hinblick auf die Klassifizierung nach “Erbtüchtigkeit” der Kinder und Jugendlichen und der darauf sich aufbauenden Zuordnung nach “Fürsorge” – oder “Verwahrungs” –Maßnahmen, siehe Hecker, E. (1943/44). Das Differenzierungssystem der nationalsozialistischen Jugendfürsorge und Jugendhilfe ist in den einzelnen historischen Etappen ausführlich und materialreich von Kuhlmann (1989) dargestellt. Siehe auch zusammenfassend Hubert (1977) S. 85 ff. u. Hasenclever (1978) S. 127 - 135.
236 Kraus (1974) S. 208. Siehe auch LWV Hessen (1986) S. 35.
237 Im führenden Kommentar zum “Reichsjugendgerichtsgesetz vom 6. November 1943” wird im Abschnitt “Unterbringung in polizeilichen Jugendschutzlagern” ausdrücklich auf Villingers Beitrag aus dem Jahr 1939 (ders. (1939) (a)) hingewiesen. Kümmerlein (1944) S. 302 ff., hier: S. 302 Anm. 1 Kümmerlein hat als “Schrifttum” zu diesem Abschnitt insgesamt nur 5 Titel für erwähnenswert gehalten. Zu den berüchtigten “Jugendschutzlagern”, die treffender auch als Jugendkonzentrationslager bezeichnet wurden, vgl. Werner (1944). Zur Kritik an den Jugendschutzlagern siehe Rehbein (1968) S. 113 ff.; Guse u. a. (1986); Hepp (1987); Muth (1989); Peukert (1981) u. Wagner (1988).
238 Abdruck der Anordnung in Jahnke / Buddrus (1989) S. 339.
239 Platen-Hallermund (1948) S. 52 - 55. Weitere Einzelheiten dazu vor allem bei Sick (1983) S. 39 - 53. vgl. auch Bromberger / Mausbach (1987) S. 75 ff. sowie Friedrich (1984) S. 186 f.
240 Krieg (1942) S. 81. Mit Erlaß vom 4.7.1935 war bereits wieder das Züchtigungsrecht für Erzieherinnen und Erzieher in der Fürsorgeerziehung eingeführt worden. Kuhlmann (1989) S. 284.
241 Sick (1983) S. 37 Anm. 76.
242 Villinger (1935) (b) S. 85.
243 Busch (1988) S. 32. Die Zahl der angegebenen Sterilisierten bezieht sich auf den Gesamtzeitraum 1934 - 1945, die Mehrzahl der Unfruchtbarmachung fiel allerdings in die Amtszeit Villingers, da mit Kriegsbeginn die Unfruchtbarmachungen nach dem GzVeN zurückgingen. Siehe “6. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” vom 31.8.1939. In RGBI (1939) I. S. 1560 f. Vgl. Klee (1983) S. 85 f. (dort auch genaue Zahlenangaben über die Gesamtzahl der Sterilisierungen). Ausgehend von den Angaben Villingers, bezogen auf den September 1936 (vgl. Villinger (1937) (a) S. 461), wurden in Bethel von rund 3.300 Patienten nur 386 Personen nicht zur Anzeige gebracht. Der Grund für eine nicht noch größere Zahl von Unfruchtbarmachungen, lag in der “dauernden Anstaltsbedürftigkeit” vieler Bewohner Bethels.
244 Villinger (1937) (b) S. 219. Zur Funktion und Bedeutung von “Arbeitserziehungslagern” im “3. Reich” vgl. Peukert (1981) (a) S. 425 - 432.
245 Villinger (1937) (b) S. 219.
246 Ebd. S. 219.
247 Ebd. S. 219.
248 Die Ricklinger Anstalten der Inneren Mission im Kreis Segeberg betrieben sogar zeitweilig ein KZ, in dem u. a. politische Gegner des NS-Systems eingesperrt waren. Diese mußten u. a. Feldarbeit leisten, zu der sie mit Gewehrkolben getrieben wurden. Vgl. Klee (1989) S. 61 - 66.
249 Schröder (1989) S. 298 spricht davon, daß von Villinger für das Arbeitsdienstlager “der wissenschaftliche Deckmantel einer Gruppentherapie genutzt” wurde.
250 Villinger (1937) (b) S. 219.
251 Vgl. Kuhlmann (1989) S. 208.
252 Vgl. dazu Roth (1984) (c) S. 265 f.; Roth / Aly (1984) S. 104 ff.; Müller-Hill (1984) S. 35 f. u. Weingart (1988) S. 475 ff.
253 Roth / Aly (1984) S. 105. Vgl Weingart u. a. (1988) S. 475. Die Erwägung der Erweiterung des Indikationskataloges des GezVeN auf “Zigeuner: und “Asoziale” ist hier noch insofern von Bedeutung, als der Gaupp-Schüler und “Zigeunerforscher” Robert Richter auch in der “Asozialenforschung” eine wesentliche Rolle spielte. Vgl. Roth (1989) S. 43 ff.; Peukert (1989) S. 118 ff. u. Zimmermann (1989) S. 33 - 39.
254 Astel: Die Praxis der Rassenhygiene in Deutschland; Referat auf der 1. Tagung der Deutschen Gesellschaft f. psych. Hygiene vom 3.-6.10.1938. In: Beiheft zum Reichsgesetzblatt 52/1938, S. 65 – 70, zitiert nach Siemen (1982) S. 124. Vgl. auch Weingart u. a. (1988) S. 476.
255 Vgl. Kopp (1939); Lechler (1940) u. Kranz / Koller (1941) II S. 113. Siehe auch Stuchlik (1984) S. 195 u. Siemen (1982) S. 127. Im “Handbuch der Erbkrankheiten”, das 1937 zu erscheinen begann, forderte ein Autor gar die Sterilisierung in den Fällen, “wo nach der kulturell-biologischen Betrachtungsweise die Intelligenzanlagen für die Anpassung an bestehende und bewährte Kulturverhältnisse zu versagen beginnen.” Zitiert nach Weitbrecht (1968) S. 19. Tornow (1933) S. 272 ff. führte in seine Sterilisierungsüberlegungen die Kategorie des “Kulturschädlings” ein.
256 Akademie für deutsches Recht. Sitzung des Ausschusses für Wohlfahrt und Fürsorgerecht am 19. und 20.08.1938. Zitiert nach Müller-Hill (1984) S. 35. Nach Jantzen (1985) S. 40 wollte Villinger die Sterilisation auf möglichtst alle Formen “asozialen Verhaltens” ausdehnen. Vgl. dagegen die Stellungnahme von Ehrhardt (1987) S. 11, gerichtet an den Deutschen Bundestag: “Das Gros der Sterilisierten waren Kranke und Behinderte, von denen viele einsichts- und einwilligungsunfähig waren. Es waren eben nicht gesunde Anlageträger oder Asoziale, die ausdrücklich vom Gesetz ausgeschlossen waren.”
257 Vgl. auch folgenden Fall aus dem Erbgesundheitsgericht Kassel: Zeigte ein Sterilisand durchschnittliche “Schul- und allgemeines Lebenswissen”, konnte er beispielsweise mit dem Konstrukt “Schwachsinn in Form einer allgemeinen seelischen Verkümmerung der Persönlichkeit” unfruchtbar gemacht werden. Vgl. Ayass (1990) S. 202. Ähnlich Villinger (1935) (a) S. 237, der “Schwachsinn” als “eine allgemeine seelische Leistungsschwäche” definierte. Wenn “Asoziale” den in GezVeN vorgeschriebenen Intelligenztest erfolgreich absolvierten, wurde das zum Teil als “Raffinesse” und “Gerissenheit” ausgelegt, was dann gleichfalls ein
Sterilisierungsgrund war. Vgl. Scherer (1990) S. 101. Siehe Schmuhl (1987) S. 424 f. Anm. 24.
258 Vgl. Bock, G. (1986) S. 325.
259 Villinger (1939) (b) S. 48. Das Erbgesundheitsobergericht Innsbruck schloß am 18.9.1940 einen Sterilisationsbeschluß mit der bemerkenswerten “wissenschaftlichen” Begründung ab” “Es ist Erfahrungstatsache, daß auch moralischer Schwachsinn vererblich ist.” Deutsches Recht 10/1940, Bd. 2, S. 2079.
260 Jantzen (1982) S. 129. In der Eigenschaft als Herausgeber versäumte er es nicht, auch den tagespolitischen Ereignissen Rechnung zu tragen. Die “Rückkehr Österreichs ins Reich” wurde mit einem “Gruß” an die “österreichischen Freunde” gewürdigt. Villinger (1939) (c) S. 48.
261 Klee (1989) S. 98 f.
262 Göbel / Thormann (1985) S. 25 f. Vgl. Sierck / Ratke (1984) S. 84. In dieser Eigenschaft leitete Villinger beispielsweise am 9. und 10. September 1935 eine wichtige Sitzung des Central-Ausschusses, wobei die Tagesordnung des ersten Verhandlungstages folgendermaßen lautete: “Bericht über die Entwicklung der Gesetzgebung betreffend erbkranken Nachwuchses – Die Durchführung der Sterilisation in unseren Anstalten – Gesichtspunkte für die Durchführung der Schwangerschaftsunterbrechung in unseren Anstalten”. Zitiert nach Göbel / Thormann (1985) S. 25.
263 Zitiert nach Klee (1986) S. 170. Villinger hatte sich an anderer Stelle im Juli 1945 geäußert, daß er “bitter ungern” in die NSDAP eingetreten sei. Frdl. Mitteilung Ernst Klee.
264 Villinger (1935) (a) S. 235.
265 Rede Adolf Hitler vom 5.8.1929. Text im “Völkischen Beobachter” (Münchener Ausgabe) 07.0.8.1929. Zitiert nach Tuchtel (1984) S. 19.

[Fußnoten könnten, falls es notwendig werden sollte, möglicherweise, erweitert werden.]

[ Entschuldigung für fehlende Information ]

[Inhaltlich kann dieser hier aufgeführte und zitierte Text, momentan, leider nicht an einer ganz besonders zutreffenden Stelle abgeschlossen werden, da dem jetzigen Editor und Betreiber dieser Webseite bisher nur bestimmte Teile dieses Schriftstückes von Deutschland aus zugestellt worden sind.]

[Ein etwaiges dazugehöriges Quellen und Literaturverzeichnis kann aus denselben Gründen, momentan, leider nicht hier zur Verfügung gestellt werden.]

[Die sich auf Seite 284 dieser Veröffentlichung befindenden "AutorInnenhinweise" können aus denselben Gründen, momentan, leider nicht hier zur Verfügung gestellt werden.]

[Alles was hier noch fehlt wird zur Verfügung gestellt werden, sobald es von Deutschland aus in Australien eintrifft.]

[ Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 5. Juli 2005 ]


Subindex Nr. 1

Ehemalige Heimkinder wollen nicht mit anderen verwechselt werden.
Sie haben ihre eigene Webseite: Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-Ueberlebende.org




Martin Mitchell – Fotos aus seiner Kindheit und Jugendzeit
(chronologisch arrangiert – 1946-1964 – von unten aufwärts)


Die Leidensgeschichte des damalig staatenlosen Jugendlichen Martin Mitchell
in westdeutscher “Fürsorgeerziehung” in den 1960er Jahren, geschildert und
belegt an Hand von aktuellen Schriftstücken aus der “Fürsorgeerziehungsakte”
damalig geführt von der Anstaltsleitung der Betheler Zweiganstalten Freistatt –
Anstalt Freistatt im Wietingsmoor
(Kreis Diepholz, Niedersachsen) – Teilanstalt
der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel
(bei Bielefeld, Nordrhein-Westfalen).

( Akte erhalten in Australien am 16. Mai 2006.
)



Intensive Handarbeit im Moor in Anstalt Freistatt, damals – historische Bilder –
( im Oktober 1993 umbenannt in Diakonie Freistatt).
Virtueller Rundgang durch das damalige Freistätter Wietingsmoor in Niedersachsen


Fürsorgeerziehung im Nationalsozialismus –"Bewahrung" und "erbbiologische Aussiebung" von Fürsorgezöglingen.
Vermächtnis und Auswirkungen dieser Ideologien im Nachkriegsdeutschland und in der Bundesrepublik
(1945 - 1985)


Fürsorgeerziehung im Dritten Reich –
Werner Villinger, Chefarzt von Bethel, und seine Ideologien und Karriere
in der Jugendfürsorge und Jugendpsychiatrie
auch in West-Deutschland, nach 1945.


Ein weiterer Beweis für das was den Mächtigen weiterhin in Deutschland wichtig war
sofort nach dem zweiten Weltkrieg,
und ihnen auch weitergehend wichtig war in der Bundesrepublik Deutschland,
nach 1949, besonders in der Fürsorgeerziehung.
Ein Beispiel für die Kontinuität in der Sozialfürsorge: Helene Wessel


Zwangsverpflichtet im Vaterland!
"ZWANGSARBEIT" – "ARBEITSDIENST" – "ARBEITSTHERAPIE" – "KEIN PFENNIG JOBS"
– Fürsorgeerziehung, Jugendwohlfahrt und Arbeiterwohlfahrt und ihre Abarten
in der Geschichte Deutschlands – hier ein Beispiel aus dem Dritten Reich –
und ein Moor,Torfabbau und anstaltseigenes Torfwerk gehörten auch hier wieder mit dazu.


Geschlossene Unterbringung.
Die Geschichte des geschlossenen Mädchenheims Feuerbergstraße in Hamburg-Altona.
Fürsorgeerziehung unter dem Jugendwohlfahrtsgesetz:
Weimarer Republik. Drittes Reich. Bundesrepublik (BRD).


Kinder und Jugendliche als Opfer in 'Erziehungsheimen' / Arbeitserziehungslagern / Arbeitszwangslagern

Damalige Erziehungsanstalten gleicher Art wie jahrzehntelang in Westdeutschland betrieben wurden,
existierten auch in der Bundesrepublik Österreich.
Ein Betroffener aus Österreich meldet sich zu Wort.


Die bisher verdrängte Geschichte der Heimerziehung in der Republik Österreich - Schwarze
Pädagogik der Nachkriegszeit, genauso wie in der Bundesrepublik Deutschland
.
WANDERAUSSTELLUNG zur Geschichte der Heimerziehung in Österreich - Nachkriegszeit.
Ein Heim Namens
"WEGSCHEID", in Linz, Öber-Osterreich, wird vorgestellt:
Ausstellungskatalogue:
Michael John / Wolfgang Reder, "Wegscheid. Von der Korrektionsbaracke
zur sozialpädagogischen Institution"
, Linz 2006, ISBN-10: 3-200-00657-9.


“Der unwerte Schatz” – Roman einer Kindheit – Vernichtung ‘unwerten’ Lebens.
Roman von Tino Hemmann, Engelsdorfer Verlag, Leipzig 2005 – ISBN 3-938288-41-8


DVD 112 / 2005: "LEBENSUNWERT – Paul Brune – NS-Psychiatrie und ihre Folgen
ca. 45 Min. Film plus 15 Min. ergänzendes Material – erhältlich vom Medienshop
des Westfälischen Landesmedienzentrum – Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster.


Lebenswert – Lebensunwert – ERNST KLEE : "Deutsche Medizin im Dritten Reich"
S. Fischer Verlag Frankfurt/M., Oktober 2001, ISBN 3-10-039310-4416.
Rezension von dem Soziologen Dr. Robert Krieg (geb. 1949) selbst Autor und Regisseur:


Schutzbefohlene Heimkinder / Insassen Hinter Mauern : Ein Fallbeispiel – Der Leidensweg des Paul Brune

Paul Brune – Fallbeispiel – „Lebensunwert“ – Filmbiographie
über die langen Schatten der Psychiatrie des 'Dritten Reiches',
aber auch ihre dunkle Kontinuität in der Bundesrepublik
bis fast in die Gegenwart –
konzentriert sich hier auf die Situation in Einrichtungen der Provinz Westfalen in der Trägerschaft des Provinzialverbandes,
Vorläufer des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).


Paul Brune – “Lebensunwert” – Und wer sonst noch? – Eine späte Entschuldigung!
NS-Ideologie im Dritten Reich und ihre Folgen – auch noch für lange Zeit danach.
Beiträge, Erklärungen und Korrespondenz zu diesen Themen – aus dem Jahre 2003.


Gott und die Welt. - Einzelhaft und Zwangsarbeit – Fürsorgeerziehung
in Deutschland [BRD] [50er, 60er, 70er und 80er Jahre] –

im WDR Fernsehen, Sonntag 11.09.2005 um 16:25;
Wiederholung, Dienstag 13.09.2005 um 10:15, (Länge 30 Min.).


WDR FERNSEHEN – Dokumention: "Lebensunwert" – Der Weg des Paul Brune

Zum Thema Antifaschismus:
»Lebensunwert? - NS-Psychiatrie, Zwangssterilisierung und Widerstand« -
Irrsinnige Ideology und ihre Langzeit Folgen im Nachkriegsdeutschland. -
Herausgeber dieses Sachbuches, erstveröffentlicht in 2007, ist

der Freundeskreis Paul Wulf. Erschienen im Graswurzel Verlag. ISBN 3-939045-05-5.


Ein VORWORT von Journalist, Filmmacher und Autor Robert Krieg zum Sachbuch
»Lebensunwert? - NS-Psychiatrie, Zwangssterilisierung und Widerstand«


[ Heimerziehung – Zöglinge - Heimkinder ] Zwischen Disziplinierung und Integration
– Westfälisches Institute für Regionalgeschichte – Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster –
FORSCHUNGEN ZUR REGIONALGESCHICHTE – Markus Köster und Thomas Küster (Hg.)
[ Anstaltserziehung – Fürsorgeerziehung – Weimarer Republik – Drittes Reich – Bundesrepublik ]


Dipl.-Päd. Wolfram Schäfer, Institut für Erziehungswissenschaft, Philipps-Universität Marburg:
Fürsorgeerziehung und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus
Die erbbiologisch begründete Forderung nach der »Aussonderung Unerziehbarer« aus der Fürsorgeerziehung war von den führenden Vertretern der deutschen Jugendpsychiatrie bruchlos aus der Weimarer Republik über die NS-Diktatur in die Bundesrepublik tradiert worden. Die Auswirkungen auf die Gestaltung der Heimerziehung in der jungen Demokratie waren bekanntermaßen fatal.


Sieglinde WALTRAUD Jung’s Leidensgeschichte als Gefangene
und unentlohnter Arbeitssklave der Rummelsberger Anstalten,
im "Haus Weiher"
(1965-1968)(zugehörend zur Bayrischen Inneren Mission)
"Heim für 'schwererziehbare' Mädchen""Mädchenheim Weiher"
(1938-1972)
in Hersbruck, bei Nürnberg, eine Zweigstelle der Rummelsberger Anstalten, in Bayern,
Bundesrepublik Deutschland – "Wirtschaftsunternehmen" im "Wirtschaftswunder BRD".


Ehemalige Heimkinder schildern »Schwere Schicksale im Bundestag«,
Berichtet im Der Westen (Das Portal der WAZ Mediengruppe), 16.11.2007.
Sabine Nölke: Der Petitionsausschuss des Bundestags befaßte sich
erstmals im Dezember 2006 mit dem Schicksal ehemaliger Heimkinder.


»Die weggesperrten Kinder der Nachkriegszeit.«
»Heimzöglinge der 50er und 60er Jahre haben ihr Schweigen gebrochen -
Jetzt fordern sie eine Entschädigung.
«
Jürgen Potthoff berichtet im Der Westen (Das Portal der WAZ Mediengruppe), 20.11.2007.


Regina Eppert (Regina Page) mit Peter Wensierski vom SPIEGEL berichten
über, und diskutieren, die damalige Heimerziehung der Nachkriegszeit
(ca 1945-1979)
in ihren Sachbüchern "Schläge im Namen der Herrn – Die verdrängte Geschichte
der Heimkinder in der Bundesrepublik"
und "Der Alptraum meiner Kindheit und Jugend –
Zwangseinweisung in deutsche Erziehungsheime"

Berichtet @ westline – in Westfälische Nachrichten – 20. Oktober 2006,
in einem Artikel mit der Überschrift "Lachen und Weinen strengstens verboten".


"Mädchenknast" – Dortmunder Vincenzheim – September 1977 – auch hier werden Heimkinder weitergehend gefangen gehalten und als unentlohnte Arbeitskräfte – Zwangsarbeiter – von der Katholischen Kirche von Deutschland ausgebeutet – hier in einer Waschanstalt / Großwäscherei der Paderborner Vinzentinerinnen.

Das damalige Vincenzheim (für Mädchen) - die heutige Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung "Vincenzheim Ausbildungsstätte" - in Dortmund lehnt den Vorwurf von damaligen Misshandlungen gegen ihre jugendlichen Heim-Insassen ab. Und auch Theo Breul, Abteilungsleiter beim Caritas-Verband in Paderborn, was das Salvator-Jugendheim in Hövelhof - das damalige Salvator-Kollege (für Jungens) - betrifft, weist alle Vorwürfe zurück.

Bundesrepublik Deutschland: Kinder alleinerziehenden Müttern entrissen und in konfessionelle Heime gesperrt, um christlich erzogen zu werden. Heimkinder wegen läppischer „Vergehen“ – nur bei Hinreichung einmal täglich von Wasser und Brot –
in Isolationshaft gesperrt.
Heimkinder-Ueberlebende überall in der Bundesrepublik Deutschland
berichten von jahrelanger unentlohnter „Zwangsarbeit“ und schwerwiegenden Misshandlungen und Entwürdigungen –
und sind noch heute davon traumatisiert.


Heimkinder-Überlebende brechen ihr Schweigen: Schläge und Quälereien von Kindern und Jugendlichen - "Unglaublich. " - "Niemand hat etwas davon gewußt." "Es kann doch nicht möglich sein. " - "Niemand [von den Heim-Insassen] hat sich beschwert. " - Es habe "allerdings keine regelmäßigen Kontrollen gegeben. " - Heute wird von den Verantwortlichen nur geleugnet, bagatellisiert, oder einfach völlig geschwiegen.

„Moorhof zur Hölle“ – Freistatt im Wietingsmoor in den 50er Jahren. Opfer über die damaligen Methoden in dieser Anstalt; berichtet mit Hilfe eines Zeitungsartikels der am 13.5.1999 im Weser-Kurier veröffentlicht wurde – das Jahr des 100. Jubiläumsfestes der Diakonie Freistatt.

Die wahre Geschichte der damaligen ANSTALT FREISTATT aufgedeckt und erstmalig im Internet veröffentlicht! ANSTALT FREISTATT, Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, ein privat-kirchliches Wirtschaftsunternehmen und Moorlager Arbeitserziehungslager / Arbeitszwangslager der Diakonie (1899-1991), das noch jahrzehntelang nach dem Zweiten Welt Krieg in der Bundesrepublik Deutschland angewendet wurde, wo 14 bis 21 Jahre alte “schwererziehbare” jugendliche deutsche Zwangsarbeiter systematisch getrimmt und auf das Schlimmste misshandelt wurden.

Das Wirtschaftsunternehmen der Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, im Areal der ANSTALT FREISTATT, im Hannoverschen, in der Bundesrepublik Deutschland, und dessen jugendlichen deutschen Zwangsarbeiter, im Vergleich zu den jugendlichen – und auch älteren – deutschen Zwangsarbeitern im BREMISCHEN TEUFELSMOOR, ein Wirschaftsunternehmen der TurbaTorfindustrie G.m.b.H, im Dritten Reich. Was war der Unterschied? Das ersterwähnte wurde (von 1899-1991) von der Diakonie betrieben, das andere (von 1934-1945) vom Staat.

Freistatt – Wirtschaftsunternehmen – Teil I
Freistatt – Anstalt Freistatt – Diakonische Heime Freistatt – Diakonie Freistatt – Freistatt im Wietingsmoor – Betheler Zweiganstalten im Wietingsmoor – Arbeiterkolonie Freistatt – Arbeitsdienstlager Freistatt – Moorkolonie Freistatt –
“Zwangsarbeitslager Freistatt”
Was entspricht der Wahrheit, und was nicht?


Freistatt – Wirtschaftsunternehmen – Teil II
Zweimalige Flucht eines jugendlichen Zwangsarbeiters aus Freistatt im Wietingsmoor
HOLZNER, MICHAEL – TREIBJAGD – Die Geschichte des Benjamin Holberg –
ein auf Fakten bassierender Roman über die Fürsorgeerziehung und ihre Folgen
in der Bundesrepublik Deutschland.
AUSZÜGE.


Tatorte schwerwiegender Misshandlung von Kindern und Jugendlichen
im Bethel eigenen Freistatt im Wietingsmoor:
Deckertau, Haus Neuwerk, Heimstatt, Moorburg, Moorhof, Moorhort, Moorpenison, Moorstatt, Wegwende, und Wietingshof.


Bethel-eigene Anstalt Freistatt im Wietingsmoor – Erziehungsziel “Arbeite und Bete!”
Stellungnahme dazu eines weiteren Betroffenen, Peter Remmers (vom 12.01.2006):
“Freistätter Hölle!” – “Das Moor ist die Hölle!”
– Fünf Jahre hatte er dort verbringen müssen! –


Mail (vom 16.02.2006) des heutigen Geschäftsführers der Diakonie Freistatt,
Pastor Wolfgang Tereick, an den ehemaligen Freistatt Insassen, Peter Remmers,
worin der Herr Pastor die Ehrlichkeit des ehemaligen Zöglings in Frage stellt.
.


Ehemaliger Freistatt Insasse, Peter Remmers, am 16.02.2006, antwortete
dem heutigen Geschäftsführer der Diakonie Freistatt, Pastor Wolfgang Tereick,
auf dessen Anschuldigungen, vom 18.02.2006.
.


6. Stellungnahme von Pastor Wolfgang Tereick, Geschäftsführer Diakonie Freistatt, vom 04.03.2006
− in EVANGELISCHE WOCHENZEITUNG FÜR WESTFALEN UND LIPPE: UK "Unsere Kirche" −
folgend der Veröffentlichung des Buches "Schläge im Namen des Herrn".


Der heute 61-jährige ehemalige Fürsorgezögling Willi Komnick
erstmalig nach 40 Jahren, am 5. Mai 2006, besucht die heutige Diakonie Freistatt –
damalige Anstalt Freistatt im Wietingsmoor, gelegen in einem riesigen
Hochmoorgebiet zwischen Diepholz und Sulingen im Hannoverschen, in Niedersachsen –
ein Ableger der „v. BodelschwinghschenAnstalten“ Bethel, bei Bielefeld,
in Nordrhein-Westfalen – wo die damaligen jugendlichen Insassen
systematisch misshandelt und ausgebeutet worden waren.


Warum habt ihr mich geschlagen?, fragen heute die ehemaligen Insassen,
die damals in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor, einem riesigen Hochmoorgebiet
zwischen Diepholz und Sulingen im Hannoverschen, in Niedersachsen –
einem Ableger der „v. BodelschwinghschenAnstalten“ Bethel, bei Bielefeld, in
Nordrhein-Westfalen – systematisch misshandelt und ausgebeutet worden waren.


Während sich die Bundesrepublik Deutschland im Wirtschaftswunder befand,
und begann Goldbarren in Manhatten Banken zu stapeln,
wurden Kinder und Jugendliche im ganzen Land in Heimen und Anstalten
meistens kirchlicher Trägerschaft auf das Schlimmste misshandelt,
geknechtet und ausgebeutet,
und dort nicht nur um ihre Kindheit und Jugendzeit gebracht,
aber dort auch um ihre Löhne und ihre ihnen später zustehenden Rentenanteile betrogen.


Ehemaliges Heimkind Wolfgang Rosenkötter erzählt seine Geschichte:
"Mein erster Tag in Freistatt" - [ Freistatt im Wietingsmoor - Diakonie Freistatt ] -
im
SOZIALEXTRA. Zeitschrift für Soziale Arbeit und Sozialpolitik. Dezember 2006
(Seite 18). Auch im "SWR2Eckpunkt" hat Wolfgang Rosenkötter schon am 26. September 2006
unter dem Titel
"Ich habe nur Angst gehabt" von seinen Erfahrungen berichtet.
"Mein erster Tag in Freistatt" veröffentlicht auch auf dieser Webseite: Heimkinder-
ueberlebende.org
mit freundlicher Erlaubnis von dem Autor, Wolfgang Rosenkötter.


Im Heim [ Anstalt Freistatt in den 70er Jahren ]: Gewalt und Zwang weitergehend auf der Tagesordnung. Schwerarbeit ohne Entlohnung in Bethel eigenen Betrieben fortgesetzt. Verpachtung der Zöglinge auch an umliegende Bauerhöfe ohne dass ihrerseits, oder von Seiten der Mutter-Anstalt Bethel, Sozialversicherungsabgaben entrichtet werden.

Die schreckliche Seite der Kirche - SPIEGEL ARTIKEL vom 19.5.2003 - KIRCHE Unbarmherzige Schwestern

Schikanen überall, auch beim "Reichsarbeitsdienst" (RAD) 1940:
Erfahrungsbericht eines Reicharbeitsdienstlers, Werner Mork (*1921),
aus Kronach, aufgezeichnet Juli 2004


[ Nationalsozialistische Ideologie als Hilfe zur Erziehung – der Anfang des Endes. ]

Von der Fürsorgeerziehung zur Kinder- und Jugendhilfe.
Vom Jugendwohlfahrtsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Historischer Wandel der Hilfe zur Erziehung




Bitte nicht vergessen auch "Ehemalige Heimkinder" @ http://heimkinderopfer.blogspot.com zu besuchen.


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