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Martin Mitchell – Fotos aus seiner Kindheit und Jugendzeit (chronologisch arrangiert – 1946-1964 – von unten aufwärts - "aufsteigend")
Die Leidensgeschichte des damalig staatenlosen Jugendlichen Martin
Mitchell in westdeutscher "Fürsorgeerziehung" in
den 1960er Jahren, geschildert und belegt an Hand von aktuellen
Schriftstücken aus der "Fürsorgeerziehungsakte" damalig
geführt von der Anstaltsleitung der Betheler Zweiganstalten
Freistatt – Anstalt Freistatt im Wietingsmoor (Kreis
Diepholz, Niedersachsen) – Teilanstalt der v.
Bodelschwinghschen Anstalten Bethel (bei Bielefeld,
Nordrhein-Westfalen).
( Akte erhalten in Australien am 16. Mai 2006. )
Erste
Analyse von Martin Mitchell der über ihn in Anstalt Freistatt
geführten "Fürsorgeakte".
Es
war mir möglich jetzt erstmalig anhand meiner Akte
festzustellen, und ich bin mir ganz sicher, dass jede
"Fürsorgezöglingsakte" in Anstalt
Freistatt eine schriftliche Bescheinigung
enthält, die zur Zeit der Einweisung eines jeden Jungen
(oder kurz danach)
– angeblich von einem praktischen Arzt – ausgestellt
wurde; eine Bescheinigung, die aussagt, dass jeder
betreffende Junge "arbeitsfähig"
ist.
Nach telefonischer Konsultation meinerseits mit
anderen ehemaligen "Fürsorgezöglingen" (die auch
in den 60er Jahren in "Haus Neuwerk", sowohl wie auch in
anderen Häusern in Anstalt Freistatt interniert waren), wird mir
bestätigt, dass auch in ihren Akten eine solche Bescheinigung
über sie, als "arbeitsfähig", zu finden ist.
In
meinem Fall, wird mit Dokument – "Aufnahme-Untersuchung"
– anscheinend unterzeichnet in Freistatt am 21.03.1963, von
einem Dr. Med. K. Berend, prakt. Arzt, 2839 Varrel, bescheinigt, dass
ich "arbeitsfähig" bin.
Aufgenommen wurde ich
jedoch, in "Haus Moorhort", schon am 11.02.1963, woraufhin
ich auch sofort zur schweren Arbeit mit Spitzhacke, Schaufel und
Schubkarre zum Parkplatzbau, bei gefrorenem Boden, hinter der
Bahnlinie direkt an der Hauptstrasse ins Moor und gegenüber dem
Eingangstor zum Torfwerk, eingesetzt, bzw. gezwungen, wurde. Diese
Arbeit wurde nicht bezahlt, wie an verschiedenen Stellen in meiner
Akte selbst sogar schriftlich bestätigt wird.
Am
26.02.1963 entfernte ich mich spät Abends durch Flucht von "Haus
Moorhort", wurde aber am folgenden Morgen, den 27.02.1963, in
Minden, wieder aufgegriffen und daraufhin in das "Haus Neuwerk"
eingeliefert. Am darauf folgenden Tag, wurde ich sofort zum
Torfstechen und Abbau von nassem Weißtorf, bei gefrorenem Boden, im
Moor eingesetzt, bzw. gezwungen. Auch diese Arbeit wurde nicht
bezahlt, wie an verschiedenen Stellen in meiner Akte selbst sogar
schriftlich bestätigt wird.
Meines Erachtens heute –
und das war meine Meinung auch damals schon – war der
Zweck des Einsperrens in Anstalt Freistatt der Jungen im Alter von 14
bis 21 Jahren, vorwiegend, der Einsatz zur Arbeit
im Moor.
Hauptbestandteil dieses
Wirtschaftsunternehmens war die "Arbeitsfähigkeit" der
jugendlichen Insassen und die Ausnutzung ihrer unentlohnten
Arbeitskraft.
Anstalt Freistatt war (seit 1901), mindestens,
über 8 Jahrzehnte hinweg eine mit "billigen Arbeitskräften"
betriebene "Arbeiterkolonie", eine "Bewahrungsanstalt",
eine "Arbeitserziehungsanstalt", ein "Arbeitszwangslager",
ein marktrechtliches mit Parochialrechten versehenes
Wirtschaftsunternehmen, ein Torfgewinnungsunternehmen der
Evangelisch-Lutherischen Kirche / Bethel / Innere Mission / Diakonie
– "gut aufgebaut" und mit System.
Dazu
kamen die "Pflegegelder", die im Jahre 1963 3.960,25
DM per Jahr, per Insasse, betrugen (wie
aus meiner Akte hervorgeht und daraus ersichtlich ist).
Die
"Zwangsarbeit im Moor", "in der Landwirtschaft"
oder "im Straßenbau und Parkplatzbau" soll – so wird
heute von den damals Verantwortlichen und auch von ihren heutigen
Rechtsnachfolgern behauptet – "Therapie" für die
Jungens gewesen sein.
Die Bescheinigungen zur
"Arbeitsfähigkeit", jedoch, wurden von keinem
Facharzt, Psychiater, Psychologen oder zumindest einem Pädagogen
ausgestellt oder die "Zwangsarbeit" von Fachleuten
empfohlen. Und "Zwangsarbeit" war auch damals nicht in der
Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland oder der Länder, ein
schriftlich niedergelegter Bestandteil der "Fürsorgeerziehung".
Ein
psychologisches Gutachten, was meine Person betreffend ungefähr
drei Wochen vor meinem fünfzehnten Geburtstag von Diplom
Psychologe Albert Tamborini, in West-Berlin, ausgestellt wurde,
beschreibt mich, u. a., als einen "gutmütigen,
außerordentlich liebebedürftigen und anlehnungsbereiten
Jugendlichen" aber auch als einen "außerordentlich
gehemmten und durch seine schwierigen Umweltverhältnisse in
seiner Entwicklung beeinträchtigten Jugendlichen".
Ich
bin mir auch ganz sicher, dass dieser Psychologe, Herr Tamborini,
ganz bestimmt keine "Zwangsarbeit","Geschlossene
Unterbringung" und "Gewaltanwendung" für mich
empfohlen hätte, und auch, dass er wenn er davon gewusst
hätte welchen Misshandlungen ich im evangelisch-lutherischen
Burschenheim Beiserhaus in Rengshausen bei Kassel und später in
der evangelisch-lutherischen Anstalt Freistatt im Wietingsmoor
ausgesetzt werden würde, ganz bestimmt Einwendung dagegen
erhoben hätte.
Die gewalttätigen Methoden die von
der Leitung und dem Personal der Anstalt Freistatt und anderen
solchen Anstalten in West-Deutschland damalig gegen ihre Insassen
angewendet wurden um überall den "Arbeitszwang"
durchzusetzen, waren nicht nur auch damalig schon völlig
gesetzwidrig aber auch durchaus strafbar.
Aber niemand setzte
sich für die Rechtlosen ein um ihnen zu ihrem Recht zu
verhelfen.
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