[ Staatsanwaltschaft] Aachen [ in Nordrhein-Westfalen ] [ Bundesrepublik Deutschland ] 603 Js 301/04 - 30.11.2006
An das
Amtsgericht
- Schöffengericht - Aachen
Anklageschrift [ gegen "Ehemalige Heimkinder" ]
[ Erster Schritt zur Einleitung von Strafverfahren gegen mißhandelte "Ehemalige Heimkinder" ]
I. Hermine S. [Nachname anonymisiert] [Jahrgang 1956] wohnhaft [anonymisiert];
Staatsangehörigkeit: Deutsch
II. Carola K. [Nachname anonymisiert] [Jahrgang 1961] wohnhaft [anonymisiert];
Staatsangehörigkeit: Deutsch
III. Friedrich S. [Nachname anonymisiert] [Jahrgang 1951] wohnhaft [anonymisiert];
Staatsangehörigkeit: Deutsch
IV. Wilhelm K. [Nachname anonymisiert] [Jahrgang 1951] wohnhaft [anonymisiert];
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Betreuer: Jürgen J. [Nachname und Wohnort anonymisiert]
V. Siegfried K. [Nachname anonymisiert] [Jahrgang 1952] wohnhaft [anonymisiert];
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Betreuer: Christian H. [Nachname und Wohnort anonymisiert]
VI. Peter K. [Nachname anonymisiert] [Jahrgang 1956] wohnhaft [anonymisiert];
Staatsangehörigkeit: Deutsch
VII. Herbert K. [Nachname anonymisiert] [Jahrgang 1953] wohnhaft [anonymisiert];
Staatsangehörigkeit: Deutsch
VIII. Franco K. [Nachname anonymisiert] [Jahrgang 1964] wohnhaft [anonymisiert];
Staatsangehörigkeit: Deutsch
IX. Franz Josef K. [Nachname anonymisiert] [Jahrgang 1953] wohnhaft [anonymisiert];
Staatsangehörigkeit: Deutsch
X. Gisela E. [Nachname anonymisiert] [Jahrgang 1952] wohnhaft [anonymisiert];
Staatsangehörigkeit: Deutsch
werden angeklagt,
am 12.06.2002, 21.12.2003, 09.01.2004, 09.02.2003, 09.01.2003, 21.01.2003, 14.01.2003, 03.08.2003, 14.01.2003 und 10.09.2003
in Aachen [ in Nordrhein-Westfalen ] [ Bundesrepublik Deutschland ] jeweils
versucht zu haben, in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch zu beschädigen, dass sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregten und unterhielten.
Den Angeschuldigten wird folgendes zur Last gelegt:
Zu den Tatsachen stellten die Angeschuldigten jeweils beim Versorgungsamt Aachen Anträge auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Dabei gaben sie an, während der Zeit ihrer Aufenthalte im Kinderheim St. Josef in Eschweiler, welche alle in den Jahren von 1956 bis zum Jahr 1971 lagen, durch Ordensschwestern und Zivilbedienstete des Kinderheimes St. Josef erheblich, systematisch und zum Teil über Jahre hinweg geschlagen und gequält worden zu sein.
Tatsächlich wußten die Angeschuldigten bei Antragstellung, dass es im Kinderheim St. Josef in den Jahren von 1956 bis zum Jahr 1971 nicht zu schweren oder systematischen Mißhandlungen zu ihrem Nachteil gekommen war.
Soweit einzelne Mißhandlungen nicht ausgeschlossen werden können, reichten diese jedenfalls nicht aus, um Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz zu begründen. Trotz ihres wahrheitswidrigen Vortrages scheiterte die Geltendmachung dieser Ansprüche.
Strafbar als versuchter Betrug gemäß § 263 Abs. 1, Absatz 2, 22, 23 StGB
Beweismittel:
I. Einlassungen
II. Zeugen: 1) Simon S. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 2) Leonard K. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 3) Johannes Werner F. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 4) Manfred M. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 5) Rudolf W. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 6) Herbert Wilherm K. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 7) Michael Maria Joe L. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 8) Michael T. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 9) Rosemarie G. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 10) Käthe S. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 11) Harald N. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 12) Paul C. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 13) Franz P. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 14) Edmund M. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 15) Gabriele H. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 16) Helmtrud H. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 17) Herta E. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 18) Heinrich H. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 19) Ludgera B. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 20) Marianne H. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 21) Sitis G. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 22) Brigitte S. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 23) Bruno J. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 24) Barbara H. [Nachname und Wohnort anonymisiert] 25) KriminalOberKommissar [Peter] Fink [Täter-Profilen-Experte] zu laden über den Polizeipräsidenten
Aachen, Hubert-Wienen-Straße 25, 52070 Aachen 26) Prof. Dr. Ulrich Trenckmann [Psychiatrist], Lindemannstraße 28, Dortmund 27) [Rechtsanwalt] Prof. Dr. [Raimund] Wimmer, zu laden über Kanzlei Busse & Miesen, Oxfordstraße 21,
53111 Bonn 28) [Rechtsanwalt] Christoph Lingemann, zu laden über Kanzlei Lingemann, Postfach 1179,
52231 Eschweiler
III. Urkunden: 1) OEG-Akte 500743 (Siegfried K.) Versorgungsamt Aachen 2) OEG-Akte 501089 (Friedrich S.) Versorgungsamt Aachen 3) OEG-Akte 501076 (Carola K.) Versorgungsamt Aachen
4) OEG-Akte 500980 (Heinrich G.) Versorgungsamt Aachen 5) OEG-Akte 500749 (Herbert K.) Versorgungsamt Aachen 6) OEG-Akte 500748 (Gisela E.) Versorgungsamt Aachen 7) OEG-Akte 500780 (Willi K.) Versorgungsamt Aachen 8) OEG-Akte 500772 (Franz J. K.) Versorgungsamt Aachen 9) OEG-Akte 500935 (Franco K.) Versorgungsamt Aachen 10) OEG-Akte 500771 (Peter K.) Versorgungsamt Aachen 11) OEG-Akte 500597 (Hermine S.) Versorgungsamt Aachen 12) Akte 11 O 362/02 LG Aachen 13) Akte 80 VRs 1510.9/96 StA Aachen 14) Akte S 12 VG 30/06 Sozialgericht Aachen 15) Akte S 22 VG 29/05 Sozialgericht Aachen
IV. Augenscheinobjekte: 1) Videokassette 2) DVD „Hermines Liste“ 3) Zeitungsartikel (BI. 37-40, 45, 233-237, 249-250, 287, 367, 435-436, 512-513 d.A.)
Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:
I.
Die Angeschuldigten Hermine S., Carola K., Franz Josef K., Siegfried K. Giesela E. Und Herbert K., sind strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.
Der Bundeszentralregisterauszug des Angeschuldigten Franco K. weist [nicht spezifizierte] Eintragungen auf. [...] [...] in einem psychiatrischen Krankenhaus [...]. [...].
Der Bundeszentralregisterauszug des Angeschuldigten Heinrich G. weist [nicht spezifizierte] Eintragungen auf. [...].
[...].
Der Bundeszentralregisterauszug des Angeschuldigten Wilhelm Michael K. weist [nicht spezifizierte] Eintragungen auf. [...].
Der Bundeszentralregisterauszug des Angeschuldigten Friedrich S. weist [nicht spezifizierte] Eintragungen auf. [...].
Der Bundeszentralregisterauszug des Angeschuldigten Peter K. weist [nicht spezifizierte] Eintragungen auf. [...].
Zahlreiche der Angeschuldigten befinden sich oder befanden sich - nach ihren Angaben maßgeblich auch wegen der in ihrer Kindheit [im Eschweiler St. Josef Kinderheim] erlittenen Mißhandlungen - in psychologischer bzw. psychiatrischer Behandlung.
Die Angeschuldigten Siegfried und Wilhelm K. stehen unter Betreuung, der Angeschuldigte Franco K. im Maßregelvollzug.
Eine psychiatrische Begutachtung einzelner Angeklagter soll zum Zeitpunkt der Anklageerhebung noch nicht veranlaßt werden, da diese in gebotenen Fällen nach dem Eindruck in der Hauptverhandlung veranlaßt werden kann.
Zum Teil sind die Angeschuldigten in Organisationen ehemaliger Heimkinder aktiv, welche die von ihnen in den Anträgen an das Versorgungsamt vorgebrachten Mißhandlungen [im Eschweiler St. Josef Kinderheim] in die öffentliche Diskussion bzw. in das öffentliche Bewußtsein rücken sollen.
Mit einem Infostand in der Fußgängerzone in Eschweiler unter dem Transparent „Infostand der Vereinigung Opfer von Mißbrauch und Mißhandlungen im Eschweiler [St. Josef] Kinderheim“ betrieb die Angeschuldigte [Hermine] S. Öffentlichkeitsarbeit aus ihrer Sicht zu dem Thema.
Zudem machte sie entsprechende Aussagen [in] einer Fernsehdokumentation des Senders ARD, welche als Videoaufnahme zu Beweiszwecken zur Verfügung steht, und in einer Rundfunksendung des Bürgerfunkes.
Zu der Thematik sind auch mehrere Artikel in regionalen und überregionalen Zeitungen erschienen, in welche die Beschuldigte [Hermine] S. zitiert wird.
Weiterhin ist die Beschuldigte [Hermine] S. in der „Bundesinteressengemeinschaft der mißbrauchten und mißhandelten Heimkinder Deutschlands von 1945 bis 1985“ aktiv, in welcher offenbar auch alle anderen Angeschuldigten Mitglieder sind [ sic ].
Nach Eindruck der ermittelnden Beamten stellt die Verfolgung der Mißstände im Kinderheim [St. Josef in] Eschweiler in den Jahren 1956 bis 1971 mittlerweile den Lebensinhalt der Beschuldigten [Hermine] S. dar.
Zwischen der Ordensgemeinschaft bzw. der katholischen Kirchengemeinde St. Peter [und] Paul und der Beschuldigten Hermine S. war anläßlich der vorgenannten Publikation unter dem Aktenzeichen 11 0 362/02 ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Aachen anhängig.
In diesem begehrte die katholische Kirchengemeinde St. Peter [und] Paul gegen die Beschuldigte [Hermine] S. den Erlaß einer einstweiligen Unterlassungsverfügung.
Letztlich wurde der genannte Rechtsstreit durch einen Vergleich zwischen den Beteiligten in der Weise beigelegt, dass die Beschuldigte [Hermine] S. [sich] verpflichtete es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß weiterhin die Behauptung aufzustellen, dass in dem Kinderheim St. Josef in Eschweiler derzeit Kinder mißbraucht oder mißhandelt werden, oder in der Zeit von 1991 bis heute erheblich mißhandelt worden seien.
Auch Angeschuldigte [Carola] K. machte hinsichtlich der Mißhandlungen [im Eschweiler St. Josef Kinderheim] Angaben in Artikeln von überregionaler Boulevardpresse, welche ihren Vorträgen gegenüber dem Versorgungsamt Aachen entsprechen.
Unter dem Titel „Schläge im Namen des Herrn [ - Die Verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik]“ = "Beaten in God's Name - The hidden History of institutionalised children in postwar West-Germany"] ist durch den Autor Peter Wensierski ein [SPIEGEL-]Buch zum Thema Mißhandlungen in kirchlich [und staatlich] geführten Kinderheimen in der Bundesrepublik erschienen, für welches [Sachbuch] offenbar auch einige der hier [in diesem Strafverfahren] Beschuldigten interviewt wurden.
II.
Das Ermittlungsverfahren hatte seinen Ursprung in drei gesonderten, aber inhaltlich unmittelbar zusammen-hängenden Strafanzeigen wegen versuchten Betruges zum Nachteil des Versorgungsamtes der Stadt Aachen sowie wegen falscher Verdächtigung, Beleidigung und Verleumdung [Strafanzeigen, die im Februar 2004 erstattet wurden].
Anzeigeerstatter waren hinsichtlich des Tatvorwurfes des versuchten Betruges zum Nachteil des Versorgungsamtes die Ordensgemeinschaft der Armen Dienstmägde Jesu Christi sowie die Pfarrgemeinde St. Peter und Paul in Eschweiler, und hinsichtlich der Tatvorwürfe der falschen Verdächtigung, Beleidigung und Verleumdung, Schwester Sitis Granderath als Ordensmitglied.
Hintergrund der Strafanzeigen sind die Anträge der Angeschuldigten welche beim Versorgungsamt der Stadt Aachen im Jahr 2003 Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz für von ihnen vorgetragene Mißhandlungen durch Ordensschwestern und Zivilbedienstete im Kinderheim St. Josef in Eschweiler in der Zeit zwischen 1956 und 1971 geltend gemacht haben.
Sämtliche [in diesem Strafverfahren] Angeschuldigten haben gegenüber dem Versorgungsamt Aachen angegeben, während der Dauer ihres Heimaufenthaltes im Kinderheim St. Josef in Eschweiler häufig, d.h., fast täglich, körperlich brutal mißhandelt, d.h. zum Teil mit Kleiderbügeln oder Rohrstöcken - „bis aufs Blut“ - verprügelt und auf andere Weise mißhandelt worden zu sein.
Die genannten Mißhandlungen [der Heimkinder] im [Eschweiler St. Josef Kinderheim] haben nach Angaben der [in diesem Strafverfahren] Angeschuldigten in den Jahren 1956 bis 1971 stattgefunden. Täter sollen zum einen Ordensschwestern der Ordensgemeinschaft der armen Dienstmägde Jesu Christi (unter anderem auch die Zeugin Schwester Sitis Granderath) gewesen sein, welche zur damaligen Zeit die Leitung des [St. Josef] Kinderheimes inne hatten.
Zum anderen sollen die Mißhandlungen [der Heimkinder] aber auch durch zivile Angestellte des [St. Josef] Kinderheimes (etwa dort beschäftigte Hausmeister) verübt worden sein.
Die Mißhandlungen [der Heimkinder] sollen - soweit es die Schläge mit der Hand bzw. mit Gegenständen betrifft - entweder in einem gesonderten, räumlich getrennten Garderoberaum, im Keller des [St. Josef] Kinderheimes, oder auf dessen Dachboden stattgefunden haben.
Die Ordensgemeinschaft der Armen Dienstmägde Jesu Christi sowie die Schwester Sitis Granderath stellen die von den Angeschuldigten im Verwaltungsverfahren sowie zum Teil auch in der Öffentlichkeit aufgestellten oben genannten Behauptungen entschieden in Abrede.
Sie tragen den Kern vor, dass es zwar vereinzelt zu körperlichen Züchtigungen gekommen sein könne, welche in der in Rede stehenden Zeit von 1956 bis 1970 zum Teil noch als probates Erziehungsmittel angesehen worden seien, dass aber jedenfalls systematische tägliche Mißhandlungen [der Heimkinder], wie diese von den Beschuldigten in den jeweiligen Verwaltungsverfahren vorgetragen worden sei, nicht stattgefunden hätten.
In der Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung etc. wandte sich die Zeugin Schwester Sitis Granderath explizit gegen die Behauptungen der Angeschuldigten [Hermine] S., sie habe als damalige Gruppenleiterin der Gruppe „Kleine Mädchen“ die ihr anvertrauten Kinder brutal behandelt und blutig bzw. halb tot geschlagen.
Hinsichtlich der Tatvorwürfe der Beleidigung und falschen Verdächtigung wurde das Verfahren allerdings noch während des Laufs des Ermittlungsverfahrens gemäß § 153 StPO eingestellt.
Nach den Angaben der Antragsteller in den Verwaltungsverfahren [betreffend der Ordensgemeinschaft der Armen Diensmägde Jesu Christi sowie der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul in Eschweiler, und von Schwester Sitis Granderath als Ordensmitglied] war außer den Geschädigten und den jeweiligen Tätern niemand bei den Mißhandlungen [der Heimkinder] anwesend.
Bis auf eine Ausnahme - die Zeugin Schwester Sitis Graderath [damalige Leiterin des Kinderheimes] - sind zwischenzeitlich sämtliche Personen, welche nach Angaben der [in diesem Strafverfahren] Angeschuldigten ["Ehemaligen Heimkinder"] Täter der Mißhandlungen [an den Heimkindern] im [St. Josef Kinderheim] [gewesen] sein sollen, verstorben.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden zahlreiche Vernehmungen durchgeführt, um die Geschehnisse im
[St. Josef] Kinderheim [in] Eschweiler im genannten Zeitraum zu rekonstruieren.
Die [in diesem Strafverfahren] Angeschuldigten selbst haben sich zum Teil nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Soweit Einlassungen erfolgt sind, haben die Angeschuldigten auf die beim Versorgungsamt gemachten Angaben Bezug genommen bzw. diese als richtig bestätigt.
Hinsichtlich des Angeschuldigten Franco K., der sich im Ermittlungsverfahren nicht einließ, ist allerdings festzuhalten, dass er im Vollstreckungsverfahren 33 StVK 759/05 K im Rahmen einer gutachterlichen Exploration während des Maßregelvollzuges durch den Sachverständigen Dr. [Ulrich] Trenckmann im Jahr 2001 Angaben über seine Zeit im Kinderheim St. Josef in Eschweiler gemacht hat, wobei er von Mißhandlungen nichts berichtet [hat] sondern angab, dass er sich nicht beklagen könne auch wenn die Ordenschwestern recht autoritär gewesen seien.
Hinsichtlich anderer ehemaliger Heimkinder, die als Zeugen ermittelt werden konnten ist festzustellen, dass einige der Zeugen zwar Insassen des [St. Josef] Kinderkeimes in Eschweiler gewesen sind selbst aber keine Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt haben, das Vorbringen der Angeschuldigten [in diesem Strafverfahren] in wesentlichen Teilen gleichwohl bestätigt haben und angaben auch sie selbst seien Opfer ähnlicher Mißhandlungen [im St. Josef Kinderkeim in Eschweiler] geworden.
Andererseits wurden zahlreiche Zeugen vernommen, welche die Angabe, dass es [im St. Josef Kinderkeim in Eschweiler] zu systematischen Mißhandlungen gekommen sei, nicht bestätigt bzw. entschieden in Abrede gestellt oder sogar ausgeschlossen haben.
Festzustehen scheint, dass es zumindest einzelne körperliche Bestrafungen von Kindern in jedem Fall gegeben hat, wobei zu berücksichtigen ist, dass derartige Zuchtmittel zu "Erziehungszwecken" zur Tatzeit noch weit verbreitet waren.
Dagegen erscheint es aber nicht vorstellbar, dass so regelmäßige und erhebliche Mißhandlungen, wie sie von den [in diesem Strafverfahren] Angeschuldigten vorgebracht werden - [und von ihnen wahrheitswidrig beim Versorgungsamt Aachen vorgebracht worden sind] - hätten stattfinden können, ohne der Heimleitung, Aufsichtsbehörden, anderen Heimkindern oder auch unbeteiligten Dritten bekannt zu werden.
Gleichwohl hat es in der Vergangenheit - soweit bekannt - nie Strafanzeigen oder Ermittlungsverfahren gegen die Träger des [St. Josef] Kinderheimes [in Eschweiler] oder [gegen] dort beschäftigte Personen gegeben. Auch von den [in diesem Strafverfahren] Angeschuldigten wurden zu einer Zeit, als die Mißhandlungstaten [gegen die Heimkinder] noch nicht verjährt und die [damals im St. Josef Kinderheim in Eschweiler] tätigen Betreuer noch am Leben waren, keine Strafanzeigen erstattet. Auch die Anträge beim Versorgungsamt Aachen wurden [von den Heimkindern] erst Jahrzehnte nach den angeblichen Mißhandlungen gestellt.
Das Versorgungsamt Aachen hat die Entschädigungsanträge der Angeschuldigten sämtlich abgelehnt und sich darauf zurück gezogen, dass zwar einzelne Mißhandlungen [im Kinderheim St. Josef in Eschweiler] glaubhaft vorgetragen wurden, diese [Mißhandlungen] aber durch ihre Intensität und Dauer nicht geeignet seien, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz zu rechtfertigen.
Die [übergeordnete] Bezirksregierung [Münster] hat in ihren Widerspruchsbescheiden die durch die Angeschuldigten gegen die abschlägigen Bescheide des Versorgungsamtes Aachen eingelegten Widersprüche mit gleicher Begründung zurück gewiesen.
Hinsichtlich des [in diesem jetzigen Strafverfahren] Angeschuldigten Siegfried K. liegt ein Urteil des Sozialgerichts Aachen (S 12 VG 30/06) vor.
In diesem kommt zu 12 Kammer des Sozialgerichts Aachen zu dem Schluß, dass ernsthafte Zweifel an Züchtigungsexzessen im Kinderheim [St. Josef in] Eschweiler bestünden, welche zu psychischen Störungen bei dem [in diesem jetzigen Strafverfahren] Angeschuldigten Siegfried K. geführt haben könnten.
Das Schicksal der übrigen ggf. durch die [in diesem jetzigen Strafverfahren] Angeschuldigten erhobenen Klagen vor den Sozialgerichten ist nicht bekannt.
Aufgrund der überwiegenden Zahl der Zeugenaussagen kann eine fast tägliche exzessive Mißhandlung von Kindern im [St. Josef Kinder]Heim von Eschweiler nach Aktenlage ausgeschlossen werden.
In einer Hauptverhandlung werden die Angeschuldigten mit den benannten Beweismitteln überführt werden.
Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht - Schöffengericht - in Aachen zu eröffnen.
B ä c k e r
Bäcker
Staatsanwalt [ Aachener Staatsanwaltschaft ]
[ HINWEISS I : Das Verfahren soll in Kürze vor Richterin Katrin Thierau-Haase (Jahrgang 1964) eröffnet werden. Richterin Katrin Thierau-Haase ist seit 09.10.1996 am Amtsgericht Aachen tätig. Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 90, D-52070 Aachen. ]
[ HINWEISS II : Richterin Katrin Thierau-Haase (Mitglied Katholische Kirche im Bistum Aachen) ist ebenfalls seit 2005 Mitglied im Pfarrgemeinderat der Pfarre St. Donatus Brand (Aachen-Brand). Wer die beisitzenden Schöffen sein werden ist nicht bekannt. ]
[ HINWEISS III : Fotograf der Richterin Katrin Thierau-Haase @ http://www.kirche-im-bistum-aachen.de/kiba/dcms/traeger/2/pfarre-st-donatus-brand/Pfarrgemeinderat/pgr_mitglieder/index.html. ]
[ HINWEISS IV : Aachener Staatsanwalt Bäker ist davon überzeugt und ist bereit das Schöffengericht Aachen davon zu überzeugen, dass kein berechtigter Zweifel an der Schuld eines jeden der elf Angeklagten besteht. ]
[ HINWEISS V : Warum die elf Angeklagten gemeinsam angeklagt sind und gemeinsam im gleichen Verfahren “überführt” werden sollen ist nicht bekannt. ]
[ HINWEISS VI : "gemeinsam angeklagt" - "gemeinsam Angeklagte(n)" - "Verbindung Angeklagter in ein und dem selben Strafverfahren" - "vorausgesetzte natürliche Handlungseinheit der Beschuldigten" - "Mittäterschaft"
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law
MPI für Strafrecht • Günterstalstr. 73 • D-79100 Freiburg
Forschungsgruppe Kriminologie
Department of Criminology
Priv.-Doz. Dr. Jörg Kinzig
Wiss. Referent
Tel.: +49 761/ 7081-289
Fax: +49 761/ 7081-294
[email protected]
26.02.2007
Die Hauptverhandlung hat in Deutschland enge personale Grenzen: Mehr als sieben Personen können in Deutschland (anders: Italien) gemeinhin nicht gemeinsam angeklagt werden
Quelle: http://www.forum.mpg.de/archiv/20041208/docs/vortrag_kinzig.doc ]
[ Hinweiss VII :
Eine natürliche Handlungseinheit liegt z. B. vor, wenn mehrere Angeklagte nach einheitlichem Entschluss in einer Nacht eine Reihe von Fahrzeugen aufbrechen (BGH NStZ 1996, 493).
Quelle: http://herberger.jura.uni-sb.de/ref/strafprozessrecht/Rat-8.html ]
[ Hinweiss VIII :
Elementare Grundzüge des Strafrechts
Zusammengestellt von Hauke Mormann (www.hauke-mormann.de)
Die Mittäterschaft (§ 25 II) liegt vor, wenn mehrere Täter bewusst und gewollt arbeitsteilig in der Weise zusammenwirken, dass jeder an der Tatherrschaft teilhat. Indizien für den Mittäter: wirkt bei der Entschlussfassung mit, übernimmt einen Teil der Ausführung, hat ein eigenes Interesse am Erfolg.
Quelle: http://www.hamo-kiel.de/StrR.pdf ]
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