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Fürsorgeerziehung und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus

[Fürsorgeerziehung nach dem Zusammenbruch ging beinahe genauso weiter wie zuvor]

Wolfram Schäfer

Seit Beginn des 20. Jahrhunderts sind Jugendliche, die in Fürsorgeerziehung (FE) waren, systematisch psychiatrisch untersucht worden. Viele wurden als »unerziehbar« definiert und eugenische Maßnahmen wurden zu ihrer Behandlung vorgeschlagen. Im »Dritten Reich« sind Tausende Jugendliche innerhalb der FE in Bewahrungsabteilungen abgesondert, zwangssterilisiert und in »Jugendschutzlager« eingewiesen worden.

Erb- und rassenbiologische Untersuchungen an Fürsorgezöglingen aus der NS-Zeit dienten nach 1945 für führende Jugendpsychiater dazu, weiterhin eine »Sonderbehandlung« in »Bewahrungsanstalten« zu fordern.

Psychiatrische Forschungen an Fürsorgezöglingen bis 1933

Wenige Jahre nach Inkrafttreten des preußischen Fürsorgeerziehungsgesetzes (FEG) am 2. Juli 1900 ist bereits in fast allen preußischen Provinzen der Beginn einer systematischen psychiatrischen Untersuchung von FE-Zöglingen festzustellen (Schäfer, 2001, S. 217). Die Ergebnisse solcher Untersuchungen sollten dazu dienen – so u. a. der Oberpräsident von Ostpreußen 1909 – »den geistig als völlig minderwertig und unerziehbar erkannten Kindern sowie den besonders verwahrlosten und schwer erziehbaren Zöglingen eine besondere Behandlung angedeihen« lassen zu können. Seiner Ansicht nach würde die Erziehungsarbeit in den einzelnen Anstalten sehr erleichtert werden, »wenn die bösartigen und schwer zu erziehenden Zöglinge in besonderen Anstalten abgesondert würden« (ebd.). Auch in Sachsen fanden umfangreiche Untersuchen an Fürsorgezöglingen statt, bereits 1912 hatte der Privatdozent der Psychiatrie Siefert aus Halle eine Studie veröffentlicht, aus der hervorging, dass er dort die beträchtliche Zahl von 1057 Zöglingen begutachtet hatte (Siefert, 1912, S. 20).

Die Absonderung schwer erziehbarer Zöglinge wurde zu einem zentralen Thema im Diskurs um die Fürsorgeerziehung, wobei medizinisch-psychiatrische Positionen zunehmend dominant wurden. Der Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Hildesheim, Otto Mönkemöller, sprach bereits 1926 im Kontext einer »Sonderbehandlung« der von ihm als unerziehbar oder schwersterziehbar definierten Zöglinge von einem »Konzentrationslager der Schwersterziehbarkeit« (Mönkemöller, 1926, S. 392).

Überlegungen hinsichtlich eugenischer Maßnahmen bei »geistig« oder »psychopathisch minderwertigen« Fürsorgezöglingen, vor 1914 nur durch wenige Außenseiter vertreten, wurden dann zu Anfang der Weimarer Republik bereits durch führende Jugendpsychiater gefordert. Adalbert Gregor (1877 – 1971), ein »Wegbereiter der Jugendpsychiatrie« (Unsere Jugend, 1961, S. 115), hatte bereits 1924 in seinem »Leitfaden der Fürsorgeerziehung« gefordert, »dass die Bekämpfung der Verwahrlosung eine wesentliche Aufgabe darin sehen muss, die Produktion einer minderwertigen Nachkommenschaft zu verhindern,« wobei er zu dem Schluss kam: »So münden unsere Bestrebungen in die Rassenhygiene« (Gregor, 1924, S. 74). In einem 1921 veröffentlichten Beitrag hatte er für einen Teil der Fürsorgezöglinge bereits »Sterilisierung als rationelle Maßnahme« empfohlen (Gregor, 1921, S. 51).

Der im Jahr 1952 noch als »Führer der deutschen Jugendpsychiatrie« gefeierte Werner Villinger (Schäfer, 1991, S. 178) sorgte als Leitender Oberarzt in der Wohlfahrts- und Jugendbehörde von Hamburg (1926 – 1933) durch praktisches Handeln und intensive publizistische Tätigkeit für eine bedeutsame Wende innerhalb des Fachdiskurses. Mit Blick auf die Fürsorgeerziehung wurde ein Paradigmenwechsel von den sozialen Umständen zu den biologischen Voraussetzungen des Individuums vollzogen (Uhlendorff, 2003, S. 359).

Villinger entwickelte das Modell einer »Fürsorgeplanwirtschaft«, wozu die »Siebung«, Sichtung« und »Auskämmung« der Zöglinge in einer Beobachtungsstation gehörten, die für ihn die Funktion »eines psychiatrisch-psychologischen Klärbeckens« hatten (Schäfer, 1991, S. 186, 190). Explizit ging es ihm dabei um die »Aussonderung praktisch Unerziehbarer«. Villingers Konzept schloss darüber hinaus auch »eugenische Maßnahmen« ein. Schon seit 1927 hatte er sich für die Sterilisation auffälliger Minderjähriger eingesetzt. Ein Sterilisierungsgesetz in Verbindung mit einem Bewahrungsgesetz, so Villinger 1935 auf seine Hamburger Zeit zurückblickend, hatte er »seiner Behörde immer wieder als Notwendigkeit« gepredigt (ebd., S. 196).

In den seit Beginn des 20. Jahrhunderts geführten Debatten um den »psychopathischen Zögling« hatte der Einfluss von Medizin und Psychiatrie auf die Jugendfürsorge und hier insbesondere auf die Heimerziehung stetig zugenommen.

In diesem Kontext kam es zu ausgesprochen unheilvollen Verbindungen zwischen eugenischem Gedankengut und konfessioneller Bewahrpädagogik. Der evangelische Pastor Helmuth Schreiner, Gutachter im »Scheuen«-Prozess 1931, in dem die Missstände in dem Berliner Landerziehungsheim Scheuen im Kreis Celle verhandelt wurden und wobei der Anstaltsdirektor wegen »vorsätzlicher Körperverletzung« zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde, vertrat beispielsweise die Meinung, dass die gesamte Berliner Großstadtjugend aus rassenbiologischen Gründen degeneriert sei (Dudek, 1988, S. 161 ff.).

Erziehungsschwierigkeiten in den Anstalten, die das Personal mit den Zöglingen hatte, wurden »zu Erziehbarkeitsproblemen der Zöglinge umgedeutet und in den Diskurs über die Grenzen der Erziehbarkeit integriert« (ebd., S. 165), wobei die Heimerziehung die »psychiatrisch-biologistischen Begründungen« für ihren Misserfolg überwiegend dankbar aufnahm (Gräser, 1995, S. 162 ff.). Vor diesem Hintergrund konnte Landesrat Hecker aus der Rheinprovinz 1931 geradezu formelhaft zusammenfassen: »Das Problem der FE (= Fürsorgeerziehung) ist ein Problem der Reinigung! Aber nicht eine Reinigung von ungeeigneten Erziehern, sondern vielmehr von ungeeigneten Zöglingen.« (Hecker, 1931, S. 274)

Fürsorgeerziehung und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus

Nachdem dann wenige Jahre später Rassenhygiene sozusagen zur Staatsdoktrin geworden war, wurde die Situation für viele Fürsorgezöglinge bedrohlich. Der Allgemeine Fürsorgererziehungstag (AFET) hatte bereits am 26. Juli 1933 dem Deutschen Gemeindetag »Leitgedanken zur Gestaltung der Fürsorgeerziehung (FE)« zugesandt, worin es unmissverständlich hieß: »Die Fürsorgeerziehung (FE) als staatliche Ersatzerziehung hat sich ihrem Wesen und Charakter nach der Zielsetzung des Führers Adolf Hitler für den nationalsozialistischen Staat und für seine Erziehungsgrundsätze einzufügen.« (BA, R 36, Nr. 1953)

Friedrich Schaffstein, Mitglied des Reichsrechtsamts der NSDAP und Ende 1937 in der Akademie für Deutsches Recht Leiter der Arbeitsgemeinschaft für Jugendstraf- und Jugendpflegerecht, formulierte 1936: »Eine weltanschauliche Schranke finden Strafvollzugserziehung und Fürsorgeerziehung nur im Rassegedanken, dem jede Kräfteverschwendung an erbbiologisch Minderwertigem widersprechen würde. [...] Deshalb ist es notwendig, die Erziehungsarbeit mit einer gewissen Rigorosität auf diejenigen Gefangenen zu beschränken und zu konzentrieren, deren Erhaltung für die Gemeinschaft nach ihrer Persönlichkeit und nach ihrer erbbiologischen Veranlagung für Volkstum und Rasse wirklich wünschenswert erscheint« (zit. n. Schäfer, 1996, S. 225). Mit Blick auf die Jugendhilfe forderte Schaffstein dann ein Jahr später »Ausleserecht gegen Minderwertigenfürsorge« (ebd.). Die Fürsorgeerziehung sollte sich, wie es der Jugendpsychiater Max Eyrich 1938/39 als Landesjugendarzt von Württemberg formulierte, als »das erbbiologische Sieb dieser Jugend« entwickeln, wobei das »Sieben« nach »erb- und rassenbiologischen Gesichtspunkten« primär Aufgabe des Psychiaters sein sollte (Schäfer, 1998, S. 289).

Zwangssterilisation von Fürsorgezöglingen

Die Mitwirkung der Jugendpsychiater im FE-Verfahren wurde tatsächlich bedeutend ausgeweitet und aufgewertet, wobei die Verabschiedung des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« (GzVeN) am 14. Juli 1933 eine zentrale Rolle spielte.

Als Ergebnis einer Ende Juli 1933 gestarteten großen Umfrage an die Fürsorgeerziehungsbehörden fasste der Allgemeine Fürsorgeerziehungstag (AFET) hinsichtlich der Mitwirkung der Psychiater Folgendes zusammen: »1. (...) besonders durch das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, sowie durch das zu erwartende Bewahrungsgesetz ergibt sich eine vermehrte Tätigkeit des Psychiaters in der FE« (BA, R 36, Nr. 1953). Obwohl das Sterilisierungsgesetz erst am 1. Januar 1934 in Kraft treten sollte, beauftragte die Fürsorgeerziehungsbehörde des Rheinlandes bereits im September 1933 den Landesjugendpsychiater die FE-Einrichtungen zwecks Feststellung der »erbkrankverdächtigen« Zöglinge zu bereisen (Kaminsky, 1995, S. 213).

Die exponierte Stellung der Jugendpsychiater in der öffentlichen Erziehung wurde auch in der Zeitschrift »Deutsche Jugendhilfe« 1939 herausgestellt. Ihre Aufgaben – hier am Beispiel Württembergs – wurden dabei folgendermaßen beschrieben: »Der Landesjugendarzt [...] ist der psychiatrische Sachbearbeiter in allen Angelegenheiten der öffentlichen Erziehung, also auch in Fragen der Zöglingsauslese. [...] Ferner überprüft er sämtliche minderjährigen Anstaltsinsassen vor ihrer Entlassung in erbgesundheitlicher Hinsicht und veranlasst gegebenenfalls die Durchführung der Unfruchtbarmachung« (zit. n. Schäfer, 1998, S. 290). Die Untersuchung und Selektierung der Zöglinge in erbgesundheitlicher Hinsicht fand in sog. »Beobachtungskliniken« oder »Beobachtungsheimen« statt.

In der Provinz Hessen-Nassau war die Sichtung der Zöglinge beispielsweise vier Landesaufnahmeheimen übertragen worden. Eines davon befand sich in Idstein im Taunus, in dessen Selbstdarstellung aus dem Jahr 1938 sich folgende Aufgabenbeschreibung findet: »Der Psychiater der Heil- und Erziehungsanstalt "Kalmenhof" Dr. Brunner wird zur Durchführung der notwendigen Sterilisation und Begutachtung der evtl. Erziehungsunfähigkeit und Ausscheidung aus der Fürsorgeerziehung herangezogen« (Kuhlmann, 1988, S. 266).

Über die im GzVeN genannten »Krankheitsbilder« hinaus entwickelten führende Jugendpsychiater Kriterien für die Zwangssterilisation, die vorwiegend auf »sozialer Diagnostik« beruhten. Für Gregor kam 1934 bei weiblichen Fürsorgezöglingen, die für ihn Sterilisierungskandidatinnen waren, auch deren »moralisch minderwertigen bzw. antisozialen Disposition(en)« eine »ausschlaggebende Bedeutung« zu (Gregor, 1934 a, S. 178; ders., 1934 b, S. 38).

Villinger, von 1934 bis 1940 Chefarzt der von Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel und in dieser Zeit auch Beisitzer des Erbgesundheitsobergerichtes Hamm, entwickelte als Kriterium für die Sterilisation der dort über 300 untergebrachten Fürsorgezöglingen die »Lebensbewährung«. Hatte ein »erbkrankverdächtiger« Fürsorgezögling in Bethel Eltern, die mangelnde »Lebensbewährung« gezeigt hatten, dann war der betreffende Jugendliche ein Sterilisierungskandidat. Die erbliche Belastung eines Fürsorgezöglings wurde also wesentlich auf äußere Tatsachen wie den Lebenswandel der Eltern oder näherer Angehöriger gegründet (Schäfer 1991, S. 204).

Bis zum 31. März 1935 war reichsweit bei 2693 Zöglingen – die Zahl entspricht 8,5 Prozent aller Zöglinge – ein Antrag auf Unfruchtbarmachung beim Erbgesundheitsgericht gestellt worden. In 1520 Fällen (= 4,8 Prozent aller Zöglinge) war rechtskräftig auf Sterilisation entschieden worden, über die restlichen 1076 Anträge lag bis zum Stichtag noch keine rechtskräftige Entscheidung vor. In weiteren 1683 Fällen (= 5,3 Prozent des Zöglingsbestandes), war die Prüfung wegen Stellung eines Antrags auf Unfruchtbarmachung noch nicht abgeschlossen (Kraus, 1974, S. 208). Fürsorgezöglinge, die sich der drohenden Zwangssterilisation durch Flucht und Untertauchen zu entziehen versuchten, wurden übrigens wie Schwerverbrecher verfolgt.

Am 16. Mai 1934 vermerkte das Jugendamt Münster, dass die Polizeibehörde ersucht worden sei, ein aus einer Erziehungsanstalt geflohenes Mädchen unter Hinweis auf dessen angeordnete Sterilisation »in Schutzhaft zu nehmen« (Kuhlmann, 1989, S. 135 f.).

Ein in einer evangelischen Anstalt verwahrtes Mädchen führte vor dem drohenden Eingriff mehrere Flucht- und Selbstmordversuche durch. Nachdem die Sterilisation doch erfolgte, sprang es aus dem Fenster und verstarb an den Folgen des Sturzes.

»Bewahrung« und »Aussonderung« aus der FE

Das von zahlreichen Wissenschaftlern und Praktikern aus Polizei, Fürsorge und Justiz geforderte Bewahrungsgesetz kam nicht zustande, auch ein geplantes »Gesetz über die Behandlung Gemeinschaftsfremder« trat nicht mehr in Kraft. Die als »unerziehbar« definierten Fürsorgezöglinge wurden im Vorgriff auf eine ausstehende gesetzliche Lösung allerdings schon innerhalb der FE ausgegrenzt, eine Praxis, die die FE-Behörden »Bewahrung innerhalb der Fürsorgeerziehung« nannten (Kuhlmann, 1989, S. 143 ff.). Zu diesem Zwecke richtete beispielsweise die rheinische FE-Behörde bereits 1934 besondere »Bewahrungsstationen« ein, die sich außerhalb der FE-Heime befanden (Bewahrung, 1934, S. 314).

Um zu verhindern, dass, wie es das RJWG vorsah, Fürsorgezöglinge auch ohne das Eintreten eines »Erziehungserfolgs« mit dem 19. Lebensjahr entlassen werden mussten, schaltete sich Hitler persönlich ein. Der Führer wünsche, so schrieb Reichsleiter Bormann am 30. August 1941 an Reichsminister Lammers, dass »solche minderwertigen Subjekte nicht erst aus der Fürsorgeerziehung entlassen, sondern sofort in ein Konzentrationslager auf Lebenszeit überführt werden« (BA, R 43 II, Nr. 520 c, Bl. 27 – 28).

Während der Wunsch Hitlers eine gesetzliche Bewahrungsregelung für die Gruppe der zu entlassenden Fürsorgezöglinge obsolet gemacht hatte, war schon ein Jahr zuvor eine Bewahrungslösung für minderjährige »unerziehbare« Jugendliche in der Kompetenz der Polizei aufgebaut worden. Seit Mitte August 1940 war in Moringen ein Jugendschutzlager für Jungen in Betrieb genommen worden, das nach den Vorstellungen des Reichssicherheitshauptamts Elemente des Strafvollzugs, der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und der FE in sich vereinigen sollte.

Die »Konzentrationslager der Schwersterziehbarkeit«, wie Mönkemöller 1926 geschrieben hatte, waren in Moringen und im Jugendschutzlager Uckermark (1942 für Mädchen) in radikalisierter Form verwirklicht worden. Für Moringen sind 1386 Einweisungen nachgewiesen, mindestens 89 Jugendliche sind dort zu Tode gekommen (Neugebauer, 1997, S. 36). 1200 weibliche Jugendliche und junge Frauen wurden in Uckermark gefangen gehalten (Merten/Limbächer, 2000, S. 22). In beiden »Jugendschutzlagern« wurden umfangreiche »kriminalbiologische Untersuchungen« durchgeführt, für die der Jugendpsychiater und »Zigeuner«-Forscher Robert Ritter verantwortlich war. Sein Anliegen war, durch »erbpflegerische Maßnahmen« das »Werden und Wachsen« von »Verbrecherstämmlingen« zu verhindern. Ritters Gutachten waren hinsichtlich des weiteren Schicksals eines Jugendlichen von ausschlaggebender Bedeutung (Sterilisation, Kastration, Bewahrung, Heil- u. Pflegeanstalt, Wehrmacht oder KZ) (ebd. S. 33).

Ausgrenzung »fremdrassischer« Kinder aus der FE

Auf Grund fehlender Rechtsvorschriften – das RJWG sah eine Herausnahme aus der FE aus »rassischen Gründen« nicht vor – begannen die FE-Behörden innerhalb ihrer Kompetenzbereiche auch sog. »nicht arische« oder »fremdvölkische« Jugendliche auszugrenzen, wobei sich besonders Württemberg hinsichtlich der Separierung von Sinti-Kindern hervortat (Erlass d. Württ. Innenmin. v. 7. November 1938). Verschiedene andere Fürsorgeerziehungsbehörden gingen dazu über, solche Zöglinge in einzelnen FE-Anstalten ihres Bereiches zusammenzufassen. In einem Schreiben des Provinzialverbandes Hannover vom 11. August 1942 an den Reichsminister des Innern hieß es dazu: »... Die Einweisung von Zigeunern in die Fürsorgeerziehung verspricht keinerlei Erfolg [...]. Die Zigeuner, die der hiesigen Fürsorgeerziehungsbehörde noch unterstehen, habe ich einstweilen in besonderen Gruppen in einzelnen Heimen zusammengefasst, bis eine gesetzliche Regelung über die Ausgliederung der Zigeuner getroffen ist« (BA, R 36. Nr. 1442. Bl. 104.). Die vollständige Ausgrenzung von »fremdvölkischen« oder »fremdrassischen« Kindern innerhalb der FE wurde also faktisch auf dem Verwaltungswege vorgenommen.

In den Konzentrationslagern waren schon zehntausende jüdischer Kinder und Kinder von Sinti und Roma ermordet worden, da ordnete mit Erlass vom 20. September 1943 der Reichsminister des Innern die Jugendämter und ihre Aufsichtsbehörden an, »keine Fürsorgeerziehungsanträge mehr gegen minderjährige Juden, jüdische Mischlinge 1. Grades, Zigeuner und Zigeunermischlinge« zu stellen. Sollte ein Jugendamt von der »Verwahrlosung« eines jüdischen Kindes erfahren, musste die örtlich zuständige Staatspolizeistelle zur weiteren Veranlassung informiert werden. »Minderjährige Zigeuner oder Zigeunermischlinge«, so der Erlass, »sind in entsprechenden Fällen der örtlich zuständigen Kriminalpolizeistelle zur weiteren Veranlassung zu melden.« Zur Begründung hieß es, dass trotz anderer Gesetzeslage, bei »diesen asozialen fremdrassischen Elementen [...] aber von vornherein eine erziehende Tätigkeit nicht in Betracht [kommt]. Sie bedeuten eine unnötige finanzielle Belastung des Staates und eine nicht zu verantwortende pädagogische Belastung in den Heimen und für die deutsche Fürsorgeerziehung« (BA R 22. Nr. 1183. Bl. 172/172R).

In der psychiatrischen Klinik Hadamar bei Limburg, seit August 1941 eine der Tötungsanstalten der »Euthanasie«-Aktion, wurde eine sog. »Mischlingsabteilung« eingerichtet, in die sog. jüdische Mischlinge I. Grades, die sich andernorts in FE befanden, eingewiesen wurden. Die Bezeichnung »Erziehungsheim« für diese Abteilung war allerdings eine Tarnung, diese Fürsorgezöglinge wurden unter Ausnutzung des »Euthanasie«-Apparates in die »Endlösung« einbezogen, mindestens 34
Kinder wurden ermordet (Schäfer, 1996, S. 232).

Offensichtlich anknüpfend an den »Wunsch des Führers« vom August 1941, führte zwei Jahre später (12. November 1943) bei einer Arbeitsbesprechung der Heim- und Anstaltsleiter im Bereich des Gaues Hessen-Nassau in Wiesbaden der Chef des Landesjugendamtes, Landesrat Dr. Gauhl, aus: »Ziel der Anstaltserziehung muss sein: den Jgdl. in kurzer Frist wieder gemeinschaftsfähig zu machen. Das Heim allein entscheidet, wann der Jgdl. reif zur Abgabe ist. Reine Fälle der Bewahrung sollen den Krieg nicht überstehen. Sie sind als gemeinschaftsfremd zu bezeichnen, sind nur eine Belastung und gehören zu den Elementen, die nach den Worten unseres Führers ausgemerzt werden müssen« (zit. n. Kuhlmann, 1989, S. 240 f.).

Im Einzelfall wurde die »Endlösung« für die Fürsorgezöglinge allerdings schon in den FE-Anstalten und Heimen vorweggenommen. Exemplarisch sei erwähnt, dass in der hessischen Heilerziehungsanstalt Kalmenhof (Idstein) mehrere Jugendliche (z. B. nach Fluchtversuchen, oder weil sie einen jüdischen Elternteil hatten), durch Injektionen ermordet oder totgeprügelt wurden (Schäfer, 1996. S. 233).

»Fördern« und »Ausmerzen« – Gründungskongress der Dt. Gesellschaft für Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik 1940

Im Rahmen des Gründungskongresses der »Deutschen Gesellschaft für Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik« am 5. September 1940 in Wien wurde in verschiedenen Referaten auch das Thema »Schwererziehbarkeit«, »Unerziehbarkeit« und »Fürsorgeerziehung« behandelt.

Villinger, der seit Februar 1940 Ordinarius in Breslau geworden war (dort auch Beisitzer des Erbgesundheitsobergerichtes, seit März 1941 auch Gutachter im Rahmen der »Euthanasie«-T4-Aktion) geworden war, referierte zum Thema »Erziehung und Erziehbarkeit«. Das in seinem Vortrag zum Ausdruck kommende Konzept fasste er in der Formel »Verwahrlosungsverhütung durch autoritäre Maßnahmen« zusammen. Für schwererziehbare Kinder forderte er die »Aussonderung« und Trennung von den »praktisch Erziehbaren und prognostisch Günstigen«, wozu entsprechend eingerichtete »Arbeitskolonien« geschaffen werden sollten. In diesem Zusammenhang forderte er das schon seit Jahren von ihm vorgeschlagene »Bewahrungsgesetz« (Schäfer, 1991, S. 211 f.).

»Ein solches Gesetz würde«, so hatte er schon ein Jahr zuvor ausgeführt, »das nationalsozialistische Gesetzeswerk zum Schutze der Volksgesundheit im weitesten Sinn und zum besten einer ungestörten, leistungsfähigen Volksgemeinschaft wirkungsvoll abrunden, indem es dem Volkskörper Schädlinge und Schmarotzer fernhält, bei der eugenischen Ausmerze wichtige Dienste leistet, der Entstehung des Verbrechertums wirksam vorbeugt und die Fürsorge erst wirklich im nationalsozialistischen Geiste um- und auszugestalten gestattet« (Villinger, 1939, S. 20). H. A. Schmitz, Leiter der Rheinischen Landesklinik für Jugendpsychiatrie, stellte diese in Wien in ihrer Funktion als eine »Sichtungs- und Beobachtungsklinik« vor. Hinsichtlich deren inhaltlicher Aufgaben trug er zusammenfassend vor, dass an »die Stelle einer unterschiedslosen Fürsorgetätigkeit [...] eine planvolle Sichtungsarbeit getreten (ist) mit klarer Ausrichtung auf ein dem deutschen Volke gemäßes Idealbild körperlich-seelischer Gesundheit« (Schmitz, 1941, S. 100).

Schon Jahre zuvor hatte Schmitz konkretisiert, was dies praktisch bedeutete. 1938 hatte er von »auslesender Diagnostik« gesprochen und den »Nationalsozialismus« ausdrücklich gelobt, der in »das junge Arbeitsgebiet der Jugendpsychiatrie« »einen entscheidenden Umbruch in der grundsätzlichen Denkrichtung dadurch (brachte), dass er die Entscheidung "ausmerzereif oder förderungsbedürftig" an Anfang und Ende jeder ärztlichen erzieherischen und richterlichen Tätigkeit setzte« (Schmitz, 1938, S. 688, 691). Der erste Vorsitzende der Gesellschaft, Schröder aus Leipzig, bot in seinem Grundsatzreferat »Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik« zur Auslese des HJ- und BDM-Führerkorps gar jugendpsychiatrische Kompetenz an, wohingegen die Eingliederung »geschädigter und nicht vollwertiger Kinder« [...] »unter stetiger sachkundiger Auswahl der Wertvollen und Erziehungsfähigen, mit ebenso strengem und zielbewusstem Verzicht auf die als überwiegend wertlos und unerziehbar Erkannten« stattfinden sollte (Schröder, 1941, S. 12, 14).

Die im Herbst 1940 in Wien gehaltenen Referate ihrer führenden Standesvertreter dokumentieren auf geradezu bedrückende Weise, dass die »Deutsche Gesellschaft für Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik« den anwesenden Staats- und Parteivertretern ausdrücklich bestätigte, dass die der NS-Sozial- und Gesundheitspolitik zu Grunde liegende Dichotomie von »fördern« und »ausmerzen« auch die ihre war (vgl. Dahl, 2001, S. 187).

Nach 1945 – »Bewahrungsanstalten« für »praktisch nicht förderungsfähige, asoziale oder antisoziale Jugendliche«

1948
veröffentlichten die beiden – nun an der Universität Marburg tätigen – Jugendpsychiater Villinger und Hermann Stutte einen Beitrag, der »tonangebend für die Verwahrlosungs-Politik – zumindest bis in die 60er Jahre hinein« werden sollte und »einer der meist besprochenen Aufsätze« jener Jahre war (Blandow, 1986, S. 82). In dieser gemeinsamen Publikation – »Zeitgemäße Aufgaben und Probleme der Jugendfürsorge« – forderten sie schon wieder »die Schaffung eines Arbeitsdienstes (mit Überwachung von jugendpsychiatrischer Seite)« und ein »nach biologischen Gesichtspunkten differenziertes Fürsorgeerziehungswesen«. Als vorbildlich propagierten Stutte und Villinger dabei die Gliederung der Fürsorgeerziehung von Württemberg aus dem Jahr 1938, wobei sie sich explizit auf den Beitrag von Max Eyrich »Fürsorgezöglinge erbbiologisch gesehen« bezogen (vgl. Schäfer, 1998, S. 288 ff.). Ihre Aufgaben als Jugendpsychiater in der Jugendfürsorge sahen sie in »Sichtung, Siebung und Lenkung dieses Strandgutes von jugendlichen Verwahrlosten und Dissozialen«, wobei sie die »Fürsorgeerziehung« darauf hinwiesen, sie solle sich »der sozialbiologischen Unterwertigkeit des von ihr betreuten Menschenmaterials« vergegenwärtigen (Villinger/Stutte, 1948, S. 252).

Stutte, der später als »Pionier der deutschen Kinder- und Jugendpsychiatrie« und als ihr »Nestor« und ihre »Vaterfigur« verehrt wurde (vgl. Schäfer, 1998, S. 253), hatte seit 1934 erbbiologische Forschungen an Fürsorgezöglingen betrieben und sich mit seinen Ergebnissen 1944 erfolgreich in Tübingen habilitiert, die Habilitationsschrift trug damals den Titel »Über Schicksal, Persönlichkeit und Sippe ehemaliger F.Z. (Beitrag zum Problem der sozialen Prognose)« (vgl. Schäfer, 1998, S. 284 f.). Stutte teilte die von ihm untersuchten Fürsorgezöglinge hinsichtlich ihres Lebenserfolgs in die »Sozial-Brauchbaren« (56,2 Prozent) und die »Sozial-Minderwertigen« (43,8 Prozent) ein (Univ.-Archiv Tübingen, Sign. 125/159).

Diese Arbeit war, wie die Forschungsanträge bei der DFG und die Gutachten ausweisen, auf das unmittelbare Verwertungsinteresse der rassenhygienischen Bevölkerungspolitik des NS-Staates gerichtet, an der Stutte auch aktiv teilnahm (vgl. Schäfer, 1993). Gleichwohl propagierte Stutte seine Ergebnisse nach 1945 in zahlreichen Aufsätzen. In diesem Zusammenhang wurde von ihm auch eine jugendpsychiatrische Diagnose wieder belebt, die im unmittelbaren Kontext der nationalsozialistischen Rasseforschungen an Sinti und Roma entstanden war. In einem Beitrag »Über die Nachkommen ehemaliger Fürsorgezöglinge« schrieb er: »Dabei sei am Rande vermerkt, dass bei dieser Kerngruppe ungünstig zu prognostizierender jugendlicher Verwahrloster oder Krimineller der Intelligenzdefekt sich oft verbirgt hinter einer Fassade gerissener Schläue und Verschlagenheit (getarnter Schwachsinn Ritters) und dass ihr Haltmangel in der Verkleidung berechnender Pseudo-Offenheit oder leichter Bestimmbarkeit vielfach geradezu besondere pädagogische Aufgeschlossenheit vortäuscht« (Stutte, 1948 a, S. 413).

Der »getarnte Schwachsinn«, der »die Maske der Schlauheit trägt«, stammte von dem bereits erwähnten Jugendpsychiater und »Zigeuner«-Forscher Ritter (Ritter 1937, S. 19). Er hatte sie in seiner Habil.-Schrift »Ein Menschenschlag« 1937 geprägt, um damit praktisch auch solche unangepassten oder verhaltensauffälligen Jugendlichen erfassen zu können, die nicht unter die im GzVeN aufgeführten Diagnosen fielen (vgl. Dahl, 2001, S. 176).

Der »Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge« hielt es 1948 im Septemberheft seines »Nachrichtendienstes« für angebracht, die Folgerungen, die Stutte aus seinen erbbiologischen Forschungen über Fürsorgezöglinge zwischen 1934 und 1944 gezogen hatte, zustimmend abzudrucken. In diesem Zusammenhang hielten die Herausgeber besonders folgendes Zitat von ihm für mitteilenswert: »Auf sich selbst gestellt, pflegen sie (die Fürsorgezöglinge, W. S.) dann rasch wieder in den ihnen adäquaten Lebensstil zu verfallen, ihresgleichen zum Ehepartner zu wählen und – getreu der schicksalhaften Tradition ihrer Herkunft – den Weiterbestand ihres sich sozial störend auswirkenden Erbgutes sicherzustellen und vielfach dazu auch noch in einer zahlenmäßig überdurchschnittlichen Nachkommenschaft.« Im darauf folgenden Heft des »Nachrichtendienstes« (Oktober 1948) wurde Stutte dann Raum gegeben, seine Vorstellungen »Zur Neuordnung der Fürsorge-Erziehung« zu entwickeln. Da sich, so schrieb er, »in der FE-Statistik die Misserfolgsgruppe weitgehend mit dem Kreis der aus anlagemäßigen Bedingungen Unerziehbaren deckt, muss für diese eine Sonderbehandlung gefordert werden«, wozu er u. a. wieder »Bewahrungsanstalten« für »praktisch nicht förderungsfähige, asoziale oder antisoziale Jugendliche« empfahl (Stutte 1948b, S. 178 f.).

Fazit

Die erbbiologisch begründete Forderung nach der »Aussonderung Unerziehbarer« aus der Fürsorgeerziehung war von den führenden Vertretern der deutschen Jugendpsychiatrie bruchlos aus der Weimarer Republik über die NS-Diktatur in die Bundesrepublik tradiert worden. Die Auswirkungen auf die Gestaltung der Heimerziehung in der jungen Demokratie waren bekanntermaßen fatal.

Archivalien

BA, R 22, Nr. 1183. »Jugendstrafrecht, insb. Behandlung jüdischer Mischlinge (1937), 1941 – 1945«.
BA, R 36, Nr. 1442. »Akten betr. Behandlung jüdischer und gemischtrassiger Kinder 1934 – 1945«.
BA, R 36, Nr. 1953. »Akten betr. Neugestaltung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes und Neugestaltung der Fürsorgeerziehung 1933 – 1942«.
BA, R 43 II. Nr. 520 c. »Jugendgerichtsbarkeit und Fürsorgeerziehung 1934 – 1935, 1941 – 1942«.
Univ.-Archiv Tübingen. Sign. 125/159. »Referat über die wissenschaftliche Arbeit des Assistenzarztes der Klinik Oberarzt d. R. Dr. med. Hermann Stutte«, Tübingen, 23. 11. 1943.

Literatur
»Bewahrung innerhalb der Fürsorgeerziehung«, in: Evangelische Jugendhilfe, 1934, S. 314.
Blandow, »Sichten und Sieben«. Zu den Anfängen der Jugendfürsorge im Nachkriegsdeutschland, in: Ostendorf (Hrsg.): Integration von Strafrechts- und Sozialwissenschaften. Festschrift für Lieselotte Pongratz, 1986, S. 79 – 101.
Dahl, Aussonderung und Vernichtung – Der Umgang mit »lebensunwerten« Kindern während des Dritten Reiches und die Rolle der Kinder und Jugendpsychiatrie, in: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie, 2001, S. 170 – 191.
Dudek, Leitbild: Kamerad und Helfer. Sozialpädagogische Bewegung in der Weimarer Republik am Beispiel der »Gilde Soziale Arbeit«, 1988.

»Erlass des Württ. Innenministers vom 7. November betr. öffentliche Jugendfürsorge«, in: Blätter der Wohlfahrtspflege in Württemberg, 1938, S. 199 – 202.
Gräser, Der blockierte Wohlfahrtsstaat. Unterschichtjugend und Jugendfürsorge in der Weimarer Republik, 1995.
Gregor, Rassenhygiene und Jugendfürsorge, in: Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie, 1921, S. 37 – 55.
Gregor, Leitfaden der Fürsorgeerziehung, 1924.
Gregor, Über die Sterilisierung minderwertiger Fürsorgezöglinge, in: Rüdin (Hrsg.): Erblehre und Rassenhygiene im völkischen Staat, 1934 a, S. 175 – 183.
Gregor, Ergebnisse der Untersuchung von Fürsorgezöglingen zwecks Sterilisierung, in: Zeitschrift für psychische Hygiene, 1934, H. 2, S. 33 – 40.
Hecker, Das Moment der Freiwilligkeit in der FE, in: Die Wohlfahrtspflege in der Rheinprovinz, 1931, S. 274 f.
Kaminsky, Zwangssterilisation und »Euthanasie« im Rheinland. Evangelische Erziehungsanstalten sowie Heil- und Pflegeanstalten 1933 – 1945, 1995.
Kraus, Die Fürsorgeerziehung im Dritten Reich (1933 – 1945), in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, 1974, S. 161 – 211.
Kuhlmann, Sozialer Rassismus als »Endlösung« der Sozialen Frage – Zur nationalsozialistischen Wohlfahrts- und Jugendpolitik, in: Schrapper/Sengling, Dieter (Hrsg.), Die Idee der Bildbarkeit. 100 Jahre sozialpädagogische Praxis in der Heilerziehungsanstalt Kalmenhof, 1988, S. 245 – 268.
Kuhlmann, Erbkrank oder erziehbar? Jugendhilfe als Vorsorge und Aussonderung in der Fürsorgeerziehung in Westfalen von 1933 – 1945, 1989.
Merten/Limbächer, Geschichte des Jugendschutzlagers Uckermar, in: Limbächer/Merten/Pfefferle (Hrsg.): Das Mädchen-Jugendschutzlager Uckermark, 2000, S. 16 – 43.
Mönkemöller, Die Sonderbehandlung der schwersterziehbaren Fürsorgezöglinge, in: Zeitschrift für Kinderforschung, 1926, S. 374 – 393.
Neugebauer, Der Weg in das Jugendschutzlager Moringen. Eine entwicklungsgeschichtliche Analyse nationalsozialistischer Jugendpolitik. 1997.
Ritter, Ein Menschenschlag. Erbärztliche und erbgeschichtliche Untersuchungen über die – durch 10 Geschlechterfolgen – erforschten Nachkommen von »Vagabunden, Jaunern und Räubern«, 1937.
Schäfer, »Bis endlich der langersehnte Umschwung kam ...«. Anmerkungen zur Rolle des Marburger Psychiaters Werner Villinger in der NS- und Nachkriegszeit, in: Fachschaft Medizin der Philipps-Universität (Hrsg.), »Bis endlich der langersehnte Umschwung kam ...«. Von der Verantwortung der Medizin unter dem Nationalsozialismus, 1991, S. 178 – 283.
Schäfer, H. Stutte und das NS-»Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«, in: Marburger Universitäts-Zeitung, Nr. 231, 4. Februar 1993, S. 6.
Schäfer, »Bewahrung« und »erbbiologische Aussiebung« von Fürsorgezöglingen: Anmerkungen zum Doppelcharakter der öffentlichen Erziehung im NS-Staat, in: Konvent der Philipps-Universität (Hrsg.), Die Philipps-Universität im Nationalsozialismus. Veranstaltungen der Philipps-Universität zum 50. Jahrestag des Kriegsendes 8. Mai 1995, 1996, S. 223 – 250.
Schäfer, »Sichtung, Siebung und Lenkung«. Konzepte Marburger Wissenschaftler zur Bekämpfung von Jugendverwahrlosung, in: Hafeneger/Schäfer
(Hrsg.), Marburg in den Nachkriegsjahren, 1998, S. 253 – 313.
Schäfer, Die Anfänge psychiatrischer Beobachtung und Behandlung von Zwangs- und Fürsorgezöglingen in der Landesheilanstalt Marburg 1900 – 1924, in: Sandner/Aumüller/Vanja (Hrsg.), Heilbar und nützlich. Ziele und Wege der Psychiatrie in Marburg an der Lahn, 2001, S. 214 – 239.
Schmitz, Die Entwicklung der Jugendpsychiatrie in der Rheinprovinz, in: Die Rheinprovinz, 1938, S. 687 – 692.
Schmitz, Die Aufgabe der Provinzialverwaltungen auf dem Gebiet der Kinderpsychiatrie, an Hand der Erfahrungen im Rheinland, in: Zeitschrift für Kinderforschung, 1941, S. 93 –100.
Schröder, Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik, in: Zeitschrift für Kinderforschung, 1941, S. 9 – 14.
Siefert, Psychiatrische Untersuchungen über Fürsorgezöglinge, 1912.
Stutte, Über die Nachkommen ehemaliger Fürsorgezöglinge, in: Archiv für Psychiatrie und Nervenkrankheiten vereinigt mit Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie, 1948 a, S. 395 – 415.
Stutte, Zur Neuordnung der Fürsorgeerziehung, in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, H. 10, 1948 b, S. 178 – 179.
Uhlendorff, Geschichte des Jugendamtes. Entstehungsgeschichte öffentlicher Jugendhilfe 1871 bis 1919, 2003.
Villinger, Die Notwendigkeit eines Reichsbewahrungsgesetzes vom jugendpsychiatrischen Standpunkt aus, in: Zeitschrift für Kinderforschung, 1939, S. 1 – 20.
Villinger, Erziehung und Erziehbarkeit, in: Zeitschrift für Kinderforschung, 1941, S. 17 – 27.
Villinger/Stutte, Zeitgemäße Aufgaben und Probleme der Jugendfürsorge, in: Der Nervenarzt, 1948, S. 249 – 254.


© Dipl.-Päd. Wolfram Schäfer Institut für Erziehungswissenschaft, Philipps-Universität Marburg, Liebigstr. 37, 35037 Marburg
[email protected]

Enthoben vom Internet @

[ Die in rechteckigen Klammern am Anfang dieser Dissertation befindliche Unter-Überschrift wurde vom hiesigen Redakteur, und dem Betreiber dieser Webseite, Martin Mitchtell, hinzugefügt]

[Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 7. Dezember 2004 ]


Subindex Nr. 1

Ehemalige Heimkinder wollen nicht mit anderen verwechselt werden.
Sie haben ihre eigene Webseite: Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-Ueberlebende.org




Martin Mitchell – Fotos aus seiner Kindheit und Jugendzeit
(chronologisch arrangiert – 1946-1964 – von unten aufwärts)


Die Leidensgeschichte des damalig staatenlosen Jugendlichen Martin Mitchell
in westdeutscher “Fürsorgeerziehung” in den 1960er Jahren, geschildert und
belegt an Hand von aktuellen Schriftstücken aus der “Fürsorgeerziehungsakte”
damalig geführt von der Anstaltsleitung der Betheler Zweiganstalten Freistatt –
Anstalt Freistatt im Wietingsmoor
(Kreis Diepholz, Niedersachsen) – Teilanstalt
der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel
(bei Bielefeld, Nordrhein-Westfalen).

( Akte erhalten in Australien am 16. Mai 2006.
)



Intensive Handarbeit im Moor in Anstalt Freistatt, damals – historische Bilder –
( im Oktober 1993 umbenannt in Diakonie Freistatt).
Virtueller Rundgang durch das damalige Freistätter Wietingsmoor in Niedersachsen


Fürsorgeerziehung im Nationalsozialismus –"Bewahrung" und "erbbiologische Aussiebung" von Fürsorgezöglingen.
Vermächtnis und Auswirkungen dieser Ideologien im Nachkriegsdeutschland und in der Bundesrepublik
(1945 - 1985)


Fürsorgeerziehung im Dritten Reich –
Werner Villinger, Chefarzt von Bethel, und seine Ideologien und Karriere
in der Jugendfürsorge und Jugendpsychiatrie
auch in West-Deutschland, nach 1945.


Ein weiterer Beweis für das was den Mächtigen weiterhin in Deutschland wichtig war
sofort nach dem zweiten Weltkrieg,
und ihnen auch weitergehend wichtig war in der Bundesrepublik Deutschland,
nach 1949, besonders in der Fürsorgeerziehung.
Ein Beispiel für die Kontinuität in der Sozialfürsorge: Helene Wessel


Zwangsverpflichtet im Vaterland!
"ZWANGSARBEIT" – "ARBEITSDIENST" – "ARBEITSTHERAPIE" – "KEIN PFENNIG JOBS"
– Fürsorgeerziehung, Jugendwohlfahrt und Arbeiterwohlfahrt und ihre Abarten
in der Geschichte Deutschlands – hier ein Beispiel aus dem Dritten Reich –
und ein Moor,Torfabbau und anstaltseigenes Torfwerk gehörten auch hier wieder mit dazu.


Geschlossene Unterbringung.
Die Geschichte des geschlossenen Mädchenheims Feuerbergstraße in Hamburg-Altona.
Fürsorgeerziehung unter dem Jugendwohlfahrtsgesetz:
Weimarer Republik. Drittes Reich. Bundesrepublik (BRD).


Kinder und Jugendliche als Opfer in 'Erziehungsheimen' / Arbeitserziehungslagern / Arbeitszwangslagern

Damalige Erziehungsanstalten gleicher Art wie jahrzehntelang in Westdeutschland betrieben wurden,
existierten auch in der Bundesrepublik Österreich.
Ein Betroffener aus Österreich meldet sich zu Wort.


Die bisher verdrängte Geschichte der Heimerziehung in der Republik Österreich - Schwarze
Pädagogik der Nachkriegszeit, genauso wie in der Bundesrepublik Deutschland
.
WANDERAUSSTELLUNG zur Geschichte der Heimerziehung in Österreich - Nachkriegszeit.
Ein Heim Namens
"WEGSCHEID", in Linz, Öber-Osterreich, wird vorgestellt:
Ausstellungskatalogue:
Michael John / Wolfgang Reder, "Wegscheid. Von der Korrektionsbaracke
zur sozialpädagogischen Institution"
, Linz 2006, ISBN-10: 3-200-00657-9.


“Der unwerte Schatz” – Roman einer Kindheit – Vernichtung ‘unwerten’ Lebens.
Roman von Tino Hemmann, Engelsdorfer Verlag, Leipzig 2005 – ISBN 3-938288-41-8


DVD 112 / 2005: "LEBENSUNWERT – Paul Brune – NS-Psychiatrie und ihre Folgen
ca. 45 Min. Film plus 15 Min. ergänzendes Material – erhältlich vom Medienshop
des Westfälischen Landesmedienzentrum – Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster.


Lebenswert – Lebensunwert – ERNST KLEE : "Deutsche Medizin im Dritten Reich"
S. Fischer Verlag Frankfurt/M., Oktober 2001, ISBN 3-10-039310-4416.
Rezension von dem Soziologen Dr. Robert Krieg (geb. 1949) selbst Autor und Regisseur:


Schutzbefohlene Heimkinder / Insassen Hinter Mauern : Ein Fallbeispiel – Der Leidensweg des Paul Brune

Paul Brune – Fallbeispiel – „Lebensunwert“ – Filmbiographie
über die langen Schatten der Psychiatrie des 'Dritten Reiches',
aber auch ihre dunkle Kontinuität in der Bundesrepublik
bis fast in die Gegenwart –
konzentriert sich hier auf die Situation in Einrichtungen der Provinz Westfalen in der Trägerschaft des Provinzialverbandes,
Vorläufer des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).


Paul Brune – “Lebensunwert” – Und wer sonst noch? – Eine späte Entschuldigung!
NS-Ideologie im Dritten Reich und ihre Folgen – auch noch für lange Zeit danach.
Beiträge, Erklärungen und Korrespondenz zu diesen Themen – aus dem Jahre 2003.


Gott und die Welt. - Einzelhaft und Zwangsarbeit – Fürsorgeerziehung
in Deutschland [BRD] [50er, 60er, 70er und 80er Jahre] –

im WDR Fernsehen, Sonntag 11.09.2005 um 16:25;
Wiederholung, Dienstag 13.09.2005 um 10:15, (Länge 30 Min.).


WDR FERNSEHEN – Dokumention: "Lebensunwert" – Der Weg des Paul Brune

Zum Thema Antifaschismus:
»Lebensunwert? - NS-Psychiatrie, Zwangssterilisierung und Widerstand« -
Irrsinnige Ideology und ihre Langzeit Folgen im Nachkriegsdeutschland. -
Herausgeber dieses Sachbuches, erstveröffentlicht in 2007, ist

der Freundeskreis Paul Wulf. Erschienen im Graswurzel Verlag. ISBN 3-939045-05-5.


Ein VORWORT von Journalist, Filmmacher und Autor Robert Krieg zum Sachbuch
»Lebensunwert? - NS-Psychiatrie, Zwangssterilisierung und Widerstand«


[ Heimerziehung – Zöglinge - Heimkinder ] Zwischen Disziplinierung und Integration
– Westfälisches Institute für Regionalgeschichte – Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster –
FORSCHUNGEN ZUR REGIONALGESCHICHTE – Markus Köster und Thomas Küster (Hg.)
[ Anstaltserziehung – Fürsorgeerziehung – Weimarer Republik – Drittes Reich – Bundesrepublik ]


Dipl.-Päd. Wolfram Schäfer, Institut für Erziehungswissenschaft, Philipps-Universität Marburg:
Fürsorgeerziehung und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus
Die erbbiologisch begründete Forderung nach der »Aussonderung Unerziehbarer« aus der Fürsorgeerziehung war von den führenden Vertretern der deutschen Jugendpsychiatrie bruchlos aus der Weimarer Republik über die NS-Diktatur in die Bundesrepublik tradiert worden. Die Auswirkungen auf die Gestaltung der Heimerziehung in der jungen Demokratie waren bekanntermaßen fatal.


Sieglinde WALTRAUD Jung’s Leidensgeschichte als Gefangene
und unentlohnter Arbeitssklave der Rummelsberger Anstalten,
im "Haus Weiher"
(1965-1968)(zugehörend zur Bayrischen Inneren Mission)
"Heim für 'schwererziehbare' Mädchen""Mädchenheim Weiher"
(1938-1972)
in Hersbruck, bei Nürnberg, eine Zweigstelle der Rummelsberger Anstalten, in Bayern,
Bundesrepublik Deutschland – "Wirtschaftsunternehmen" im "Wirtschaftswunder BRD".


Ehemalige Heimkinder schildern »Schwere Schicksale im Bundestag«,
Berichtet im Der Westen (Das Portal der WAZ Mediengruppe), 16.11.2007.
Sabine Nölke: Der Petitionsausschuss des Bundestags befaßte sich
erstmals im Dezember 2006 mit dem Schicksal ehemaliger Heimkinder.


»Die weggesperrten Kinder der Nachkriegszeit.«
»Heimzöglinge der 50er und 60er Jahre haben ihr Schweigen gebrochen -
Jetzt fordern sie eine Entschädigung.
«
Jürgen Potthoff berichtet im Der Westen (Das Portal der WAZ Mediengruppe), 20.11.2007.


Regina Eppert (Regina Page) mit Peter Wensierski vom SPIEGEL berichten
über, und diskutieren, die damalige Heimerziehung der Nachkriegszeit
(ca 1945-1979)
in ihren Sachbüchern "Schläge im Namen der Herrn – Die verdrängte Geschichte
der Heimkinder in der Bundesrepublik"
und "Der Alptraum meiner Kindheit und Jugend –
Zwangseinweisung in deutsche Erziehungsheime"

Berichtet @ westline – in Westfälische Nachrichten – 20. Oktober 2006,
in einem Artikel mit der Überschrift "Lachen und Weinen strengstens verboten".


"Mädchenknast" – Dortmunder Vincenzheim – September 1977 – auch hier werden Heimkinder weitergehend gefangen gehalten und als unentlohnte Arbeitskräfte – Zwangsarbeiter – von der Katholischen Kirche von Deutschland ausgebeutet – hier in einer Waschanstalt / Großwäscherei der Paderborner Vinzentinerinnen.

Das damalige Vincenzheim (für Mädchen) - die heutige Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung "Vincenzheim Ausbildungsstätte" - in Dortmund lehnt den Vorwurf von damaligen Misshandlungen gegen ihre jugendlichen Heim-Insassen ab. Und auch Theo Breul, Abteilungsleiter beim Caritas-Verband in Paderborn, was das Salvator-Jugendheim in Hövelhof - das damalige Salvator-Kollege (für Jungens) - betrifft, weist alle Vorwürfe zurück.

Bundesrepublik Deutschland: Kinder alleinerziehenden Müttern entrissen und in konfessionelle Heime gesperrt, um christlich erzogen zu werden. Heimkinder wegen läppischer „Vergehen“ – nur bei Hinreichung einmal täglich von Wasser und Brot –
in Isolationshaft gesperrt.
Heimkinder-Ueberlebende überall in der Bundesrepublik Deutschland
berichten von jahrelanger unentlohnter „Zwangsarbeit“ und schwerwiegenden Misshandlungen und Entwürdigungen –
und sind noch heute davon traumatisiert.


Heimkinder-Überlebende brechen ihr Schweigen: Schläge und Quälereien von Kindern und Jugendlichen - "Unglaublich. " - "Niemand hat etwas davon gewußt." "Es kann doch nicht möglich sein. " - "Niemand [von den Heim-Insassen] hat sich beschwert. " - Es habe "allerdings keine regelmäßigen Kontrollen gegeben. " - Heute wird von den Verantwortlichen nur geleugnet, bagatellisiert, oder einfach völlig geschwiegen.

„Moorhof zur Hölle“ – Freistatt im Wietingsmoor in den 50er Jahren. Opfer über die damaligen Methoden in dieser Anstalt; berichtet mit Hilfe eines Zeitungsartikels der am 13.5.1999 im Weser-Kurier veröffentlicht wurde – das Jahr des 100. Jubiläumsfestes der Diakonie Freistatt.

Die wahre Geschichte der damaligen ANSTALT FREISTATT aufgedeckt und erstmalig im Internet veröffentlicht! ANSTALT FREISTATT, Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, ein privat-kirchliches Wirtschaftsunternehmen und Moorlager Arbeitserziehungslager / Arbeitszwangslager der Diakonie (1899-1991), das noch jahrzehntelang nach dem Zweiten Welt Krieg in der Bundesrepublik Deutschland angewendet wurde, wo 14 bis 21 Jahre alte “schwererziehbare” jugendliche deutsche Zwangsarbeiter systematisch getrimmt und auf das Schlimmste misshandelt wurden.

Das Wirtschaftsunternehmen der Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, im Areal der ANSTALT FREISTATT, im Hannoverschen, in der Bundesrepublik Deutschland, und dessen jugendlichen deutschen Zwangsarbeiter, im Vergleich zu den jugendlichen – und auch älteren – deutschen Zwangsarbeitern im BREMISCHEN TEUFELSMOOR, ein Wirschaftsunternehmen der TurbaTorfindustrie G.m.b.H, im Dritten Reich. Was war der Unterschied? Das ersterwähnte wurde (von 1899-1991) von der Diakonie betrieben, das andere (von 1934-1945) vom Staat.

Freistatt – Wirtschaftsunternehmen – Teil I
Freistatt – Anstalt Freistatt – Diakonische Heime Freistatt – Diakonie Freistatt – Freistatt im Wietingsmoor – Betheler Zweiganstalten im Wietingsmoor – Arbeiterkolonie Freistatt – Arbeitsdienstlager Freistatt – Moorkolonie Freistatt –
“Zwangsarbeitslager Freistatt”
Was entspricht der Wahrheit, und was nicht?


Freistatt – Wirtschaftsunternehmen – Teil II
Zweimalige Flucht eines jugendlichen Zwangsarbeiters aus Freistatt im Wietingsmoor
HOLZNER, MICHAEL – TREIBJAGD – Die Geschichte des Benjamin Holberg –
ein auf Fakten bassierender Roman über die Fürsorgeerziehung und ihre Folgen
in der Bundesrepublik Deutschland.
AUSZÜGE.


Tatorte schwerwiegender Misshandlung von Kindern und Jugendlichen
im Bethel eigenen Freistatt im Wietingsmoor:
Deckertau, Haus Neuwerk, Heimstatt, Moorburg, Moorhof, Moorhort, Moorpenison, Moorstatt, Wegwende, und Wietingshof.


Bethel-eigene Anstalt Freistatt im Wietingsmoor – Erziehungsziel “Arbeite und Bete!”
Stellungnahme dazu eines weiteren Betroffenen, Peter Remmers (vom 12.01.2006):
“Freistätter Hölle!” – “Das Moor ist die Hölle!”
– Fünf Jahre hatte er dort verbringen müssen! –


Mail (vom 16.02.2006) des heutigen Geschäftsführers der Diakonie Freistatt,
Pastor Wolfgang Tereick, an den ehemaligen Freistatt Insassen, Peter Remmers,
worin der Herr Pastor die Ehrlichkeit des ehemaligen Zöglings in Frage stellt.
.


Ehemaliger Freistatt Insasse, Peter Remmers, am 16.02.2006, antwortete
dem heutigen Geschäftsführer der Diakonie Freistatt, Pastor Wolfgang Tereick,
auf dessen Anschuldigungen, vom 18.02.2006.
.


6. Stellungnahme von Pastor Wolfgang Tereick, Geschäftsführer Diakonie Freistatt, vom 04.03.2006
− in EVANGELISCHE WOCHENZEITUNG FÜR WESTFALEN UND LIPPE: UK "Unsere Kirche" −
folgend der Veröffentlichung des Buches "Schläge im Namen des Herrn".


Der heute 61-jährige ehemalige Fürsorgezögling Willi Komnick
erstmalig nach 40 Jahren, am 5. Mai 2006, besucht die heutige Diakonie Freistatt –
damalige Anstalt Freistatt im Wietingsmoor, gelegen in einem riesigen
Hochmoorgebiet zwischen Diepholz und Sulingen im Hannoverschen, in Niedersachsen –
ein Ableger der „v. BodelschwinghschenAnstalten“ Bethel, bei Bielefeld,
in Nordrhein-Westfalen – wo die damaligen jugendlichen Insassen
systematisch misshandelt und ausgebeutet worden waren.


Warum habt ihr mich geschlagen?, fragen heute die ehemaligen Insassen,
die damals in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor, einem riesigen Hochmoorgebiet
zwischen Diepholz und Sulingen im Hannoverschen, in Niedersachsen –
einem Ableger der „v. BodelschwinghschenAnstalten“ Bethel, bei Bielefeld, in
Nordrhein-Westfalen – systematisch misshandelt und ausgebeutet worden waren.


Während sich die Bundesrepublik Deutschland im Wirtschaftswunder befand,
und begann Goldbarren in Manhatten Banken zu stapeln,
wurden Kinder und Jugendliche im ganzen Land in Heimen und Anstalten
meistens kirchlicher Trägerschaft auf das Schlimmste misshandelt,
geknechtet und ausgebeutet,
und dort nicht nur um ihre Kindheit und Jugendzeit gebracht,
aber dort auch um ihre Löhne und ihre ihnen später zustehenden Rentenanteile betrogen.


Ehemaliges Heimkind Wolfgang Rosenkötter erzählt seine Geschichte:
"Mein erster Tag in Freistatt" - [ Freistatt im Wietingsmoor - Diakonie Freistatt ] -
im
SOZIALEXTRA. Zeitschrift für Soziale Arbeit und Sozialpolitik. Dezember 2006
(Seite 18). Auch im "SWR2Eckpunkt" hat Wolfgang Rosenkötter schon am 26. September 2006
unter dem Titel
"Ich habe nur Angst gehabt" von seinen Erfahrungen berichtet.
"Mein erster Tag in Freistatt" veröffentlicht auch auf dieser Webseite: Heimkinder-
ueberlebende.org
mit freundlicher Erlaubnis von dem Autor, Wolfgang Rosenkötter.


Im Heim [ Anstalt Freistatt in den 70er Jahren ]: Gewalt und Zwang weitergehend auf der Tagesordnung. Schwerarbeit ohne Entlohnung in Bethel eigenen Betrieben fortgesetzt. Verpachtung der Zöglinge auch an umliegende Bauerhöfe ohne dass ihrerseits, oder von Seiten der Mutter-Anstalt Bethel, Sozialversicherungsabgaben entrichtet werden.

Die schreckliche Seite der Kirche - SPIEGEL ARTIKEL vom 19.5.2003 - KIRCHE Unbarmherzige Schwestern

Schikanen überall, auch beim "Reichsarbeitsdienst" (RAD) 1940:
Erfahrungsbericht eines Reicharbeitsdienstlers, Werner Mork (*1921),
aus Kronach, aufgezeichnet Juli 2004


[ Nationalsozialistische Ideologie als Hilfe zur Erziehung – der Anfang des Endes. ]

Von der Fürsorgeerziehung zur Kinder- und Jugendhilfe.
Vom Jugendwohlfahrtsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Historischer Wandel der Hilfe zur Erziehung




Bitte nicht vergessen auch "Ehemalige Heimkinder" @ http://heimkinderopfer.blogspot.com zu besuchen.


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