Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)

Einleitung zum Buch GESTOHLENE KINDHEIT bei Alexander Markus Homes

Berlin : Ulstein, 1998 – ISBN 3-548-35766-0 – Durch psychische, physische und verbale Gewalt werden Kinder in Heimen ihrer Kindheit beraubt. Sie durchleiden Unglaubliches. Instititionelle Kindesmisshandlung und Institioneller Kindesmissbrauch

In diesem Buch wird das Leben von jungen Menschen in einem von Priestern und Nonnen geleiteten Heim geschildert. Aus der Innensicht dieses Heimes beschreibt der Autor die Gewalt, der Kinder tagtäglich ausgesetzt sind. »Gestohlene Kindheit« klärt über die Missstände in der Heimerziehung auf, die nur allzugern von den Verantwortlichen kaschiert werden.

Der Autor, Alexander Markus Homes, geboren 1959, ist in katholischen Heimen aufgewachsen. Er arbeitet als Jornalist für verschiedene Verlage und Zeitungsredaktionen.

ALEXANDER MARKUS HOMES
GESTOHLENE KINDHEIT


© Copyright by Alexander Markus Homes


Vorwort


"Wir konnten nicht begreifen, warum man uns gedemütigt, fallengelassen, bedroht, ausgelacht, wie Holz behandelt, mit uns wie mit Puppen gespielt oder uns blutig geschlagen hat oder abwechselnd beides. Mehr noch, wir durften nicht einmal merken, daß uns all dies geschieht, weil man uns alle Mißhandlungen als zu unserem Wohl notwendige Maßnahmen angepriesen hat."
Alice Miller,
Am Anfang war Erziehung

1 Gewalt gegen Kinder - ganz normal? 
Oder: Was totgeschwiegen wird

In diesem Buch wird das Leben von jungen Menschen in einem von einem Priester und Nonnen geleiteten katholischen Heim geschildert: Aus der Innenwelt dieses Heimes beschreibt der Autor die körperliche und seelische Gewalt, die Demütigung, Erniedrigung und Ablehnung, die Ängste, Schmerzen und Trauer, die Hoffnungslosigkeit und Einsamkeit sowie den sexuellen Mißbrauch, denen Kinder im "Namen Gottes" durch Nonnen, den Priester und Erzieherinnen im Heim der traurigen Kinder hilflos ausgeliefert sind. Aber auch die unerfüllten Hoffnungen, Wünsche, Sehnsüchte nach Wärme, Geborgenheit und Zärtlichkeit der Opfer der "Schwarzen Pädagogik" werden geschildert. Das Erleben von Gewalt in ihren schlimmsten Formen, der die Kinder durch eine Nonne hilflos und wehrlos ausgesetzt sind, ist für diese jungen Menschen das Durchleben der Hölle auf Erden. Diese Nonne, Schwester Emanuela, wird im Verlauf der Handlung in sich steigender Form zum Synonym für brutalste Gewalt.

Wie ein roter Faden zieht sich durch das Buch der langsame, körperliche wie auch seelische Verfall der Kinder: Am Anfang ihrer "Heim-Karriere" waren diese Kinder oft noch Kinder, auch wenn sie zuvor im Elternhaus mißhandelt wurden. Doch im Verlauf ihres "Heim-Lebens" hat man sie durch die psychische, physische und verbale Gewalt ("Gott wird euch bestrafen; für euch ist nicht der Himmel, sondern die Hölle und das Fegefeuer bestimmt!"), aber auch durch medikamentöse Ruhigstellung, Stück für Stück ihrer Kindheit (und: Unschuld) beraubt! Diese "Kinder" haben die kindliche Spontanität verloren: Diese "Kinder" lachen nicht mehr, sie können nicht mehr glücklich sein und keine Gefühle zeigen.

Aus der Innenwelt der (sexuell) mißbrauchten Kinder heraus wird das hilflose Ausgeliefertsein, die tiefe gefühlsmäßige Abneigung durch die Erwachsenen, die großen Schmerzen und Ängste, die sich immer tiefer in die Kinderseelen hineinfressen, geschildert.

Die Leser erleben, wie das Jugendamt und die Polizei in einem "Kartell des Schweigens" durch ein Heimkind, das sich kurzfristig den "Mauern der Gewalt" durch Flucht entziehen konnte, über die alltägliche Gewalt im Heim der traurigen Kinder aufgeklärt werden.
Doch mehr als Betroffenheit zeigen die Verantwortlichen nicht; sie schweigen.

Die Leser erleben einen Richter, der durch ein Heimkind von der alltäglichen Gewalt im Heim erfährt, der aber schweigt. Und der sich somit in das "Kartell des Schweigens" einreiht. Der Richter, der für das Kind nur die Worte übrig hat: "Mein Junge, Gott möge dich beschützen!", spricht sich "Im Namen des Volkes" für die weitere Heimunterbringung dieses Heimkindes aus - und verkündet auf Antrag des Jugendamts, der Heimleitung und des Heimarztes, der diesen Jungen sexuell mißbraucht hat, stillschweigend einen entsprechenden Gerichtsbeschluß.

Die Leser erleben, wie sich eine einzige Nonne - allerdings vergeblich - für die Heimkinder einsetzt, die auch keine Konfrontation mit dem Heimleiter, der auch gleichzeitig Priester ist, scheut - und die sich das Leben nimmt.

Der Autor hat ganz bewußt die Romanform gewählt, um die dort beschriebenen Kinder zu schützen. Der Autor verbürgt sich dafür, daß diese Heime und Menschen existieren und daß diese die in diesem dokumentarischen und authentischen Roman beschriebene physische und psychische Gewalt, Demütigung, Erniedrigung, Herabwürdigung tatsächlich erlebt haben. Diese gefolterten und für ihr Leben geschädigten Opfer der "Schwarzen Pädagogik", der klerikalen (Heim-)Erziehung wollen mit Namen nicht genannt werden. Ihr alleiniges Ziel ist es, die für sie unerträgliche Erinnerung an dieses "Leben": diese "Kindheit", diese "Jugend" aus ihrem Gedächnis zu verdrängen und abzutöten. Doch nach Meinung des Autors verkennen sie die unumstößliche Tatsache, daß diese "Kindheit" und "Jugend" sich nicht verdrängen und abtöten läßt. Dennoch respektiert der Autor den Wunsch der Betroffenen auf Anonymität.

Die verbalen, seelischen und körperlichen Gewaltakte gegenüber Kindern, die in diesem Buch beschrieben werden, sind weder übertrieben noch veraltet. So fanden sie statt, und so finden sie auch heute noch statt. Natürlich nicht überall, in jedem Heim, aber oft genug. Eine Gestalt wie die der Schwester Emanuela wurde nicht erfunden, solche Personen gab und gibt es. Fromme Gelassenheit und Nächstenliebe konnte jäh umschlagen in heftigste Wut, die sich in verbalen, psychischen wie physischen Attacken Kindern gegenüber äußerte. Wieweit Gewalt ganz bewußt als "pädagogisches Mittel" eingesetzt wird, ist nicht statistisch erfaßt, aber die Fälle, die ans Licht der Öffentlichkeit kommen, beweisen, daß es keine seltenen Einzelfälle sind.

Ich bin 1961, nachdem meine Eltern mich vielfach schwer mißhandelt hatten, mit knapp zwei Jahren ins Heim gekommen. Mit sieben Jahren wurde mir von pädagogischen Experten Debilität (Med.: leichter Grad des Schwachsinns) unterstellt. Dies hatte für mich katastrophale Folgen: Ich kam am 13. April 1966 in das katholische Pflege- und Bildungsheim St. Vincenzstift in Rüdesheim-Aulhausen am Rhein. Eine Anstalt, in der - damals - etwa vierhundert Jungen und Mädchen, Frauen und Männer untergebracht waren. Ihnen wurde von "Experten" bescheinigt, geisteskrank oder (leicht) schwachsinnig bzw. geistig behindert zu sein.

Das Jugendamt Trier mußte für meine Unterbringung in das St. Vincenzstift nachträglich eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einholen. Der Grund: Das St. Vincenzstift galt - damals - als geschlossene Anstalt. Dem Antrag vom 18. April 1966 war ein ausgefüllter "Ärztlicher Fragebogen für idiotische oder epileptische Kinder" vom 19. August 1965 beigefügt. Das Jugendamt Trier deklarierte diesen bereits acht Monate alten "Ärztlichen Fragebogen", der durchaus im Dritten Reich den (NS-)Ärzten als Standard-Fragebogen gedient haben könnte, an das Gericht als "amtsärztlichen Untersuchungsbericht". Obwohl die Fragen bezüglich der "Idiotie und des Schwachsinns" in keiner Weise beantwortet, geschweige aus medizinischer und psychiatrischer Sicht fundiert bestätigt wurden, also eine entsprechende Indikation nicht bejaht worden ist, gab der Amtsgerichtsrat Dr. K. vom Amtsgericht Rüdesheim am Rhein dem Antrag statt.

Unter "II. Fragen über Idioten, Schwachsinnige" wurde bei Punkt 1. abgefragt: "Ist der Schwachsinn angeboren? Oder in welchem Alter zuerst beobachtet worden?". Die Medizinalrätin Dr. R. von der Gesundheitsbehörde der Stadt Trier beantwortete die Frage wie folgt: "Nach dem Bericht des Jugendamtes Trier wurde der Junge von klein auf vernachlässigt und mißhandelt." Unter Punkt 2. wurde abgefragt: "Was hält man für die Ursache des Schwachsinns: Erblichkeit, Krankheiten, Verletzungen, geistige Anstrengung, heftige Gemütsbewegungen wie Furcht, Schrecken?". Hier verwies die Medizinalrätin auf Ziffer I. Dort wurde unter den Punkten 11. und 12. abgefragt: "Sind oder waren die Eltern blutsverwandt? Sind oder waren die Eltern dem Trunke ergeben? oder syphilitisch infiziert vor der Geburt des Kindes? Sind bei des Kindes Großeltern, Großonkeln oder Großtanten, bei den Eltern, Onkeln, Tanten, bei Vettern oder Basen oder bei den Geschwistern des Kindes irgendwelche nervöse Erkrankungen, insbesondere Geistesstörung, Fallsucht, Hysterie, Migräne oder Selbstmord oder Verbrechen vorgekommen? Bei wem?" Beide Fragen wurden von ihr mit: "Nicht bekannt" beantwortet.

Im Rahmen einer richterlichen Anhörung vom 23. Mai 1966, wo es um die Frage meiner weiteren Unterbringung im St. Vincenzstift ging, scheint sich der - damals - für die Anstalt zuständige Obermedizinalrat Dr. E. mit dem "Ärztlichen Fragebogen", insbesondere mit der dort aufgeführten Terminologie inhaltlich identifiziert zu haben. Obwohl ich mich erst sechs Wochen im St. Vincenzstift befand, kam dieser Obermediziner zu einem für mich verheerenden Schluß:
"Das Kind befindet sich seit dem 13. April 1966 im Bildungs- und Pflegeheim St. Vincenzstift. Es leidet an einer Geistesschwäche im Sinne eines Schwachsinns leichten Grades."
Noch in zahlreichen Stellungnahmen an das Gericht bestätigte der Obermedizinalrat:
"Mit einer Heilung der wahrscheinlich endogen bedingten Geistesschwäche ist nicht zu rechnen." - "Bei A.H. handelt es sich nicht um eine Geisteskrankheit, sondern um eine Geistesschwäche im Sinne einer Debilität, die ihn ein Leben lang begleiten wird."
Diese Urteile führten dazu, daß ich fast zehn Jahre meines Lebens im St. Vincenzstift habe leben müssen.

Das St. Vincenzstift war für mich damals die "Hölle auf Erden": Im "Namen Gottes", im "Namen Jesu Christi", im Namen der "Schwarzen Pädagogik" wurden Kinder und Jugendliche (sicherlich nicht alle!) zum Teil schlimmsten körperlichen und seelischen Mißhandlungen wehr- und hilflos ausgesetzt bzw. unterworfen. Wenn ich die Formulierung: im "Namen Gottes" bzw. im "Namen Jesu Christi" hier verwende, so hat das seine Berechtigung: Uns wurde immer wieder zu verstehen gegeben, daß wir von den Stellvertretern Gottes und Jesu Christi - konkret: im Namen und Auftrag von Gott und seinem Sohn Jesus Christus - erzogen wurden. Der liebe Gott sei allgegenwärtig, er würde uns auf Schritt und Tritt verfolgen, beobachten, kontrollieren. Jede körperliche Bewegung, jeder Atemzug, jeder Gedanke und jede Gefühlsregung würde Gott seinen Stellvertretern mitteilen. Kurzum: Gott habe die göttliche überirdische Fähigkeit, uns mit seinen Augen und Ohren zu kontrollieren: jede Sekunde, Minute, Stunde, Tag, Monat und Jahr.

Wenn wir bedroht, bestraft, geschlagen, mißhandelt wurden, so haben die Nonnen - stellvertretend - im Auftrag Gottes gehandelt: Es waren Gottes Worte, Gottes mahnende und aggressive Blicke, Gottes Hände, Gottes Füße, die uns beschimpften, demütigten, bestraften, prügelten. Es war Gottes Wille: Die uns auffressenden Ängste, Schmerzen, Trauer, Vereinsamung, die sich immer tiefer in unsere Seelen hineinbohrte und hineinfraß. Wir hatten unsere Kindheit Gott und seinem Sohn Jesus Christus zu verdanken.

Nach der Heimentlassung war ich voller Wut und voller Haß. Ich habe es dennoch geschafft, mich von dieser "Kindheit", die keine Kindheit war, zu befreien. Mir ist es gelungen, die Wut und den Haß zu besiegen.

In einer 1981 als Buch erschienenen Heimbiografie mit dem Titel "Prügel vom lieben Gott", das in den Medien bundesweit große Beachtung fand, habe ich diese Zeit des Grauens literarisch verarbeitet und verfremdet.

Völlig losgelöst von "Prügel vom lieben Gott" sind die Erfahrungen und Erlebnisse zu sehen, die viele ehemalige HeimbewohnerInnen des St. Vincenzstiftes gemacht haben:

Die traumatischen Erlebnisse, die körperliche und seelische Gewalt, die Ängste, die Demütigungen, die seelischen Wunden, die Alpträume, die Lieblosigkeit, die Schmerzen, die Schmerzensschreie, die Aggressivität, den Haß, den Groll, die Bitterkeit. Die Einsamkeit, die Vereinsamung, die Isolierung, die Enttäuschung, die Traurigkeit, die Hoffnungslosigkeit. Den Schrei und die große Sehnsucht nach Liebe, Wärme, Geborgenheit, Anerkennung, Selbstachtung.

Das Buch "Prügel vom lieben Gott" und unzählige Gespräche mit Menschen haben mich von dieser "Kindheit" befreit wie zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem St. Vincenzstift. Das St. Vincenzstift verfolgte meiner Auffassung nach das Ziel, die Justiz zu mißbrauchen und mit ihrer Hilfe eine "Mauer des Schweigens" über die damalige Zeit des Grauens auszubreiten.
Ich wurde damals wegen Verleumdung und übler Nachrede angezeigt und angeklagt. In dem Strafprozeß haben zahlreiche frühere Leidensgenossen, aber auch ehemalige Erzieher meine Vorwürfe hinsichtlich zum Teil schwerer Mißhandlungen bestätigt. Ein Sozialarbeiter bestätigte zum Beispiel dem Richter, daß "körperliche Züchtigungen und Essensentzug zum pädagogischen Konzept, ja gewissermaßen zum Alltag" des Heimes gehörten. Das Strafverfahren gegen mich wurde auf Antrag der Anklagebehörde eingestellt und ein Ermittlungsverfahren gegen Nonnen und Erzieher des St. Vincenzstiftes wegen Körperverletzung und Mißhandlung Schutzbefohlener eingeleitet.

"Für eine Verurteilung der beschuldigten Pädagogen und Nonnen war es allerdings zu spät", schrieb damals der SPIEGEL: "Auch das neue Verfahren wurde eingestellt, die Vergehen waren verjährt. Und nachdem diese Gefahr vorüber war, drehten die Aulhausener Heimerzieher den Spieß um."

Nachdem die Mißhandlungen - durch die eingetretene Verjährung - nachträglich "sanktioniert" wurden, wurde nach Erscheinen meines Buches "Prügel vom lieben Gott" mein Verleger und ich mit einer einstweiligen Verfügung konfrontiert. Das St. Vincenzstift erreichte "mit dem ganzen Gewicht der katholischen Kirche" (Frankfurter Rundschau , 22. Februar 1982), daß die Verbreitung meines Buches vom Landgericht Wiesbaden gerichtlich untersagt - soll heißen: verboten - wurde. In einem Brief an das Wiesbadener Gericht prangerte der Verband Deutscher Schriftsteller dieses Vorgehen an als "Zensur eines kritischen Buches".

Auch im Rahmen dieses Zivilprozesses bestätigten ehemalige Leidensgenossen die zum Teil schweren psychischen und physischen Mißhandlungen.
Die Frankfurter Rundschau schrieb am 22. Februar 1982:
"Das Sonderpädagogische Zentrum St. Vincenzstift zu Rüdesheim nahm für sich das Recht in Anspruch, mit jener vom Autor fiktiv "Heim zum lieben Gott" genannten Anstalt identisch zu sein, unter deren Dach die gesammelten Erfahrungen mit literarischen Mitteln gebracht worden waren."
Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wurde nur ein einziger Zusatz in das Buch aufgenommen, der dort bereits in anderen Worten enthalten war, und das Buch konnte wieder unverändert verbreitet werden:

"Die in diesem Buch geschilderten konkreten Ereignisse, Personen und Zustände sind nicht Dokumentation, sondern literarisch verarbeitet und verfremdet."

Die Frankfurter Rundschau führte hierzu zutreffend aus: Die einstweilige Verfügung wurde erlassen, obwohl der "Autor die Handlung verfremdet hat" und im "Vorspruch alle Personen, Orte und Institutionen für »unbenannt« erklärte".
Zahlreiche Medien solidarisierten sich damals mit mir - hier einige Beispiele:
SPIEGEL: "Ein deprimierendes Beispiel für die Situation von Heimkindern..." - Frankfurter Rundschau: "... Impulse für eine Diskussion über Zustände in Kinder- und Jugendheime..." - Sozialmagazin: "Alexander Homes Buch ist bedeutungsvoll, auch als Literatur." - Podium: "... hatte ich ... niemals den Eindruck, daß sich der Verfasser in seine Erinnerung verrannte. Vielmehr ließ er eine Wut aufkommen über das, was im Heim Alltag ist."
Und der Schriftsteller Martin Walser erklärte:
"Homes hat mich gepackt, er gehört zweifellos zu den auswählbaren Naturschreibern."

Die Intervention der katholischen Amtskirche

Am 21. Januar 1997 erhielte ich völlig unerwartet eine Kopie der Seiten 10 bis 12 meines im Oktober 1996 erschienenen Buches Gestohlene Kindheit.. Mein damaliger Verleger, der katholische Patmos Verlag in Düsseldorf, verlangte plötzlich für die Vorbereitungen zum geplanten Nachdruck von Gestohlene Kindheit, daß diese Seiten, in denen ich mich kurz mit meiner eigenen Kindheit im St. Vincenzstift in Rüdesheim-Aulhausen beschäftigt habe, auf etwa eine Buchseite zusammengestrichen wird. 
Ich wurde darüber aufgeklärt, daß kurz nach Erscheinen des Buches ein Anwalt höchstpersönlich in Düsseldorf im Namen und Auftrag des St. Vincenzstifts vorstellig geworden sei. Dieser Anwalt, der bereits 1981 für das St. Vincenzstift eine einstweilige Verfügung gegen mein Buch "Prügel vom lieben Gott" erwirkte, soll auf Änderungen bestanden haben. 
Der Verlag bestand mir gegenüber darauf, daß der 3 Absatz der Seite 10, die gesamte Seite 11 (von zwei Sätzen abgesehen) und die Seite 12 der "Zensur" anheimfallen.
Das Ziel der anwaltlichen Intervention dürfte gewesen sein zu erreichen, daß bei einem Nachdruck der "Fall St. Vincenzstift" nur noch in völlig abgeschwächter Form, und nur am Rande, Erwähnung findet. Der Grund: Mit der "Schwärzung" sollte möglicherweise eine erneute öffentliche Diskussion über den Anfang der achtziger Jahre bundesweit diskutierten "Fall St. Vincenzstift" verhindert werden. 
Möglicherweise spekulierte man darauf, daß ich eine Zensur an meinem Buch nicht hinnehmen würde - und der Patmos Verlag dann eine zweite Auflage nicht druckt.
In Schreiben und Telefonaten machte ich dem Patmos Verlag zunächst deutlich, daß, abgesehen von einer modifizierten Darstellung des Vergleichs bezüglich des Prozesses um mein Buch "Prügel vom lieben Gott", niemand von mir eine derartige Zensur an meinem Werk verlangen kann. Um den Nachdruck nicht zu gefährden, gab ich dennoch in einigen Punkten nach. Und trotzdem erreichten mich insgesamt fünf verschiedene Kopien mit Änderungswünschen. 
Im Februar 1997 hatten wir uns in Düsseldorf schlußendlich auf ein paar Änderungen verständigt und festgelegt. Der Patmos Verlag lehnte jedoch den Abdruck einer von mir überarbeiteten, aktualisierten Fassung des "Falles St. Josephshaus" in Klein-Zimmern (Heimträger: Bistum Mainz) generell ab (siehe Seite X). 
Zwei Tage nach dem Gespräch in Düsseldorf erreichte mich erneut eine Fassung der Seiten mit Änderungswünschen, die sich kaum von den vorherigen unterschied: Der Verleger wollte von der Vereinbarung in Düsseldorf plötzlich nichts mehr wissen. Nachdem ich in wesentlichen Punkten meine Zustimmung verweigerte, lehnte dieser, als habe er auf diesen Moment gewartet, einen Nachdruck ab mit dem Hinweis, eine Vereinbarung für den Nachdruck habe es nicht gegeben.

Da große Teile der katholischen Amtskirche ein Interesse daran hatten, daß das Buch "Gestohlene Kindheit" für immer vom Markt verschwindet, war man daran interessiert, alles zu unternehmen, um dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen: Der gleiche Anwalt vertrat die Interessen des Kardinalsernennung Bischof LehmannMainzer Bischofs Karl Lehmann gegen Hans Meiser, der sich im Dezember 1996 auf der Grundlage meines Buches Gestohlene Kindheit  in seiner (RTL-)Fernsehsendung mit dem Thema: Gewalt in Heimen beschäftigte - und er war auch zumindest in rechtsberatender Form für die von mir in diesem Buch beschriebene St. Josef-Stiftung Eisingen tätig (siehe Seite #). Auch die St. Josef-Stiftung ließ damals prüfen, ob es eine juristische Handhabung gibt, gegen mein Buch Gestohlene Kindheit vorzugehen. Die Juristen haben jedoch keine greifbare Chance gesehen, einen Prozeß zu gewinnen. 

Mir war es gelungen, den Ullstein Buchverlag für eine Taschenbuchausgabe von "Gestohlene Kindheit" zu gewinnen. Nachdem die Ullstein-Taschenbuchausgabe im Juli 1998 erschienen war, wurde der Wiesbadener Anwalt wieder erneut aktiv. Im März 1999 gelang es ihm, den Ullstein Buchverlag davon zu überzeugen, "Gestohlene Kindheit" vom Markt zu nehmen. Die nachfolgend  abgedruckte Presseerklärung des Autors schildert die Einzelheiten: 
 


P r e s s e e r k l ä r u n g
 

Am 23. April 2000 feierte die Welt den Welttag des Buches
 

Ein Buchautor wehrt sich gegen den kirchlichen Versuch, ihn als Heimkritiker mundtot zu machen. Oder: Ein kritisches Buch über (klerikale) Heimerziehung darf nicht mehr erscheinen
 

Auch heute noch werden kritisch schreibende AutorInnen bekämpft, diffamiert, verfolgt, angeklagt, oft auch weggesperrt, ermordet. Und ihre Werke zensiert oder vernichtet.

In der Bundesrepublik Deutschland werden AutorInnen zwar nicht weggesperrt und/oder ermordet, doch auch hier sind sie manchmal nicht sicher vor Verfolgung! Auch hier findet Zensur und eine Art inquisitorische „Bücherverbrennung“ in moderner Form statt.

Einer derartigen Verfolgung und „Bücherverbrennung“ ist der Autor Homes durch die klerikale Amtskirche ausgesetzt. Das Buch des Autors "Gestohlene Kindheit", das 1996 im katholischen Patmos Verlag erschien und 1998 als Taschenbuch im Ullstein Buchverlag, wird seit März 1999 vom Ullstein Buchverlag nicht mehr ausgeliefert.
"Gestohlene Kindheit" beschäftigt sich mit zum Teil schwersten Misshandlungen in bundesdeutschen Heimeinrichtungen - und mit der verantwortlichen Rolle der jeweils betroffenen Heimleitung und Heimträger, die teilweise von schweren Menschenrechtsverletzungen Kenntnis hatten und zunächst schwiegen und zu spät reagierten. Auf den wenigen Seiten, die sich mit dem St. Vincenzstift beschäftigen, geht der Autor auch kurz auf seine eigene Kindheit ein. Eine „Kindheit“, die streckenweise von Angst und Gewalt geprägt war. Im St. Vincenzstift in Rüdesheim-Aulhausen musste der Autor zwischen 1966 und 1975 ein Teil seiner Kindheit und Jugendzeit verbringen. Diese Zeit im St. Vincenzstift hat nach Überzeugung des Autors viele der dort damals untergebrachten Menschen zu Opfern einer menschenverachtenden klerikalen Heimerziehung gemacht.
Es wird Zeit, dass sich die Heimträger in der Bundesrepublik Deutschland, egal ob sie konfessionell gebunden sind oder auch nicht, mit ihrer Vergangenheit beschäftigen und anerkennen, dass sie für das große Leiden unzähliger Menschen verantwortlich sind. Dies betrifft insbesondere Menschen, bei denen sich nach ihrer Heimkarriere eine Knast- oder Psychiatrie-Karriere anschloss und auch heute noch oft anschließt.

Das St. Vincenzstift, das bereits 1981 gegen das erste Buch des Autors mit dem Titel "Prügel vom lieben Gott" vorging, schaltete wie auch 1981 den Wiesbadener Anwalt Dieter Wallenfels, der einen behinderten Sohn hat, der in der Einrichtung lebt, ein. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelte damals gegen MitarbeiterInnen der Einrichtung wegen Verdacht der Misshandlung Schutzbefohlener. Das Nachrichtenmagazin der SPIEGEL schrieb damals: "Für eine Verurteilung der beschuldigten Pädagogen und Nonnen war es allerdings zu spät. Auch das neue Verfahren wurde eingestellt, die Vergehen waren verjährt..."

Der Anwalt, der auch für andere in "Gestohlene Kindheit" aufgeführten Einrichtungen rechtsberatend tätig war, aber offenbar keine Möglichkeit sah, für diese gegen den Autor und seinem Buch vorzugehen, protestierte 1996 höchstpersönlich beim Patmos Verlag und 1998 beim Ullstein Buchverlag. Er schaltete, nachdem weder der Patmos Verlag noch der Ullstein Buchverlag das Buch vom Markt nahm, kein Gericht ein, um ein Auslieferungsstopp zu erreichen. Im März 1999 nahm er beim Ullstein Buchverlag einen neuen, nunmehr erfolgreichen Versuch: Der Verlag lehnt seitdem die weitere Auslieferung von "Gestohlene Kindheit" ab. Der Verlag unterrichtete den Autor nicht. Dieser erfuhr hiervon erst durch Zufall im Spätsommer 1999. Bis heute hat weder der Anwalt noch der Ullstein Buchverlag dem Autor über die angeblichen inkriminierenden Stellen im Buch Auskunft gegeben. Der Ullstein Buchverlag verweist auf den Anwalt, der dem Autor nur lapidar mitteilte, in dem Buch seien Unwahrheiten enthalten. Was für angebliche Unwahrheiten, teilte er dem Autor nicht mit. 
Der Autor sieht in dem Vorgehen des Anwaltes nicht nur die Interessen des St. Vincenzstiftes vertreten, sondern auch die Interessen der klerikalen Heimträger in der Bundesrepublik Deutschland schlechthin. So vertrat der Anwalt 1997 auch die Interessen des Mainzer Bischofs Karl Lehmann gegen das Focus Magazin, den Privatfernsehsender RLT und den Talkmaster Hans Meiser, die sich mit Lehmann und das unter der Trägerschaft des Bistums Mainz stehende Kinderheim St. Josephshaus in Klein-Zimmern bei Darmstadt kritisch beschäftigten.

Der Ullstein Buchverlag lehnte es ab, der Bitte des Autors nachzukommen, ihm die Restauflage zu verkaufen.

      Wiesbaden, 26.04.2000


Die im St. Vincenzstift erlittene Gewalt hat bei vielen ehemaligen Heiminsassen - konkret: Opfern - zu Traumen geführt. Diese traumatischen Erlebnisse werden sie niemals vergessen können. Noch schlimmer: Diese "Kindheit" führte viele von ihnen automatisch in eine psychotische oder neurotische Entwicklung. Ihrer Kindheit und Jugend beraubt, sind sie am Leben gescheitert.
Mit zwei Zitaten aus Briefen ehemaliger Heiminsassen will ich verdeutlichen, was (konfessionelle) Erziehung in einem (konfessionellen) Heim für Dauerschäden bei betroffenen Menschen anrichten kann:

  • "Im Heim kamen wir nie mit Mädchen zusammen. Ich hatte oft von einem Mädchen geträumt, nachts, wenn ich mich selbst befriedigte. Heute bin ich auf der Suche nach Frauen, die Ähnlichkeit haben mit einer der Nonnen oder Erzieherinnen, die mich früher als kleines Kind schon prügelten, wenn ich mich an sie anschmiegen wollte. Wenn ich also eine entsprechende Frau kennenlerne, will ich immer, daß sie mich gewaltsam nackt auszieht und mich dann ganz brutal schlägt. - Nur so komme ich heute zu einem Orgasmus."

  • "Ich komme heute nur zu einem Orgasmus, wenn mich ein anderer Mann mit einer Peitsche schlägt, dann ist das schön für mich. Er muß fest auf mich einschlagen, und dann sehe ich meine Erzieher, die auf mich einschlagen. Ich nehme den Schlagenden nicht wahr, sondern den Erzieher. Früher wurde ich als Kind schon geschlagen, immer und in jeder Situation. Wenn also ein Mann auf mich einschlägt, bin ich der kleine Junge, der nach Zärtlichkeit schreit und dafür Schläge bekommt - wie früher!"


Kinder waren schon immer der Gewalt von Erwachsenen - hilflos und wehrlos - ausgesetzt: Gewalt gegen Kinder ist nicht nur mit körperlicher Gewalt gleichzusetzen: Auch psychischer Gewalt, die oft schlimmer wirkt, sind Kinder - hilflos und wehrlos - ausgesetzt: (Wut-)Ausbrüche, Beschimpfen, Schreien und Brüllen, Wut und Haß, hektische Gesten, Laustärke der Sprache überfluten, bedrohen, vergewaltigen Gefühle und Seele eines Kindes durch Ablehnung und Verachtung, Demütigung und Herabsetzung. Oft ist die brutale Gewalt an Kindern, der Mißbrauch, die Manipulation, die Beschränkung der Freiheit, die Demütigung gepaart mit einer Haß-Liebe.
Was im Rahmen der Heim-Erziehung - unabhängig davon, ob es sich um konfessionelle, private oder staatliche Heime handelt - Kindern angetan wurde - und zum Teil heute noch angetan wird -, ist eine Geschichte der Rechtlosigkeit von Kindern, ist eine Geschichte von Erniedrigung, Kränkungen und schwersten körperlichen und seelischen Mißhandlungen.
Erwachsene, konkret: Nonnen, Patres, Erzieher, Erzieherinnen und Eltern sind schnell dabei, ihre Aggressionen und Haßgefühle, die mit ihrer eigenen, oft mit großer Gewalt verbundenen und erlebten Kindheit zusammenhängen, an den ihnen anvertrauten Kindern abzureagieren. Viele, sicherlich nicht alle, befriedigen überdies ihr Bedürfnis nach Macht.
In einem Gespräch mit mir, das ich in dem von mir herausgegebenen Buch: Heimerziehung - Lebenshilfe oder Beugehaft? (Frankfurt/M. 1984) abgedruckt habe, berichtet eine Nonne, die in katholischen Heimen arbeitete, ganz offen und ehrlich, wie »im Namen Jesu Christi« Kinder körperlich und seelisch gequält, gedemütigt, bestraft wurden:

  • "Auch ich fing an, Kinder zu schlagen, zu bestrafen, sie mit Sanktionen zu belegen. Und ich wußte - wie alle Nonnen und Erzieher auch -, daß die Kinder sich nicht wehren konnten. Sie waren uns, unseren Launen, unserer Macht hilflos ausgeliefert! Wir haben alle bei den Kindern eine große Angst verbreitet. Die Angst beherrschte ihre Seele und ihren kleinen Körper und ihr junges Leben... Wir haben den Kindern immer wieder gesagt, daß wir sie im Namen von Jesus Christus erziehen und ihnen helfen wollen. Doch in Wirklichkeit haben wir - auch wenn diese Erkenntnis schmerzlich ist! - gegen diese christlichen Grundsätze verstoßen!"


Mit dem Straf- und Unterdrückungsinstrument: "Gott" wurde den Kindern Gehorsam, Willigkeit, Anpassung und Unterwerfung abverlangt:

"Durch die Drohung mit Gott ", gesteht diese Nonne,"hatten wir die Kinder unter Kontrolle, auch ihre Gedanken und Gefühle. Ist das nicht das Ziel jeder konfessionellen Erziehung, jedes konfessionellen Heims?"

Sie selbst bekennt sich dazu, Kinder auf das schwerste mißhandelt zu haben:

  • "Ich träume heute noch von diesen Heimkindern. Aber es sind keine schönen Träume, keine schönen Erlebnisse, die da wach werden. Erst vor kurzem hatte ich wieder einen dieser Träume: Ich sah wieder, wie ich einen etwa sieben Jahre alten Jungen bei der Selbstbefriedigung erwischte. Ich war außer mir und stellte ihn zur Rede. Doch das Kind begriff nichts. Meine Wut wurde immer größer, und ich zog ihn an den Haaren in den Duschraum. Dort habe ich kaltes Wasser in eine Wanne einlaufen lassen und den Jungen mit Gewalt dort hineingezerrt und ihn viele Male untergetaucht. Ich sah - wie damals in der Wirklichkeit -, wie er sich zu wehren versuchte; ich hörte ihn wieder schreien. Es kostete eine ganze Menge Kraft, diesen kleinen, zierlichen Körper wieder und wieder unterzutauchen. Ich merkte, wie die Kraft des Jungen nachließ. Sein Gesicht lief blau an, und dennoch machte ich weiter. Der Junge bekam kaum noch Luft, als ich endlich von ihm abließ."


Körperliche und seelische Mißhandlungen, denen Kinder durch Erwachsene - hilflos und wehrlos - ausgesetzt sind, hinterlassen ein Leben lang Spuren. Diese Kinder sind gekennzeichnet: Geschlagene Kinder schlagen weiter, bedrohte Kinder bedrohen weiter, gedemütigte Kinder demütigen weiter ... Kurzum: Junge Gewaltopfer werden selbst zu Angreifern und Gewalttätern.

Cathy Spatz Widom, Psychologin der Staatlichen Universität von New York in Albany, hat 20 Jahre lang 908 mißhandelte Kinder beobachtet. Die am häufigsten verprügelten und vernachlässigten Kinder wurden, so Widom, die gewalttätigsten Jugendlichen. Die Kinder, denen man Fürsorge, Zuneigung und Liebe vorenthalten hatte, verübten 50 Prozent mehr Gewaltverbrechen als andere Gleichaltrige (Frankfurter Rundschau , 14. 10. 1995).
Adrian Raine von der Universität Südkalifornien untersuchte 4269 Jungen, denen in früher Kindheit körperliche und seelische Gewalt angetan wurde und die mißbraucht worden sind. Raine fand heraus, daß sie alle bis zum 18. Lebensjahr dreimal soviele Gewaltvergehen begangen hatten wie andere Jugendliche (Frankfurter Rundschau , 14.10.1995).

"Der junge Mensch ist ein aufständischer, und solange es Menschen auf dieser ihrem Ende zueilenden Welt gibt, wird es Strafe geben müssen, auch in einem christlichen Erziehungsheim (...). Die erbarmende Liebe schafft die Strafe nicht ab, sondern weiß, daß sie dem vom Chaos bedrohten natürlichen Menschen durch Zucht und Strafe einen unentbehrlichen Dienst tut."

Kurt Frör
Grundfragen der evangelischen Heimerziehung, in: Handbuch der Heimerziehung, S. 577-596, hier: S. 591, hersg. von Friedrich Trost, Frankfurt/Berlin/Bonn, 1952 ff.

2 Gewalt auch heute noch in der Heimerziehung?
Oder: Aktuelle Fälle

Auch heute noch werden in - wenn natürlich auch nicht in allen - Heimen junge Menschen geprügelt, seelisch gequält, gedemütigt, verbal niedergemacht, ja hin und wieder sogar sexuell mißbraucht. Doch nur wenige Skandale dringen an die Öffentlichkeit. Die "Mauer des Schweigens" scheint immer noch eine sehr große, fast unüberwindbare Tradition innerhalb der Heimerziehung darzustellen.

Die folgenden Beispiele mögen dies verdeutlichen.

Im Don Bosco-Internat Kemperhof der Salesianer in Bendorf-Sayn bei Neuwied (zugegebenermaßen kein Heim im eigentlichen Sinne, aber einem solchen durchaus vergleichbar) in dem 87 Jungen zwischen elf und achtzehn Jahren untergebracht sind, wurden von Brüdern dieses Ordens Internatskinder sexuell mißbraucht.
1994 wurde der Erzieher und Ordensbruder R. B., der gestand, Jungen fortgesetzt sexuell mißbraucht zu haben, zu sieben Jahre Haft verurteilt.

Im Dezember 1995 wurde ein weiterer Ordensbruder, der Erzieher und Gruppenleiter, A. R., dem die Staatsanwaltschaft Koblenz vorwarf, jahrelang nachts in die Schlafräume der Jungen geschlichen zu sein und mindestens einen Jungen unter vierzehn Jahren dadurch sexuell mißbraucht zu haben, daß er ihn unter der Bettdecke hindurch am Geschlechtsteil berührte, zu drei Jahren Haft verurteilt. Zuvor hatte der Mann versucht, sich der Strafe durch Flucht zu entziehen; er wurde jedoch noch rechtzeitig aufgegriffen und verhaftet.

Ein Junge berichtete im Mai 1995 der Mittelrheinischen Morgenpost, daß ein Lehrer die Angewohnheit habe, hin und wieder "mit einem Tritt in den Hintern nachzuhelfen, wenn sich der Klassenraum nicht schnell genug leeren würde" (Mittelrheinische Morgenpost , 28. Mai 1995).
Die Mittelrheinische Morgenpost berichtet auch von einem Nasenbeinbruch, den sich ein Schüler zugezogen habe, als er mal die "Lehr-Kraft" zu spüren bekam. Der Lehrer H. bestritt diese Darstellung.

Ein fünfzehnjähriger Junge berichtete der Zeitung, er habe von dem Pater W. eine gewaltige Ohrfeige bekommen, weil dieser ihn beim Rauchen einer Zigarette erwischt habe.
Obwohl der Junge der Klassenlehrerin habe ausrichten lassen, daß er durch diese Ohrfeige Ohrenschmerzen habe und den Arzt aufsuche, habe sie einen Eintrag ins Klassenbuch wegen unerlaubten Entfernens vom Schulhof vorgenommen. Der Junge berichtete den Vorfall seiner Mutter, die Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattete.
Der Direktor des Kemperhofs, Pater K.-H. B., scheint an der Aufklärung dieser Vorfälle nicht sonderlich interessiert gewesen zu sein. Fragenden Reportern knallte er mit den Worten: "Keine Fragen mehr!" die Tür vor der Nase zu. Er zeigte sich überrascht, daß der Fall an die Öffentlichkeit gelangt sei. Die Super Sonntag, eine in Koblenz erscheinende Sonntagszeitung, schrieb: "Offenbar gilt hinter den dicken Mauern des historischen Gebäudes der Grundsatz: „Schweigen ist besser als Reden.“

Unter dem Titel: "Geschlagen, gedemütigt" berichtete die Fachzeitschrift Sozialmagazin im April 1977 über das unter der Trägerschaft des Bistums Mainz stehende St. Josephshaus in Klein-Zimmern bei Darmstadt: "Im St. Josephs-Haus ... herrschen mittelalterliche Zustände."
Der damalige Heimleiter H. P., ein katholischer Priester, habe Kinder und Jugendliche schwersten, brutalen Mißhandlungen unterworfen:

  • "Ein Bube wurde über eine Wiese geprügelt und getreten, weil er sich geweigert hatte, ein Stück Papier aufzuheben. Jungen, die über den Rasen liefen, wurden mit »Pottsau« angebrüllt, mußten auf Händen und Füßen weiterlaufen und bellen oder an der Mauer ein Bein heben, da ja nur  »Hunde« über den Rasen liefen. Andere mußten bis zur Erschöpfung Kniebeugen machen. Wer nicht mehr konnte, wurde wieder hochgerissen. Jugendliche, die vom Ausgang verspätet heimkehrten, mußten zur sogenannten »Watschenparade« antreten. Sie hatten sich nach Mitternacht auf dem Speicher aufzustellen und vom Heimleiter Ohrfeigen abzuholen. Unter anderem drückte Heimleiter P. seine Zigaretten in den Kaffeetassen der Jungen aus. Ein kleiner Junge wurde von ihm derart geschlagen, daß sich dieser unter einen Heizkörper flüchtete. Zur Strafe wurde schon einigen Jungen der Kopf kahlgeschoren."


Der fromme Kirchenmann habe, berichtete das Sozialmagazin weiter, "Jungen wegen versuchter Aneignung von Äpfeln aus dem Heimgarten so brutal geschlagen, daß einem das Blut aus der Nase floß und die Schlagspuren bzw. Schwellungen noch tags darauf zu sehen waren".
Das Darmstädter Echo berichtete am 2. Februar 1977 unter dem Titel: "Gehört Prügeln zum Erziehungsprogramm?":

  • "Heimleiter P. hält einen Jugendlichen mit einer Hand an den Haaren fest und schlägt ihm mit der anderen mehrfach ins Gesicht. Später nötigt er den Mißhandelten unter Drohungen zu dem Versprechen, ihn nicht wegen Körperverletzung anzuzeigen."


Dem Zeitungsbericht ist weiter zu entnehmen, daß auf eine von einer Initiative Heimerziehung einberufenen Pressekonferenz ein betroffener Junge berichtete: "Heimleiter P. sei in den Waschraum des Ferienheims gekommen und habe die Gruppe von 13 bis 17 Jahren alten Jungen aufgefordert, sich nackt auszuziehen. Danach habe er die Jungen am ganzen Körper gewaschen."
Der Priester, der den Kindern und Jugendlichen auch die Beichte abnahm, habe versucht, "unbequemen Jungen in einer psychiatrischen Klinik einweisen zu lassen. Andere Kinder seien mit Drohungen dazu gebracht worden, Aussagen über körperliche Züchtigungen zu unterlassen". Der fromme Mann sei nicht einmal davor zurückgeschreckt, so das Darmstädter Echo, "Zöglinge als Verbrecher abzustempeln".

Zahlreiche schriftliche Eingaben und schriftliche Aussagen von Erziehern an das Bistum Mainz, in denen umfangreich über schwere Mißhandlungen berichtet wurden, blieben unbeantwortet. Das Bistum reagierte erst aufgrund weiterer Eingaben mit dem Hinweis, der Priester und Heimleiter P. würde die Vorwürfe bestreiten. Erst nachdem die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen den Priester wegen schwerer Körperverletzung Ermittlungen aufnahm und die Presse über den Fall berichtete, ging das Bistum in die Offensive.

In einer Stellungnahme wird darauf verwiesen, so das Sozialmagazin, "daß die Klärung der Vorwürfe schwierig sei. Dabei gab das Bischöfliche Ordinariat zu, schon seit 1975 über Vorwürfe gegen den Heimleiter unterrichtet gewesen zu sein".

Gegenüber dem Darmstädter Echo erklärte die bischöfliche Pressestelle, die Aussagen seien so "widersprüchlich gewesen, daß eine Klärung der Tatbestände, aber auch eine gütliche Bereinigung nicht möglich gewesen sei". Gleichzeitig wurde der "Initiative Heimerziehung", die den ganzen Skandal öffentlich machte, vorgeworfen, aus nicht ersichtlichen Gründen die Vorwürfe in der Öffentlichkeit hochgespielt zu haben.

"Aber nicht nur die Kirche reagierte gleichgültig", ist dem Artikel des Darmstädter Echos zu entnehmen. "Auch die Jugendämter in Trier, Cochem, Bad Homburg, Offenbach, Mosbach und Groß-Rosseln - über die Mißhandlungen der von ihnen ins St. Josef-Haus geschickten Kinder informiert - zeigten keine Reaktion".

Nachdem die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen den Priester Ermittlungen aufnahm und die Presse über den Fall berichtete, erhängte sich dieser 1977.

Im Frühjahr 1994 geriet das St. Josephshaus, in dem rund hundert sogenannte "schwer erziehbare" Jungen und Mädchen von etwa 130 Mitarbeitern betreut werden, wieder in die Schlagzeilen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhoben schwere Anschuldigungen gegen einen Kollegen und einer Kollegin. Der Vorwurf: In den Jahren 1991 bis 1993 sollen sie Kinder im Alter von sieben bis fünfzehn Jahren körperlich mißhandelt und einige sogar sexuell mißbraucht haben.

Vier Mitarbeiterinnen der Einrichtung, die zum Teil selbst Kinder haben, konnten und wollten nicht akzeptieren, daß die ihnen anvertrauten Kinder "durch überzogene diziplinarische Maßnahmen, die sich u.a. in körperlicher Mißhandlung äußert, sowie durch seelische Grausamkeiten gefügig" gemacht werden.

Sie sprachen am 24. Januar 1992 beim katholischen Heim-Träger vor. Im Bischöflichen Ordinariat Mainz haben sie, hielten die Mitarbeiterinnen schriftlich fest, "mit einem Herrn M. und einer Frau G. gesprochen. Aufgrund der Schwere des Vorgebrachten habe man sofort auf Herrn Domkapitular G. E. verwiesen." Doch ein Gespräch mit Domkapitular G. E. sei nicht zustandegekommen. Mit dem freundlichen Hinweis, die Mitarbeiterinnen sollten sich an die Mitarbeitervertretung der Heimeinrichtung wenden, wurden sie verabschiedet.

Am 29. Januar 1992 nahmen die Mitarbeiterinnen mit der Mitarbeitervertretung ihrer Heimeinrichtung Kontakt auf und berichteten ihr mündlich wie auch in einem schriftlich als "Streng vertraulich, nur für den Dienstgebrauch" festgehaltenem Protokoll Szenen von Mißhandlungen, denen Kinder wehr- und hilflos ausgesetzt gewesen seien.
Hier ein Auszug:

"Während der Hausaufgabenzeit hielt sich Frau V. mit dem Kind M. bei geschlossener Tür im Bad auf. Frau H., die die Kinder während der Hausaufgaben betreut, hörte M. schreien und sprach ihn später auf seine blutverschmierte Nase an. M. sagte aus, Frau V. habe seinen Kopf festgehalten und ihn mit ihrem Knie auf die Nase geschlagen ... M. wurde von Herrn Asch. wegen Fehlverhaltens auf sein Zimmer geschickt. Herr Asch. ging ihm dorthin nach und schloß die Zimmertür. Frau B. hörte M. schreien und betrat daraufhin das Zimmer. Sie traf das Kind auf dem Bett sitzend mit starkem Nasenbluten an. Seine Kleidung, die Bettwäsche sowie der vor dem Bett liegende Läufer waren blutverschmiert. Herr Asch., der daneben stand und einen recht verstörten Eindruck machte, behauptete, M. sei unglücklich auf die Bettkante gefallen ... Kinder werden oftmals von Frau V. zwecks diziplinarischer Maßnahme brutal und schmerzhaft an den Ohren gezogen ... In der Vorweihnachtzeit zeigte das Kind S. Frau B. einen faustgroßen Bluterguß auf dem Oberschenkel. S. sagte aus, Herr Asch. habe ihn immer wieder auf die selbe Stelle geschlagen und erst, als er zu weinen anfing, damit aufgehört und behauptet, das sei nur Spaß gewesen ... Das Kind J. wurde laut eigener Aussage von Herrn Asch. am Hals gepackt und mit dem Kopf gegen den im Keller befindlichen Sicherungskasten geschlagen ... Als Strafmaßnahme für Kinder, die abends im Bett nicht leise sind, werden diese von Herrn Asch. barfuß und im Schlafanzug vor die Tür gestellt. Diese Vorgehensweise praktiziert Herr Asch. auch bei winterlichen Temperaturen ... Oftmals nächtigt Herr Asch. mit Kindern in deren Bett. Herr Asch. wurde von Frau B. zusammem mit der 9jährigen S. in deren Bett angetroffen. Alle drei genannten Kinder haben in ihrer Vorgeschichte sexuellen Mißbrauch durch ihnen nahestehende Personen erlebt."

Die vier Mitarbeiterinnen richteten die ausdrückliche Bitte an die Mitarbeitervertretung, "im Interesse und zum Schutz der in der Wohngruppe lebenden und uns anvertrauten Kinder um Untersuchung und Klärung der von uns geschilderten Vorkommnisse und um Einleitung und Durchführung der entsprechenden erforderlichen Konsequenzen".

Das Protokoll wurde der Heimleitung und - spätestens - Anfang Februar 1992 dem Bischöflichen Ordinariat und dem Verwaltungsrat zugänglich gemacht. Das Bistum Mainz und die Heimleitung wurden heimintern aktiv. Trotz der schwerwiegenden Beschuldigungen, die durch Aussagen betroffener Kinder bestätigt wurden, trennte man sich nicht von der Mitarbeiterin V. und des Mitarbeiters Asch. Noch schlimmer: Mit Zustimmung des Bistum Mainz wurden beide im Februar 1992 auf andere Gruppen versetzt, wo sie auch weiterhin für die Betreuung und Erziehung der Kinder mitverantwortlich waren.

Noch im gleichen Monat geschah etwas Unfaßbares und Unbegreifliches: In der Nähe von Klein-Zimmern wurde ein Haus angemietet, in dem Frau V. und einige Zeit später Herr Asch. in leitenden Positionen - beide heirateten zwischendurch - unter ihren Familiennamen ("Familiengruppe V.") eine Familiengruppe betreiben durften.

Ein ehemaliger Mitarbeiter der Heimeinrichtung erstattete im Sommer 1993 gegen die Heimleitung und mehrere MitarbeiterInnen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt Strafanzeige wegen Verdacht der schweren Körperverletzung, Mißhandlung Schutzbefohlener und des sexuellen Mißbrauchs von Kindern. Nicht nur das Ehepaar V. habe Kinder mißhandelt, auch andere Mitarbeiter hätten sich der Mißhandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht.

Im Dezember 1993 benachrichtigte er auch das Landesjugendamt - Heimaufsicht - in Wiesbaden. 
Daraufhin kamen Heimleitung und das Bistum Mainz im Januar 1994 in große Bedrängnis, nachdem sie bis dahin pflichtwidrig gegenüber den zuständigen Behörden, Eltern und MitarbeiterInnen bewußt geschwiegen haben.

In einem Schreiben vom 22. Februar 1994 an die MitarbeiterInnen spielte Domkapitular G. E. den Ahnungslosen. Der Kirchenmann, der über die von den Mitarbeiterinnen berichtete Malträtierung der Kinder ausreichend Kenntnis hatte, versicherte allen MitarbeiterInnen, er bemühe sich um eine lückenlose Aufklärung sämtlicher Vorwürfe:

 "Das Landesjugendamt Hessen hat den Verwaltungsrat des St. Josefhauses Klein-Zimmern schriftlich über die Anschuldigungen gegen Mitarbeiter des St. Josefhauses informiert ... Der Verwaltungsrat ist an der Aufklärung dieser Vorwürfe interessiert ... Gemeinsam mit der Heimleitung sind wir der Ansicht, daß die für die anstehenden Entscheidungen notwendigen Aufklärungen einwandfrei durchzuführen sind ... Wir bitten um Ihre Mitsorge und Mithilfe gerade in der derzeitigen schwierigen Situation."

Zur "Verschwiegenheit verpflichtet"

Bereits einen Tag vor Anfertigung dieses Schreibens an die MitarbeiterInnen, nämlich am 21. Februar 1994, wurde auf einer Gruppenleiterkonferenz eine Strategie entwickelt, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum Schweigen verpflichtet soll: Im Protokoll dieser Gruppenleiterkonferenz ist nachzulesen, daß sich alle Konferenzteilnehmer zur "Verschwiegenheit verpflichten; jeder Mitarbeiter bekommt heute noch eine Kopie § 5 AVR * mit der Empfehlung, sich wie Verwaltungsrat und Heimleitung im Umgang mit der Öffentlichkeit zu verhalten". Anders ausgedrückt: Alle sollen sich disziplinell und loyal gegenüber dem Dienstherrn verhalten und eisern schweigen, denn, so ist es dem Protokoll zu entnehmen: das "Interesse der Öffentlichkeit (ist nur) vorübergehend".

* Fußnote: § 5 Abs. 1 AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes): "Besondere Dienstpflichten: Das Gebot der Verschwiegenheit in allen dienstlichen Angelegenheiten besteht nicht nur während des Dienstverhältnisses, sondern auch nach dessen Beendigung." 


Alle haben sich an ihre Dienstpflicht - konkret: Schweigegebot - gehalten. Niemand hatte den Mut, gegen das schreiende Unrecht zu protestieren: Keiner wagte es, im Interesse der Kinder, mit den Mißhandlungsvorfällen, wie sie insbesondere im Protokoll der Mitarbeiterinnen beschrieben worden sind, an die Öffentlichkeit zu gehen. Und dennoch wurden - immerhin anonym - einige schwere Anschuldigungen gegenüber der Presse erhoben:

Ein Diakon, der auf zwei Freizeiten im Schwarzwald die Rolle des Organisators innehatte, soll an zwei Jugendlichen Alkohol ausgegeben und ihnen Gewalt- und Porno-Videos gezeigt haben. Zur Belohnung habe er verlangt, daß die beiden ihn sexuell befriedigen (Darmstädter ECHO , 08. März 1994). Gegen den Diakon laufen strafrechtliche Ermittlungen.

Ein Mitarbeiter berichtete dem Darmstädter Echo, der stellvertretende Heimleiter P. A. habe sich "schwere Verfehlungen zuschulden kommen lassen". Dieser habe nicht nur von den schweren Mißhandlungen gewußt, er habe auch nichts unternommen. Noch schlimmer: Der stellvertretende Heimleiter sei Zeuge eines schlimmen Zwischenfalls gewesen: Während eines Aufenthalts in Schweden, deklariert als "erlebnispädagogisches Projekt", an dem mehrere Jugendliche und ein Betreuer teilnahmen, soll dieser Betreuer die Jugendlichen oftmals geschlagen und mit Nahrungsentzug bestraft haben. Der Betreuer soll überdies mit einem Gewehr auf ein Schlauchboot, in dem ein Jugendlicher sich auf einem See befunden habe, geschossen haben. Der Junge sei in Panik geraten und ins Wasser gesprungen, nachdem das Boot zweimal getroffen wurde (Darmstädter ECHO , 26. Februar 1994).

Die schwedischen Behörden hatten 1992 die Verantwortlichen, darunter das hessische Landesjugendamt, über die Vorfälle informiert. Doch man zog hieraus keinerlei Konsequenzen. Insbesondere wurde die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet, der betroffene Betreuer nicht entlassen.

Der Betreuer wurde aus Schweden zurückgerufen und konnte trotz der Vorwürfe auch weiterhin für das St. Josephshaus arbeiten, indem man ihn mit der Betreuung von zwei Jugendlichen in einer Wohngruppe in R. - im Rahmen einer sogenannten Individualmaßnahme - betraute.
Im August 1993 wurde der Betreuer von der Wohngruppe zurückgezogen und das Angestelltenverhältnis aufgelöst. Doch bereits am 1. September 1993 wurde er als freier Mitarbeiter weiterbeschäftigt - und mit einem neuen Projekt "Erlebnispädagogik" in Schweden betraut.

Domkapitular G. E., in Personalunion Dezernent für Caritas und Soziales (hier angegliedert ist die Heimaufsicht, die für alle Kinder- und Jugendheime des Bistums Mainz zuständig ist) und Vorsitzender der Caritas im ganzen Bistum Mainz und Vorsitzender des Verwaltungsrats, untersuchte im Auftrag des Bistum Mainz gemeinsam mit dem Landesjugendamt die schweren Vorwürfe, von denen er bereits seit zwei Jahren detailliert Kenntnis hatte.

Gegenüber der Presse erklärte er, daß das Bistum Mainz keinesfalls irgendetwas unter den Teppich kehren will. Im übrigen, so Domkapitular G. E. gegenüber dem Kirchenblatt des Bistums Mainz Glaube und Leben, habe der Verwaltungsrat im Februar 1994 - genau zwei Jahre später, nachdem der Kirchenmann und das Bistum Mainz über ausreichende Kenntnisse bezüglich der schweren Vorwürfe verfügten -  "sofort gehandelt und Kündigungen ausgesprochen". Die Dienstverträge mit den Betroffenen endeten in Wirklichkeit jedoch nicht durch Kündigung, sondern wurden, nachdem das Landesjugendamt den Träger massiv unter Druck setzte, "in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben", wie Domkapitular G. E. in dem Schreiben an die MitarbeiterInnen betonte, wobei möglicherweise vom Bistum Mainz Abfindungen gezahlt worden sind.

Als die Vorwürfe an Intensität zunahmen, wurde der stellvertretende Heimleiter P. A. beurlaubt, und kurze Zeit später - "auf eigenen Wunsch" und "im Interesse einer umfassenden Sachaufklärung" - auch der Direktor des Heims, E. K. Beide hatten Kenntnisse über die schweren Mißhandlungen.
Trotzdem hielte das Bistum Mainz im Rahmen seiner »Fürsorgepflicht« unerschrocken an dem Direktor und seinem Stellvertreter fest: Auf einer Abteilungsleiterkonferenz vom 14.03.94 versicherte Domkapitular G. E. ihnen seine uneingeschränkte Solidarität:
"Herr E.K. ist auch weiterhin Leiter der Einrichtung und wird es nach dem Willen des Verwaltungsrates auch bleiben." - "Im Augenblick wird geprüft, welche andere Funktion ihm (P. A.) zugeordnet werden soll."

Das Bistum Mainz und Domkapitular G. E. konnten sich jedoch gegenüber dem Landesjugendamt nicht durchsetzen: Die Heimaufsicht verlangte die totale Entfernung des Direktors und seines Stellvertreters. Domkapitular G. E., der sich zunächst mit Vehemenz gegen diese Forderung wehrte, gab seinen Widerstand auf, nachdem ihm angedeutet wurde, daß eine mögliche Schließung der Einrichtung nicht zwingend auszuschließen sei. Der Kirchenmann, dem es sehr schwergefallen sein muß, sich an den Gedanken zu gewöhnen, daß er die beiden Herren innerhalb der Heimeinrichtung nicht mehr wird halten können, verstand die "Warnung" und ließ seinen Direktor und dessen Stellvertreter, über die er schützend seine Hände ausgebreitet hatte, über die "Klinge springen".

Gegenüber dem Darmstädter Echo räumte der Kirchenmann plötzlich öffentlich ein: Auch der bisherige Heimleiter und sein Stellvertreter hätten über ihre Gesamtverantwortung Anteil an den Vorkommnissen im Heim. Der Heimleitung, so wurde nun offiziell festgestellt, waren die meisten Vorwürfe bekannt; sie wurden entweder gar nicht oder nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt.
Er verschwieg gegenüber der Presse jedoch ganz bewußt die Tatsache, daß auch er von den schweren Vorwürfen Kenntnis hatte - und die Heimleitung schützte.

Noch schlimmer: Domkapitular E. G., gegen den die Staatsanwaltschaft Darmstadt im Sommer 1997 aufgrund seines Eingeständnisses, von den Vorwürfen seit Anfang 1992 Kenntnis zu haben, Ermittlungen aufgenommen hat (das Ermittlungsverfahren ist später eingestellt worden; über die Einstellungsbegründung lässt sich durchaus streiten!), übernahm höchstpersönlich die kommissarische Leitung der Einrichtung.

Der Kirchenmann versuchte trotz der laufenden Untersuchung, über die in einer Abteilungsleiterkonferenz vom 28. Februar 1994 (mit den Fragen: "Der Verwaltungsrat und das Landesjugendamt fragen sich, ob sie kompetent gehandelt haben?" und "Wer hat seit wann was gewußt?") diskutiert wurde, die Vorfälle zu bagatellisieren: Bei den "pädagogischen Fehlhandlungen" würde es sich um "Einzelfälle" handeln.
Gleichzeitig versuchte das Bistum Mainz herauszufinden, wer mit den Vorwürfen an die Medien herangetreten ist.

Einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - darunter Zeugen der Staatsanwaltschaft Darmstadt - sollen ganz bestimmt nicht im Auftrag des Bistums von leitenden Mitarbeitern der Heimeinrichtung eingeschüchtert worden sein. Von diesen mutmaßlichen Einschüchterungen berichtete ein früherer Mitarbeiter dem "Sehr geehrten Pfarrer E." in einem Schreiben vom 28. Februar 1994. Zum Schluß seines vierseitigen Schreibens an Domkapitular G. E. führte er aus: "Die Angelegenheit macht mich sehr betroffen, insbesondere die Abfolge von inhaltlicher Reaktion, derer die doch offensichtlich wider besseres Wissens handeln, um Menschen zu verängstigen, um sie gefügig zu machen. Das hat doch nichts mehr mit Loyalität zu tun." 
Obwohl in dem Schreiben zahlreiche Fälle von Bedrohungen  bzw. Nötigungen bzw. Einschüchterungen, denen MitarbeiterInnen ausgesetzt gewesen sein sollen, beschrieben sind, hat der Briefschreiber eine Antwort des "Sehr geehrten Pfarrer E." nie erhalten. 

Mit den Mitgliedern der früheren Heimleitung, über die ein Mantel der Nächstenliebe und Barmherzigkeit ausgebreitet wurde, scheint das Bistum Mainz nach der Formel: »Gnade vor Recht« umgegangen zu sein: So ist es nicht erstaunlich, daß der frühere Heimdirektor E. K. und sein damaliger Stellvertreter P. A. immer noch für die katholische Kirche tätig sind, obwohl beide durch das Bistum Mainz belastet wurden. Dem Bistum Mainz ist auch bekannt, daß die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen beide ermittelt. 

Der ehemalige Direktor E. K. ist seit 1. August 1994 für den Aufbau eines Forschungsinstituts »Kinder- und Jugendhilfe« innerhalb des - dem Caritasverband in Freiburg angeschlossenen - Verbandes Heim- und Heilpädagogik  leitend tätig. 
Zwischen seinem damaligen Stellvertreter P. A. und dem Bistum Mainz und dem Caritasverband Darmstadt e.V. wurde am 30. November 1994 ein Gestellungsvertrag abgeschlossen. Laut § 1 des Vertrags "überstellt" das "Bistum Mainz/St. Josephshaus" Herrn P. A. "dem Caritasverband Darmstadt e.V. zum Aufbau eines Betreuungsvereins im Odenwaldkreis und zur Begleitung der Arbeit der ehrenamtlichen Betreuer". Der Caritasverband Darmstadt e.V. "verpflichtet sich, dem St. Josephshaus Klein-Zimmern die Kosten der Vergütung für Herrn A. (Grundvergütung, Ortszuschlag, Allgemeine Zulage, Urlaubsgeld, Weihnachtszuwendung sowie die Personalnebenkosten: Beihilfe, u.ä.) teilweise oder ganz zu erstatten, und zwar in dem Maße, in dem eine Förderung aus der Tätigkeit von Herrn A. an den Verband erfolgt." Unterschrieben ist dieser Gestellungsvertrag von Domkapitular G. E. in seiner Funktion als Verwaltungsratsvorsitzender des St. Josephshauses und dem Caritasdirektor des Caritasverbands Darmstadt e.V., Sch., der gleichzeitig auch stellvertretender Vorsitzender im Verwaltungsrat des St. Josephshauses ist, und Herrn P. A.

Unter den Titel-Überschriften "Gehört Prügeln zum Erziehungsprogramm?", "Nach Streit Prügel bezogen" und "Kommt die Lawine erst richtig ins Rollen?" berichteten bereits im Januar 1986 das Darmstädter Echo und das Darmstädter Tagblatt über eine Strafanzeige, die der damalige im St. Josephshaus untergebrachte Michael S. gegen Herrn P. A. wegen Körperverletzung erstattet hatte. Michael S. gab bei der Polizei an, Herr P. A. habe ihn geprügelt: "Er sei am rechten Auge verletzt worden, leide unter Kopfschmerzen und habe Schmerzen im Unterleib, wo ihn das Knie des stellvertretenden Heimleiters getroffen habe", berichtete das Darmstädter ECHO in seiner Ausgabe vom 22. Januar 1986.
Gegenüber dieser Zeitung erklärte Herr P. A.: "Ich bin darüber sehr betroffen, weil ich mich nicht besser zu zügeln vermochte. Die ganze Sache tut mir sehr leid. Ich habe Michael nicht verletzen wollen." 

"Unvermögen, Willkür, Gewalt, pädagogische Unfähigkeit und hierarchisches Machtstreben" wurde laut Darmstädter Tagblatt Herrn P. A. nicht nur von den Jugendlichen, sondern auch von MitarbeiterInnen vorgeworfen. Herr P. A. habe nach Angaben von Mitarbeitern, ist der Ausgabe des Darmstädter Tagblatt vom 25. Januar 1986 zu entnehmen, "keine Abhilfe bei schwerwiegenden und offenkundigen und ihm auch mehrfach mit Beweisen belegten Mißstände" geschaffen. "Dessen krankhaftes Machtbedürfnis sorge sowohl für miserable äußere Umstände, als auch für eine Atmosphäre des Mißtrauens selbst unter den Mitarbeitern, die häufig gegeneinander ausgespielt würden. Eine der Folgen ist eine starke Mitarbeiterfluktuation, die einer pädagogischen Hilfe und Erziehung der Jugendlichen nicht förderlich sei." 

Das Bistum Mainz (zu dem Zeitpunkt war bereits Karl Lehmann Bischof) soll damals Herrn P. A. einer Suspension - konkret: einer einstweiligen Dienstenthebung - unterworfen haben, nachdem das Landesjugendamt sich einschaltete. Bereits vier Monate später soll dieser wieder an seinem alten Platz zurückgekehrt sein, wo er sich bis Frühjahr 1994 halten konnte.
 

Der schützende Mantel der Nächstenliebe und Barmherzigkeit

Nicht nur in katholischen - dem Deutschen Caritasverband angeschlossenen - Einrichtungen schützen einige der Heimträger bzw. die jeweilige Heimleitung hin und wieder ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch dann noch, wenn ihnen schwere Mißhandlungen von Schutzbefohlenen oder entsprechende Beihilfe angelastet wird. Diese werden, wenn solche Mißhandlungsfälle öffentlich werden und sie deshalb nicht mehr »haltbar« sind, oft mit einer - zum Teil hohen - Abfindung und einem Auflösungsvertrag abgefunden - obwohl eine (fristlose) Kündigung mehr als gerechtfertigt wäre. Noch schlimmer: Über rechtskräftig verurteilte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird - im Einzelfall - schützend ein Mantel der Nächstenliebe und Barmherzigkeit ausgebreitet, wenn eine besondere Abhängigkeit (zum Beispiel Insider, deren Wissen nicht nach Außen dringen darf!) besteht: Ihnen wird unter dem Dach der Kirche eine Weiterbeschäftigung in anderen Einrichtungen angeboten und zugesichert. 
Der schützende Mantel der Nächstenliebe und Barmherzigkeit wird dann in der Regel nicht mehr weiter über die Betroffenen ausgebreitet, wenn ein unbescholtener Mitarbeiter bzw. eine unbescholtene Mitarbeiterin aus der katholischen oder evangelischen Kirche austritt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hat mit Urteil vom 9. Januar 1997 das Gottesurteil, das bei Kirchenaustritt verhängt wird, in Form der fristlosen Kündigung, bestätigt: Der Kirchenaustritt gehöre nach kirchlichem Recht zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche (AZ.: LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 428/96).


Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, der Mainzer Bischof Karl Lehmann, hat sich erstmals im Dezember 1996 aufgrund des Buches des Autors: Gestohlene Kindheit und zahlreicher Presseberichte über den "Fall St. Josephshaus" öffentlich gegenüber den Medien geäußert. Obwohl er seit spätestens April bzw. Mai 1994 Kenntnis von den Mißhandlungen hat. 
Am 16. Dezember 1996 erklärte er auf einer Pressekonferenz im St. Josephshaus Klein-Zimmern: 
"Es ist - daran will ich keinen Zweifel lassen - für uns alle eine sehr große Enttäuschung, wenn ganz wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jahrzehnten sich in einem solchen Haus falsch verhalten und das Vertrauen der Jugendlichen mißbrauchen." 
Lehmann, der über ausreichende Kenntnisse verfügt, daß in seiner Einrichtung vorwiegend Kinder im Alter von sieben bis vierzehn schwersten Mißhandlungen ausgesetzt gewesen sein sollen, fügte hinzu: 

  • "Es tut mir leid, daß in den vergangenen Jahren, jedenfalls zwischen 1992 und 1994, einige Jugendliche hier zu Schaden gekommen sind. Ich bedauere dies zutiefst und verspreche eine noch größere Wachsamkeit aller, die für dieses Haus Verantwortung tragen." 


In der Mainzer Bischofszeitung Glaube und Leben vom 5. Januar 1997 beschwor der Kirchenfunktionär die "Wahrheit" und die "Gerechtigkeit" und kritisierte scharf die "Medienkampagne gegen katholische Heimerziehung". 
Der Gottesmann nahm für sich in Anspruch, die Medien dafür anzuklagen, daß sie über die auch unter christlichen Aspekten zu verurteilende psychische und physische Gewalt, denen Kinder in einem dem Bistum Mainz unterstehenden katholischen Heim wehr- und hilflos ausgesetzt gewesen sein sollen, berichtet haben. Seine Anklage richtete sich aber auch insofern gegen die Medien, als daß diese das unverantwortliche und unchristliche Verhalten des Bistums Mainz beschrieben haben. Lehmann, der sich fast als Zensor aufspielte, ist - aus seinem Blickwinkel heraus betrachtet - ehrlich genug zuzugeben: 

  • "Die Menschen, die in dieses Haus kommen, sind genausowenig reine Engel wie wir." 

Um dann mit der »Anklage« fortzufahren: 

  • "Da werden Fakten verdreht, wird Verdacht um Verdacht gehäuft, werden Mutmaßungen immer wiederholt, Verantwortungsträger öffentlich verunglimpft, jahrhundertelange Bemühungen um die Erziehung junger Menschen als »schwarze Pädagogik« diffamiert ... Im Interesse dieser Mitarbeiter beklage ich die rücksichtslose Sensationsgier, die es sich mit der Wahrheit und mit der Gerechtigkeit leicht macht." 

In einer dpa-Meldung (Deutsche Presse-Agentur) vom 12. Januar 1997, die sich auf eine von der Pressestelle des Bistums Mainz verbreiten Erklärung bezieht, steht unter anderem geschrieben: "Lehmann sei erst 1994 in die Affäre einbezogen worden, als die Heimleitung abgelöst und die Verträge eines Ehepaares aufgelöst worden seien." Lehmann kann nicht entgangen sein, daß die ersten Presseberichte über diese »Affäre« bereits ab Februar 1994 erschienen sind - und man sich erst im April bzw. Mai 1994 von der damaligen Heimleitung trennte. Einen Tag später - am 13. Januar 1997 - wurde von der dpa aufgrund einer von der Bischöflichen Pressestelle verbreiteten neuen Version folgendes verbreitet: "1994 habe sich Bischof Lehmann erstmals mit dem Fall befaßt, als man erkannt habe, daß die Versetzung (des betroffenen Ehepaares, d. Autor) nicht die gewünschte Wirkung hatte. Das Ehepaar sei entlassen und die Heimleitung abgelöst worden."

"Medienkampagne gegen die katholische Heimerziehung"

Der Vorstand des Verbandes katholischer Einrichtungen der Heim- und Heilpädagogik, ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes, dem nach eigenen Angaben "über 400 Mitgliedseinrichtungen, in denen täglich mehr als 18.000 junge Menschen" betreut werden, angeschlossen sind, erhob in einer vom Deutschen Caritasverband Freiburg verbreiteten Pressemitteilung vom 17. Januar 1997 eine Anklage gegen die "Medienkampagne gegen die katholische Heimerziehung". Die Medien "zeichnen oft ein Bild von Heimerziehung in der Öffentlichkeit, das beleidigend und in seinen pauschalierenden Aussagen unwahr ist": "Er protestiert auf das entschiedenste gegen das Unrecht, das damit auch und insbesondere den in der Heimerziehung lebenden jungen Menschen angetan wird."
In der Pressemitteilung geht der Vorstand mit keinem Wort auf die jungen Menschen ein, die auch in Mitgliedseinrichtungen seines Verbandes schwersten Mißhandlungen an Leib und Seele wehr- und hilflos ausgeliefert waren. Dem Pressetext ist auch hinsichtlich der christlichen - früheren - Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die rechtskräftig verurteilt worden sind - oder gegen die wegen Verdacht der Mißhandlung von Schutzbefohlenen strafrechtliche Ermittlungen laufen - nichts zu entnehmen.


Eine Mutter klagt heute das Bistum Mainz an, nicht verhindert zu haben, daß zwei ihrer Söhne, die sieben und acht Jahre alt waren, als sie in das St. Josephshaus untergebracht wurden, ihren Angaben nach in einer Familiengruppe "mißhandelt und sexuell mißbraucht worden sind": 
"Meine Kinder sind aggressive Kinder geworden; der eine ist sehr depressiv, der andere weint nur noch: dieser ist in sein Kleinkindalter zurückgefallen, denn er ist keine elf Jahre, sondern sechs Jahre alt. Meine Kinder sind kaputt! Ich kann meine Kinder nicht mehr retten!"
Eine andere Mutter, deren Sohn auch im St. Josephshaus untergebracht war, ist immer noch ergriffen von den Schilderungen ihres Kindes:

  • "Mein Sohn hat mir erzählt, daß er und andere Kinder oft geprügelt wurden. Er durchlebt heute noch diese schlimme Gewalt: Immer wieder wird er durch schlimme Träume aus dem Schlaf gerissen. Mein Kind wacht schreiend, am ganzen Körper zitternd, schweißgebadet auf und weint." 

Kirchenmann Lehmann, dem das Leid der betroffenen Heimkinder sicherlich immer noch sehr nahe geht, hat die skandalöse und menschenverachtende Erklärung seines Leitenden Rechtsdirektors und Justitiars, H. B., zu verantworten, der im Hinblick darauf, daß das Bistum Mainz seit spätestens Anfang 1992 über ausreichende Kenntnisse bezüglich der Mißhandlungsvorwürfe verfügte - und weder die Öffentlichkeit, noch das Landesjugendamt Hessen - Heimaufsicht - im Rahmen der vorgeschriebenen Meldepflicht, noch die Strafermittlungsbehörden einschaltete -, in den Mainzer Bistumsnachrichten vom 27. November 1996 erklärte: 

  • "Das Unterlassen einer Strafanzeige ist nur dann strafbar, wenn eine Rechtspflicht zur Anzeige besteht. Das war hier nicht der Fall, da die Entscheidung im Ermessen des Verwaltungsrates lag und ein Ermessensmißbrauch nicht vorliegt."


Daß die Staatsanwaltschaft Darmstadt, die seit Juli 1993 gegen mehrere (ehemalige) MitarbeiterInnen des St. Josephshauses ermittelt (Stand: 30. September 1997), die Strafermittlungsverfahren weitgehend immer noch nicht abgeschlossen hat, ist nicht nachvollziehbar: Es ist nicht auszuschließen, daß ein Teil der Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt werden müssen. Bisher ist nur in einem Fall gegen eine frühere Mitarbeiterin Anklage erhoben worden, die mittlerweile vom zuständigen Gericht zugelassen wurde.

Bisher wurde eine frühere Erzieherin angeklagt. Am 4. Februar fand vor dem Amtsgericht Offenbach der Prozeß statt. Die Angeklagte gestand, in drei Fällen acht- bis zehnjährige Jungen körperlich mißhandelt und in einem Fall ein zehnjährigen Jungen sexuell mißbraucht zu haben: Einem Kind habe sie derart heftig am Ohrläppchen gezogen, daß dieses einriß; einem zweiten Kind habe sie durch einen Faustschlag ins Gesicht mißhandelt, der zu Nasenbluten führte; einem dritten Kind habe sie derart gegen ihr Knie gezogen, daß auch dieses Nasenbluten davontrug; einem Kind habe sie über »mütterliche Streicheleinheiten« hinaus dessen Glied manipuliert, während sie im Bett des Jungen lag.

Aufgrund ihres Geständnisses erhielte die frühere Erzieherin neun Monate Haft auf zwei Jahre Bewährung sowie eine Geldbuße von 2. 500,00 Mark.
In seiner Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter, einige der Kinder sind gerade wegen sexueller †bergriffe, denen sie in ihren Familien ausgesetzt waren, im St. Josephshaus untergebracht worden. Die Öffentlichkeit dürfe daher erwarten, daß diese Kinder im Heim nicht neuerlichen sexuellen Mißhandlungen ausgesetzt würden. Züchtigungen an Kindern seien nicht hinzunehmen: "Die körperliche Unversehrtheit von Kindern ist ein hohes Rechtsgut."
Auch der damals im St. Josephshaus tätige Erzieher und Ehemann der verurteilten Erzieherin ist wegen Misshandlung Schutzbefohlener und sexuellen Missbrauch eines Kindes zu einer Geldstrafeverurteilt worden. 

Im März 1995 wurde bekannt, daß junge Menschen im katholischen St. Josef-Stift in Eisingen bei Würzburg, einer der größten Behinderteneinrichtungen in Unterfranken, in dem 340 sogenannte geistig behinderte Menschen untergebracht sind, jahrelang von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen schwer mißhandelt und gequält wurden. 
Eine Heilerziehungspflegerin, die auf der betroffenen Gruppe 132 tätig war, sah sich eine kurze Zeit lang fassungslos an, was ein Kollege und zwei Kolleginnen unter christlicher Pädagogik verstanden und praktizierten - und wurde bei der Heimleitung vorstellig. Sie klärte die Heimleitung darüber auf, daß die Gruppenleiterin U. K., von Beruf Erzieherin, die Hilfskraft W. E., die wie zahlreiche andere der 500 MitarbeiterInnen über keine pädagogische Ausbildung verfügt, und der Praktikant E. G. über einen längeren Zeitraum mehrere der dort lebenden jungen Menschen wiederholt psychisch und physisch brutal mißhandelten und quälten. 
Auch verbalen Beschimpfungen und Beleidigungen wie "Du Drecksau", "Du Drecksack" und "Sauhammel" waren die Heimbewohner wehrlos und hilflos ausgesetzt. 
In einem - schriftlich festgehaltenen - Gespräch, das ein Bereichsleiter im Auftrag der Heimleitung am 27. Januar 1995 mit der Heilerziehungspflegerin führte, schilderte diese ein brutales Geschehnis: 
Nach einem Sparziergang sei sie, E. G. und ein paar Jugendliche auf das Haus 13 zugegangen: 
 

  • "Christian F. lief voraus und ließ sich durch Zurufe nicht zurückhalten. Christian F. war zur damaligen Zeit sehr schwerhörig. Erst jetzt, nach seiner Operation, hat sich dieses Handicap gebessert. Wir verloren Christian aus dem Auge, und aus Angst, daß er davonläuft, beschleunigten wir unseren Schritt und fanden ihn dann am Hintereingang auf uns wartend. Herr G. ging auf ihn zu, gab ihm zwei oder drei Ohrfeigen und schrie: »Du hast nicht wegzulaufen, du weißt, daß du auf uns warten mußt, ich habe es dir verboten, davonzulaufen!«
    Christian legte sich, wie es seine Art in einer solchen Situation ist, auf den Boden und Herr G. trat ihm in die Seiten, worauf Christian schrie und weinte. Ich war zuweit von der Situation entfernt, um direkt Einfluß nehmen zu können. Ich sah, wie Herr G. dann Christian an den Haaren in das Haus zog und die vier Stufen zu unserem Gruppeneingang hinauf. Christian krabbelte teilweise, hat sich wieder fallenlassen, aber Herr G. hat ihn fest an den Haaren gehalten und weiter zur Gruppentür hingezogen." 

Der Bereichsleiter hielt weiter schriftlich fest:

  • "Frau K. berichtet weiter, daß sie die gesamte Situation in der Gruppe als sehr strafend und wenig verständnisvoll, was die Bewohner betrifft, erlebt. Der psychische Druck und die psychischen Strafen wirken ihrer Meinung nach ebenso mindestens genauso auf die Entwicklung der Bewohner wie die körperliche Züchtigung. Frau K. schildert auch, daß die sehr engen, straffen Regeln, die die Bewohner betreffen, sich auch ganz stark auf die Mitarbeiter auswirken und von daher kaum situationsorientiert im Gruppenalltag gehandelt werden könne. Es sei kein fröhliches Arbeiten, sondern es sei nur ein Gebote- und Verordnungenausführen." 

Die Heilerziehungspflegerin selbst wurde einem massiven psychischen Druck ausgesetzt: Während einige nichtbetroffene Kollegen und Kolleginnen sie später mit Worten wie: "Du Nestbeschmutzerin" und "Du Verräterin" beschimpften, schwiegen die anderen. Noch schlimmer: Die christlichen MitarbeiterInnen schweigen auch weiterhin: aus Angst, durch Solidarität könnte ihre (berufliche und somit ökonomische) Existenz gefährdet werden. Sie nehmen dabei billigend in Kauf, daß mindestens einige der (sogenannten) behinderten Menschen möglicherweise auch heute noch gequält und mißhandelt werden. 
Die Beschuldigten selbst bestritten die Vorwürfe, machten aber gleichzeitig Erinnerungslücken geltend und beriefen sich rein vorsorglich auf das Notwehrrecht. Noch schlimmer: Im Dezember 1988 war die Gruppenleiterin U. K. Mitverfasserin von "Gruppennormen", die im März 1989 modifiziert wurden. In diesen "Gruppennormen", die als christliche, pädagogische Grundlage der klerikalen Heimerziehung verstanden wurden, steht geschrieben: 

  • "Wenn ein Behinderter auf seiner Ebene handelt und in Worten nicht erreichbar - ansprechbar - ist, werde ich ihm auf seiner Ebene mit angemessenen Mitteln begegnen." 

Welche Mittel die kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für pädagogisch angemessen hielten, schrieben sie in diesen "Gruppennormen" nieder: 

  • "Aussondern in einen anderen Raum" - "kalt duschen" - "Ohrfeige" - "scharf anschauen" - "eine Arbeit übernehmen lassen" - "Jede/r Mitarbeiter/in soll klar und deutlich handeln und die Antwort geben, die in dieser Situation zu dem betreffenden Behinderten und zu ihm selber paßt." - "Schlagen", so die kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, "ist das allerletzte Mittel, um Grenzen deutlich zu machen." - "Nach Absprache mit dem Erzieherteam" dürfen Betroffene, die ihr Essen wegwerfen, kein neues Essen bekommen. - "Wer entsprechende Mengen nascht, bekommt bei den nachfolgenden Mahlzeiten nichts mehr." - Mit "Essensentzug" mußten die Heimbewohner immer rechnen: "Wer nach dem Gong und Gebet nicht zum Essen kommt, d.h. am Tisch sitzt, sagt damit, daß er nichts will." 


In einem "Gruppen-Buch" protokollierten die Beschuldigten einen Teil ihrer strafrechtlich relevanten Handlungen: Die verschiedenen Mißhandlungsformen sind dort mit Akribie festgehalten. Hier einige Beispiele: 

  • "Es sind große Lätze da für die Schweinchen, sie liegen im oberen Schrankfach."

  • "Michel hat ohne Vorwarnung Blumen abgerissen. Er hat nicht gesehen, daß der Wasserschlauch angeschlossen ist, es gab die kalte Dusche."

  • "Heiko kann sich sein »aufgehobenes Essen« über den ganzen Tag einteilen. Zum Frühstück hat er es nicht geschafft. Etwas anderes gibt es heute nicht, bevor es nicht weg ist! Vielleicht lernt der gute Mann dadurch einmal, wie man mit Essen umgeht. Ich bin stink sauer!!!"

  • "Michel hat es mal wieder geschafft! Nachdem er sich den Nachmittag über unmöglich verhielt, erhielt er als Konsequenz für sein Verhalten zum Abendessen Zwieback. Daraufhin zertrümmerte er sein Glas und ging in sein Zimmer = negative Verstärkung. SCHÖN WAR'S!" (»Negative Verstärkung« bedeutet, den Heimbewohner unter Mithilfe mindestens eines weiteren Heimmitarbeiters zu verprügeln. Der Autor)

  • "Michel hat nach dem Abendessen Wurst geklaut = trocken Brot morgen zum Frühstück."

  • "Michel hat nach dem Frühstück Gerdis Kaffe getrunken = trocken Brot."


Auch die folgenden Beispiele zeigen, daß die (klerikale) "Schwarze Pädagogik" immer noch traurige Realität ist:

  • Heimbewohner, die sich beim Tischgebet - versehentlich - falsch bekreuzigt oder ein Gebet falsch aufgesagt haben, mußten damit rechnen, daß sie geprügelt oder vom Essen ausgeschlossen wurden.

  • Essensreste, die Heimbewohnern bei der nächsten Mahlzeit wieder aufgetischt wurden, gehörten ebenso zu dem Repressionsinstrumentarium wie verschimmeltes Brot.

  • Heimbewohner, die ins Bett machten, wurden an den Haaren ins Bad gezerrt und brutal unter die kalte oder heiße Dusche gestellt oder in eine Wanne mit kaltem oder heißem Wasser gezwungen; ihnen hat man eine ganze Woche lang kein Mineralwasser gegeben. 

  • Die Intimsphäre der Heimbewohner wurde nicht beachtet: Im Flur mußten sich alle nackt ausziehen und sich dann im Bad aufhalten. Das zweite Bad, das der Gruppe zur Verfügung steht, wurde nicht mitbenutzt.

  • Den Heimbewohnern wurde das Recht auf Sexualität, das Ausleben sexueller Bedürfnisse verweigert: Erwischte man einen bei der Onanie oder zwei beim Austausch homoerotischer Bedürfnisse, griff man auf ein besonderes, althergebrachtes, brutales Unterdrückungsinstrumentarium zurück: Die Betroffenen wurden körperlich malträtiert - sprich: körperlich mißhandelt -, dann unter die kalte Dusche gezerrt und mit Worten wie: "Du schwule Sau!" verbal beschimpft und beleidigt. 


Eine Erzieherin, die erst seit eine Woche auf der Gruppe 132 tätig war, fertigte im Herbst 1994 umfangreiche Tages-Protokolle. Diese schriftlichen Aussagen bedürfen keiner näheren Kommentierung. Hier einige Auszüge:
 

  • "Der Besuch im Zoo ist zu Ende. Am Zoo-Ausgang befinden sich einige Kioske. Alle sollen Eis bekommen. Michael G. bekommt von U. K. zwei Ohrfeigen. Ich frage: Was war los? Verstehe den Grund nicht und bekomme zur Erklärung: Michael versteht Schläge am besten. Michael weint - bekommt kein Eis. Er möchte bei anderen schlecken, wird aber zurückgestoßen.
     

  • Außenstehende Besucher haben die Situation bemerkt, wundern sich offensichtlich über unsere Gruppe."
     

  • "W. E. kontrolliert die Schultaschen. Grund? Sie findet ein zusammengelegtes Pausenbrot mit Mettwurst. Das Brot ist ca. drei bis fünf Tage alt. Frau E. zeigt mir das alte verdorbene Pausenbrot und erklärt, daß der Bewohner Heiko S. sein Pausenbrot nicht gerne ißt und es im Flurbereich versteckt.
    Ich erlebe, wie Heiko das alte Brot essen muß. Heiko würgt das alte Brot ohne Widerrede."
     

  • "Betreuer E. G. ist mit Christian F. im Bad. Es ist dort sehr laut - Streitgespräch mit Christian. Ich gehe in die Personaltoilette und höre, daß Christian aufgefordert wird, aus dem Bad zu gehen. Christian möchte sehr gerne baden (Zeit und Möglichkeit wäre gegeben). E. G. fordert Christian nun sehr laut auf, das Bad zu verlassen und ins Zimmer zu gehen. Ich höre einen schmerzhaft-lauten Au-Schrei von Christian. Ich verlasse die Toilette Richtung Gruppenraum. Christian stürzt an mir mit nasser Kleidung vorbei. Er wird in sein Zimmer gesperrt. Ich höre Christian laut schreien: »Mama, hilf mir, Mama, komm!«. E. G. bestimmt, daß er zur Strafe zum Abendessen Zwieback statt Würstchen bekommt. Christian weint noch mehr.
    Ich gehe, schließe sein Zimmer auf. Christian sitzt nackt bei geöffnetem Fenster auf dem Bett. Ich frage: Warum weinst Du?
    Christian antwortet erst nicht. Als ich ihn in den Arm nehme, erzählt er: »E. G. hat mich mit heißem Wasser übergossen, mir tut der Rücken weh.«
    Ich sehe, daß Christians Haut in der Schulterpartie links gerötet ist."
     

  • "Micha will sein Essen: Fisch mit Salat und Remouladensoße nicht essen. Er muß aber den Teller leer essen, das ist Pflicht auf der Gruppe 132. Frau E. beugt sich über Micha, er kann nicht mehr ausweichen, und zwingt ihn, weiter zu essen. Micha weint, hat den Mund voll und würgt mit vollem Mund.
     

  • Frau E. schlägt Micha auf den Kopf und droht damit, daß er an diesem Wochenende nicht heim darf, wenn er nicht ißt. Micha weint weiter und schluckt nicht das Essen hinunter. Ich frage Frau E., ob wir das Essen nicht besser wegnehmen, es wird verneint. Es ist 13.00 Uhr, und Herr G. kommt in die Gruppe (Dienstbeginn). Herr G. nimmt die Situation wahr und sagt: »Heute ißt er seinen Teller leer, das will ich genau wissen.« Herr G. nimmt die Arme von Micha und dreht sie auf seinen Rücken. Drückt sie nach oben. Micha schreit laut »Aua«, dabei fällt die Speise aus dem Mund in den Teller. Frau E. deutet auf den Teller und verlangt laut: »Iß auf!« Micha weint immer noch und sagt: »Nein« Herr G. schlägt hart auf Micha ein. Ich zähle drei Schläge. Die Arme werden höher gedrückt, dadurch fällt er mit dem Gesicht in den Teller.
     

  • Mein Dienst endete um 14.30 Uhr. Ich schämte mich vor mir selbst, weil ich unfähig war zu helfen."
     

  • "Gespräch mit Herrn G. wegen Schläge an Micha. Er findet, ich bin zu zart, überempfindlich. Er beharrt darauf, daß sein Verhalten richtig ist. Ich weise ihn darauf hin, daß seine Schläge strafbar sind und kein Mittel, einen pupertierenden Jungen zu erziehen."


Die Erzieherin brachte das brutale Vorgehen von E. G. auf einer Gruppenbesprechung zur Sprache. E. G. und U. K. verteidigten die strafbaren Handlungen. "Das Verhalten von Herrn G. wurde als Machtkampf toleriert, den Herr G. gewinnen mußte", erinnert sich die Erzieherin.
Auch ein Gespräch mit dem Dipl.-Psychologen und Leiter des Heilpädagogischen Fachdienstes, Herrn H., bei dem die Erzieherin Rat und Hilfe suchte und diesen über die schweren strafbaren Handlungen aufklärte, brachte sie nicht weiter. Die Erzieherin hielt schriftlich fest, Herr H. "fühlt sich nicht zuständig. Ich soll es selbst regeln".
Und Herr I., der Bereichsleiter und Diakon, der sich offenbar für die Menschenrechte der betroffenen HeimbewohnerInnen nicht interessierte, warf der Erzieherin "Indiskretion" vor. 
Der Diakon (der zunächst auch weiterhin mit Zustimmung des Vorstands und der Heimleitung die Funktion des Bereichsleiters ausübte und für die betroffene Gruppe 132 weiter Mit-Verantwortung trug), wurde erst entlassen, als ein von seiner Mitarbeiterin U. K. im Herbst 1994 niedergeschriebenes "Pädagogisches Konzept" den Verantwortlichen bekannt wurde. 
Der Diakon I. billigte diese pädagogischen Richtlinien und gab ihnen seinen Segen. Auf der Gruppe 132 wurden die MitarbeiterInnen aufgefordert, sich an diese zu halten. 
Hier einige Auszüge, was unter dem christlichen "Pädagogischen Konzept" verstanden und praktiziert wurde: 

  • "Wir beten morgens ein Morgengebet sowie zu den Hauptmahlzeiten ein Bitt- und ein Dankesgebet. Darauf achten, daß jeder ein Kreuzzeichen macht und ordentlich dasitzt." - "Wer vor Gebetsschluß anfängt zu essen, wartet eine Weile." - "Sonntags Kirchgang ist Pflicht für alle." - "Wer in der Kirche nicht brav ist, braucht auch keine sonntägliche Vergünstigung (Nachtisch, Kuchen...)." - "Alle müssen pünktlich zum Essen kommen, sonst wird abgeräumt. Der Zu-spät-Gekommene kann ein Stück Brot und Tee haben." - "Wer seinen Teller nicht leer ißt, bekommt den Rest zur nächsten Mahlzeit, bevor es etwas anderes gibt."


Über den alltäglichen Umgang mit einigen "schwierigen Jungen" hält U. K. fest: 
 

  • "Morgens darauf achten, daß er seinen Schlafanzug zusammenlegt. Wenn er zuviel an Schränke, Wände, Türen klopft, zur Beruhigung ins Zimmer stecken. Wenn er ausflippt, Zimmer vorher ausräumen. - Wenn er klaut, hat er die nächste Mahlzeit schon gegessen. Aufpassen: klaut auch den Jungs vom Teller. - Möglichst jeden Tag mit ihm spazierengehen. Wenn er sich heißgelaufen hat, tut eine kalte Dusche ganz gut. - Wenn er Kleider zerreißt, muß er sie bis zum nächsten Kleiderwechsel anziehen. Mit zerrissenen Kleidern kann er nicht raus. - Den Mund verbieten, wenn er zuviel redet. Wenn er sich danebenbenimmt, kommt er in sein Zimmer. Manchmal wirkt auch eine kalte Dusche beruhigend. - Im Notfall kann man ihn mit dem Bauchgurt im Bett fesseln. Vorsicht, haut gerne ab!"

Eine Strategie der Verharmlosung und des Verschweigens

Die Stiftung und die Heimleitung, die seit spätestens Januar 1995 über umfangreiche Informationen bezüglich der schweren Mißhandlungen verfügte, haben erst Wochen später die Angehörigen der Betroffenen und die MitarbeiterInnen über die Vorfälle wenigstens teilweise aufgeklärt. 
Die Verantwortlichen, die über mehr Informationen verfügten und sie dennoch zurückhielten, verfolgten offenbar eine Strategie der Verharmlosung und des Verschweigens: Ihr Ziel scheint es ursprünglich gewesen zu sein, einen "Mantel des Schweigens" über das Stift auszubreiten. Denn der Heimleiter des Stifts W. F., der Geschäftsführer N. R., sein Stellvertreter D. N. und der Vorsitzende der Stiftung, Pfarrer H. O. verschwiegen offensichtlich gegenüber den Eltern, den MitarbeiterInnen und der Presse die brutalen Menschenrechtsverletzungen, soweit sie Kenntnisse über das ganze Ausmaß der Mißhandlungen hatten. Sie gestanden in erster Linie ein, Betroffene seien geohrfeigt worden, ohne daß eine Notwehrsituation vorlag. Auch sei nicht im Affekt geschlagen worden. Sie klärten die betroffenen Angehörigen der betroffenen Menschen nicht darüber auf, daß christliche MitarbeiterInnen ihre Söhne nicht nur geohrfeigt, sondern auch geprügelt oder getreten oder zum Essen gezwungen oder mit Essensentzug bestraft oder zur Bestrafung nach Belieben kalt oder heiß abgeduscht oder verbald beleidigt hatten. 


Im März bzw. April 1995 richteten die Verantwortlichen je ein Schreiben an die "lieben MitarbeiterInnen" und an die betroffenen Angehörigen. 
Den Angehörigen teilten sie schriftlich mit:

  • "Es gibt an dieser Sache nichts zu beschönigen und zu verharmlosen." Den Betroffenen, denen "in den zurückliegenden Jahren solche Schandtaten und Qualen widerfahren sind, gehört unser ganzes Mitgefühl. Die Verantwortlichen der St. Josefs-Stiftung entschuldigen sich dafür bei ihnen, ihren Eltern und Angehörigen in aller Form."

Die Verantwortlichen gingen auch auf das "Gruppenbuch", "das zum Zweck hat, nur Organisationsabläufe festzuhalten", ein. Trotz der schweren Mißhandlungen, deren sich die Mitarbeiter in dem "Gruppenbuch" selbst bezichtigten, wurde bei den heiminternen "Untersuchungen" zunächst diesem "Gruppenbuch keine Bedeutung beigemessen", obwohl die Verantwortlichen seit Januar 1995 wußten, daß dort ein Teil der Mißhandlungen mit Akribie niedergeschrieben wurde. Erstaunt war man dennoch über die Selbstbezichtigung der Täter und Täterinnen. Welch ein Zufall: während der Ermittlungen verschwand das "Gruppenbuch" plötzlich spurlos. 

Kritiker bedrohte man mit fristloser Kündigung

Ob die Verantwortlichen der St. Josef-Stiftung - im Rahmen der heiminternen Ermittlungen - von sich aus tatsächlich an einer größtmöglichen Aufklärung der schweren psychischen und physischen Mißhandlungen interessiert waren, könnte man durchaus bezweifeln: In einem Schreiben an die "lieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" drohte die Stiftung jedem mit massiver Gegenwehr, der es wagen würde, mit entsprechenden Informationen an die …ffentlichkeit zu gehen. So steht in den "Mitarbeiter -Nachrichten der St. Josef-Stiftung Eisingen" vom 29. Januar 1996 geschrieben:

"Im Interesse aller MitarbeiterInnen des St. Josef-Stiftes und der St. Josef-Stiftung als Ihrem Dienstgeber, aber auch im Interesse der betroffenen Mitarbeiter erinnern wir an die Schweigepflicht (Hervorhebung durch den Geschäftsführer R.) eines jeden Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin.
Die Befriedigung eigener Neugier, die Lust auf Sensation und das Bedürfnis, vertrauliche Informationen möglichst vielen Unbeteiligten zugänglich zu machen, ist unkollegial und schadet letztlich uns allen.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, der mit vertraulichen und dienstlichen Informationen ãso lockerÒ umgeht, muß sich darüber im klaren sein, daß ein solches Verhalten arbeitsrechtliche und auch strafrechtliche Konsequenzen (Hervorhebung durch den Geschäftsführer R.) haben kann."

Während die Stiftung bei Bekanntwerden der Vorfälle im Januar 1995 zunächst (aus juristischen Gründen?) unentschlossen war, den beschuldigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fristlos zu kündigen (der Heimleiter F. brachte U. K. und E. G. auf anderen Gruppen unter, U. K. wurde sogar wieder Gruppenleiterin; die Suspendierungen - nicht fristlose Kündigungen - erfolgten erst, als betroffene Eltern davon erfuhren und die Presse über die Mißhandlungen berichtete), herrschte nun plötzlich eine wie auch immer geartete Rechtssicherheit, wie man unliebsame Kritiker, die möglicherweise den Mut aufbringen würden, Vorfälle von Mißhandlungen an die …ffentlichkeit zu bringen, sofort »mundtot« machen konnte: durch die Androhung einer fristlosen Kündigung und eines Strafverfahrens. 


Die Bedrohung durch den »Dienstgeber« scheint bei den christlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die gewünschte Wirkung zu zeigen: Die »Mauer des Schweigens« wird mit ihrer ganz persönlichen Hilfe weiter aufrechterhalten. 
»Die Mauer des Schweigens« konnten die Mitarbeiter/Innen, erfolgreich unter Beweis stellen: 
Ende 1995 wurde heimintern bekannt, daß ein medizinischer Masseur und Bademeister Heimbewohnerinnen sexuell mißbraucht und ein Hausmeister eine Heimbewohnerin mit sexuellem Hintergrund beleidigt hatte. 

Der Hausmeister soll bereits vor etwa zehn Jahren wegen Exhibitionismus aufgefallen sein. Die Heimleitung selbst war es, die ihn damals gedeckt und schützend über ihm einen Mantel der Barmherzigkeit ausgebreitete haben soll: Mit der Auflage, sich einer Therapie zu unterziehen, habe sie ihn weiterbeschäftigt. Diese klerikale Barmherzigkeit scheint offenbar der »Dienstgeber« nun dem Hausmeister verweigert zu haben: Mit sofortiger Wirkung wurde ihm und dem medizinischen Masseur und Bademeister gekündigt. 

Nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg von diesen strafbaren Handlungen Kenntnis erlangte, nahm sie entsprechende Ermittlungen gegen den medizinischen Masseur und Bademeister und den Hausmeister auf. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht gegen die Beschuldigten Strafbefehle. Das Gericht verurteilte daraufhin den medizinischen Masseur und Bademeister durch Strafbefehl wegen sexuellen Mißbrauchs von Kranken in Anstalten in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Und den Hausmeister verurteilte das Gericht durch Strafbefehl wegen Beleidigung (mit sexuellem Hintergrund) zu einer Geldstrafe. 

Die seit Frühjahr 1995 laufenden strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen acht weitere (ehemalige) Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Stifts sind Ende Dezember 1995 abgeschlossen worden. 

Die Staatsanwaltschaft, die mehreren der Beschuldigten (schwere) Körperverletzung, begangen an Schutzbefohlenen, vorwarf, konnte jedoch nur Vorfälle ab 1990 berücksichtigen - mit der Folge, daß die Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte wegen Verjährung eingestellt worden sind. In fünf Fällen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Strafbefehl mit Strafvorbehalt erlassen; die angedrohte Strafe ist also auf »Bewährung« ausgesprochen und wird erst im Wiederholungsfall vollstreckt; diese Strafbefehle haben mittlerweile Rechtskraft erlangt. 
Gegen die Beschuldigten E. G., U. K., W. E. und B. I. wurde Anklage erhoben wegen schwere Körperverletzung, Mißhandlung von Schutzbefohlenen und, im Falle des Diakons B. I., wegen Verletzung der Garantenpflicht. 

Im Herbst 1996, nach der Anklageerhebung, zog die Staatsanwaltschaft plötzlich die Anklage zurück und verzichtete somit auf eine Hauptverhandlung. Auf Anregung des Würzburger Landgerichtspräsidenten beantragte die Anklagebehörde den Erlaß von Strafbefehlen, die alle Rechtskraft erlangt haben. Die Heilerziehungspflegerin und die Gruppenleiterin wurden wegen vorsätzlicher Körperverletzung in sieben Fällen und Mißhandlung Schutzbefohlener in einem minderschweren Fall bzw. wegen zwei vorsätzlicher Körperverletzungen und Beihilfe zu 120 Tagessätzen, der Erziehungspraktikant wegen zwei minderschwerer Fällen von Mißhandlung Schutzbefohlener und einer vorsätzlichen Körperverletzung zu 90 Tagessätzen und der Bereichsleiter und Diakon wegen Beihilfe zu 75 Tagessätzen verurteilt. 

Daß keine öffentliche Verhandlung stattfand, wurde offiziell mit dem »Opferschutz« begründet, doch in Wirklichkeit spricht einiges dafür, daß man den Täter und Täterinnen, aber auch dem St. Josef-Stift eine öffentliche Verhandlung ersparen wollte. Der Landgerichtspräsident hatte - vermutlich - im Blick darauf, daß die betroffenen Eltern Protest erheben könnten, öffentlich erklärt, man wollte den Opfern den Auftritt in einer Hauptverhandlung ersparen, und im übrigen hätten die Mißhandlungen bei den betroffenen Opfer "keine sichtbaren Spuren hinterlassen". 
Glaubt der Landgerichtspräsident tatsächlich, daß diese Mißhandlungen "keine sichtbaren Spuren hinterlassen" haben? - Daß behinderte Menschen nicht an Körper und Seele schmerzvoll leiden, nachdem sie eine lange Zeit schlimmste Gewalt durch christliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wehr- und hilflos ausgeliefert waren? Und: Wollte und will man diesen Menschen etwa absprechen, Schmerzen, Angst, Trauer und Hoffnungslosigkeit zu empfinden?

Im Mai 1997 wurde der - nicht mehr in der Einrichtung beschäftigte - medizinische Masseur und Bademeister erneut angeklagt und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil er während seiner Tätigkeit im St. Josef-Stift eine behinderte Frau sexuell mißbrauchte. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht sein Schuldbekenntnis und die Tatsache, daß es im St. Josef-Stift "keine oder wenig Kontrollen" gegeben habe, obwohl Überprüfungen "objektiv möglich und nötig gewesen wären".
 

Der Hilferuf an Bischof Scheele verhallte ungehört innerhalb der Gemäuer 

Der Vater eines betroffenen Kindes verfaßte an dem Bischof von Würzburg, Paul Werner Scheele*, ein fünf Seiten langes Schreiben. Inständig richtete der katholische Christ die Bitte an "Eure Exzellenz", ihm uneingeschränkte Hilfe und Beistand zu gewähren. Der besorgte Vater fragte in seinem Schreiben vom 15. Dezember 1996 "Eure Exzellenz": 
"Ist es redlich, wenn die Eltern erst aus der Presse von den Mißhandlungen an ihren Kindern erfahren? Ist es redlich, wenn Eltern und gesetzliche Betreuer strafrechtlich relevante Vorgänge erst aus dem Buch von Herrn Homes erfahren? Ist es redlich, wenn man Mitwisser der Untaten mit der Untersuchung der Vorfälle betraut, so daß wichtige Beweismittel verschwinden können? Ist es redlich, wenn bis heute kein Strafantrag im Zusammenhang mit den durch Mitarbeiter des St. Josef-Stifts an anvertrauten Menschen begangenen Straftaten von der Geschäfts- oder Heimleitung sowie dem Vorstand bei der Staatsanwaltschaft einging?
Eine weitere Frage, die Sie beschäftigen sollte, ist die Frage der Handhabung von Empfängnisverhütung, Abtreibung und Sterilisation. Wissen Sie, wie diese heiklen Komplexe in Ihrem St. Josef-Stift in Eisingen geregelt sind und gehandhabt werden? Wie groß ist hier der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit?" 
Der Hilferuf an Bischof Scheele verhallte ungehört innerhalb der Gemäuer des Bistums Würzburg: Der besorgte Christ bekam keine persönliche Antwort des Klerikers. 

* Fußnote: Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der St. Josef-Stiftung steht diese Stiftung, die als eingetragener Verein registriert ist, "unter dem Schutz und der Aufsicht des Bischofs von Würzburg". Die im Herbst 1996 modifizierte Satzung trat erst nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Bischof von Würzburg und ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.


Es gab einige Eltern, die gegenüber der St. Josef-Stiftung protestierten und die Entlassung der Heimleitung und der Geschäftsführung forderten. Ohne Erfolg! 
Auch ein von der St. Josef-Stiftung im Spätsommer 1995 an die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH in Köln in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Gutachter im Januar 1996 erstellten, war für die Auftraggeber kein Grund, personelle Konsequenzen zu ziehen. In dem Gutachten wird unter anderem festgehalten: Der Heimleiter, W. F., der seit spätestens 25. Januar 1995 durch Mitarbeiter erfahren hatte, daß Heimbewohner grausam mißhandelt wurden, informierte noch am gleichen Tag den damaligen Vorstandsvorsitzenden, Pfarrer O., und den Geschäftsführer N. R. von den Vorfällen. Weder der Heimleiter noch der Vorstandsvorsitzende hatten, so die Gutachter, die übrigen Vorstandsmitglieder in Kenntnis gesetzt. 

Die "Fachdienste (z.B. medizinisch-therapeutischer Fachdienst, Supervision)", ist dem Gutachten zu entnehmen, "hatten zum Teil ausreichend Kenntnis von den Vorfällen und haben nicht eingegriffen". 
Die Gutachter, die zahlreiche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen befragten, halten in ihrem Gutachten weiter fest: 

  • "Nach Aussagen der InterviewpartnerInnen kann davon ausgegangen werden, daß dem derzeitigen Heimleiter, W. F., wie auch seinem Vorgänger die Probleme auf der Gruppe 132 als auch wiederum die Leistungsprobleme des zuständigen Bereichsleiters in Grundzügen bekannt waren. Beide Problembereiche hätten - bereits seit längerem - Interventionen der Heimleitung z.B. im Hinblick auf die Personalfluktuation, die Angehörigenarbeit und die Aufgabenerfüllung des Bereichsleiters (z.B. Beratung, Anordnung von Supervision ) nahelegen müssen. Das Vorgehen der beiden Heimleiter muß jedoch als eher zögernd und abwartend beurteilt werden, so daß auch mit Blick auf die Heimleitung (zumindest) von einer unzureichenden Wahrnehmung von Aufsichts- und Führungsfunktionen gesprochen werden muß." 


Die Gutachter kritisieren in ihrem Gutachten auch das ursprüngliche Festhalten an die beschuldigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, denn diesen hätten "angesichts der schwerwiegenden Hinweise auf erhebliches Fehlverhalten fristlos gekündigt werden müssen. Ihre Versetzung in andere Gruppen war ein gravierender Fehler mit erheblichen atmosphärischen Konsequenzen bei Beschäftigten, Eltern und …ffentlichkeit. Nur eine fristlose Kündigung wäre - unbeschadet einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - ein klares Signal der Einrichtung zugunsten der Bewohnerfürsorge gewesen. Ebenso bleibt das lange Festhalten am Bereichsleiter unverständlich, hier hätte ebenfalls frühzeitig eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden sollen". 

Nachdem weitere Vorwürfe gegen den Heimleiter und dem stellvertretenden Geschäftsführer bekannt wurden, trennte sich die St. Josef-Stiftung im Frühjahr 1997 von beiden durch entsprechende »Auflösungsverträge«; die St. Josef-Stiftung soll ihnen die Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse mit hohen Abfindungen versüßt haben. Der ehemalige stellvertretende Geschäftsführer arbeitet seitdem in einer der Caritas angeschlossenen Einrichtung für Drogenabhängige als Heimleiter.
 

"Die Kirche muß auch Kritik ertragen können!"

Eine besorgte, christliche Familie, deren Kind nicht der brutalen Gewalt durch christliche MitarbeiterInnen ausgesetzt war, richtete am 10. Dezember 1996 ein Schreiben an Domkapitular K. R. vom Bischöflichen Ordinariat Würzburg:
"Grüß Gott, Herr R!
Weihnachten steht vor der Tür, das Fest der Liebe und der Freude - so wird es dann auch wieder in unseren Kirchen gepredigt. Dies ist auch der Grund, warum wir Ihnen unsere Erfahrung mitteilen... Wir dachten: Das St. Josef-Stift ist eine kirchliche Einrichtung, jedoch haben wir noch nichts davon bemerkt. Zu all den schrecklichen Dingen, die da geschehen sind, hat die Kirche bis jetzt geschwiegen. Weder eine Entschuldigung noch ein Wort, daß sich der Caritasverband dafür einsetzt, diese Sachen lückenlos auszuklären (...) Kein Wort und Mitgefühl für unsere Behinderten, die ja laut Medien über Jahre diese Mißhandlungen erleiden mußten, obwohl die Geschäftsleitung davon wußte. Jeder Tierschützer erhält dafür, daß er sich für mißhandelte Tiere einsetzt, mehr Unterstützung und Verständnis als hier Eltern und Behinderte erfahren haben (...) Die Kirche muß auch Kritik ertragen können. Die Kirche macht sich so stark, wenn es um Verhütung und Abtreibung geht. Hier geht es um Menschen aus Fleisch und Blut mit einem Herzen im Leib, die genauso der Liebe und Zuneigung bedürfen wie alle Menschen; es sind keine Monster (...) Diese Kirche thront auf einem sehr hohen Roß. Wer ihr nicht paßt, den übergeht man, läßt ihn zappeln. Kein Wunder, daß so viele Menschen aus der Kirche austreten."


Anfang 1998 wurde öffentlich bekannt, daß eine Heimbewohnerin ohne Einwilligung der Eltern im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung von zwei Humangenetikern der Universität Würzburg untersucht worden ist. Hierbei wurden von der Betroffenen Fotos angefertigt. Die Leiterin des medizinisch-therapeutischen Dienstes des St. Josef-Stifts, Frau Dr. H., Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, versicherte später gegenüber der Geschäftsführung der St. Josef-Stiftung, daß dies der einzige Fall gewesen sei, bei dem sie ohne die notwendige Zustimmung der betroffenen Eltern gehandelt habe. Diese Darstellung bekräftigte sie durch eine eidesstattliche Versicherung, wobei ihr die Bedeutung solch einer eidesstattlichen Erklärung bekanntgewesen sein dürfte: Die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt ist strafbar - und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Es bestehen offenbar - möglicherweise - Zweifel an der Richtigkeit dieser eidesstattlichen Versicherung. 

Ob es sich hier tatsächlich um einen Einzelfall handelt, ist mehr als fraglich: 
Wie Frau Dr. H. und der Humangenetiker Prof. Dr. G. , Leiter der der Universität Würzburg angeschlossenen Abteilung für Medizinische Genetik im Institut für Humangenetik, auf einer Informationsveranstaltung im März 1998 im St. Josef-Stift einräumten, habe man etwa 160 bis 170 Heimbewohnern Blut abgenommen. Mindestens 30 behinderte Menschen habe man darüberhinaus weitergehende humangenetische Untersuchungen unterzogen. Professor G. begründete dies u. a. damit, daß bei den Behinderten die einst gewonnene Diagnose nach heutigem medizinischen Kenntnisstand oft überholt ist: "Die humangenetisch ausgebildeten Ärzte sind in der Lage, Behinderungen unklarer Ursache abzuklären." 

Im Rahmen der Untersuchungen seien die Betroffenen "nur äußerlich angeschaut" worden; für Eingriffe wie Blutabnahme seien schriftliche Einverständniserklärungen der Eltern eingeholt worden. Auf der Informationsveranstaltung räumte der Humangenetiker nunmehr ein, ihm hätten solche Erklärungen nicht vorgelegen; er habe vorausgesetzt, so seine letzte Version, daß solch eine Erklärung vorliege, wenn ihm ein anderer Arzt Blut schicke. 
Eine von dem Elternbeirat veranlaßte Umfrage bei den Eltern und Betreuern hatte jedoch ergeben, daß der größte Teil von ihnen nicht informiert wurde, demnach eine Einwilligung zu diesen Eingriffen in zahlreiche Fälle nicht vorlag. 
 

  • Im April 1998 räumte das Humangenetische Institut laut der Frankfurter Rundschau ein, tatsächlich "jahrelang Blutproben behinderter Heimbewohner ohne deren Einverständnis und Wissen für Forschungszwecke genutzt zu haben".

  • Die Bayerische Landesärztekammer, vom S