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LWL - Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Vorlage 11/1891
Aufarbeitung der Fürsogeerziehung in den 60er- und 70er-Jahren
[ Nach Kontaktaufnahme Anfang des Jahres 2003 und enger Kommunikation mit dem zuständigen Landesjugendamt in Münster - besonders mit Herrn Matthias Lehmkuhl (*) - seitens der Paderbornerinnen Gisela Nurthen und Marion Zagermann, und ein paar Monate später auch seitens der beiden Schwestern Elke Meister und Regina Eppert - mit dem seinerzeitigen Direktor des LWL - Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster Dr. Wolfgang Schäfer (1998-2006). ( Der für diesen Einleitungskommentar verantwortliche Verfasser, ist Martin Mitchell in Australian. ) ]
[ Datum dieses Dokuments / offizieller LWL-Bericht vom: ] 16.12.2003
@ http://www.lwl.org/bi/vo020.asp
[ Einleitung, Überschrift, Formular und Tabellen ]
In den letzten Jahren meldeten sich in unregelmäßigen Abständen Betroffene beim Landesjugendamt und baten um Informationen über ihre früheren Heimaufenthalte im Rahmen der Fürsorgeziehung bzw. der freiwilligen Erziehungshilfe. Die erbetenen Angaben (Zeitraum, Dauer, Ort, Ursache, Familienverhältnisse ) über ihren früheren Heimaufenthalt wurden - soweit die Akten nicht mit Ablauf von 30 Jahren nach Beendigung der Hilfe vernichtet worden war - in der Regel schriftlich bzw. im persönlichen Gespräch vermittelt. Bei länger als 30 Jahren zurückliegenden Hilfen erfolgte in Einzelfällen eine Akteneinsicht über das Westfälische Archivamt, bei dem aus jedem Jahrgang zahlreiche Einzelfallakten, die zum Teil bis in die 30er-Jahre zurückreichen, erhalten geblieben sind. Die Praxis der 30-jährigen Aufbewahrungsfrist folgte - ohne gesetzlich geregelt zu sein - aus den bestehenden Verjährungsfristen für gegenseitige Ansprüche in Analogie zur Aufbewahrung im Gesundheitswesen. Mit der sukzessiven Versendung der Rentenmitteilungen durch die BFA nahmen auch die Anfragen an das Landesjugendamt zu. Neben den bloßen Unterbringungszeiten rückte dabei immer mehr die Frage in den Vordergrund, wie Arbeitsleistungen der Untergebrachten innerhalb von Einrichtungen bzw. für Fremdfirmen rentenversicherungsrechtlich zu bewerten sind. Um hierfür im schutzwürdigen Interesse der Betroffenen eine mögliche Informationsquelle weiter vorhalten zu können, ist die Aktenvernichtung ab dem Jahre 1972 als Beendigungsdatum der Hilfe bis auf Weiteres ausgesetzt worden. Die Frage eventueller sozialversichtungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wird im Einzelfall aufgegriffen werden müssen. In den bis heute nachgefragten Einzelfällen ist eine abschließende Bewertung dieser Frage ohne Hinzuziehung von eventuell beim Einrichtungsträger noch vorhandenen Akten nicht zu beantworten.
Ganz aktuell häufen sich Anfragen von Betroffenen, die um Unterstützung bei der Aufarbeitung möglicher Misshandlungen in Fürsorgeeinrichtungen bitten. Mit zunehmendem Echo in den Medien beklagen ehemalige Fürsorgezöglinge aus den 60er- und 70er-Jahren, sie seien in kirchlichen Einrichtungen körperlich schwer misshandelt oder auch sexuell missbraucht worden. Einrichtungen und zum Teil auch Namen von Täterinnen und Tätern werden dabei dem Landesjugendamt gegenüber konkret benannt. Ausgangspunkt derartige Initiativen war ein umfangreicher Artikel unter dem Titel „Unbarmherzige Schwestern“ (der Spiegel, 21/2003 [vom 19. Mai 2003], Seite 70) der aus den Biografien einzelner Betroffener berichtete. Auch der WDR hat unter dem Titel „Fromme Prügel“ eine entsprechende Reportage über ein betroffenes Geschwisterpaar gedreht.
Durch diese Berichterstattung in den Medien sowie durch entsprechende Foren im Internet nimmt die Anzahl von Betroffenen, die sich über derartige Zustände beklagen, zur Zeit zu. Am 21.11.2003 haben sich in Paderborn Betroffene zu einer „Interessengemeinschaft der ehemaligen Heimkinder Deutschland“ zusammengeschlossen. Gegenüber Vertretern des Landesjugendamtes sind anlässlich dieses Treffens die Vorwürfe unmittelbar von den Betroffenen detailliert vorgetragen worden.
Das Landesjugendamt hat seine Unterstützung bei der erforderlichen Aufarbeitung im Rahmen seiner Möglichkeiten zugesagt. Neben der Klärung o.a. rentenversicherungsrechtlicher Fragen im Einzelfall waren bereits die Möglichkeiten von Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. eventueller inzwischen allerdings verjährter zivilrechtlicher bzw. strafrechtlicher Prüfungen Gegenstand der Einzelanfragen.
Hauptaugenmerk des Landesjugendamtes erliegt bei seinem Angebot der Unterstützung an die Betroffenen zur Aufarbeitung bei einer angemessenen Berücksichtigung der betroffenen Einzelschicksale.
LWL - Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Vorlage 11/1891: Beschlüsse
Aufarbeitung der Fürsogeerziehung in den 60er- und 70er-Jahren
[ Nach Kontaktaufnahme Anfang des Jahres 2003 und enger Kommunikation mit dem zuständigen Landesjugendamt in Münster - besonders mit Herrn Matthias Lehmkuhl (*) - seitens der Paderbornerinnen Gisela Nurthen und Marion Zagermann, und ein paar Monate später auch seitens der beiden Schwestern Elke Meister und Regina Eppert - mit dem seinerzeitigen Direktor des LWL - Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster Dr. Wolfgang Schäfer (1998-2006). ( Der für diesen Einleitungskommentar verantwortliche Verfasser, ist Martin Mitchell in Australian. ) ]
[ Datum dieses Dokuments / offizieller LWL-Bericht vom: ] 16.12.2003
@ http://www.lwl.org/bi/vo021.asp
[ Einleitung, Überschrift, Formular und Tabellen ]
Herr Lehmkuhl [*] berichtet über die Praxis des Landesjugendamtes in den letzten Jahren im Umgang mit Anfragen von ehemaligen Heimkindern nach Informationen über deren damaligen Heimaufenthalte. Zunehmend gewinnen dabei Fragen nach eventuell rentenversicherungsrechtlich bedeutsamen Zeiten an Bedeutung. Der Problematik der Sozialversicherungspflichtigkeit von etwaigen Beschäftigungen für den damaligen Einrichtungsträger bzw. für Fremdfirmen muss im Einzelfall nachgegangen werden. Um hier die vorhandenen Unterlagen weitestgehend im Interesse der Betroffenen vorhalten zu können, ist die Praxis der Aktenvernichtung (30 Jahre) auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden.
Darüber hinaus beschreibt Herr Lehmkuhl [*] die aktuellen Entwicklungen bei den Anfragen von Betroffenen und der diesbezüglichen Berichterstattung in der Öffentlichkeit, die sich mit dem Vorwurf von Misshandlungen während der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in den 50er-, 60er- und 70 Jahren befassen. Das Landesjugendamt muss sich - neben den örtlichen Jugendämtern, den Vormundschaftsgerichten, den Einrichtungsträgern - mit der damaligen Form der Wahrnehmung seiner jeweiligen Funktionen als Heimaufsicht, als Kosten- und als Maßnahmeträger befassen. Parallel stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Betroffenen als Ansprechpartner/innen zur Verfügung.
Im Rahmen der bisherigen Schilderungen sind Vorwürfe gegen die Jugendhilfeeinrichtungen des LWL-LJA nicht erhoben worden, lediglich in einem Einzelfall wurde der Rechtsvorgänger des Westfälischen Jugendheims Tecklenburg benannt.
Herr Breul [**] erklärt, dass auch er bereits viele Gespräche mit Betroffenen geführt habe. Er sieht alle beteiligten Institutionen in der Pflicht, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und sich insbesondere der zurzeit auftretenden Einzelschicksale anzunehmen. Da in der Vergangenheit kaum andere Einrichtungsträger in diesem Tätigkeitsfeld existierten, werden in erster Linie konfessionelle Träger von den Betroffenen benannt. Frau Loheide [***] regt hier eine enge Kooperation des Landesjugendamtes mit den beteiligten Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und auch den Einrichtungen an.
Das Landesjugendamt wird sich weiterhin der Einzelfälle annehmen und seine Unterstützung bei der Aufarbeitung anbieten. Der ["]Unterauschuss Erziehunghilfe["] soll sich in seiner Sitzung am 08.03.2003 [ sic ] intensiv mit dieser Thematik befassen.
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
[ * Matthias Lehmkuhl, im LWL-Landesjugendamt, leitet das Referat Erzieherische Hilfen mit den Sachgebieten Hilfen zur Erziehung, Jugendhilfeplanung, Soziale Dienste, Familienförderung und der zentralen Adoptionsstelle. ]
[ ** Theo Breul ist Caritas-Abteilungsleiter im Erzbistum Paderborn, zuständig für Kinder, Jugend und Familie ]
[ *** Maria Loheide, Geschaftsführerin für den Bereich Familie, Bildung und Arbeit im Diakonischen Werk Westfalen ]
[ **** Siehe auch http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/leitungsteam/ ]
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