| Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland) |
Mail von Martin Mitchell (“Ehemaliges Heimkind” - Jahrgang 1946) an Gabriele Lösekrug-Möller, MdB (SPD),
Mitglied im Pettionsausschuss des Deutschen Bundestages. Mail vom 07.02.2007.
|
Date: Wed, 7 Feb 2007 ( Martin Mitchells gewöhnliche Sprache ist Englisch; Deutsch ist Zweitsprache für ihn. ) Sehr geehrte Frau Gabriele Lösekrug-Möller. Ich bin sehr beeindruckt von ihrem Internetauftritt @ http://www.gabriele-loesekrug-moeller.de und Ihrer daraus genau ersichtlichen persönlichen Transparenz. Leider aber vermisse ich - “in der rechten Marginalspalte” @ http://www.gabriele-loesekrug-moeller.de/meta/kontakt.php auf Ihrer Webseite - Ihre eigene persönliche Email-Adresse; und die Eamil-Adresse Ihres Abgeordnetenbüros, in Berlin, konnte ich nur nach weiterem Suchen im Internet hier @ http://www.landesgruppe-niedersachsen.de/content/00994.php?a=3&b1 ausfindig machen. Nun zu meinen spezifischen (nummerierten) Fragen. Was die “nicht öffentliche Anhörung” am Montag den 11. Dezember 2006, in Berlin, ”von” nur neun “Ehemaligen Heimkindern” “vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags” betrifft, möchte ich gerne wissen und persönlich darüber informiert werden: (1.) Von welcher anderen zusätzlichen Information, betreffend diesem Thema - der dem "Petitionsausschuss" vorliegenden Petition der "Ehemaligen Heimkinder" - ist der "Petitionsausschuss" bereit Gebrauch zu machen und was sonst noch wird der "Petitionsausschuss" berücksichtigen, und aus welchen Quellen, um eine rechtmäßige, zutreffende und den Hunderttausenden der noch lebendenen Heimkinderopfern gerecht werdende Berichterstattung herauszugeben, bzw. relevante Empfehlungen zu formulieren und dem Deutschen Bundestag vorzulegen? (2.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des im Februar 2006 veröffentlichten SPIEGEL-Buches "Schläge im Namen des Herrn - Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik" ( ISBN 342105892X ), von Peter Wensierski, in Betracht gezogen? (3.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des schon im Jahre 1998 veröffentlichten Buches "Gestohlene Kindheit" ( ISBN 3-548-35766-0 ), von Alexander Markus Homes, in Betracht gezogen?
(4.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des schon im Jahre 1984 veröffentlichten Buches "Heimerziehung: Lebenshilfe oder Beugehaft", von Alexander Markus Holmes, und das im Jahre 2006 neuverfasste, bzw. wiederveröffentlichte Buch, jetzt unter dem Titel "Heimerziehung: Lebenshilfe oder Beugehaft? Gewalt und Lust im Namen Gottes" ( ISBN ISBN 3-8334-4780-X ), von Alexander Markus Homes, in Betracht gezogen? (6.) Wird zum Beispiel auch der von dem derzeitigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, selbst, im Jahre 1997, in Auftrag gegebene rechtswissenschaftliche Untersuchungbericht "Zulässsigkeit der Geschlossenen Unterbringung in Heimen der öffentlichen Jugendhilfe", worin die Verfassungsmässigkeit "geschlossener Unterbringung" von den Autoren Schlink und Schattenfroh in Frage gestellt wurde, ein Bericht der daraufhin erst im Jahre 2000 freigegeben wurde (siehe Anhang 1, unten), in Betracht gezogen? (7.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des schon im Jahre 1984 veröffentlichten Buches "Mundtot" ( ISBN 3-88864-288-4 ), von Jürgen Schubert, in Betracht gezogen? (8.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des schon im Jahre 1984 veröffentlichten Buches "Misshandelte Zukunft" (Erste Auflage 2001 - ISBN 3-927223-57-3 ) (Zweite Auflage 2006 - ISBN 3937624619 ), von Harry Graeber, in Betracht gezogen? (9.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des Mitte 2006 veröffentlichten Buches "DER ALPTRAUM MEINER KINDHEIT UND JUGEND - Zwangseinweisung in deutsche Erziehungsheime" ( IBSN 3-86703-061-8 ), von Regina Page, in Betracht gezogen? (10.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 2006 veröffentlichten Buches "Das verwahrloste Mädchen - Diagnostik und Fürsorge 1945 - 1965" ( ISBN 3866490372 ), von Eva Gehltomholt und Sabine Hering, in Betracht gezogen? (11.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 2002 veröffentlichten Berichtes, "Kindswegnahmen, Anstaltseinweisungen, Eheverbote, Sterilisationen, Kastrationen. Fürsorge, Zwangsmassnahmen, 'Eugenik' und Psychiatrie in Zürich zwischen 1890 und 1970", verfasst von Thomas Huonker, mit Vorwort von Stadträtin Monika Stocker, erschienen als Nr. 7 in der "edition sozialpolitik, Zürich 2002, in Betracht gezogen? (12.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des erstmals im Jahre 2005 erscheinenden Dokumentarfilms "'Lebensunwert' - Der Weg des Paul Brune", ein Film von Film von Robert Krieg, Monika Nolte (in Auftrag gegeben vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe), in Betracht gezogen? (13.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des erstmals im Jahre 2005 erscheinenden Dokumentarfilms "Einzelhaft und Zwangsarbeit - Fürsorgeerziehung in Deutschland", ein Film von Uli Veith (ein Film in Auftrag gegeben vom WDR), in Betracht gezogen? (14.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 1999 veröffentlichten Buches "Suffer the little Children" (über die über viele Jahrzehnte hinweg anhaltenden irischen Heimerziehungsskandale, die sich in den deutschen Heimerziehungsskandalen der Nachkriegszeit genau wiederspiegeln) ( ISBN 0-8264-1337-4 ), von Mary Raftery, in Betracht gezogen? (15.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 1999 von der Kanadischen Regierung veröffentlichte offizielle Bericht, "Final Report for the Law Commission of Canada: Apologising for Serious Wrongdoing: Social, Psychological and Legal Considerations" @ http://web.archive.org/web/20031228080720/http://www.lcc.gc.ca/en/themes/mr/ica/2000/html/apology.asp (dort runter scrollen), in Betracht gezogen? (16.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 2000 von der Kanadischen Regierung veröffentlichte offizielle Bericht, "Law Commission of Canada: Institutional Child Abuse - Restoring Dignity: Responding to Child Abuse in Canadian Institutions." @ http://web.archive.org/web/20040216211541/http://www.lcc.gc.ca/en/themes/mr/ica/2000/html/restore1.asp , in Betracht gezogen? (17.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des am 20. November 2006 in Canada unterzeichneten Wiedergutmachungs-Abkommens mit den kanadischen Einheimischen, die in kanadischen Heimen und Anstalten ( "residential schools" ) festgehalten und misshandelt worden waren ( wiedergegeben @ http://www.apcfnc.ca/documents/Technical%20information%20on%20the%20Residential%20Schools%20Announcement.pdf ), in Betracht gezogen? (18.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt der seit Februar 2006 bestehenden Homepage zum diesem Thema, von dem mehrfachen Sachbuchautor und SPIEGEL-Journalisten Peter Wensierski @ www.schlaege.com / www.wensierski.info, in Betracht gezogen? (19.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt der seit dem 17. Juni 2003 von "Ehemaliges Heimkind" Martin Mitchell betriebenen, umfangreichsten Webseite zu diesem Thema im Internet, Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org (85% in Deutsch) und (15% in Englisch), und der Inhalt des der Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org angeschlossenen "Ehemalige Heimkinder" Blog @ www.heimkinderopfer.blogspot.com , in Betracht gezogen?
(20.) Und ganz besonders, wird auch der gesamte Inhalt von Martin Mitchells eigener, der während seiner Internierung in deutscher "Fürsorgeerziehung" vorwiegend von Pastoren und Diakonen in "Anstalt Freistatt im Wietingsmoor" (wo er gezwungen wurde unentlohnt und unter akkordähnlichen Bedingungen im Moor zu malochen) in den 1960er Jahren, über ihn geführten Fürsorgeakte ( einsichtbar @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ (21.) Werden zum Beispiel auch die umfangreichen Archive (a.) der Evangelischen Kirche in Deutschland / Inneren Mission / Diakonischen Werke, ( b.) der Katholischen Kirche in Deutschland / Caritas / katholischer Orden, sowohl wie auch (c.) die des damaligen Bundesstaates "Westdeutschland", was ihre, jeweilige, damalige FINANZWIRTSCHAFT betrifft, eingehend untersucht werden, um genau festzustellen welche Geld-Summen und steuerfreies Vermögen Kinder und Jugendliche / Jungen und Mädchen in den damaligen Fürsorgehöllen Westdeutschlands während der Zeiten ihrer Internierung und unentlohnter Zwangsarbeit überall in den jeweiligen Einrichtungen der Inneren Mission / der Diakonischen Werke der Evangelischen Kirche in Deutschland, in Einrichtungen der Caritas sowohl wie in von anderen verschiedenen katholischen Orden betriebenen Einrichtungen, und in Einrichtungen des Staates, diesen kirchlichen und staatlichen Wirtschaftunternehmen, über Jahrzehnte hinweg, erwirtschaftet haben, bzw., über Jahrzehnte hinweg, gezwungen wurden zu erwirtschaften? (22.) Wird zum Beispiel auch das umfangreiche im Internet vorhandene (erstmalig von Martin Mitchell im Jahre 2003 ins Internet gestellte) fotografische Beisweismaterial damaliger bundesdeutscher Kinderzwangsarbeit ausgewertet und in Betracht gezogen werden? (23.) Wird zum Beispiel auch die aus dem Jahre 1995 stammende Diplomarbeit "Das Kind als Anwalt für sich selbst - Utopie und Realität. Utopien und Einstellungen zur rechtlichen Stellung von Minderjährigen und die reale Situation in der Bundesrepublik", verfasst von Andreas Stenzel - besonder "Kapitel 7" dieser Diplomarbeit "Die (Nicht-) Diskussion um das Züchtigungsrecht" (worin die Frage aufgeworfen wird, was die Bundesrepublik Deutschland betrifft, ob "Körperliche Züchtigung" damals gesetzlich zulässig war, oder nicht?) - in Betracht gezogen? (24.) Wird zum Beispiel auch das aus dem Jahre 1965 stammende Gerichtsurteil, und die Gründe dafür, im dem Zivilverfahren des ehemaligen Zwangsarbeiters Adolf Diamant -gegen- Büssing-NAG (Braunschweig), betreffend einem Zivilverfahren begonnen in 1957 im Amtsgericht Braunschweig, (siehe Anlage 2, unten), in Betracht gezogen? (25.) Warum wurden nur neun "Ehemalige Heimkinder" "vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" am Montag den 11. Dezember 2006, in Berlin, angehört? (26.) Wenn man von ungefähr, mindestens einer Millionen von Heimkinderopfern in der Bundesrepublik ausgeht, warum war die "nicht öffentliche Anhörung" von "Ehemaligen Heimkindern" "vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" am Montag den 11. Dezember 2006, in Berlin, beschränkt auf nur zwei und einhalb Stunden? (27.) Warum war die "Anhörung" von nur neun "Ehemaligen Heimkindern" "vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" am Montag den 11. Dezember 2006, in Berlin, eigentlich "nicht öffentlich", wenn alle neun der vom "Petitionsausschuss" angehörten "Ehemaligen Heimkinder" bereit waren sich öffentlich kun zu tun, und wenn sie bereit waren ihre ungekürzten und vollständigen Leidensgeschichten sogar im Internet zu veröffentlichen? ( veröffentlicht @ http://www.wensierski.info/html/petition.html sowohl wie auch auf der Webseite des "Verein ehemalige Heimkinder e. V." @ http://www.vehev.org/Lebensberichte%201.html (dort runter scrollen) ). (29.) Ist der "Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" bereit schriftliche Vorlagen "Ehemaliger Heimkinder" in Empfang zu nehmen (Is the inquiry prepared to receive written submissions?)? (29. a.) Und falls Frage "(29.)" bejaht werden sollte, bis zu welchem Datum werden solche schriftlichen Vorlagen von dem "Petitionsausschuss" in Empfang genommen (Until what date will the inquiry be prepared to receive written submissions?)? (30.) Warum wurden "Ehemalige Heimkinder" eigentlich zu keiner Zeit von Seiten der öffentlichen Ämter der Bundesregierung Deutschlands darauf aufmerksam gemacht, dass sich der "Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" mit ihren Schicksalen befassen werde und welche Möglichkeiten einem jeden / einer jeden von ihnen, diesbetreffend, gegeben waren und weiterhin gegeben sind? (31.) Warum wird nicht mit einem einzigen zutreffend Wort auf die "Aufarbeitung seitens der Bundesregierung Deutschland" der Heimkinder-Sache - "der Leidensgeschichte Ehemaliger Heimkinder" - auf den Webseiten betrieben von "Deutsche Bundesregierung" hingewiesen? Ich bitte Sie alle meine Fragen eingehenst zu beantworten und Ihre Antworten mir persönlich hier in Australien zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüssen aus dem heißen (immer heißer werdenden), wasserarmen Australien. Martin Mitchell ERSTE ANLAGE:
"Zur Verfassungsmässigkeit geschlossener Unterbringung ZWEITE ANLAGE: “Im Jahr 1948 beauftragte der ehemalige Zwangsarbeiter Adolf Diamant einen Rechtsanwalt aus Israel Schadenersatzansprüche für die geleistete Arbeit gegenüber der Büssing-NAG einzuklagen. Die Büssing-NAG bescheinigte zwar, dass Diamant Zwangsarbeit geleistet habe, er sei aber nicht eingestellt oder angefordert worden, sein Arbeitseinsatz sei von Regierungsstellen angewiesen worden. Folglich weigerte sich die Büssing-NAG ihm nachträglich Lohn zu zahlen. Das Amtsgericht Braunschweig verurteilte die Büssing-NAG schließlich am 20. Juni 1965 zu einer Lohnnachzahlung von 177,80 DM." Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/KZ-Au%C3%9Fenlager_Schillstra%C3%9Fe Desweiteren, siehe die Veröffentlichung der ANTIFASCHISTISCHEN AKTION - BUNDESWEITE ORGANISATION V.i.S.d.P.: August Merges, Karl-Marx-Str. 2, 38104 Braunschweig. Antifaschistisches Plenum und Jugend Antifa Aktion (JAA) Cyriaksring 55 - 38118 Braunschweig Die Profiteure der Zwangsarbeit müssen zahlen! @ http://www.puk.de/antifacafe/flugblaetter/flugblattarchiv/zwangsarbeit.pdf »177,80 DM "Entschädigung" für Ausbeutung, Erniedrigung, und Schlägen bei Büssing Ganz anders als der Umgang mit den Tätern war der Umgang mit den Opfern: Bereits 1948 beauftragte der ehemalige Zwangsarbeiter Adolf Diamant einen Rechtsanwalt, seine Interessen gegen die Firma Büssing einzuklagen. Er erhielt 1958 in Braunschweig eine Bescheinigung des Büssing-Werkes: "D. hat von September 1944 bis März 1945 bei uns Zwangsarbeit geleistet". Sein Anwalt konnte die Büssing-Werke jedoch nicht zur nachträglichen Zahlung des Lohnes für die damals geleistete Arbeit bewegen. Die Anwälte der Büssing-Werke verschärften im folgenden Hin und Her von Schriftsätzen bald ihre Tonart. Sie erklärten zynisch: "Die Beklagte war gezwungen, Rüstungsgüter herzustellen. Der Kläger war gezwungen dabei zu helfen." Das Amtsgericht Braunschweig "verurteilte" Büssing schließlich am 20. Juni 1965 zur Zahlung von sage und schreibe 177,80 DM.« |
|
Siehe auch "Ehemalige Heimkinder" @ heimkinderopfer.blogspot.com und heimkinderopfer2.blogspot.com |
| Wichtiger Hinweis: Diese Seite wird ziemlich häufig aktualisiert. Damit Sie immer die aktuellsten Beiträge präsentiert bekommen, raten wir Ihnen, bei jedem Besuch dieser Webseite, und jedem erneuten Besuch einer individuellen Seite auf dieser Webseite, auf Ihrer Testatur, zur gleichen Zeit, "Strg"+"F5" zu drücken ("refresh" = aktualisieren ) ! |
| Home | Impressum | Kontakt | Zurück nach oben |