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Sehr geehrte Bischöfe,
in
einem Resolutionsantrag des Landeswohlfahrtsverband Hessen heißt
es u. a.: "Der Landeswohlfahrtsverband Hessen erkennt an,
dass bis in die 70er Jahre auch in seinen Kinder- und Jugendheimen
eine Erziehungspraxis stattgefunden hat, die ..... aus heutiger Sicht
erschütternd ist. Der LWV bedauert, dass vornehmlich in den
50er und 60er Jahren Kinder und Jugendliche auch in seinen Heimen
alltäglicher physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt
waren. Der Landeswohlfahrtsverband spricht sein tiefstes Bedauern
über die damaligen Verhältnisse in seinen Heimen aus und
entschuldigt sich bei denjenigen ehemaligen Bewohnerinnen und
Bewohnern, die körperliche und psychische Demütigungen und
Verletzungen erlitten haben. Der LWV wird sich weiterhin offensiv mit
diesem Kapitel seiner Vergangenheit auseinandersetzen und sich den
Fragen und Unterstützungsersuchen ehemaliger Bewohnerinnen und
Bewohner stellen sowie die in seinen Möglichkeiten liegende
Unterstützung leisten."
Der Verein ehemaliger
Heimkinder e. V. bittet die Deutsche Bischofskonferenz, auch Bezug
nehmend auf das vorangegangene Schreiben an den Vorsitzenden der
Deutschen Bischofskonferenz Karl Kardinal Lehmann, eine entsprechende
Erklärung abzugeben, die Heime betreffend, die dem damaligen
Verantwortungsbereich der katholischen Kirche und ihrer
Unterorganisationen zuzuordnen sind.
Tragen Sie Sorge dafür,
dass keine Akten mehr vernichtet werden und den Betroffenen auf
Anfrage freie Einsicht in Ihre Akten gewährt wird.
Fordern
Sie die Einrichtungen, in welchen Jugendliche erzwungene, unbezahlte
Arbeit haben leisten müssen, die nach heutiger Sichtweise
sozialversicherungspflichtig gewesen wäre auf, Bescheinigungen
auszustellen, in welchen dieser Tatbestand benannt wird. Damit geben
Sie den Betroffenen eine Möglichkeit, die Korrektur des
Versicherungsverlaufes bei LVA oder BfA beantragen zu können.
(Seitens der Caritas Deutschland ist eine entsprechende Empfehlung
bereits durch Monsignore Dr. Peter Neher ausgesprochen
worden.)
Finden Sie eine Lösung für das Problem, wie
mit der Tatache umzugehen ist, dass Kinder (bis 14 Jahre) zu
täglicher, mehrstündiger Kinderarbeit gezwungen wurden.
(Gemeint ist Arbeit, die von korrekt bezahlten Arbeitskräften
hätte geleistet werden müssen, wäre sie nicht von den
Kindern ausgeführt worden.) Kinderarbeit war auch nach damaliger
Rechtsordnung verboten!
Kinder und Jugendliche, welche in den
50er-70er Jahren der Fürsorge von Staat und Kirche unterstellt
wurden, fanden nicht die Barmherzigkeit des Samariters, von dem
Benedikt XVI in seiner Enzyklika DEUS CARITAS EST unter Punkt 25
spricht, sondern viel zu häufig Missachtung und
Misshandlung.
Die Universalität der Liebe, der Dienst der
Liebe wurde ihnen nicht zu Teil. In vielen Fällen wurden sie so
behandelt, wie es Karl Kardinal Lehmann in seinen Ausführungen
im SWR vom 9. März 2003 zum Thema „Folter und
Menschenwürde“ benannt hat: Ihnen wurden vorsätzlich
große körperliche und seelische Schmerzen zugefügt.
Ihnen widerfuhr unsägliches Leid. Ihnen wurde ihre Würde
genommen!
Die Fähigkeit zur Vergebung ist, abgesehen
davon, dass ihr im Christentum ein hoher Wert zugemessen wird, ein
wesentlicher Schritt auf dem Weg, das Leid, dass einem Menschen
zugefügt wurde, in sich zu lindern, es gar zu überwinden,
denn Vergebung befreit und öffnet neue Horizonte. Doch es bedarf
schon der Kraft eines Heiligen, vergeben zu können, ohne die
Reue oder die Einsicht des ehemaligen Peinigers in sein schuldhaftes
Verhalten vermittelt zu bekommen. Da Heimkinder in diesem Sinne aber
nur fehlbare Menschen und somit gewiss keine Heiligen sind, wäre
das Eingeständnis der Schuld und die Bitte um Vergebung durch
die Verantwortlichen beziehungsweise deren Rechtsnachfolger ein
hilfreicher Akt, den steinigen Weg der Bewältigung des
erlittenen Leides gangbarer zu machen.
Eine Erklärung von
höchster Stelle tut Not, damit die in der kirchlichen Hirarchie
weiter unten angesiedelten Institutionen und Personen - zum Beispiel
die Orden - erkennen können, dass es auch für sie, als
direkt Beteiligte an den damaligen Ereignissen, an der Zeit ist, sich
ihrer Verantwortung zu stellen. Von dort kommt bisher, von rühmlichen
Einzelfällen abgesehen, die Aussage: „Das können wir
nicht entscheiden, das muss an höherer Stelle entschieden
werden.“
In diesem Sinne fordert der Verein ehemaliger
Heimkinder e.V. die Deutsche Bischofskonferenz auf:
Folgen Sie
im Verlauf Ihrer Frühjahrskonferenz 2006 dem Beispiel des LWV
Hessen, helfen Sie den ehemaligen Heimkindern bei ihrer Suche, einen
Weg zu finden, vergeben zu können und sich von dem, nach wie vor
auf ihnen lastenden Leidensdruck und dem weiterhin andauernden Stigma
„Verwahrlost“ und „Heimkind“ zu sein, zu
befreien!
Geben Sie den ehemaligen Heimkindern ihre Würde
zurück!
Setzen Sie sich sodann mit uns und den anderen
Verantwortlichen in Staat und Bruderkirche an den „Runden
Tisch“, damit wir miteinander einen Weg finden können, den
Betroffenen, bei der Bewältigung ihrer Traumata und ihrer
Alltagsprobleme zu helfen und die längst fällige
Wissenschaftliche Aufarbeitung unter Einbeziehung der Betroffenen zu
ermöglichen. Fordern Sie mit uns und fördern Sie für
uns die Einrichtung einer entsprechenden bundesweiten Stiftung.
Mit
freundlichem Gruß und besten Wünschen zur
Arbeit
Michael-Peter Schiltsky Im Auftrag des Vorstandes
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