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Das Diakonische Werk der
Evangelischen Kirche in Deutschland – Verein, Verband und
Teil der Evangelischen Kirche
Von Roland Klose
Das
Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist
ein kompliziertes Rechtsgebilde. Es ist gleichzeitig ein
eingetragener Verein (e.V.), einer der sechs Spitzen- verbände
der Freihen Wohlfahrtspflege in Deutschland und Teil der
Evangelischen Kirche in Deutschland. Nur bei einer
gleichzeitigen Betrachtung dieser Elemente kann die
heutige Stellung des Diakonischen Werkes der EKD innerhalb der
staatlichen und kirchlichen Ordnung richtig eingeordnet
werden.
1. Das Element des Vereins
Das
»Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
e.V.« besteht aus sehr verschiedenartigen Mitgliedern:
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verschiedenen
Arbeitsfelder innerhalb der Diakonie repräsentieren (zum
Beispiel Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V. oder
Bundesverband Evangelischer Tageseinrich- tungen für
Kinder e.V.)
Die direkten Mitglieder des Vereins sind nur
im Ausnahmefall selbst Leistungsbringer. Normaler- weise haben
sie selbst wiederrum selbständige Mitglieder: die Träger
von Diensten und Einrichtungen. Diese können sehr
unterschiedliche Rechtsformen haben; die Spannbreite reicht von
der Form der Stiftung, des eingetragenen Vereins, der gGmbH bis
hin zur Körperschaft.
2. Das Element des
Verbandes
Das Diakonische Werk der EKD ist
»Spitzenverband der freihen Wohlfahrtspflege«.
Im politischen System Deutschlands kommt ihm damit eine
herausgehobene gesellschafts- und sozialpolitische Bedeutung
zu. Die Stellung der Wohlfahrtsverbände ist in mehreren
einfachen Gesetzen wie zum Beispiel dem Bundessozialhilfegesetz
oder dem Sozialgesetzbuch festge- halten. Die deutlichste
Einordnung findet sich im Einigungsvertrag vom 31. August 1990. In
Art. 32 heißt es: »Die Verbände der Freien
Wohlfahrtspflege und die Träger der Freien
Jugendhilfe leisten mit ihren Einrichtungen und Diensten einen
unverzichtbaren Beitrag zur Sozialstaatlichkeit des
Grundgesetzes [...]«. Neben dem Diakonischen Werk der EKD
sind der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e.V., der Deutsche
Caritasverband e.V., das Deutsche Rote Kreuz e.V., der Deutsche
Paritätische Wohlfahrtsverband e.V. und die
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland anerkannte
Spitzenverbände. Regierung und Verwaltung sind verpflichtet,
mit diesen zum Wohl der hilfebedürftigen Bürger
zusammenzuarbeiten.
3. Das Element der Kirche
Das
Diakonische Werk der EKD ist Teil der Evangelischen Kirche in
Deutschland. In § 1 des Kirchengesetzes über das
Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 6.
November 1975 heißt es unter anderem: »Die
Evangelische Kirche in Deutschland nimmt ihre diakonischen
Aufgaben unter Mitverantwortung ihrer Organe durch das Diakonische
Werk wahr.« Die Diakonie ist also kein ungebundener
Verband oder Verein. Mitglied kann nur sein und werden, wer
soziale Dienste auf evangelischer Grundlage und mit kirchlicher
Bindung erfüllt. Wie das Bundesverfassungsgericht
bestätigt hat, ist auch die gesamte privatrechtlich
organisierte Diakonie durch ihre kirchliche Zuordnung »Kirche
im verfassungsrechtlichen Sinne«. Dies hat eine
staatskirchenrechtliche Auswirkung: Als Teil der Kirche genießt
die Diakonie die besonderen Rechte und Freiheiten des Artikels
140 GG in Verbindung mit den betreffenden Artikeln der Weimarer
Reichsverfassung. Die Diakonie hat Teil am kirchlichen
Selbstbestimmungsrecht. Die Kirche »ordnet und verwaltet«
ihre Angelegenheiten selbst, etwa durch Gesetze und Ordnungen. In
manchen Bereichen (zum
Beispiel Arbeitsrecht)
gilt das staatliche Recht nicht.
Aufbau
und Strukturen im Diakonischen Werk der EKD
Zu den
direkten und indirekten Mitgliedern im Diakonischen Werk der EKD
gehören heute etwa 24.000 rechtlich selbständige
Dienste und Einrichtungen sowie etwa 7.000 Selbsthilfe-
und Helfergruppen. Diese bieten mehr als eine Millionen
Betreuungsplätze an. In ihnen sind über 400.000
hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Die Zahl der freiwillig Mitarbeitenden wird auf eine ähnliche
Höhe geschätzt. Sie bieten nahezu alle Formen
der sozialen Hilfeleistungen im Inland an.
Es ist eines
der wesentlichsten Verdienste Johann Hinrich Wichern, die
verschiedenen evan- gelischen sozialen Initiativen vor 150
Jahren unter einem gemeinsamen organisatorischen Dach –
dem heutigen Diakonischen Werk der EKD – zusammengeführt
zu haben.
Das Diakonische Werk der EKD wird heute auf der
nationalen Ebene und darüber hinaus durch eine
Hauptgeschäftsstelle mit circa 400 Mitarbeitenden vertreten.
Sie fördert die ihm angeschlos- senen Werke, Verbände
und Einrichtungen und dient der Zusammenarbeit der direkten
und indirekten Mitglieder. Sie vertritt die Diakonie der
Evangelischen Kirche und die mit dem Werk zusammenarbeitenden
Freikirchen und die Interessen der Menschen, für die die
Diakonie tätig ist, gegenüber dem Parlament und der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland sowie in sonstigen in-
und ausländischen zentralen Organisationen und in der
Öffentlichkeit. Hier werden auch insbesondere die
Auslandshilfen, darunter zum Beispiel die Katastrophenhilfe und
die Aktion »Brot für die Welt«,
wahrgenommen.
Der Präsident des Diakonischen Werkes
der EKD ist Leiter der Hauptgeschäftsstelle und gewählter
erster Repräsentant für alle dem Verband angeschlossenen
Werke, Dienste und Einrichtungen. Entscheidungen für die
einzelnen sozialen Dienste und Einrichtungen werden vor Ort,
von den Vorständen und Geschäftsführungen
getroffen. Die Einrichtungen und Dienste sind daher sowohl als
regionale Zusammenschlüsse als auch in ihrer konkreten
Tätigkeit selb- ständig.
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