Der Betreiber dieser Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)

"Ehemalige Heimkinder" Deutschlands (1945-1985) schöpfen neue Hoffnung, auf Grund eines Schreibens des deutschen Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Februar 2004. Werden sie trotzdem wieder von der Regierung enttäuscht werden? – Teilweises Zitat des Schreibens. – Betrifft: "Nachricht von den "Ehemaligen Heimkindern" Deutschlands (1945-1985) an die Bundesregierung Deutschland vom 12. Februar 2004".

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To: [email protected]

Subject: Ihre eMail an [email protected] vom 12. Februar 2004: Zwangsarbeit

Date: Mon, 16 Feb 2004 15:15:19 +0100 «


[ Weitere Einleitung von Martin Mitchell aus Australien: Ein Sprecher für das deutsche Bundesministerium der Finanzen, äußerte sich am 16. Februar 2004, deutlich und ausdrücklich, zur Rechtswidrigkeit von Freiheitsentzug und Zwangsarbeit von Minderjährigen zuwider dem deutschen Grundgesetz, indem er sagte, unter anderem (teilweise hier zitiert): ]

» Bundesministerium der Finanzen
Referat V B 2


Herrn
Martin Mitchell, Australien
[email protected]


Sehr geehrter Herr Mitchell,

Sie haben der Bundesregierung einen Beitrag [ … ] zukommen lassen, der sich mit [ … ] Zwangsarbeit [ … ] beschäftigt.

Selbstverständlich ist jede Form von Zwangsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland untersagt. Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt, daß niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf, außer im Rahmen einer herkömmlich allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Nach Absatz 3 ist Zwangsarbeit nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Diese Vorschriften galten noch nicht während der in jeder Hinsicht schlimmen Zeit des sogenannten Dritten Reiches. Damals ist es zu einer erschreckenden Vielzahl an Menschenrechtsverletzungen gekommen und – in den Kriegsjahren – zu vielen Fällen von Zwangsarbeit.

Der von Ihnen übersandte Artikel berichtet über das Schickasal des Herrn Adolf Diamant, der bei der Firma Büssing arbeiten mußte. Über diesen Einzelfall bin ich nicht unterrichtet.

Mir ist eine Mehrzahl gerichtlicher Entscheidigungen bekannt, nach denen Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter auf Entschädigung abgelehnt worden sind. Nach meinen Informationen gibt es kein rechtskräftiges Urteil, das solchen Klagebegehren entsprochen hätte. [ . . . . . . . . . . ]

[ . . . . . . . . . . ]

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[ anonymisiert ]

RD [ anonymisiert ]
Bundesministerium der Fiananzen
Tel.: [ anonymisiert ]
Fax: [ anonymisiert ]
[ E-Mail anonymisiert ]


Auf Grund dieses Schreibens wird angenommen, dass der deutsche Bundesminister der Finanzen, Herr Hans Eichel, selbst, und auch jedes damalige, sowie auch jedes heutige Mitglied der deutschen Bundesregierung, sich völlig mit dieser Äußerung einverstanden erklärt, und sich jetzt auch persönlich dafür einsetzen wird, dass jede Person die jemals in der Bundesrepublik Deutschland zuwider diesen Vorschriften enthalten im Grundgesetz behandelt worden ist eine anständige nach internationalem Standard zugemessene Entschädigungszahlung dafür erhält.

Die Frage, warum trotz der Vorschriften enthalten im Grundgesetz, Hunderttausende von Minderjährigen in der Bundesrepublik – in Institutionen meistens privater Trägerschaft – Zwangsarbeit haben leisten müssen, zwischen 1945 und 1985, muss natürlich auch jetzt endlich einmal beantwortet werden, und, alle die dafür verantwortlich waren müssen sich auch bei ihren Opfern dafür entschuldigen.

Über das was erwartet wird, können die Verantwortlichen sich vielleicht auf einer kanadischen Webseite besser informieren @ http://www.lcc.gc.ca/en/themes/mr/ica/2000/html/apology.asp (manche Leute werden wahrscheinlich einen Dolmetscher dafür benötigen).

Unterzeichnet

International: *Bund der (jezt aktiven) von den Kirchen in Deutschland in Heimen misshandelten Kinder, 1945-1985* = *Union of now activist adults abused as children in church homes in Germany, 1945-1985*
und
deutschlandweit: *Bundes-Interessengemeinschaft der misshandelten und misbrauchten Heimkinder Deutschlands, 1945-1985* = *Federal Associaten of German Children severely abused in Institutional Care, 1945-1985*



[ Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 14. Juli 2004 ] [ Hauptüberschrift vom hiesigen Redakteur hinzugefügt ]


Ehemalige Heimkinder schöpfen neue Hoffnung, bassierend auf ein neues Gerichtsurteil - Kammergericht Berlin-Moabit - 15. Dezember 2004 - zum Thema ***Menschenentwürdigende freiheitenziehende Massnahmen ( Geschlossene Unterbringung ) zuwider dem Grundgesetz und zuwider allen Menschenrechtskonventionen***. Das Urteil kondemniert insbesondere die Vorgehensweise und Zustände in Erziehungseinrichtungen der *Jugendhilfe* in der ehemaligen DDR (Az.: 5 Ws 169/04 REHA) ((551 Rh) 3 Js 322/03 (286/03)).

GLEICHERWEISE AUF DEN WESTEN ZUTREFFENDE Auszüge aus dem "Abschlussbericht des Unabhängigen Untersuchungsausschusses zu Vorgängen im ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau [in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik]"

"Ehemalige Heimkinder" : Institutionelle "Kindesmisshandlung" als solche war auch "zu damaligen Zeiten" (1945-1985) gesetzwidrig, aber die damaligen minderjährigen Opfer von "Misshandlungen" - was das dann existierende Gesetz betraf - wussten dies natürlich nicht, . . . Anschliessend hierzu, die Wiedergabe eines zutreffenden Urteils: Bundesgerichtshof - BGH ST 3, 105 - BGH, Urteil vom 06.06.52 - 1 StR 708/51 - Misshandlung von Schutzbefohlenen

"Kinderrechte" existierten in der Bundesrepublik auch schon damals , wurden aber, was "Heimkinder" betraf, von den Verantwortlichen einfach ignoriert!

BESINNLICHES: " W E R..S C H W E I G T..M A C H T..S I C H..M I T S C H U L D I G ! "

"Ehemalige Heimkinder" Deutschlands (1945-1985) schöpfen neue Hoffnung, auf Grund eines Schreibens des deutschen Bundesministeriums der Finanzen vom 5. März 2004. Werden sie trotzdem wieder von der Regierung enttäuscht werden? – Teilweises Zitat des Schreibens. – Betrifft: "Nachricht von den "Ehemaligen Heimkindern" Deutschlands (1945-1985) an die Bundesregierung Deutschland vom 16. Februar 2004".

SUCHE NACH INFORMATION über Moorlager Anstalt Freistatt im Wietingsmoor im Hannoverschen, ein Wirtschaftunternehmen der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, in Niedersachsen. Erste Aufnahmen von Kontakt von Martin Mitchell aus Australien mit Helfern in Deutschland per Luftpostbrief, 18. Februar 2003. Antwort vom 1. April 2003:

DIE RECHTSFRAGE FÜR ALLE EHEMALIGEN "HEIMKINDER" SOLLTE SEIN:
– Verfassungsmässigkeit geschlossener Unterbringung –
War Deine / meine oft jahrelange Internierung, diese Internierung selbst, in einer geschlossenen Einrichtung, rechtswidrig oder nicht?


"Ehemalige Heimkinder" : Institutionelle "Kindesmisshandlung" als solche war auch "zu damaligen Zeiten" (1945-1985) gesetzwidrig, aber die damaligen minderjährigen Opfer von "Misshandlungen" - was das dann existierende Gesetz betraf - wussten dies natürlich nicht, . . . Anschliessend hierzu, die Wiedergabe eines zutreffenden Urteils: Bundesgerichtshof - BGH ST 3, 105 - BGH, Urteil vom 06.06.52 - 1 StR 708/51 - Misshandlung von Schutzbefohlenen

Die wahre Geschichte der damaligen ANSTALT FREISTATT aufgedeckt und erstmalig im Internet veröffentlicht! ANSTALT FREISTATT, Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, ein privat-kirchliches Wirtschaftsunternehmen und Moorlager Arbeitserziehungslager / Arbeitszwangslager der Diakonie (1899-1991), das noch jahrzehntelang nach dem Zweiten Welt Krieg in der Bundesrepublik Deutschland angewendet wurde, wo 14 bis 21 Jahre alte “schwererziehbare” jugendliche deutsche Zwangsarbeiter systematisch getrimmt und auf das Schlimmste misshandelt wurden.

Das Wirtschaftsunternehmen der Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, im Areal der ANSTALT FREISTATT, im Hannoverschen, in der Bundesrepublik Deutschland, und dessen jugendlichen deutschen Zwangsarbeiter, im Vergleich zu den jugendlichen – und auch älteren – deutschen Zwangsarbeitern im BREMISCHEN TEUFELSMOOR, ein Wirschaftsunternehmen der TurbaTorfindustrie G.m.b.H, im Dritten Reich. Was war der Unterschied? Das ersterwähnte wurde (von 1899-1991) von der Diakonie betrieben, das andere (von 1934-1945) vom Staat.

Die Kirchen waren die Täter, die Jugendämter waren die Heeler!

Martin Mitchell aus Australien, ein Opfer von "Institutioneller Kindesmisshandlung" in kirchlichen Heimen in Deutschland, der jetzt in Australien lebt, stellt diese und viele andere ähnliche Fragen, an alle Leidensgenossen und Leidensgenossinen der "Ehemaligen Heimkinder", und auch an alle Täter und Heeler, die damals für das schwerwiegende Leiden das sie Kindern und Jugendlichen in ihrer Obhut zugefügt haben, verantwortlich waren

[ Heimerziehung – Zöglinge - Heimkinder ] Zwischen Disziplinierung und Integration
– Westfälisches Institute für Regionalgeschichte – Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster –
FORSCHUNGEN ZUR REGIONALGESCHICHTE – Markus Köster und Thomas Küster (Hg.)
[ Anstaltserziehung – Fürsorgeerziehung – Weimarer Republik – Drittes Reich – Bundesrepublik ]


Dipl.-Päd. Wolfram Schäfer, Institut für Erziehungswissenschaft, Philipps-Universität Marburg:
Fürsorgeerziehung und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus
Die erbbiologisch begründete Forderung nach der »Aussonderung Unerziehbarer« aus der Fürsorgeerziehung war von den führenden Vertretern der deutschen Jugendpsychiatrie bruchlos aus der Weimarer Republik über die NS-Diktatur in die Bundesrepublik tradiert worden. Die Auswirkungen auf die Gestaltung der Heimerziehung in der jungen Demokratie waren bekanntermaßen fatal.


Opfer von Gewalt und Zwang in deutschen Fürsorgeanstalten (meistens kirchlicher Trägerschaft beider deutschen Amtskirchen) unter allen politischen Systemen, bis in die jüngsten Tage

"Mädchenknast" – Dortmunder Vincenzheim – September 1977 – auch hier werden Heimkinder weitergehend gefangen gehalten und als unentlohnte Arbeitskräfte – Zwangsarbeiter – von der Katholischen Kirche von Deutschland ausgebeutet – hier in einer Waschanstalt / Großwäscherei der Paderborner Vinzentinerinnen.

Die schreckliche Seite der Kirche - SPIEGEL ARTIKEL vom 19.5.2003 - KIRCHE Unbarmherzige Schwestern

Heft 4 - I. Quartal (Jan 2004) CAMPO-Magazin-Artikel von Martin Mitchell »Präzedenz oder weitere (Ent)täuschung ?«

Leserbrief betreffs Magazin-Artikel »Präzedenz oder weitere (Ent)täuschung«, von Martin Mitchell

Schutzbefohlene Heimkinder / Insassen Hinter Mauern : Ein Fallbeispiel – Der Leidensweg des Paul Brune

DAS SCHWEIGEN DER (UNSCHULDS)LÄMMER : KIRCHE UND STAAT – betreffs Institutioneller Kindesmisshandlung in meistens kirchlichen Heimen in Deutschland

Systematische Kindesmisshandlung in kirchlichen Heimen – Ausbeutung von Kindern in massiven Wirtschaftsunternehmen der Kirchen in Deutschland. – Wer schweigt, macht sich (mit)schuldig

Achtung "Ehemalige Heimkinder"! Gerichtsurteil betreffs unentlohnter "Kinderzwangsarbeit" Präzedenzfall: Jugendlicher Zwangsarbeiter klagt im Landgericht!

Forum-Beiträge von "Martin Mitchell aus Australien" im [‘Solid] Sozialistische Jugend Forum, im Thread "Abhilfe und Hoffnung für 'ehemalige Heimkinder' Deutschlands!" @ http://www.forum.solid-web.de/showthread.php?t=3864, und besonders auch den letzten Beitrag in diesem dortigen Thread, wo von "Sammelklage" und "Prozessfkucht in die USA" die Rede ist.


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