Der Betreiber dieser Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland) |
Schreiben von Dr. Gerhard
Schomburg, im Auftrag der Bundesministerin der Justiz, Frau Brigitte
Zypries, vom 9. Februar 2004, betreffs „Kindesmisshandlung“
erlitten auch von diesen beiden der großen
Anzahl der Betroffenen der „ehemaligen Heimkinder“, in
Antwort auf ein von ihnen beiden geteiltes Schreiben an die
Bundesministerin.
Bundesministerium
der Justiz |
Berlin, den 09.
Februar 2004 |
Frau Gisela Nurthen und
Frau Marion Zagermann
[
Straße und Hausnummer, vertraulich ]
[ PLZ und Ortschaft, vertraulich ]
Sehr geehrte Frau Nurthen ,
Sehr geehrte Frau Zagermann
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.
Dezember 2003, mit dem Sie auf das Schreiben von Frau
Bundesministerin Zypries an die Bundestagsabgeordnete Berg vom 28.
November 2003 eingehen. Frau Ministerin hat mich gebeten , Ihnen zu
antworten. Ich bitte um Verständnis, dass ich dazu erst jetzt
komme.
Ich kann dem Schreiben von Frau Bundesministerin
Zypries nicht entnehmen, dass es die Situation von Heimkindern in den
1950er, 1960er, 1970er Jahren, wie sie in dem Spiegel-Artikel und in
Ihrem Schreiben geschildert ist, entschuldigen würde. Im
Gegenteil hat Frau Bundesministerin Zypries ausgeführt, sie
könne sehr gut verstehen, dass ehemalige Heimkinder heute ein
Bedürfnis haben, ihre Heim-Erfahrungen aufzuarbeiten und von den
Verantwortlichen eine Anerkennung des geschehenen Unrechts zu
verlangen.
Gewarnt hat Frau Bundesministerin Zypries lediglich
davor, bei der Aufarbeitung der damaligen Situation die heutigen
Wert- und Rechtsvorstellungen anzuwenden, weil in Fragen der
Kindererziehung und der Pflege von Kindern in Heimen in den letzten
50 Jahren ein grundlegender Wertewandel stattgefunden hat. Wer heute
die Situation von Kindern aufarbeiten will, die in den 1950er,
1960er und 1970er Jahren in Heimen aufgewachsen sind,
muss daher nicht nur deren tatsächliche Situation erfassen,
sondern auch die damalige Rechtslage berücksichtigen.
So war es Eltern und anderen erziehungsberechtigten
Personen nach damaliger xxRxexcxhxtxsxaxuxfxfxaxsxsxuxnxgxx
erlaubt, Kinder unter Umständen
auch in schwerwiegender Form körperlich zu züchtigen.
Die Grenzen xxdxixexsxexsx
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waren im Einzelfall nach dem Erziehungszweck und
dem davon xx„xgxexbxoxtxexnxexnxxMxaxßx“xx
zu bestimmen. Die Erkenntnis, das die Anwendung von Gewalt
als Mittel der Erziehung ungeeignet ist, setzte sich erst langsam
durch und fand seinen gesetzlichen Niederschlag [ in
der Bundesrepublik Deutschland, erst
] im Jahr 2000 mit der
Einführung eines Rechts des
Kindes auf gewaltfreie Erziehung.
Wenn ich Ihr
Schreiben richtig verstehe, geht es Ihnen jedoch weniger um die
damalige Rechtslage und um die Frage der Rechtmäßigkeit
oder Rechtswidrigkeit, sondern vor allem darum, eine öffentliche
Diskussion einzuleiten und eine Anerkennung der Ihnen zugefügten
Verletzungen zu erreichen. Ich denke, dass Sie im Hinblick auf
öffentliche Beachtung und Diskussion in der Vergangenheit
bereits einiges erreicht haben. Das Thema ist sowohl bei den Kirchen
als auch in der Jugendhilfe und der Politik präsent. Ein
besonders wichtiger, aber auch schwieriger Schritt dürfte
darüber hinaus der Kontakt mit dem Heim und dessen Träger
sein, in dem Sie damals aufgewachsen sind. Ich wünsche Ihnen,
dass Sie auch insoweit Erfolg haben und Ihre Ziele insgesamt
möglichst umfassend erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Im
Auftrag
Sxcxhxoxmxbxuxrxg
(Dr.
Schomburg)
[ Die Überschrift, kursive,
fette, ausgedehnte und in rechteckige Klammern gesetzte und
wiedergegebene Schrift, und verschiedene Schriftarten, in diesem
Schreiben wurde(n) zum Zwecke der Betonung und Aufklärung von
dem jetzigen Redakteur hinzugefügt ]
[
Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 1. Juni 2004 ]
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