Subindex Nr. 15
Martin Mitchell – Fotos aus seiner Kindheit und Jugendzeit (chronologisch arrangiert – 1946-1964 – von unten aufwärts - "aufsteigend")
Die Leidensgeschichte des damalig staatenlosen Jugendlichen Martin Mitchell in westdeutscher "Fürsorgeerziehung" in den 1960er Jahren, geschildert und belegt an Hand von aktuellen Schriftstücken aus der "Fürsorgeerziehungsakte" damalig geführt von der Anstaltsleitung der Betheler Zweiganstalten Freistatt – Anstalt Freistatt im Wietingsmoor (Kreis Diepholz, Niedersachsen) – Teilanstalt der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel (bei Bielefeld, Nordrhein-Westfalen). ( Akte erhalten in Australien am 16. Mai 2006. )
Begleitschreiben vom 13. Juli 2006 von dem heutigen Geschäftsführer der Diakonie Freistatt, Pastor Wolfgang Tereick, an Martin Mitchell in Australien, der ihm jetzt auch "eine Foto-CD mit Bildern aus der Freistätter Fürsorgeerziehung in den 50-er und 60-er Jahren und" eine umfangreiche "Pressedokumentation" betreffend einer Veranstaltung mit SPIEGEL-Buch Autor Peter Wensierski am 4. Juni 2006 in Diakonie-Freistatt, zukommen lässt, sowie auch seiner Schwester in Berlin eine weitere Kopie seiner damaligen Fürsorgeakte zur Verfügnung stellt. ( Auch Du kannst eine vollständige Kopie Deiner damaligen Fürsorgeakte von Freistatt erhalten. )
Ehemaliges Heimkind, "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" / "Arbeitszwanghäftling" Martin Mitchell, der von Anfang Februar 1963 bis Ende Dezember 1963 in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor interniert war und dort zur unentlohnten Arbeit im Moor, in der Landwirtschaft und zum Parkplatzbau gezwungen wurde, bekommt am 08.05.2006 eine vollständige Kopie der über ihn damalig dort geführten Fürsorgeakte von dem heutigen Geschäftsführer der Diakonie Freistatt, Pastor Wolfgang Tereick, nach Australien zugesandt. ( Auch Du kannst eine vollständige Kopie Deiner damaligen Fürsorgeakte von Freistatt erhalten. )
Im Jahre 1963 wurde vom Jugendamt 3960,25 DM per Jahr für jeden in Freistatt internierten jugendlichen Insassen gezahlt; 10.85 DM "Pflegekosten" pro Tag. Die Insassen – hunderte von ihnen – wurden dann von der Anstalt Freistatt in ihrem steuerfreien Wirtschaftsunternehmen als unentlohnte Zwangsarbeiter im Moor, in der Landwirtschaft und im Strassenbau eingesetzt, oder auch als unentlohnte Hilfsarbeiter gegen Entgeld an umliegende Bauernhöfe verpachtet.
Umschlagseite mit Fotograf – "Beobachtungsbogen" genannt – der damals von der Anstalt Freistatt geführten Fürsorgeakte betreffend den "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" / "Arbeitszwanghäftling" Martin Mitchell, der von Anfang Februar 1963 bis Ende Dezember 1963 in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor interniert war und dort zur unentlohnten Arbeit im Moor und in der Landwirtschaft gezwungen wurde. ( Auch Du kannst eine vollständige Kopie Deiner damaligen Fürsorgeakte von Freistatt erhalten. )
Ein in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor von – sich aus Diakonen und Pastoren zusammensetzenden – "Wachmannschaften" geführter "Beobachtungsbogen", bezüglich den "Fürsorgezügling" / "Fürsorgehäftling" / "Arbeitszwanghäftling" Martin Mitchell, der von Anfang Februar 1963 bis Ende Dezember 1963 dort interniert war und dort zur unentlohnten Arbeit gezwungen wurde.
Emigrant Martin Mitchell wird am 6. Dezember 1963 dem Australischen Auswanderungsbüro in Bremen vorgeführt. Diakon ‘Bruder’ Schuhmacher fährt ihn von Freistatt dort hin, und eine gründliche ärtzliche Untersuchung und ein eingehendes privates Interview findet dort mit dem Auswanderungsanwärter statt.
Das Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – am 3. Dezember 1963, bestätigt seine Bereitschaft die "Fürsorgeerziehung" des Martin Mitchell (der zu der Zeit noch immer in Anstalt Freistatt interniert ist) aufzuheben, und ihn nach Australien auswandern zu lassen. ( Andeutung einer möglichem, vorherigen Verlegung nach Berlin )
Das Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – am 3. Dezember 1963 , teilt dem "Fürsorgezögling" Martin Mitchell (der sich zu der Zeit noch immer in Anstalt Freistatt befindet) mit, dass es bereit ist ihn möglicherweise nach Berlin zu verlegen, bevor seiner Abreise nach Australien.
Widerwilliges Einverständnis der Anstaltsleitung von Anstalt Freistatt den "Fürsorgezögling" Martin Mitchell, für kurze Zeit, bis zur Beendigung der Auswanderungsformalitäten für seine Auswanderung nach Australien, weiterhin in Haus Neuwerk in Anstalt Freistatt zu belassen.
Das Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – am 22. Oktober 1963, erklärt sich plötzlich bereit die "Fürsorgeerziehung" des Martin Mitchell (der zu der Zeit noch immer in Anstalt Freistatt interniert ist) aufzuheben, und ihn nach Australien auswandern zu lassen.
Dringender Ersuch der Anstaltsleitung der Anstalt Freistatt im Wietingsmoor, vom 2. Oktober 1963, an das Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – den Jugendlichen Martin Mitchell zu entlassen und ihn zu seinen Eltern nach Australien auswandern zu lassen.
Dringender Ersuch vom 1. Oktober 1963 von Hausvater Kalus – Haus Neuwerk – an die Anstaltsleitung der Anstalt Freistatt im Wietingsmoor ("Moorkanzlei"), den jugendlichen "Unruhestifter" Martin Mitchell der, anstatt sich zu fügen, sich immer nur mit Entweichungen befaßt, zu entlassen.
Martin Mitchell, mit rausgeschmuggeltem Brief vom 15. September 1963, versucht seine Flucht aus der Anstalt Freistatt im Wietingsmoor und aus Deutschland zu arrangieren, um ins Elterhaus nach Australien zu entfliehen, und um somit der Zwangsarbeit, der er im Bethel-eigenen Moor in Niedersachsen ausgesetzt ist, ein Ende zu setzen. ( Dieser rausgeschmuggelte Brief jedoch fiel am 24.09.1963 in die Hände der Anstaltsleitung. )
Persönliche Ansichten und Voreingenommenheiten der "Fürsorgerin" Frau Paasch vom Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – betreffend den in Anstalt Freistatt auf ihre Anweisung hin internierten Zögling Martin Mitchell, niedergelegt in einem Schreiben ihrerseits vom 12. Juli 1963, worin sie allein bestimmt, dass Martin Mitchell "aus pädagogischen Gründen", für unabsehbare Zeit, weiterhin in Freistatt verbleiben müsse, und man ihm nicht erlauben dürfe nach Australien auszuwandern.
Ein von der Anstaltsleitung Freistatt umgeänderter Bericht, vom 10. Juli 1963, an das Landesjugendamt Berlin – Senator für Juged und Sport – betreffend einer erneuten Entweichung des Martin Mitchell aus Anstalt Freistatt, während eines Zahnarztbesuches im Dorf, am 4. Juli 1963, seiner Wiedergefangennahme, und der daraus entstehenden Folgen für ihn.
Detailierter Bericht vom 5. Juli 1963 von Hausvater Diakon Artur Kalus – "Haus Neuwerk" – an die Anstaltsleitung der Anstalt Freistatt im Wietingsmoor ("Moorkanzlei"), betreffend einer Entweichung des Martin Mitchell während eines Zahnarztbesuches, seiner erneuten Gefangennahme, und der daraus entstehenden Folgen für ihn.
Zweiseitiger Bericht vom 5. Juli 1963, den der "Fürsorgezögling" Martin Mitchell, während er in der Klabause war, von Hausvater Kalus, Haus Neuwerk in Anstalt Freistatt genötigt wurde, über seine am Vortage begangene Flucht und darauffolgende Wiedergefangennahme, zu schreiben. ( Martin Mitchell nutzte dann aber sofort, wiederum, diese Gelegenheit, dem Leser, nochmals, seinen Verdruß über seine Gefangenschaft und Knechtschaft in Anstalt Freistatt, klar zu machen. )
Luftpostbrief vom 28. Juni 1963 vom Kindesvater in Australien an seinen in der Bethel-eigenen Anstalt Freistatt im Wietingsmoor in West-Deutschland internierten Sohn Martin Mitchell, ein Brief der ihm nie ausgeliefert wurde, und jetzt erst, 43 Jahre später, erstmalig, in seine Hände fällt.
Bericht vom Anstaltsleiter von Anstalt Freistatt Pastor Karl-Heinz Lähnemann, vom 26. Juni 1963, worin er – sich dem Hausvater von "Haus Neuwerk", Diakon Artur Kalus anschliessend – unter anderem, vorschlägt den "Fürsorgehäftling" Martin Mitchell – dessen Wünschen entsprechend – zu seinen Eltern nach Australien auswandern zu lassen.
Bericht vom Hausvater von "Haus Neuwerk" in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor, Diakon Artur Kalus, vom 25. Juni 1963, worin er, unter anderem, vorschlägt den "Fürsorgehäftling" Martin Mitchell – dessen Wünschen entsprechend – zu seinen Eltern nach Australien auswandern zu lassen.
Handschriftlicher Kurzbericht den der "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" Martin Mitchell am 9. Juni 1963 in Anstalt Freistatt über seinen von ihm dort in völliger Isolation verbrachten vierwöchigen "Dauerarrest" (mit Wasser und Brot), unter Androhung neuer Sanktionen, genötigt wurde zu schreiben.
"Fürsorgerin" Dröge vom Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – am 5. Juni 1963, bestätigt, schriftlich, dass das Jugendamt sich völlig bewusst ist, dass Martin Mitchell während er sich in Anstalt Freistatt in "Fürsorgehaft" befindet, wo er gezwungen wird im Moor zu arbeiten, er "kein eigenes Einkommen" "hat".
Bericht der Anstaltsleitung von Anstalt Freistatt an den Oberkreisdirektor des Landkreis Grafschaft Diepholz vom 27.04.1963 betreffend den "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" Martin Mitchell, betreffend Gerichtstermin in Sulingen, Ausgang des Verfahrens, und Rücksendung beigefügter Unterlagen vom Bezirksjugendamt Berlin-Reinickedorf.
Gerichtsurteil und Gründe dafür, vom 26. April 1963, im Jugendschöffengericht Sulingen, im Hannoverschen, in Niedersachsen, in der Strafsache gegen den "beruflosen" "Fürsorgehäftling" Martin Mitchell, z. Z. in Anstalt Freistatt interniert, der wegen eines Diebstahls – am 5. September 1962 – eines Fahrrads eines Erziehers, während einer Entweichung am selbigen Tage aus dem Burschenheim Beiserhaus, in Rengshausen, bei Kassel, in Hessen, zu 4 Wochen "Dauerarrest" / "Jugendarrest" verurteilt wird, welcher, ununterbrochen, in einer Zelle in Anstalt Freistatt zu verbüßen sei.
Handschriftlicher Kurzbericht den der "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" / "Arbeitszwanghäftling" Martin Mitchell am 27. Februar 1963 in Anstalt Freistatt über seine Eintweichung am vorherigen Abend aus dem Haus Moorhort, unter Androhung von Sanktionen, genötigt wurde zu schreiben ( ein Bericht, der dann vom Staatsanwalt als "Geständnis" genutzt wurde ).
Anforderung von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Verden (Niedersachsen) eines aktuellen Führungsberichts von der Leitung der Betheler Zweiganstalten in Freistatt betreffend den seit dem 11. Februar 1963 in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor internierten "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" / "Arbeitszwanghäftling" Martin Mitchell, sobald wie möglich an das Landgericht Sulingen zu senden (Datum 16.04.1963).
Schreiben vom Oberkreisdirektor Grafschaft Diepholz vom 24. April 1963 an die Anstalt Freistatt, betreffend den "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" Martin Mitchell, betreffend Gerichtstermin in Sulingen, Ausgang des Verfahrens, und beigefügte Unterlagen vom Bezirksjugendamt Berlin-Reinickedorf und deren Rücksendung.
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Verden (Niedersachsen) betreffend den "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" / "Arbeitszwanghäftling" Martin Mitchell, dem vorgeworfen wird "in der Nacht zum 27. Februar 1963 in der Nähe von Sulingen" sich, "nach Ausbrechen aus den Betheler Zweiganstalten in Freistatt", "einem noch nicht ermittelten Geschädigten aus dessen Scheune einen Frack gestohlen zu haben".
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Verden (Niedersachsen) betreffend den "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" / "Arbeitszwanghäftling" Martin Mitchell, dem vorgeworfen wird, während einer Flucht vom Burschenheim Beiserhaus in Rengshausen (Hessen), am 5. September 1962, "dem Gruppenerzieher Schmidt das Fahrrad gestohlen zu haben".
Durchschrift eines längeren Schreibens vom Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – vom 22. April 1963, an Martin Mitchell im "Haus Neuwerk" in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor (Niedersachsen). "Zögling" wird "noch für einige [unbestimmte] Zeit in Freistatt verbleiben" müssen, wird ihm vom seiner (ihm unbekannten) "Fürsorgerin" Frau Paasch mitgeteilt.
Schreiben vom Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – vom 22. April 1963, an die Anstalt Freistatt im Wietingsmoor (Niedersachsen), worin, sozusagen, "in Abwesenheit des Zöglings" Martin Mitchell, und "ohne dass sich dieser darüber bewusst ist", über seine, mögliche, Zukunft gesprochen und entschieden wird.
Unausgefülltes damaliges Formular der Anstalt Freistatt, welches vorschreibt, dass der Aufenthalt / die Inhaftierung / die Internierung eines "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" in Anstalt Freistatt (und, möglicherweise, auch in anderen solcher Anstalten in der BRD) im Personalausweis zu vermerken sei. Es galt also sie auch fürs spätere Leben zu identifizieren und zu stigmatisieren !!!
Einzeiliges Schreiben der Anstaltsleitung von Freistatt, vom 11. April 1963, worin, anliegend, der "Fremdenpass" = Genever Convention Refugee Passport des in Anstalt Freistatt internierten "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" Martin Mitchell an den (namenlich unbekannten) Bürgermeister der Ortschaft Freistatt überreicht wird.
Offizieller Bericht des Diakon ‘Bruder’ Wilhelm Scheffler über die Arbeitsverweigerung des Martin Mitchell während der Arbeit im Moor (bei Schnee und gefrorenem Boden) am 6. März 1963 – worauf sich der ‘Erzieher’ gerechtfertigt sah dem Martin Mitchell "körperliche Züchtigung" zukommen zu lassen.
Handschriftliche Beschwerde und Berichterstattung des Martin Mitchell, über den *Angriff mit Körperverletzung* an seiner Person bei Diakon ‘Bruder’ Wilhelm Scheffler in Anstalt Freistatt, am Mittwoch den 6. März 1963: "weil der Junge sich weigerte – im Moor – zu arbeiten, wie angeordnet".
Fürsorgerin Frau Pasch vom Landesjugendamt Berlin bestimmt, am 21.02.1963, dass der seit dem 03.11.1962 in Australien wohnhafte Kindesvater des Martin Mitchell nicht über die Internierung seines Sohnes "aus pädagogischen Gründen" in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor, zu unterrichten sei.
Auf Grund einer Nötigung verbunden mit Strafandrohungen von Seiten der Anstaltsleitung in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor, schrieb der sich zu der Zeit dort in "Fürsorgehaft" befindende Martin Mitchell, Mitte Februar 1963, einen zweiseitigen Lebenslauf, jezt hier aufgeführt, bzw reproduziert.
Böswilliges Schreibens vom Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – "Fürsorgerin" Frau Paasch, vom 8. März 1963, an die Anstaltsleitung der Anstalt Freistatt im Wietingsmoor, betreffend den "Fürsorgehäftling" Martin Mitchell, über den sie nur Negatives zu sagen hat, obwohl sie ihn überhaupt nicht persönlich kennt, und ihm noch nie begegnet ist.
Durchschrift eines "beweisstellenden" Schreibens vom Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – "Fürsorgerin" Frau Paasch, vom 8. März 1963, an das Kreisjugendamt Pirmasens in Rheinland-Pfalz, betreffend den "Fürsorgehäftling" Martin Mitchell, und seine wirklichen familiären Verhältnisse, (in einem Versuch eine Berichterstattung vom "Fürsorgehäftling" selbst als unglaubwürdig dahinzustellen).
Anstaltsleiter von Anstalt Freistatt Pastor Karl-Heinz Lähnemann, der den "Fürsorgehäftling" Martin Mitchell überhaupt nicht persönlich kennt und ihm noch nie begegnet ist, am 6. März 1963, setzt sich dafür ein, dass ihm, dem "Fürsorgehäftling", eine Gefängnisstrafe auferlegt wird, die nicht auf Bewährung ausgesetzt werden sollte, aber zu verbüsen sei.
Hausvater von "Haus Neuwerk" in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor, Diakon Artur Kalus, der den "Fürsorgehäftling" Martin Mitchell kaum persönlich kennt, da dieser erst seit dem 27. Februar 1963 in "Haus Neuwerk" untergebracht ist, setzt sich dafür ein, dass ihm, dem "Fürsorgehäftling", eine Gefängnisstrafe auferlegt wird, die nicht auf Bewährung ausgesetzt werden sollte, aber zu verbüsen sei.
Vom Landesjugendamt Berlin (am 21.02.1963) angegebene Rechtsgrundlage für die Einweisung, auf unbestimmte Zeit, des Martin Mitchell in "Geschlossene Unterbringung" – Anstalt Freistatt im Wietingsmoor – "Fürsorgeerziehung" (FE) – Weitere spezielle Anordnungen und Verfügungen des Landesjugendamt Berlin an diese Bethel-eigene, konfessionelle "Arbeitszwangsanstalt" in Niedersachsen, im Freistätter Wietingsmoor.
Anmeldung des "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" / "Arbeitszwanghäftling" Martin Mitchell am 27.02.1963 in "Haus Neuwerk" in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor; mit der Schreibmaschine ausgefüllt; unterzeichnet von Hausvater Diakon Artur Kalus.
Abmeldung des "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" / "Arbeitszwanghäftling" Martin Mitchell am 26.02.1963 von Haus "Moorhort" in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor. Gründe des Abgangs: Entweichung aus dem Oberfenster der Toilette im ersten Stockwerk. Formular handschriftlich ausgefüllt und unterzeichnet von Hausvater Diakon Nettelsroth.
Anmeldung des "Fürsorgezögling" / "Fürsorgehäftling" / "Arbeitszwanghäftling" Martin Mitchell am 11.02.1963 in Haus "Moorhort" in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor; vorwiegend handschriftlich ausgefüllt; unterzeichnet von Hausvater Diakon Nettelsroth.
Durchschrift eines längeren Schreibens vom Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – "Fürsorgerin" Frau Dröge, vom 23. Januar 1963, an das Kreisjugendamt Pirmasens in Rheinland-Pfalz, betreffend den "Fürsorgehäftling" Martin Mitchell, den sie überhaupt nicht persönlich kennt und dem sie noch nie begegnet ist. Frau Dröge setzt sich dafür ein, dass ihm, dem "Fürsorgehäftling", eine Gefängnisstrafe auferlegt wird, die nicht auf Bewährung ausgesetzt werden sollte, aber zu verbüsen sei.
Mehrseitiger handschriftlicher Lebenslauf den Martin Mitchell Mitte Januar 1963 für ein Gerichtsverfahren im Jugendschöffengericht Pirmasens (Rheinland-Pfalz) persönlich verfasst hat. Fünf Seiten davon sind in perfekter Formatierung verfasst, und weitere anderthalb Seiten in Kladde, und ohne Abschnitte, geschrieben.
Schreiben vom Kreisjugendamt Pirmasens, Rheinland-Pfalz, vom 21.01.1963, an das Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – betreffend den Jugendlichen Martin Mitchell, der sich am Arbeitsplatz als drei Jahre älter ausgegeben hatte als er wirklich war, um einen höheren Stundenlohn zu erhalten – und somit einen Betrug begangen hatte.
Schreiben vom Gendarmerie-Kommando Pirmasens, Rheinland-Pfalz, vom 12.01.1963, an das Landratsamt, bzw. Kreisjugendamt, Pirmasens, Rheinland-Pfalz, betreffend den "kriminell gefährdeten Jugendlichen" Martin Mitchell, der sich an seinem Arbeitsplatz eines Diebstahls schuldig gemacht hatte.
Das Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – am 12. Oktober 1962 , arrangiert die sofortige Einweisung des Martin Mitchell (der sich zu der Zeit, nach seiner vierten Entweichung aus dem Burschenheim Beiserhaus in Rengshausen, bei Kassel in Hessen, jedoch weiterhin auf freiem Fuß befindet) in die Anstalt Freistatt im Wietingsmoor (in Niedersachsen), sobald dieser wieder aufgegriffen wird.
Verlegungsbestätigung (vom 17.10.1962) für den "Fürsorgezögling" Martin Mitchell aus dem argrarischen Wirtschaftsunternehmen der Inneren Mission, dem Burschenheim Beiserhaus in Rengshausen, bei Kassel in Hessen, in die Bethel-eigene Anstalt Freistatt, ein argrarisches Wirtschaftsunternehmen, Torfgewinnungs-Gesellschaft und Viehzucht- und Handelsgeschäft im Wietingsmoor, in Niedersachsen. ( Aufführung überwiesener Aktenstücke von der einen Institutition an die andere. )
Einschreiben vom 20. September 1962 von Baugeschäft / Maurermeister Paul Skibbe, Berlin-Frohnau, an den Senator für Jugend und Sport – Landesjugendamt Berlin – Büro- Stelle Jugendhof Berlin-Schlachtensee – betreffend den Maurerlehrling Martin Mitchell und die Übergabe seiner Arbeitspapiere, nachdem das Jugendamt am 11. Juli 1962 seine Maurerlehre mit Herrn Skibbe zwangsweise beendet hatte und ihn danach zwangsweise (per Luftverkehr) aus West-Berlin ausgewiesen hatte um ihn im Burschenheim Beiserhaus in Rengshausen bei Kassel (in Hessen) einzusperren, und ihn zur "Zwangsarbeit" in der Landwirtschaft für die Innere Mission zu verpflichten.
Ärztliche Bescheinigung vom "Heimarzt" des "Jugendhof" Berlin-Schlachtensee, – vom 12. Juli 1962 – Angestellter des Landesjugendamt Berlin – Senator für Jugend und Sport – der feststellt, das Martin Mitchell keine akuten oder ansteckenden Krankheiten hat und frei von Ungeziefer ist und dass am 10. Juni 1962 eine Röntgen-Aufnahme der Lunge für die Australische Auswanderungsbehörde vorgenommen worden war.
Weiterer Bericht von Diplom Psychologe Albert Tamborini, vom 5. April 1962, in West-Berlin, betreffend den Jugendlichen – seit 14.07.1961 "Fürsorgezögling" – Martin Mitchell, der sich am 2. April 1962 im Jugendschöffengericht Berlin-Tiergarten zu verworten hatte, und der anschliessend an die Gerichtsverhandlung einen Entweichungsversuch, vom Gerichtsgebäude aus, machte, indem er einfach auf und davon sprintete.
Bericht von Diplom Psychologe Albert Tamborini, vom 3. April 1962, in West-Berlin, betreffend den Jugendlichen – seit 14.07.1961 "Fürsorgezögling" – Martin Mitchell, der sich am 2. April 1962 im Jugendschöffengericht Berlin-Tiergarten zu verworten hatte.
Fürsorger-Vermerk vom 5. März 1962 – Landesjugendamt Berlin: "Haus Kieferngrund" – betreffend den "Schüler" Martin Mitchell, der wieder *in Haft genommen wird*, um die "Förderung" durch "Fürsorgeerziehung" (unter Ausschluss des Kindesvaters) an dem "Schutzbefohlenen" fortzusetzen.
Zweiseitiger psychologischer Bericht erstattet in West-Belin am 17. Juli 1961, von Diplom Psychologe Herrn Albert Tamborini betreffend den Jugendlichen Martin Mitchell, nachdem gegen diesen am 14. Juli 1961 ein Strafverfahren wegen Fahrraddiebstahl, wegen mangelnder Verantwortungsreife, im Jugendgericht eingestellt worden war. Zu seiner "Förderung" wurde zur gleichen Zeit vom Landesjugendamt Berlin die "Fürsorgeerziehung" für Martin Mitchell beantragt, und vom Gericht angeordnet.
Gerichtsurteil und Gründe dafür, vom 14. Juli 1961, im Jugendgericht – Amtsgericht Tiergarten in Berlin – in der Strafsache gegen den Schüler Martin Mitchell der wegen "mangelnder Verantwortungsreife freigesprochen" wird. "Zum Schutze des Jungen" wird "die Fürsorgeerziehung angeordnet".
Siebenseitiges psychologisches Gutachten ausgestellt in West-Berlin am 4. Juli 1961, von Diplom Psychologe Herrn Albert Tamborini betreffend den Jugendlichen Martin Mitchell nachdem dieser (aus guten Gründen) am 02.05.1961 von zu Hause weggelaufen war.
Psychotherapeutin und Traumaexpertin Michaela Huber aus Göttingen berichtet von der 6. internationalen Tagung der Deutschsprachigen Sektion der ISSD, (International Society for the Study of Dissociation) ISSD-D welche am 3. und 4. November 2006 in Bad Krotzingen stattfand.
Professor Dr. Roland Schleiffer vom Seminar für Heilpädagogische Psychologie und Psychiatrie der Universität zu Köln:– 28.05.2002 – (idw) Universität zu Köln:– Heimkinder brauchen Nähe. – Beziehungsarbeit ist wichtig für die Heimerziehung.
Reichsjugendwohlfahrtsgesetzt (RJWG) – Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) – Fürsorgeerziehung (FE) – Freiwillige Erziehungshilfe (FEH) – Freiheitsentziehende Massnahme – Geschlossene Unterbringung – "Fürsorgehäft" – "Fürsorgehäftling".
Günther Korz: "Verwaltete Jugend" (1971). Freiwillige Erziehungshilfe und Fürsorgeerziehung unter den verschiedenen politischen Systemen in Deutschland zwischen 1922 und 1990
Hannover den 07.11.2001: "Geschlossene Unterbringung" im Rahmen der Jugendhilfe von der Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe e.V. (AFET) – (Bundesvereinigung) – weiterhin abgelehnt. ( Was ist die heutige Stellung der Wohlfahrtsverbände und Kirchen hierzu? )
Bernhard Stadler: "Therapie unter geschlossenen Bedingungen – ein Widerspruch ?" Juristische Grundlagen der geschlossenen Heimunterbringung • Jugendwohlfahrtsgesetz: Freiwillige Erziehungshilfe und Fürsorgeerziehung.
Rechtsstrukturen und Rechtsgrundlagen des Diakonischen Werkes der EKD – Evangelische Kirche in Deutschland – wie angegeben in einer ihrer Veröffentlichungen. Auszug (Seite 380-382) aus dem in 1998 veröffentlichten "Austellungskatalog"/des Buches "Die Macht der Nächstenliebe – Einhundertundfünfzig Jahre Innere Mission und Diakonie 1848-1998" (ISBN 3-86102-104-8), ein Buch dass nirgens im Buchhandel aufspürbar ist, und dass keinen einzigen Satz über die Kinder-Heimerziehung, Fürsorgeerziehung (FE) oder Freiwillige Erziehungshilfe (FEH) nach dem Zweiten Weltkrieg (1945-1985), im westdeutschen Wirtschaftswunder, enthält.
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