Der Betreiber dieser Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)

§225 StGB – Misshandlung von Schutzbefohlenen – BGHSt 3,105 BGH Urteil vom 06.06.52
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/Kindesmisshandlung_auch_zu_damaligen_Zeiten_gesetzwidrig.html


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