Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)

( 29.02.2008 ) Rechtspolitische Dissertation von Rechtsanwältin Renate Künast, MdB,
Fraktionsvorsitzende der
GRÜNEN, zu einem Thema, das uns alle angeht:
»Misshandelte Heimkinder in kirchlichen und staatlichen Heimen -
"Entschädigung für ehemalige Heimkinder"«
( zuerst veröffentlicht in ZRP 2008 Heft 2, Seite 33-36 ).

[ Diese Version dieser rechtspolitischen Dissertation von Rechtsanwältin Renate Kunst, MdB, wurde dem Betreiber dieser Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org aus privater Hand von Deutschland aus, nach Australien zugestellt. - Ob diese Version mit der in der Zeitschrift für Rechtspolitik veröffentlichten Version übereinstimmt, ist nicht bekannt. ]

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Entschädigung für ehemalige Heimkinder*

Rechtsanwältin Renate Künast, MdB, Berlin

Die Heim- und Fürsorgeerziehung der Nachkriegszeit hat Kinder und Jugendliche in ihren Menschenrechten verletzt. Die Entschädigungsansprüche im geltenden Recht sind aus der Sicht der Betroffenen nicht zufriedenstellend. Erforderlich sind deutliche Verbesserungen im Rentenrecht sowie die Einrichtung einer Stiftung, die sich den Betroffenen annimmt.

I. Ausgangslage

„Wenn Du nicht brav bist, kommst du ins Heim“ - wer in den 50er oder 60er Jahren in der Bundesrepublik groß geworden ist, dürfte diese Drohbotschaft kennen
1. Was sich dahinter verbarg, rückt erst nach und nach wieder ins gesellschaftliche Bewusstsein: eine Erziehung der harten Hand bis hin zu gefängnisähnlichen Zuständen in den Heimen der damaligen Zeit2.

Ehemalige Heimkinder, die ihr Schweigen gebrochen haben, berichten über seelische und körperliche Misshandlungen
3. Sie beschreiben ausgeklügelte Strafsysteme mit Arrestzellen, berichten von lückenloser Überwachung rund um die Uhr, von Briefen, die zurückgehalten oder zensiert wurden. Ihre Schulbildung wurde zu Gunsten von Arbeitseinsätzen vernachlässigt, die geleistete Arbeit gar nicht oder nur mit geringsten Beträgen entlohnt, Beiträge für die Sozial- und Rentenversicherung wurden nicht gezahlt4. Die Einweisung in die Heime erfolgte häufig unter Angabe von Gründen wie Arbeitsbummelei, sittliche Verwahrlosung oder Herumtreiberei und auf Grund von Denunziation. Besonders berüchtigt waren die Verletzungen der Menschenwürde in Fürsorgeeinrichtungen wie Glückstadt5.

Die Zustände in den Heimen von damals können als Warnung dienen, wenn in aktuellen politischen Debatten um Jugendgewalt nach harten Strafen für Minderjährige gerufen wird. Dass eine Erziehung in Drangsal nicht hilfreich ist, davon legen die Betroffenen Zeugnis ab. Viele ehemalige Heimkinder leiden noch heute unter dem Erlebten. Manche von ihnen sind traumatisiert und brauchen professionelle Hilfe. Erst nach und nach bricht die Mauer des Verschweigens, angestoßen auch von den Veröffentlichungen in den Medien.

II. Einfach eine andere Zeit?

In der Bundesrepublik war Rechtsgrundlage für die Einweisung Minderjähriger in „Erziehungseinrichtungen“ bis zum Inkrafttreten des Achten Buchs Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe- (SGB V III) vom 1. 1. 1991 das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz aus dem Jahre 1922 6. Dieses Gesetz wurde 1961 durch das Jugendwohlfahrtsgesetzes abgelöst. Nach § 62 RJWG/JWG diente die Fürsorgeerziehung „… der Verhütung oder Beseitigung der Verwahrlosung und wird in einer geeigneten Familie oder in Erziehungsanstalten unter öffentlicher Aufsicht und auf öffentliche Kosten durchgeführt“
7. Heimaufsicht und Heimerziehung waren bis dahin überhaupt nicht gesetzlich geregelt. Auch das änderte sich erst mit der zitierten Gesetzesnovelle des Jahres 1961 8.

In der früheren DDR war die autoritäre Praxis durchaus vergleichbar, wobei allerdings kirchliche Stellen als Träger dieser staatlichen Einrichtungen keine Rolle spielten. Die Heime waren als Spezialheime für „Schwererziehbare“ angelegt, in die Kinder und Jugendliche auf Antrag örtlicher Organe der Jugendhilfe über die Bezirkseinweisungsstelle bei der zentralen Einweisungsstelle eingewiesen wurden
9. Die Methoden der Erziehung waren dabei autoritär und auf Anpassung und Gehorsam ausgerichtet. Es gab im Hinblick auf die Härte der

Lebensbedingungen in Ost und West eine klare Hierarchie. Einrichtungen wie Glückstadt (West) und Torgau (Ost) waren gleichsam Schreckgespenster, mit denen gedroht wurde, um Jugendliche gefügig zu machen. Besonders dramatisch waren die Zustände in den Jugendwerkhöfen der DDR
10. Insbesondere die Zustände in Torgau waren gekennzeichnet durch schwerste Menschenrechtsverletzungen, die sogar dazu führten, dass sich Insassen das Leben nahmen.

Warum diese drastischen Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen? Nur einen Teil der Antwort kann die Situation der Nachkriegsjahre geben: Die Heimerziehung musste Kriegswaisen versorgen, sich um zerrüttete Familien kümmern und den Mangel der Nachkriegszeit verwalten
11. Viele Familien wurden in den Wirren der Kriegs- und Nachkriegszeit auseinandergerissen, Millionen waren vertrieben worden und mussten sich eine neue Bleibe suchen. Dass der Lebensstandard in den Heimen aus heutiger Sicht niedrig war, ist aber nicht Kern des Problems. Die Verhältnisse in den Einrichtungen waren geprägt von Autoritätsglaube, extrem harten Erziehungsmethoden und einem konservativen Familienbild. Es erscheint heute unfassbar, dass in der Bundesrepublik erst 1980 der Begriff der „elterlichen Gewalt“ durch die „elterliche Sorge“ ersetzt wurde12. Die bis zur Reform geltende Verwendung des Gewaltbegriffs in § 1626 BGB war keineswegs symbolisch, sondern der Ausdruck eines auf Gehorsam und Unterordnung begründeten Gesellschafts- und Familienbildes. Bis zu dieser Reform hatte der Vater nach § 1626 Nr. 3 BGB (a.F.) „kraft der elterlichen Gewalt das Recht und die Pflicht für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen“.

Dieses Verständnis und das dahinterstehende Bild von Kindern waren konstitutiv für die öffentliche Erziehung dieser Zeit. Es greift deshalb zu kurz, die Misshandlungen als Einzelfälle abzutun und davon zu sprechen, es habe in diesen Heimen „offenbar auch einzelne Mitarbeitende gegeben, die körperliche Gewalt bzw. Züchtigung als Mittel der Erziehung über das damals Übliche hinaus eingesetzt haben“
13. Vielmehr beruhten die Praktiken in den Heimen auf den insgesamt harten Erziehungsvorstellungen der Gesellschaft. Dennoch waren sie schon nach damaligem Recht brutal und menschenrechtswidrig. Vom Stand der erziehungswissenschaftlichen Fachdiskussion waren sie auch damals schon überholt. Es darf nicht in Vergessenheit geraten, dass die vom Grundgesetz verbürgte Menschenwürde seit 1949 gilt. Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendfürsorge nach dem Zweiten Weltkrieg wurden indes nur sehr zögerlich den Vorgaben des Grundgesetzes angepasst. Sie unterschieden sich wesentlich von den Regelungen, wie wir sie heute kennen14.

III. Wer ist verantwortlich?

80% der Einrichtungen wurden in der Verantwortung der beiden großen christlichen Kirchen betrieben. Im katholischen Bereich waren bis in die 1970er Jahre hinein hauptsächlich Stiftungen, Ordensgemeinschaften, kirchliche Vereine und Kirchengemeinden tätig. In einigen Fällen waren nach Angaben der Kirchen auch Ordensleute in kommunalen Einrichtungen tätig
15. Für die evangelische Kirche lag die Trägerschaft überwiegend in den Händen von Vereinen und Stiftungen. Auch hier waren vereinzelt Diakonissen und Diakone in den Heimen öffentlicher Träger beschäftigt16.

Aber nicht allein die kirchlichen Träger, auch Exekutiven und der Gesetzgeber müssen sich schwere Versäumnisse vorwerfen lassen. Im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) waren weder die Heimerziehung noch die Heimaufsicht überhaupt gesetzlich geregelt
17. Das änderte sich erst mit der Novelle des Gesetzes im Jahre 1961, als ein Kapitel mit dem Titel „Heimaufsicht und Schutz von Minderjährigen unter 16 Jahren in Heimen“ als Abschnitt VII in das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) eingefügt wurde18. Erst seit diesem Zeitpunkt existiert überhaupt eine Heimaufsicht. Frühere Versuche, die schon damals als unhaltbar beschriebenen Verhältnisse durch eine verbesserte Aufsicht in den Griff zu bekommen, waren nicht zuletzt auch am Widerstand der Kirchen gescheitert, die staatliche Einflussnahme in ihre Einrichtungen ablehnte. Der Gesetzgeber von heute muss sich die Versäumnisse der Heimaufsicht ebenso zurechnen lassen, wie deren verspätete Einrichtung. Die Bundesländer erließen zwar nach und nach Richtlinien für die Erziehung, doch wurde die Umsetzung nicht kontrolliert, sondern den einzelnen Heimen überlassen19.

IV. Forderungen ehemaliger Heimkinder

Die Betroffenen sind inzwischen aktiv geworden. Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. hat sich im Jahr 2004 als Interessengemeinschaft gegründet
20. Trotz seiner schwierigen finanziellen Situation ist er heute Anlaufstelle für Betroffene und politische Interessenvertretung zugleich. Die Hauptforderungen des Vereins sind Entschuldigungen seitens der Verantwortlichen, eine angemessene Entschädigung der Betroffenen und die historische Aufarbeitung der Heimerziehung.

Eine Anerkennung geschehenen Unrechts müsste sowohl von Bund und Ländern als auch von den kirchlichen und anderen Trägern ausgehen. Eine finanzielle Unterstützung wäre außerdem Symbol für die Anerkennung des erlittenen Unrechts durch Staat und Gesellschaft. Eine systematische historische Aufarbeitung ist unerlässlich. Sie müsste beginnen mit dem Stopp der Aktenvernichtung bei Trägern und Behörden und der Sicherung und Archivierung des noch vorhandenen Materials. Einen kleinen Funken Hoffnung bringt, dass innerhalb der Kirchen mit der historischen Aufarbeitung der Geschehnisse begonnen wurde. Den Vorschlag des Vereins ehemaliger Heimkinder, einen runden Tisch einzurichten, haben die Kirchen als größte ehemalige Träger bis heute aber nicht aufgegriffen. Ein solches Gremium, das ehemalige Träger, staatliche Stellen und Betroffene an einen Tisch bringen soll, könnte die Verständigung entscheidend voranbringen.

Festzustellen ist: Bei den Verantwortlichen in öffentlichen und privaten Stellen finden die Betroffenen noch immer nicht ausreichend Gehör. Hier wiederholt sich eine Erfahrung, die auch andere Betroffenengruppen machen mussten: Rechtsansprüche können in der Zwischenzeit verjährt sein, Akten sind nicht mehr greifbar und die Täter von damals können sich auf Verjährung berufen.

Es kommt daher darauf an, Lösungen zu finden, die die Menschen nicht zur Bittstellerei zwingen und sie von der Gunst Einzelner abhängig machen. Die Betroffenen brauchen dringend ernsthafte Reaktionen. Jeder weiß, wie wichtig es für die persönliche Bewältigung eines solchen Schicksals ist, ernst genommen zu werden.

V. Mögliche Ansprüche nach geltendem Recht

Die Betroffenen fragen zu Recht, was der Rechtsstaat für sie tut oder tun kann. Ansprüche auf der Grundlage des geltenden Rechts sind nur sehr schwer durchsetzbar. Klagen der Betroffenen haben nach geltendem Recht bei allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen eines gemein: Sie bedürfen einer sehr genauen Beweisführung anhand vorliegender Akten. Gerade der Schädigungsnachweis muss individuell geführt und nachgewiesen werden. Die Betroffenen werden - unbeschadet möglicher materiell-rechtlicher Ansprüche - in jedem Fall aus den Akten oder weiteren Unterlagen ihre Ansprüche begründen müssen
21. Das wäre nur unter großen Mühen, hohen Kosten und begleitet von schweren seelischen Strapazen möglich. Vielleicht aber auch gar nicht, weil sich manche Geschehnisse kaum noch beweisen lassen.

1. Staatshaftung

Die Staatshaftung setzt ein konkret zurechenbares schuldhaftes Verhalten staatlicher Stellen voraus. Die Rechtsprechung des BGH hat im Grundsatz die Amtshaftung wegen Pflichtverletzungen des Jugendamts anerkannt
22. Dennoch dürfte die Durchsetzung entsprechender Ansprüche schon auf Grund der insgesamt wenig bürgerfreundlichen und antiquierten gesetzlichen Regelungen nach Art. 34 GG i.V. mit § 839 I BGB wohl nur in Ausnahmefällen möglich sein. Die größtenteils weit über 30 Jahre zurückliegenden Ereignisse würden angesichts verschwundener Akten, nicht mehr ermittelbarer Täter und auch teilweise nicht mehr existierender Strukturen die Ansprüche der Betroffenen in den meisten Fällen ins Leere laufen lassen.

Die staatliche Heimaufsicht wurde zudem erst im Jahre 1961 eingeführt. Die Heime selbst wurden größtenteils von freien Trägern unterhalten und nicht von staatlichen Stellen. Für die Durchsetzung von Haftungsansprüchen fielen in diesen Fällen die Skandale der 1950er Jahre von vornherein unter den Tisch.

Hinzu kommt die Verjährung der Ansprüche, für die nach § 195 BGB die dreijährige Frist für die Verjährung gilt. Zwar gilt für die Hemmung durch Klagerhebung die Regelung des § 204 BGB. Danach kommt es nicht allein auf die Schadensersatzklage an, sondern auch auf die Erhebung des Widerspruchs oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.

2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Die Verjährungsproblematik stellt sich auch hier. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren regelmäßig nach 3 Jahren, spätestens nach 30 Jahren; das gilt auch für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 195, 199 BGB). Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers bei Personenschäden läuft die Frist 30 Jahre nach Begehung der Tat und bei sonstigen Schäden. Das gilt auch für den gesetzlichen Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Dieser Anspruch entsteht Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Gläubiger muss zudem Kenntnis vom Anspruchsgrund und der Person des Schuldners erlangt haben oder erlangen können.

Das heißt für die Heiminsassen, dass die besonders gravierenden Fälle der 1950er und 1960er Jahre auch hier wiederum unberücksichtigt bleiben dürften. Ob im Einzelfall doch die BGB-Vorschriften der §§ 204ff. über Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung greifen könnten, ist im Einzelfall anhand der Akten zu prüfen. Hier könnte möglicherweise in bestimmten Fällen die Vorschrift des § 208 BGB über die Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung greifen.

3. Opferentschädigungsgesetz

Das Opferentschädigungsgesetz gewährt einen Anspruch für gesundheitliche Schäden und wirtschaftliche Folgen auf der Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes, wenn diese durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen und tätlichen Angriff erfolgen
23. Daraus muss ein Gesundheitsschaden hervorgerufen sein. Der Bereich der Zwangsarbeit ist damit überhaupt nicht erfasst.

Das Opferentschädigungsgesetz leistet finanzielle Hilfe bei der Krankenhaus- oder Arztbehandlung. Es schafft auch die Voraussetzungen für eine Beschädigtenrente. Das Opferentschädigungsgesetz schafft aber keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein Ausgleich für Sach- und Vermögensschäden ist ebenfalls nicht vorgesehen. Zudem hat es bisher noch keine Verurteilung wegen der Übergriffe auf Heimbewohner gegeben. Diese sind ohnehin verjährt. Von daher müssen die Erfolgsaussichten für die Betroffenen, Leistungen aus diesem Gesetz zu bekommen, realistisch eingeschätzt werden.

4. Ausgleich im Rentenrecht

In jedem Einzelfall muss vom Rentenversicherer geprüft werden, ob nicht für die Betroffenen beispielsweise Lehrverträge geschlossen wurden, die rentenrechtlich abgesichert sind. Das war vor allem in den 1970er Jahren vereinzelt der Fall. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen können sich heute Leistungsansprüche aus der Rentenversicherung ergeben.

In der übergroßen Zahl der Fälle dürften wir es aber weder mit regulären Arbeitsverhältnissen, noch mit Ausbildungsverhältnissen zu tun haben, sondern mit erzwungener Arbeit. Nach den Regeln des deutschen Rentenrechts werden Renten aber nur für reguläre „freiwillige“ Beschäftigungsverhältnisse bezahlt. Die Arbeit darf nicht unter Zwang erfolgt sein. Auch wenn nach heutigem Recht die Betroffenen nach § 1 SGB VI einen Versicherungsanspruch hätten, gilt dies nicht für die frühren „Fürsorgezöglinge“. Nach damaligem Verständnis handelte es sich bei der Zwangsarbeit um eine „Erziehungsmaßnahme“ und nicht um eine Erwerbs- oder Ausbildungstätigkeit. Die Arbeit wurde dabei auch als Beitrag zur Refinanzierung der Einrichtungen angesehen (!).

Das Problem der fehlenden Rentenansprüche für Zwangsarbeit ist keineswegs neu. So hat die Bundesregierung noch am 19. 9. 2007 eine Richtlinie zur Ghetto-Arbeit beschlossen, die eine Einmalzahlung vorsieht für diejenigen, die keine Rentenzahlungen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einen Ghetto (ZRBG) erhalten, weil ihre Ghetto-Arbeit nicht die Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses aufweist
24.

Ein möglicher Ansatz für die Betroffenen könnte die Nachzahlungsvorschrift des § 205 SGB VI sein. Diese Regelung sieht vor, dass bei zu Unrecht erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen die entschädigungspflichtige Strafverfolgungsbehörde Beiträge nachzahlt, die dann als Pflichtbeiträge anerkannt werden. Diese Regelung ist aber sehr eng gefasst. Die Betroffenen müssen zuvor einen Anspruch auf Entschädigung für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig feststellen lassen.

Die Regelung des § 205 SGB VI weist in die richtige Richtung. Der Gesetzgeber sollte durch eine Klarstellung im Gesetz festlegen, dass die Nachzahlungsvorschrift auch für diejenigen Anwendung findet, die im Rahmen ihrer Unterbringung in einer Fürsorgeeinrichtung gezwungen wurden, zu arbeiten.

VI. Eine Stiftung als vielversprechende Lösung

Angesichts dieser rechtlichen Hindernisse bei Entschädigung auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen erscheint ein Stiftungsmodell als beste Lösung. Es hat den Vorteil der größten Zielgenauigkeit. Anerkannte Vorbilder wie die Zwangsarbeiterstiftung existieren. Zudem könnten die Träger, insbesondere Kirchen, Bund und Länder nach einem bestimmten Kostenschlüssel einzahlen und gemeinsam mit den Betroffenen Verantwortung in der Stiftung übernehmen. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, auch jene Unternehmen und Kommunen mit in die Verantwortung einzubeziehen, die seinerzeit von Heimkindern als billige Arbeitskräfte profitiert haben. Möglich wäre dabei auch - anders als bei der „Rentenlösung“ - die Konzentration der Mittelvergabe auf die Betroffenen, die in besonders verwerflicher Weise behandelt wurden und heute noch stark darunter leiden, auch an den wirtschaftlichen Folgen.

Das Beispiel der Entschädigung für die Insassen des Jugendwerkhofs Torgau zeigt einen Weg auf. Nach einer Entscheidung des KG Berlin war die Unterbringung von Jugendlichen dort grundsätzlich rechtsstaatswidrig25. Das Gericht hat seine Entscheidung auf die § 1 und 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes gestützt, das die Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der früheren DDR vorsieht. Die Übertragung der Unrechtsbereinigungsgesetzgebung auf den Westen ist zwar nicht möglich. Dennoch ist es unbillig, andere Betroffene, ob in Ost oder West, leer ausgehen zu lassen. Das hier vorgeschlagene Stiftungsmodell bietet eine gute Chance, eine unbürokratische Regelung zu finden. Es darf dabei nicht außer Acht bleiben, dass es nicht allein um einen finanziellen Ausgleich geht, sondern um die Anerkennung erlittenen Unrechts durch den Staat. Die Einrichtung einer Stiftung wäre ein solcher Schritt auf die Betroffenen zu.

Es geht aber nicht allein um individuelle finanzielle Entschädigungsleistungen, nicht allein um Entschuldigungen. Viele Betroffene benötigen heute noch ganz konkrete Hilfe bei der Bewältigung ihrer Gegenwart und Zukunft. Das gilt gerade auch für die dringend notwendige Versorgung in den Fällen der Traumatisierung. Hier sind menschliche Zuwendung, gezielte therapeutische Hilfe und deren ausreichende Finanzierung unerlässlich. Ein Fonds könnte unbürokratisch Hilfen in bestimmten Lebenslagen gewähren und beispielsweise Therapien finanzieren, deren Bezahlung von den Krankenkassen verweigert wird. Notwendig ist aber auch eine weitere Beratung und Betreuung.

Im Interesse der Betroffenen, aber auch der Gesellschaft, muss die Vergangenheit aufgearbeitet und dokumentiert werden. Das gilt für die Situation in der alten Bundesrepublik ebenso wie für die frühere DDR. Diese Arbeit kann nur von wissenschaftlich qualifiziertem Personal geleistet werden und ist am besten in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung aufgehoben. Jenseits der Stiftungsfrage brauchen wir eine überzeugend ausgesprochene und gesellschaftlich transparent gemachte moralische Rehabilitierung der Betroffenen, die nur von den zuständigen staatlichen Stellen und den ehemaligen Trägern ausgesprochen werden kann. Nicht die Gerichte, sondern das Parlament ist hier in der Pflicht, das vergangene Unrecht anzuerkennen und sein jahrzehntelanges Verschweigen zu beenden.

Die Beratungen des Petitionsausschusses über die vorgelegte Petition ehemaliger Heimkinder sind noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe, dass der Petitionsausschuss hier endlich initiativ wird. Ziel könnte ein Beschluss sein, der den Bundestag auffordert, ein Gesetz zur Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung zu verabschieden. Wünschenswert wäre bei diesem Thema, das uns alle angeht, eine Initiative aller im Bundestag vertretenen Parteien.

*Die Autorin ist Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

1 Nach Schätzungen wurden in dieser Zeit insgesamt weit über 500000 Kinder und Jugendliche in Heime eingewiesen. (Report Mainz am 17. 9. 2007, http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=2590106/h1stsw/index.html , zuletzt aufgerufen am 14. 12. 2007). Diese Zahl bezieht sich nur auf die alte Bundesrepublik.

2 Die Berichte von Betroffenen im Buch „Schläge im Namen des Herrn“ haben das Thema erstmalig einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. (Wensierski, Schläge im Namen des Herrn, 2006).

3 Ein Durchbruch für die Betroffenen war hier die Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. 12. 2006, Protokoll Nr. 16/23.

4 Beispielhaft wird von einem Heim berichtet, nach dessen Angaben der Arbeitseinsatz von 45 Jugendlichen in der Industrie jeden Monat 5000 Mark gebracht habe. Dieses Geld sei dann direkt auf das Heimkonto geflossen. Die Betroffenen gingen leer aus. (Report Mainz am 17. 9. 2007).

5 Dazu aktuell: TAZ v. 18. 1. 2008.

6 Das RJWG wurde am 9. 7. 1922 verabschiedet und trat am 1. 4. 1924 in Kraft (Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt, RGB 1922, 633).

7 Dazu im Einzelnen die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Situation ehemaliger Heimkinder in den alten Bundesländern von 1945 bis in die 1970er Jahre, WD 7-058/07 mit weiteren Quellenangaben, S. 7ff.

8 Darauf geht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit zahlreichen weiteren Verweisen näher ein.

9 Hannemann, Heimerziehung in der DDR, in: Materialien der Enquête-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages), Herausgegeben vom Deutschen Bundestag, Band III/2, S. 1207/1221.

10 „Schlimmer als Knast - Die Jugendwerkhöfe der DDR, MDR, Sendung v. 20. 3. 2005, zuletzt aktualisiert: 9. 8. 2006; http://www.mdr.de/nah_dran/1769717.html .

11
Auf die zeitgeschichtlichen Rahmenbedingungen verweisen die Bevollmächtigte des Rates der EKD und das Kommissariat der Deutschen Bischöfe in einem gemeinsamen Brief an die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages v. 27. 3. 2007.

12 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge (SorgeRNG) v. 18. 7. 1980, Art. 9 § 2; BGBl I 1979, S. 1061.

13 Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz (Bereich Kirche und Gesellschaft) an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages v. 13. 9. 2006. Auch in der Stellungnahme der Gemeinsamen Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der DKD und des Kommissariats der Deutschen Bischöfe an den Petitionsausschuss des Bundestages ist nur von Einzellfällen die Rede. Eine systematische Verletzung der Rechte der Betroffenen wird verneint.

14 Zur Situation ehemaliger Heimkinder in den alten Bundesländern von 1945 bis in die 1970er Jahre - Rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich elterlicher Sorge, Fürsorgeerziehung und Heimeinweisung - Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 7 - 058/07.

15 Brief des Bevollmächtigten des Rates der EKD und des Kommissariats der Katholischen Bischöfe v. 27. 3. 2007.

16 Brief des Bevollmächtigten des Rates der EKD, o.Fußn. 15.

17 Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt in der Fassung v. 9. 7. 1922, RGBl, S. 633.

18 Neufassung des JWG v. 11. 8. 1961, BGBl I 1961, 1205 durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes in der Bekanntmachung v. 16. 8. 1961, BGBl I 1961, 1193.

19 Wensierski (o.Fußn. 2), S. 57.

20 S. die Internetadresse des Vereins: www.veh-ev.org.

21 Diese Auffassung formuliert sehr klar das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Brief v. 13. 9. 2007 an einen Betroffenen (liegt der Autorin vor).

22 BGH, Urt. v. 21. 10. 2004 - AZ III ZR 254/03.

23 Opferentschädigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung v. 7. 1. 1985 (BGBl I, 1), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 19. 6. 2006 (BGBl I, 1305), neu gefasst durch Bek. v. 7. 1. 1985, I 1; zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 19. 6.2006, I 1305.

24 Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war und bisher ohne sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung geblieben ist v. 1. 10. 2007 (Bundesanzeiger Nr. 186, S. 7693 v. 5. 10. 2007).

25 NStZ 2005, 154 L = NJW 2005, 469.


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Deutschland – Schlimmer als Knast - Die Jugendwerkhöfe der DDR – Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz (Bereich Kirche und Gesellschaft) an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages v. 13. 9. 2006 – Stellungnahme der Gemeinsamen Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der DKD und des Kommissariats der Deutschen Bischöfe an den Petitionsausschuss des Bundestages – Fürsorgeerziehung und Heimeinweisung - Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste WD 7 - 058/07 – Brief des Bevollmächtigten des Rates der EKD und des Kommissariats der Katholischen Bischöfe v. 27. 3. 2007 – www.veh-ev.org – BGH Urt. v. 21. 10. 2004 - AZ III ZR 254/03 – Bundesanzeiger Nr. 186 S. 7693 v. 5. 10. 2007 – NStZ 2005 154 L – NJW 2005 469 – Petition ehemaliger Heimkinder – Petition ehemaliger Heimkinder der alten Bundesländer – Verein ehemaliger Heimkinder e.V. eine Mitgliedsorganisation des Paritätischen Landesverbandes NRW – Prof. Christian Schrapper – Öffentliche Erziehung – Unsere Jugend Mehringer Handbuch für Heimerziehung – Die Praxis der Fürsorgeerziehung entsprach weder den gesetzlichen Vorgaben noch den fachlichen Standards – Menschenrechtswidrige Praxis in Fürsorgeerziehungsheimen – System der Heimerziehung – Droh- und Abschreckungsfunktion – Prof. Manfred Kappeler – Prof. Johannes Münder – Grundrechtseingriffen – erst 1971 vom Bundesverfassungsgericht für untragbar erklärt – Heimaufsicht – Aufsichtsinstanz Landesjugendämter – Fürsorgeerziehungsheimen – Dr. Thomas Meysen – Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht – DIJuF – Vormundschaft – Verletzungen dieser Verfahrensrechte – Vormünder – Schutz von Heimkindern – Entschuldigung an die ehemaligen Heimkinder – Organisationsversagen – Mitglieder des Vereins ehemaliger Heimkinder – Westdeutschland – Wirtschaftswunderland – Heimerziehungsforschung – Ehemaliges Heimkind – Heimkind – Stanford Experiment – Arbeitslager – Arbeitslager-Bedingungen – Schwerstarbeit – Landwirtschaft – Schwerstarbeiten – Insassen – Arbeitsverweigerung – Arrest – Zelle – Erziehern – verprügelt – Prügelei – Kinderquälerei – Arbeitserziehungslager – Lohn – Zwang – unentlohnt – geschlagen – Arrestzellen – Einzelzelle – sexuell belästigt – Heimerziehung – Kinder- und Jugendhilfegesetz – Verein ehemaliger Heimkinder – Freiwillige Erziehungshilfe – Erziehungsmethoden – Fürsorgehaft – Fürsorgehäftling – Arbeitszwanghäftling – Zöglingen – Jugendheim – Jugendheimen – Zögling – Zöglinge – Heiminsassen – Einzelhaft und Zwangsarbeit – Pädagogik – Disziplinierung – Erziehungstradition – Traumata – Erziehung – Gewalttraditionen – Opfer – Heime – Heimen – Renten – Entschädigung – Entschuldigung – Entschuldigungen – Menschenrechtsverletzungen – gequält – Heimkinder – Pfleglinge – Fürsorgezögling – Fürsorgezöglinge – Fürsorgezöglingen – Heimkindern – Problemkinder – Problemkids – Qualen – Brutalität – Sklavenarbeit – Sklaven – Sklavenhalterei – Sklavenarbeiter – Heimaufsicht – Heimkinderopfer – Ehemalige Heimkinder – Ehemaligen Heimkinder – Ehemaligen Heimkindern – Arbeitszucht – Arbeitszwang – Arbeitstherapie – Wirtschaftsunternehmen – Einnahmequelle – Geschäftsunternehmen – institutionelle Kindesmisshandlung – institutionelle Kinderzwangsarbeit – Sozialpädagogik – Psychologe – Pädagoge – Pädagogin – Erziehungswissenschaften – Erziehungsanstalt – Erziehungsanstalten – geschlossene Unterbringung – Körperliche Züchtigung – Pädagogische Fachhochschule – Jugendhilfe – Jugendfürsorge – pädagogisches Fehlverhalten – verhaltensauffällige – Jugendliche – verhaltensauffällig – abgeschobene – missbrauchte – misshandelte – Heimkinder-Ueberlebende – Martin Mitchell – Ehemalige Heimkinder – Deutsche Heimkinder – Kindersklaven – Kinderzwangsarbeit – Arbeitslager – Arbeitserziehungslager – Kindersklavenarbeit – Zwangsarbeiter – Zwangsarbeitern – Einrichtungen – Arbeit macht frei – Arbeite und Bete – Colonia Dignidad – Bete und Arbeite – Landesfürsorgeverband – Fürsorgebehörde – Landeswohlfahrtsverband – Fürsorge – Folter – Feldarbeiter – Freistatt – Anstalt Freistatt – Dansweiler Hof – Brauweiler – Brauweiler bei Köln – Abtshof in Hennef – Abtshof – Rheinisches Jugendheim Abtshof – Rheinische Arbeitsanstalt – Glückstadt – Arbeitszwangslager – Teufelsmoor – Wietingsmoor – Arbeitsanstalt – Arbeitszucht – Arbeitszwang – Arbeitstherapie – Bewahrungsanstalt – Diakonie Freistatt – Arbeiterkolonie – Jugendwohlfahrt – Bewahrung – Werner Villinger – Vormund – Vormundschaft – child slave labour – forced labour – Die Wahrheit über Kinderzwangsarbeit in Deutschland – ILO C029 – IAO C029 – The truth about child slave labour in West-Germany – Fremdplatzierung – Peter Wensierski – Schläge im Namen des Herrn – Beaten in God's Name – Prof. Dr. Christian von Wolffersdorf – Prof. Dr. Mattias Pfüller – Stefan Lauter – ehemaliger Insasse – Insasse – Geschlossener Jugenwerkhof Torgau – Torgau – Erziehungscamp Lothar Kannenberg – Lothar Kannenberg – Kannenbergs Drillcamp – Pädagogik – Schwererziehbare – Zucht und Ordnung – Zucht – Ordnung – Arbeitslager – Pädagogen – Therapeuten – Auslagerung von Heimplätzen – Wenn du nicht parierst kommst du ins Heim – Schutzbefohlenen – Menschenrechte – Kultivierung der Brutalität – Mangel an Zuwendung – Geborgenheit – Verständnis – Strafmärsche – Foltermethoden – Erniedrigung – Demütigung – Würde des Menschen verletzt – Schwererziehbaren – Das Schweigen der Ämter – Familienministerium – Jugendhilfe im Ausland – Landesjugendämter – Landesjugendamt – Grundgesetz – Grundrechte – Grundrechten – Demokratie – Freiheit – Heimkinder-Anhörung im Deutschen Bundestag – Anhörung Ehemaliger Heimkinder im Bundestag – Dr Kues – Dr Herrmann Kues – Herrmann Kues Staatssekretär Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend – Evangelischen Kirche in Deutschland – Evangelische Kirche in Deutschland – EKD – katholische – Caritas – Katholische Kirche – Erziehungsmaßnahme – Therapie unter geschlossenen Bedingungen – Bernhard Stadler – Petitionsausschuss – Einzelhaft – Psychiater – Fürsorge – Erziehungshilfe – Jugendwohlfahrtsgesetz – Pädagogik – unentlohnte Zwangsarbeit – Kirche – Verwahrlosung – gequält – Kirchen – Schutzbefohlene – erzwungener unbezahlter Arbeit – Anstalten kirchlicher Trägerschaft – Anstalten staatlicher Trägerschaft – institutionalisation – child welfare – youth welfare – extrajudicial detention – care-leavers-survivors – unpaid hard labour – profiteering – Ursula von der Leyen – wards of the state – German Federal Government – Federal Republic of Germany – unpaid slave labour – slave labour – Third Reich – Moor – Steinbruch – Straßenbau – Grosswäscherei – Grosswäschereien – Fertigungsbetrieb – Fertigungsbetrieben – Manfred Kappeler – Christian Schrapper – Bewahrungsgesetz – Das Bewahrungsgesetz (1918-1967) – Zulässsigkeit der Geschlossenen Unterbringung in Heimen der öffentlichen Jugendhilfe – Jürgen Schubert – Mundtot – Harry Graeber – Misshandelte Zukunft – Regina Page – DER ALPTRAUM MEINER KINDHEIT UND JUGEND – Zwangseinweisung in deutsche Erziehungsheime – Eva Gehltomholt – Sabine Hering – Das verwahrloste Mädchen – Thomas Huonker – Kindswegnahmen – Anstaltseinweisungen – Eheverbote – Sterilisationen – Kastrationen – Zwangsmassnahmen – Eugenik – Robert Krieg – Monika Nolte – Lebensunwert Der Weg des Paul Brune – Uli Veith – Einzelhaft und Zwangsarbeit – Fürsorgeerziehung in Deutschland – Mary Raftery – Suffer the little Children – Law Commission of Canada – Apologising for Serious Wrongdoing: Social Psychological and Legal Considerations – Institutional Child Abuse – Restoring Dignity: Responding to Child Abuse in Canadian Institutions – residential schools – Anstalt Freistatt im Wietingsmoor – Schlink und Schattenfroh – Adolf Diamant – Finanzwirtschaft – Züchtigungsrecht – Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend – Mein erster Tag in Freistatt – Diakonie – Innere Mission – Die Macht der Nächstenliebe – Bethel – v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel – Arbeitszwanghäftling – Jugendheimen – Heiminsassen – Diakon – Diakone – Moorhof – Moorhort – Moorburg – Deckertau – Renten – Entschädigung – Entschuldigung – Entschuldigungen – Menschenrechtsverletzungen – Klapproth – Hausvater Klapproth – Landesfürsorgeverband – Fürsorgebehörde – Landeswohlfahrtsverband – Landeswohlfahrtsverband Hessen – Sklavenarbeiter – Feldarbeiter – Moorarbeiter – Torfstecher – Torfstechen – Torfabbau – Sodensammler – Torfproduktion – Pastor Wolfgang Tereick – Tereick – Wirtschaftsunternehmen – Bewahrungsanstalt – Arbeiterkolonie – Nächstenliebe – Sozialpädagogik – Bewahrung – katholische Orden – Zwangseinweisung – Dortmunder Vincenzheim – schwererziehbare Mädchen – Nonnen – Vinzentinerinnen – Regina Eppert – Menschenrechte – Rechtsbewusstsein – Diakonissen – Diakonissenanstalt – Landesfürsorgeverband – Fürsorgebehörde – Gabriele Lösekrug-Möller – Josef Winkler – Marlene Rupprecht – Fahrlässigkeitsdelikt – Fahrlässigkeit – Vernachlässigung – fahrlässige Handlung – Handlung in grober Fahrlässigkeit – grobe Fahrlässigkeit – Recht der Fahrlässigkeitshaftung – Verschuldenshaftung – bewusste Fahrlässigkeit – fahrlässige Körperverletzung – grob fahrlässige Schädigung – Fahrlässigkeitshaftung – Fairness – Gleichheit – Gerechtigkeit – Sorgfaltspflicht – Pflicht – Obligation – Berufspflicht – Pflichtverletzung – Pflichtversäumnis – Verletzung der Rechtspflicht – Sorgfaltspflichtverletzung – Missbrauch der Amtsgewalt – Nachlässigkeit – plaintiff's long-term depression – long-term depression – depression – depression and other losses – suffered long-term psychological effects – material cause of a range of social and medical problems he had experienced throughout his life – social and medical problems – court judgment – court judgment for wider legal implications – victims – compensate victims – points of law – tort – malicious procedure and false imprisonment – false imprisonment – unpaid forced labour – unpaid slave labour – malicious procedure – negligence – essentials of action for negligence – equity – fiduciary obligation – duty of care – breach of duty of care – constitutional law – non-judicial organs of government – acts of servants or agents – liability of servant or agent – misfeasance in public office – damages – measure and remoteness of damages in actions for tort – remoteness and causation – contracts – torts and personal actions – actions founded on simple contract and tort – breach of statutory duty

[ Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 19. März 2008 ]

Subindex Nr. 18

Berlin, 3. Dezember 2008 - Menschenrechte - Zypries - Bundesministerin für Justiz -
Rede der
Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries, MdB SPD - Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in Berlin heute
anlässlich einer Veranstaltung des Forums Menschenrechte an die Entstehung der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 60 Jahren erinnert -
Die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte enthält in 30 Artikeln die grundlegenden Rechte, die jedem
Menschen "ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht,
Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung nationaler oder sozialer
Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand" zustehen
.


Die Wochenzeitung „Das Parlament“ - Herausgeber DEUTSCHER BUNDESTAG -
Das Parlament, Nr. 09 / 23.2.2009,
( ein Artikel von Helmut Stoltenberg ),
berichtet, unter anderem, von nachkriegsdeutscher „moderne Sklaverei“,
Freiheitsberaubung“, „erzwungene Arbeit ohne Lohn“, „Misshandlungen“ und
sexueller Missbrauch“ - in kurz „Menschenrechtsverletzungender schlimmsten Sorte -
Menschenverbrechenbegangen an Kindern und Jugendlichen in westdeutschen
Erziehungseinrichtungen über einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren

( von ca 1945 bis ca 1985 )


»Ehemalige Heimkinder kämpfen um ihr Recht« berichtet KERNER.DE am 17.02.2009,
und bisherige Leserkommentare dazu zeigen aber auch ebenso, klar und deutlich,
daß „Ehemalige Heimkinder“
eine transparente Arbeitsweise
des
»„Runder Tisch Heimkinder“ auf Bundesebene« fordern.


Liste der INTERNET-REPORTAGEN zum Thema „Runder Tisch Heimkinder“ /
„Kleine Wahrheitskommission“ auf Bundesebene, unter dem Vorsitz von Dr. Antje Vollmer,
die am Dienstag, 17. Februar 2009 in Berlin ihre Arbeit begann.


Petitionsausschuss Grünen Obmann Josef Winkler, MdB und sein unermüdlicher Einsatz
für „Ehemalige Heimkinder“ - Interview mit
Deutschlandradio Kultur vom 26.01.2009.
Das Interview wurde geführt von Ulrike Timm.


WDR-Fernsehen berichtet in seinem regelmäßigen sonntäglichen Abend-Programm
WESTPOL am Sonntag 18. Januar 2009 : Politik Aktuell :
über die Entscheidung der
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen,
die gerade zum Anfang des neuen Jahres einen "Entschädigungsfond"
für "Ehemalige Heimkinder" "ausgeschlossen" hat.

»Ehemalige Heimkinder sind enttäuscht«


TAGESSPIEGEL-Reportagé vom 13. Januar 2009 : Heimkinder-MISSBRAUCHSFÄLLE
»
Neuer Streit um Entschädigung von Heimkindern« hervorgerufen Anfang des Jahres
von Bundesministerin für Familie, Sinioren, Frauen und Jugend,
Ursula von der Leyen.


PRESSEERKLÄRUNG des "VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER e V" vom 09.01.2009
als Protest gegen die untragbaren „Anweisungen“ von Bundesfamilienministerin
Ursula von der Leyen


VERFAHRENSVORSCHLÄGE an den „Runder Tisch Heimkinder“ auf Bundesebene.
Diese
„Verfahrensvorschläge“ wurden von dem am 31.01.2009 in den Ruhestand getretenen
Tagungsleiter der Evangelischen Akademie Boll, in Bad Boll, dem
evangelischen
Theologen und Diplom-Psychologen Dierk Schäfer
formuliert - Datum 8. März 2009.


Freiepresse.de - Nachrichten aus Sachsen, Chemnitzer - das freizeitmagazin der stadt.
Interview von Antje Kloppenburg mit dem Hamburger Rechtsanwalt Gerrit Wilmans.
Interview vom 18.02.2009 in Freie Presse: Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
( Interview wiedergegeben mit Einverständnis des Chef vom Dienst: Günter Sonntag ).


FAZ - Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21. August 2008 berichtet über
deutsche
 »Jugendämter« - das deutsche »Jugendamt« und seine »Mitarbeiter« -
»Amtlicher Größenwahn« - dem »Größenwahn des Jugendamts« - »Erziehungsindustrie
Kindesentzug
« -»Statusbedingte Aroganz« - »Dem Jugendamt ausgeliefert« sein und
der deutschen
»Jugendamtsbürokratie« als »Ein rechtsfreier Raum«.


Radiosendung auf NDR1 Niedersachsen am 18. Dezember 2008:
Unser Thema: »Im Namen der Kirche: geschlagen, ausgebeutet, vergessen«
Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU)
kündigt »Hilfen für ehemalige Heimkinder« an. [ Hotline soll eingerichtet werden. ]
Sowohl die niedersächsische Sozialministerin als auch die Bischöfin der evangelisch-lutherischen
Landeskirche, Margot Käßmann, sprachen sich in der Radiosendung gegen pauschale
Entschädigungszahlungen für Betroffene aus. Jeder Einzelfall müsse genau geprüft werden.

Soll dies etwa bedeuten, daß jedes Heimkinderopfer alles was ihm oder ihr widerfahren ist
und was er oder sie gelitten hat „genau beweisen muß“: „außer jeden Zweifel“ stellen muß ?
Wer wird sich als Schiedsrichter oder Schiedsrichterin dahinstellen um zu entscheiden
ob „alles genau bewiesen ist“, oder nicht ?


TAGESSPIEGEL-Reportagé von Dieter Hanisch vom 15. Dezember 2008
»Die Leiden der Kinder von Glückstadt« - »In Schleswig-Holstein hat die Aufarbeitung
der Schicksale von Heimzöglingen bereits begonnen.
«


»Die Hölle von Glückstadt« - "Fürsorgeerziehung" oder "Freiwillige Erziehungshilfe", geprägt
von staatlich angeordneter Demütigung, Entwürdigung, Misshandlung und Zwangsarbeit.
"Fürsorgezögling"
Ferdinand Ellerwald, einer von vielen "Fürsorgezöglingen", die die Flucht
aus dieser "Fürsorgehölle", oder aus anderen ähnlichen deutschen "Fürsorgehöllen"
im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland" mit ihrem Leben bezahlt haben.
Zum Gedenken an
Ferdinand Ellerwald und all die anderen unzähligen Opfer.


„Fürsorgeerziehungszöglingsjagd“ - Menschenjagd auf „Zöglinge“ - Kam so etwas vor
wenn „Zöglinge“ ausrissen aus den ‚Heimen' und ‚Anstalten' im „Wirtschaftswunderland
Westdeutschland“, in den späten 1940er, in den 1950er, 1960er, 1970er Jahren, oder nicht?
In einer offiziellen Verwaltungsakte eines ‚Heims' aus dieser Zeit, werden „
156 Todesfälle
dokumentiert.
Die jeweiligen Todesursachen in diesen 156 Todesfällen und
vielen weiteren Todesfällen sind bisher noch nicht bekannt gegeben worden -
d.h., diese jeweiligen Todesursachen sind noch genau festzustellen.


HUMANISTISCHER PRESSEDIENST, Bericht Nr. 5844 vom 27. November 2008
»"„Runder Tisch“ für ehemalige Heimkinder" der alten Bundesländer«. »"Aufarbeitung
der Thematik der Heimkinder während der Zeit der „schwarzen Pädagogik“",

ca 1945-1975, soll jetzt endlich beginnen«, so empfiehlt der Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestags einstimmig am 26.11.2008 nach 2-jähriger intensiver Arbeit.


Offizielle Aufzeichnung einer offiziellen öffentlichen Bekanntgebung
des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags
vom 26.11.2008
auf der Webseite "
Deutscher Bundestag" - Rubrik: "Aktuelle Themen - Stand 28.11.2008"
»
Petition zu öffentlichen Erziehungsheimen von 1949 bis 1975«
»
Ein dunkles Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte«
»Petitionsausschuss bedauert Leid ehemaliger Heimkinder«
»Sie haben ihre Jugend in den Jahren des Wirtschaftswunders
in öffentlichen Erziehungsheimen verbringen müssen,
und sie leiden noch heute darunter:
die Heimkinder in der Bundesrepublik der Nachkriegszeit.«


»Entschuldigung« - »Entschuldigung des Bundestags bei ehemaligen Heimkindern«
-
04.12.2008. Dieser Bericht darüber wurde verfaßt von Martin Mitchell in Australien
in den frühen Morgenstunden (MEZ), am Montag, 8. Dezember 2008,
anhand nur sehr knapper und sehr ungenauer öffentlich verfügbarer Information
darüber
im Internet.


Der neuste TAGESSPIEGEL »Heimkinder-Bericht« vom 28.11.2008 von Tissy Bruns -
»In aller Härte« -»Das Schicksal der Heimkinder in Deutschland zwischen 1945 und 1970
wird endlich aufgearbeitet. Endlich gibt es ein offizielles Schuldanerkenntnis
gegenüber den Kindern, deren Rechte bis in die 70er Jahre hinein verletzt wurden.
«


Zum Thema RECHT UND GERECHTIGKEIT, UND RECHTSSTAATLICHKEIT -
2008 Vortrag von
Prof. Dr. Manfred Kappeler ( Erziehungswissenschaftler im Ruhestand ):
»Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe«
betreffend den „Ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer“.


Augenöffnende Textauszüge, unter anderem, von »Bethel und das Geld:
die ökonomische Entwicklung der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel; 1867-1998 / Bethel«
herausgegeben Wolfram Korn - Bielefeld: Bethel-Verlag, 1998 - ISBN 3-922463-89-4 ( 146 Seiten )
mit Beiträgen von Bärbel Bitter, Karl-Heinz Hongsmeier, Rainer Norden und Walter Schroeder:
»Bethel nach 1945 - Wiederaufbau und Fortsetzung der Arbeit im Geiste der Väter«


Ein von "Ehemaliges Heimkind", Martin Mitchell, getätigter Beitrag im Diakonie-Forum,
im Thread "Ehemalige Heimkinder und ihr heutiges Trauma überwältigen helfen.",
Beitrag Nr. 119, vom 6. Mai 2008, um 07:48 Uhr,
in Antwort auf die Äußerungen des
Präsidenten des Diakonischen Werkes, Klaus-Dieter Kottnik,
auf
Frontal21 vom 22.04.2008.


Heinrich Wilmking - Wer war Heinrich Wilmking? - Heinrich Wilmking war von 1936 - 1976
„Kaufmännischer Angstellter“ für die „v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel“ in Bielefeld
und seine Zweiganstalten - 26 Jahre lang Leiter der „Hauptkassenverwaltung“ in „Bethel“.
( Diese Information stützt sich, unter anderem, auf einen Artikel in einem von „Bethel“
selbst veröffentlichtem Kirchenblatt, dem
„Der Ring“ aus dem Jahre 1976:
»Vom Stehpult ins Computer-Zeitalter« - »Heinrich Wilmking: Am 1. Mai 40 Jahre in Bethel« )


Ein von "Ehemaliges Heimkind", Martin Mitchell, getätigter Beitrag im Diakonie-Forum ,
im Thread "Ehemalige Heimkinder und ihr heutiges Trauma überwältigen helfen.",
Beitrag Nr. 40, vom 25. April 2008, um 06:19 Uhr,
in Antwort auf die Äußerungen des
Präsidenten des Diakonischen Werkes, Klaus-Dieter Kottnik,
auf
Frontal21 vom 22.04.2008.


German TV - Deutsches Fernsehen - ZDFde - 2DF - Frontal21 - 22.04.2008
»Zwangsarbeit für die Kirche?« - »Heimkinder fordern Entschädigung«
von Karsten Deventer und Eva Schmitz-Gümbel.


German TV - Deutsches Fernsehen - ZDFde - 2DF - Frontal21 - 22.04.2008
Interview mit Erziehungswissenschaftler Prof. Manfred Kappeler
betreffend den Methoden der
»Heimerziehung in der Nachkriegszeit«.
Presentiert von Karsten Deventer von Frontal21.


DER WESTEN - Das Portal der WAZ-Mediengruppe - berichtet am 14. April 2008:
Ehemalige Heimkinder
(in diesem Falle Behinderte) »Geschundene Seelen wagen den Blick zurück«
Stadt/Region »Wetter. Berichte vom Leid der Kinder im Johanna-Helenen-Heim der Nachkriegszeit
lassen sich jetzt auch im Internet nachlesen. Zusammengestellt hat sie die Freie-Arbeitsgruppe
Johanna-Helenen-Heim 2006.
«


MÜNCHENAbendzeitung 20. / 21.03.2008 ( Seite 14 ). Ein Artikel von Natalie Kettinger.
Ehemalige Heimkinder: Drei Männer erinnern sich an ihre Leidenszeit in christlichen Heimen:
»Die Erzieher damals - das waren Tiere«.


Ehemalige Heimkinder der 50er bis 70er Jahre in State Care : KÖLN - 21.04.2008 -
Landschaftsverband Rheinland ( LVR ) stellt sich seiner Verantwortung /
Studie zur Aufarbeitung der Geschichte
/ Einrichtung einer Hotline für Betroffene.


Bundesrepublik Deutschland in der Kritik vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) für ungerechtfertigte Kindswegnahme und das Plazieren von Kindern und Jugendlichen
in Heime / Anstalten und Pflegefamilien
( dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte liegen
200 diesbetreffende Petition von Eltern in Deutschland vor ). Bericht von Katrin Hummel in der
FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG : FAZ vom 15.03.2008 Nr. 64
( POLITIK Seite 3 ) :
Die Verfahrensweise deutscher Jugendämter scheint zu sein: "Wegnehmen ist das Einfachste".


Bis zum heutigen Zeitpunkt (16.04.2008) unbeantwortet bleibende Fürbitte (vom 01.04.2008)
seitens Pfarrer Dierk Schäfer - von der Evangelischen Akademie Bad Boll - an den
Diakoniepräsidenten, Pfarrer Klaus-Dieter K. Kottnik, betreffend den Ehemaligen Heimkindern
der deutschen Nachkriegszeit und betreffend ernsten und ernst zu nehmenden Möglichkeiten
ihnen gegenüber Sühne zu tun, sie zu entschädigen, und ihre Würde wiederherzustellen.

( Diese Veröffentlichung seitens des hiesigen Webseitenbetreibers, Martin Mitchell, ist nicht dazu gedacht etwas zu
skandalisieren, sondern einfach nur um zu informieren. Vielleicht antwortet der Diakoniepräsident ja doch noch.
)

( 29.02.2008 ) Rechtspolitische Dissertation von Rechtsanwältin Renate Künast, MdB,
Fraktionsvorsitzende der
GRÜNEN, zu einem Thema, das uns alle angeht:
»Misshandelte Heimkinder in kirchlichen und staatlichen Heimen -
"Entschädigung für ehemalige Heimkinder"«
( zuerst veröffentlicht in ZRP 2008 Heft 2, Seite 33-36 ).


Mitgliederversammlung am Samstag, 1. März 2008, in Bielefeld:
Neuwahl und Erweiterung des Vorstandes des
"Verein ehemaliger Heimkinder e. V."

Die folgende ausschlaggebende Information kommt von absolut verläßlicher Stelle:

Der Verein ehemaliger Heimkinder e. V. ist bemüht, mit Hilfe aller Betroffenen,
eine vollständige Liste aller damals in Westdeutschland, d.h. in den alten Bundesländern
von den "Privaten Trägern" sowohl wie vom Staat betriebenen Heimen und Anstalten
für Kinder und Jugendliche, zusammenzustellen. Jeder kann mithelfen diese Liste zu vervollständigen.
( Heime und Anstalten, die damals in der DDR existierten sind nicht auf dieser Liste ! )

Der PARITÄTISCHE WOHLFAHRTSVERBAND BERLIN berichtet am 22. Januar 2008
über eine 3. Anhörung
(hinter verschlossenen Türen) vor dem Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages
(am Montag, den 21 Januar 2008), der sich nochmalig
mit der Petition ehemaliger Heimkinder der alten Bundesländer befasste und, diesmal,
diesbetreffend, vier Wissenschaftler zu Wort kommen ließ; diese waren bereit an einer
darauffolgenden Pressekonfernz teilzunehmen. Reportagé von
Norbert Struck.


Online domradio Bericht, basierend auf einen gleichlautenden online Bericht der
Katholischen Nachrichten Agentur gleichen Datums - 22.01.2008:
Wissenschaftler bestätigen die von "Ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer"
in ihrer Petition angesprochenen "Menschenrechtsverletzungen" und "das Verfehlen
staatlicher Heimaufsicht in den 50er, 60er und 70er Jahren". Prof. Dr. Christian Schrapper,
betonte, schon vor 50 Jahren hätten Fürsorgeheime in der Kritik gestanden.
"Das war schon zur damaligen Zeit offensichtliches Unrecht".
Rechtsanwalt Gerrit Wilmans forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf.
Politik und Kirchen dürften nicht "auf eine biologische Lösung des Problems hoffen".


Jana Friedlinghaus berichtet am 23.01.2008 in der Tageszeitung Junge Welt über
die am Montag, den 21. Januar 2008, von Erziehungswissenschaftlern
vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigten

Menschenrechtsverletzungen in der damaligen BRD Heimerziehung.
Die Kirchen vertreten noch immer die Ansicht, eine systematisch angeordnete oder
geduldete Mißhandlung und Ausbeutung in den von ihnen betriebenen Heimen sei auszuschließen.


RBB Potsdam in seinem News-Journal-Programm ZIBB ( "zuhause in Berlin & Brandenburg" )
berichtet in seinem Tatsachenbericht vom 25.01.2008 über die Forderungen ehemaliger
Heimkinder der alten Bundesländer von
Entschädigung, u.a., für Sklavenarbeit,
für entgangenen Lohn und vorenthaltene Ausbildung in den damaligen BRD-Heimen,
systematische Menschenrechtsverletzungen, die einstimmig von am 21.01.2008
vor dem Pettitionsausschuss des Deutschen Bundestages erscheinenden
Erziehungswissenschaftlern bestätigt worden waren.


Deutschlandradio Kultur - LÄNDERREPORT - 11.02.2008 - Moderator Matthias Günther
Zwei ehemalige "Fürsorgezöglinge" / Empfänger der "Freiwilligen Erziehungshilfe" berichten
von ihren Erfahrungen im "Landesfürsorgeheim Glückstadt" in Schleswig-Holstein:
Zwangsarbeit für Jugendliche im Heim bis in die 70er Jahre: "Man wollte uns brechen."




Siehe auch "Ehemalige Heimkinder" @ heimkinderopfer.blogspot.com und heimkinderopfer2.blogspot.com


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