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Historischer
Wandel der Hilfe zur Erziehung
Viele
Menschen kennen nur die Heimerziehung und meinen, das sei die
einzige Möglichkeit für Hilfe zur Erziehung. Andere
denken, Heimerziehung sei keine Hilfe zur Erziehung sondern eine
Eingriffsmaßnahme. Beides ist nicht richtig.
Heimerziehung
gab es schon in früheren Jahrhunderten, auch Vorformen des
Pflegekinderwesens. Die Erziehungsberatungsstelle gibt es schon
seit der Weimarer Republik.
Das 1922 verabschiedete
Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) und auch die
Jugendhilfegesetze, die in beiden Teilen Deutschlands nach
dem 2. Weltkrieg gültig waren, haben tatsächlich die
Heimunterbringung sehr stark in den Vordergrund gestellt. Andere
Hilfen zur Erziehung konnten sich lange Zeit in Westdeutschland
(erst ab 1968) wie in Ostdeutschland (erst nach der Wende) nur
schwer durchsetzen.
Kinder- und Jugendheime hatten zudem
lange Zeit weniger den Charakter von Erziehungshilfeeinrichtungen
als den von Erziehungsanstalten. Von Pädagogen wie Pestalozzi
oder Wichern wurden schon in den vergangenen Jahrhunderten
Reformen im Heimbereich eingefordert und angestoßen. Dennoch
war es z.B. nach dem 2. Weltkrieg im Westen Deutschlands noch
immer möglich, ohne erzieherische Ausbildung mit einen
"Leutnantpatent" Erzieher in Kinder- und Jugendheimen zu
werden (vgl. Müller, Einführung in die Sozialpädagogik,
Weinheim, 1993).
 Erziehungsanstalt
für katholische Knaben in Zeilsheim/Elsaß, in:Landwehr,
Rolf, 1991, S. 61
Das
an das RJWG angelehnte Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG, 1960)
sah noch immer Heimerziehung mit "Anordnungscharakter"
vor, die sogenannte "Fürsorgeerziehung" (FE), die
auch ohne Einwilligung der Beteiligten vollzogen wurde. Zusätzlich
kannte es die sogenannte "Freiwillige Erziehungshilfe"
(FEH).
In den 68er Jahren war im Rahmen der
Studentenbewegung ein wichtiger Reformanstoß für die
Jugendhilfe die "Heimkampagne", die mit scharfer
Kritik an der "totalen Institution Heim" ansetzte. Seit
dieser Zeit entwickelten sich zunehmend ambulante Hilfen. Und
speziell dem Pflegekinderwesen wurde eine größere
Beachtung geschenkt. Die sehr unscharf formulierten §§ 5
und 6 des JWG wurden ab den 70er Jahren zunehmend alternativ zur
FE und FEH zur Begründung und Finanzierung weiterer und
anders verstandener Hilfen zur Erziehung herangezogen. Neue
Hilfeansätze entwickelten sich sowohl im stationären
Bereich als auch als ambulante Hilfen.
In der DDR
gab es außer der Heimerziehung bis zur Wende wenig
Alternativen. Die Jugendwerkhöfe glichen ebenfalls
weniger Erziehungshilfeeinrichtungen als Anstalten, in denen
Jugendliche umerzogen werden sollten.
Das Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG), das mit Beginn des Jahres 1990
im Osten Deutschlands und kurz danach auch im Westen Deutschlands
zur Anwendung kam, geht von einem neuen Verständnis der Hilfe
zur Erziehung und von einer großen Vielfalt von ambulanten
und stationären Hilfen aus. ______________________
[
Uneingeschränkter Platz, hier (und auch anderswo auf dieser
Webseite), für den Display von weiteren Fotografien der
damaligen Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland –
Einsendungen
weiterer Fotografien der unmenschlichen Behandlung von Kindern und
Jugendlichen in den damaligen Heimen in West-Deutschland sind
erwünscht und werden zur sofortigen Weiterveröffentlichung
dankbar entgegengenommen.
] ______________________
[
Auch zu erwähnen hier – zur Balance – sei die
hervoragende Studie von MATTHIAS WILLING: Das Bewahrungsgesetz
(1918-1967) – Beiträge zur Rechtsgeschichte
des 20. Jahrhunderts ( Eine
rechtshistorische Studie zur Geschichte der deutschen Fürsorge
), erstmals erschienen im Mohr
Siebeck Verlag,
Tübingen, 2003; herausgegeben von Knut Wolfgang Nörr,
Joachim Rückert, Bernd Rüthers und Michael Stolleis.
ISBN 3-16-148204-2. ] ______________________
[
Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist natürlich auch
die in 1998 von den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel
veröffentlichte 150 Jahre spannende Historie der Inneren
Mission und Diakonie: Die Macht der Nächstenliebe –
Einhundertfünfzig Jahre Innere Mission und Diakonie 1848 -
1998, worin aber leider nicht ein einziges Wort über die
Fürsorgeerziehung im Nachkriegsdeutschland (bzw. in der
Bundesrepublik Deutschland) verloren wird, und worin die
verschiedenen Wirtschaftsunternehmen von Bethel, der Inneren
Mission, und der Diakonie, wo Kinder und Jugendliche (Jungens und
Mädchen) die dort zwangsweise der “Arbeitstherapie”
unterzogen wurden, völlig verschwiegen werden. ]
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Literaturhinweise
Definition:
"Hilfe zur Erziehung"
Kinder-
und Jugendhilfegesetz (KJHG; SGB VIII)
Münder, J. et
al.: Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum KJHG. Münster
1993
Historische
Wandlung der Hilfe zur Erziehung
Reichsjugendwohlfahrtsgesetz
(RJWG), 1922
Jugendwohlfahrtsgesetz
(JWG), 1960
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG; SGB VIII),
1990
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Münder, J. et
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ist eigentlich alles Hilfe zur Erziehung
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Seithe, M.:
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und Kindeswohl. Opladen 2001
Werner,
Heinz-Hermann: Die mißverstandene KJHG-Praxis.
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche
und private Fürsorge. 5/97. S. 147 - 149.
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