FRAGEN
Frage von Martin Mitchell - 14.02.2007
in DEUTSCH
Sehr geehrter Dr Kues
Eigentliche Themen sind: Familie, Heimerziehung, Jugendwohlfahrt, Geschlossene Unterbringung, Arbeitszwang, unentlohnte Akkordarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft Minderjähriger.
Die folgende Frage wird an Sie, den Staatssekretär, gestellt, da die für dieses Portefeuille zuständige Ministerin, Frau Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, selbst, keine Abgeordnete ist.
Ehemalige Heimkinder nehmen die Initiative
Die Deutsche Bundesregierung wird aufgefordert die folgende einfache Frage zu beantworten:
Zwischen 1945 (bzw. 1949) und 1992, war es jemals gesetzmäßig, und im Einklang mit dem Grundgesetz, in der Bundesrepublik Deutschland Fürsorgezöglinge beiden Geschlechts und Schutzbefohlene die der Freiwilligen Erziehungshilfe unterstanden (a) ihrer Freiheit zu berauben und (b) sie zur unentlohnten Arbeit zu zwingen, auf die gleiche Weise wie dies im Dritten Reich allgemein üblich war?
Mit freundlichen Grüssen
Martin Mitchell
Frage von Martin Mitchell - 28.02.2007
Sehr geehrter Dr Kues
Recht vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner zweiteiligen Frage vom 14.02.2007 und Ihren Lesehinweis zur Dissertation "Therapie unter geschlossenen Bedingungen - ein Widerspruch?" von Herrn Bernhard Stadler @ edoc.hu-berlin.de.
Meine zweiteilige Frage jedoch sprach ganz besonders die Themen der nicht gerichtlich aber von Jugendämtern, Vormündern oder Trägern angeordneten "Freiheitsberaubung” und "unentlohnten Akkordarbeit / Zwangsarbeit” an.
Zweifellos war "Fürsorgeerziehung” (FE) und "Freiwillige Erziehungshilfe” (FEH), und "als letzte Möglichkeit” auch zeitbeschränkte "Geschlossene Unterbringung” gemäß dem Jugenwohlfahrtsgesetz legal; aber das war ja nicht meine Frage.
Um Ihnen die Sache klarer zu machen, stelle ich jetzt die folgenden zusätzlichen numerierten Fragen:
1) Seit wann in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, Träger von Grundrechten?
2) Waren "Minderjährige” in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals von irgendwelchen Teilen der Grundrechte ausgeschlossen?
4) Wie viele Jungen und wie viele Mädchen waren zum jeweiligen Stichtag der Zensus in (a) 1950, (b) 1961, und (c) 1970 in "Fürsorgerziehung” (FE) und wie viele unterstanden der "Freiwilligen Erziehungshilfe” (FEH)?
5) Wie viele Jungen und wie viele Mädchen waren zum jeweiligen Stichtag der Zensus in (a) 1950, (b) 1961, und (c) 1970 "als letzte Möglichkeit” in "Geschlossener Unterbringung” oder "Halb offener Unterbringung”?
6) Welches damalige Gesetz regelte die Dauer der "Internierung”, die ”Behandlung” und den ”Tagesablauf” der Insassen in "Geschlossener Unterbringung” und solcher Insassen in "Halb offener Unterbringung”?
7) Und was solche "Internierung” betraf, war diese jeweilig von einem Gericht angeordnet worden, oder war es nicht vielmehr die "Fürsorgeerziehung” (FE), die - "zum Wohle des Jugendlichen” - angeordnet worden war?
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Martin Mitchell
Frage von Martin Mitchell - 02.03.2007
Sehr geehrter Dr Kues
Danke für Ihren weiteren Respons, der aber leider unter den Umständen als "völlig unzureichend" eingestuft werden muß.
Der Inquirent, der selbst ein Heimkind war, ist schon seit 1964 in Australien ansässig, wohin es ihm gelungen war im Alter von 17 Jahren der Tyrannei, die ihm in der "Fürsorgeerziehung" in BRD widerfahren war, zu entkommen.
Obwohl Sie meinen nichts davon zu wissen, mußte der Inquirent tatsächlich, als "Fürsorgezögling" in der BRD - wie seinerzeit mehrere Zehntausende seiner Mitzöglinge auch - unentlohnte Zwangsarbeit im Moor leisten, und diese Vielen, und Hunderttausende Andere, und auch solche, die der "Freiwilligen Erziehungshilfe“ unterstanden, mußten ebenfalls im Moor, im Steinbruch, im Straßenbau, auf dem Land, in Grosswäschereien und in Fertigungsbetrieben, in der BRD, unentlohnte Zwangsarbeit leisten, ohne von einem Gericht dazu verurteilt worden zu sein. Sogar Prof Dr Manfred Kappeler und Prof Dr Christian Schrapper, in ihren Arbeitsfeldern der Soziologie und Pädagogik, scheinen dies zu bestätigen.
Darum auch ganz besonders die Frage an Sie als Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ob Kinder und Jugendliche damals vom Grundgesetz ausgeschlossen waren?
Alle Fragen, die hier von Inquirent gestellt worden sind, werden gestellt im öffentlichen Interesse, und die Antworten dazu würden sicherlich auch viele Bundesbürger interessieren.
Im übrigen ist des Inquirentens tägliche Sprache Englisch; Deutsch ist Zweitsprache für ihn.
Unter all diesen Umständen, und auf Grund der Tatsache, dass Inquirent sich heute nicht in Deutschland befindet, aber im weit entfernten Australien lebt - was persönliches "Recherchen" dies betreffend nicht gerade einfach macht für ihn - wäre es nicht doch möglich Sie als gewählten Representanten der Bürger davon zu überzeugen dem Inquirent der deutscher Herkunft ist eingehende Antworten zu seinen Fragen zur Verfügung zu stellen?
MfG
Martin Mitchell
[ Diese Frage von Martin Mitchell vom 02.03.2007
auf www.abgeordnetenwatch.de ist bisher “nicht freigeschaltet” worden. Diese Frage ist leider nur als “Private Nachricht” von www.abgeordnetenwatch.de an Dr. Herrmann Kues, MdB, CDU, ( Christlich-Demokratische Union = Christian Democratic Union ) zugestellt worden. ]
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ANTWORTEN
Antwort von Dr Herrmann Kues - 26.02.2007
in DEUTSCH
Sehr geehrter Herr Mitchell,
soweit es mir bekannt ist, war nach dem damals geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz eine Unterbringung von Kindern, die der freiwilligen Erziehungshilfe oder der staatlichen Fürsorge unterstanden, in geschlossenen Kinderheimen rechtmäßig, wenn auch nur als ultima ratio, also als letzte Möglichkeit, falls keine andere Erziehungsmaßnahme mehr Erfolg versprach. Insofern kann ich Ihrer Interpretation nicht folgen.
Mir persönlich sind Vorkommnisse im Rahmen der damaligen Fürsorgeerziehung oder freiwilligen Erziehungshilfe, wie Sie sie unterstellen, nicht bekannt.
Im übrigen empfehle ich Ihnen als weitergehenden Lesehinweis die Dissertation "Therapie unter geschlossenen Bedingungen - ein Widerspruch?" von Herrn Bernhard Stadler, welche im Internet unter der Adresse edoc.hu-berlin.de abrufbar ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Hermann Kues
Antwort von Dr Herrmann Kues - 01.03.2007
Sehr geehrter Herr Mitchell,
Sie haben mir auf meine Antwort sieben sehr spezifische Fragen gestellt. Ich habe Ihnen meine grundlegende Position bereits dargelegt, und möchte Sie bitten für die Suche nach den statistischen Daten den üblichen Rechercheweg über das Statistische Bundesamt oder vergleichbare Einrichtungen zu wählen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Hermann Kues
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Antwort von Dr Herrmann Kues
[ Bisher keine Antwort, entweder privat,
oder öffentlich. ]
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