Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)

Zum Thema RECHT UND GERECHTIGKEIT, UND RECHTSSTAATLICHKEIT -
2008 Vortrag von
Prof. Dr. Manfred Kappeler ( Erziehungswissenschaftler im Ruhestand ):
»Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe«
betreffend den „Ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer“.

Neuer und zusätzlicher Vortrag von Prof. Dr. Manfred Kappeler am »RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG« in Berlin am 02.04.2009 - »Zur zeitgechichtlichen Einordnung der Heimerziehung« @ VORTRAG-am-RUNDEN-TISCH-am-02-04-2009_-_Zur-zeitgechichtlichen-Einordnung-der-Heimerziehung.pdf


Prof. Dr. Manfred Kappeler

Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe

In den fünfziger bis siebziger Jahren war die Heimerziehung/Fürsorgeerzieung das wichtigste Teilsystem der Kinder- und Jugendhilfe und zugleich sein Schluss-Stein, von dem her das ganze sogenannte „Vor-Feld“ bestimmt wurde.
Das Unrecht, das Kindern und Jugendlichen in diesem System zugefügt wurde, ist nicht nur die Schuld einzelner Menschen. Diese Schuld betrifft die Vergangenheit der Bundesrepublik insgesamt, einen großen Abschnitt ihrer Geschichte. Sie verdunkelt die nachfolgende Gegenwart und macht Vergangenheitsschuld zu einem generationenübergreifenden Thema in der Sozialen Arbeit.
[1]

Der juristische Schuldbegriff bezieht sich „auf Handlungen und Unterlassungen, die im Widerspruch zu Normen des geltenden Rechts stehen“, der alltägliche Begriff der Schuld bezieht sich auf die Verletzung anderer Normen, „Normen der Religion, der Moral, des Takts, der Sitte und des Funktionierens von Kommunikation und Interaktion. Beide Male wird an das eigene Verhalten eines Einzelnen angeknüpft und für den Schuldvorwurf vorausgesetzt, dass der Einzelne sich normwidrig verhalten hat, obwohl er zu normgemäßem Verhalten fähig war.“ (Schlink 2002, 12).

Die Behauptung, die TäterInnen seien „Kinder ihrer Zeit“, sie handelten in Übereinstimmung mit den „gängigen Vorstellungen von Erziehung und mit dem vorherrschenden Bild von schwer erziehbaren Kindern und Jugendlichen“, sie hätten in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung nur die Erziehung praktiziert, die auch außerhalb der Einrichtungen in der Gesellschaft „üblich“ gewesen sei, bezweckt eine Generalamnestie, die das „System“ entlasten soll. Es kann nachgewiesen werden, dass es zu allen Zeiten, besonders aber in der Deutschen Nachkriegsgeschichte, eine entwickelte Kritik an menschenunwürdigen und unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten kontraproduktiven Verhältnissen, Sichtweisen und Methoden gegeben hat. Es gab zu jedem einzelnen Kritikpunkt Verbesserungs- beziehungsweise Veränderungsvorschläge und es gab alternative Praxis, bis hin zu als Modelleinrichtungen zur Reform der Heimerziehung konzipierten Heimen. Die wissenschaftlich-fachliche Kritik und die alternative Praxis als praktische Kritik können dokumentiert werden. Die Landesjugendämter als „Fürsorgeerziehungs-Behörde“ waren gesetzlich verpflichtet, die Minderjährigen, für die Fürsorgeerziehung angeordnet war oder freiwillige Erziehungshilfe vereinbart wurde, während der ganzen Zeit ihres Heimaufenthalts persönlich zu begleiten und sich über ihr Wohlergehen ständig zu informieren. Die kommunalen Jugendämter, die Kinder auf der Grundlage der Paragraphen 5 und 6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes in Heimen „unterbrachten“, waren verpflichtet, sich über die Wirkungen der Heimerziehung auf diese Kinder auf dem Laufenden zu halten. Die Vormünder, die ihre Zustimmung zur „Unterbringung“ gaben, waren verpflichtet, ihre Mündel auch während ihres Heimaufenthalts zu begleiten, sich um ihr Wohlergehen zu sorgen und sie vor Schädigungen zu schützen. Da alle „unehelich geborenen“ Kinder bis in die siebziger Jahre hinein automatisch einen Amtsvormund bekamen und diese Kinder eine sehr große Gruppe in der Heim- und Fürsorgeerziehung bildeten, trug das „Vormundschaftswesen“ insgesamt eine große Verantwortung für sehr viele Kinder und Jugendliche. Die Vormundschaftsrichter, die Fürsorgeerziehung anordneten, waren verpflichtet, die Jugendlichen anzuhören und sich ein umfassendes Bild von ihrer Situation zu schaffen. Die Jugendrichter, die im Wege eines Jugendstrafverfahrens Fürsorgeerziehung verhängten, waren verpflichtet, zu prüfen, ob die Anstalten, in die die Jugendlichen eingewiesen wurden, dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht gerecht werden konnten. Die öffentlichen und freien Träger der Heime waren verpflichtet, für optimale Rahmenbedingungen (Zustand und Einrichtung der Gebäude, leibliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen, Möglichkeiten zur Schul- und Berufsausbildung) und für eine das Wohl der Kinder achtende und die Belastungen aus ihrer Vergangenheit überwindende Erziehung durch qualifiziertes Personal Sorge zu tragen. Die Heimleitungen waren verpflichtet, für die Umsetzung der entwickelten erziehungswissenschaftlichen und pädagogischen Standards durch ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sorgen und darauf zu achten, dass die Würde der Kinder und Jugendlichen durch „harte Erziehungsmaßnahmen“ nicht verletzt wurde. Die Erzieherinnen und Erzieher waren verpflichtet, in ihrem unmittelbaren Umgang mit den Kindern und Jugendlichen eine unterstützende und behütende Pädagogik zu praktizieren, im Geiste des Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar…“. Auf allen diesen Ebenen von Verantwortlichkeit haben sich Verantwortliche „normwidrig“ verhalten. Sie sind schuldig geworden, weil sie zu „normgemäßem Verhalten“, zu dem sie das geltende Jugendrecht und die in der Kinder- und Jugendhilfe auch damals schon entwickelten Standards verpflichteten.

Gegen das ihnen in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung zugefügte Unrecht haben Kinder und Jugendliche zu allen Zeiten, also auch schon vor der Heimkampagne Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre, Widerstand geleistet. Die Zeugnisse dieses Widerstands, diese Kritik an einer menschenfeindlichen „Schwarzen Pädagogik“ in Einrichtungen der Jugendhilfe“ müssen gesammelt und dokumentiert werden. Sie sind ein authentischer Beleg für das Unrechtssystem, für die Stimme der Opfer, die in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit hätte gehört werden können, aber nicht gehört wurde. An diesem Punkt geht es um gesellschaftliche, historische Schuld, die analysiert werden muss. Es geht um die Offenlegung der Ideologien, Strukturen und Interessen, die dieses System produzierten und aufrecht erhielten und es geht darum, aus dieser Analyse für Theorie und Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe heute pädagogische und politische Konsequenzen zu ziehen:
a) Bezogen auf die moralische und materielle „Wieder-Gut-Machung“ in der Form von vorbehaltloser Entschuldigung für das zugefügte Leid und materieller Entschädigung für zerstörte Lebenschancen und konkrete finanzielle Einbußen, zum Beispiel bei der Höhe der Rente.
b) Bezogen auf die aktuelle Debatte über Geschlossene Unterbringung, Boot-Camps, jugendliche Intensivtäter, Änderungen des Jugendstrafrechts, Lob der Disziplin etc.

Schuld haben nicht nur die unmittelbaren Täter, sondern auch die Verantwortlichen für das „System der Totalen Institutionen“ und alle, die Widerstand und Widerspruch unterlassen haben, obwohl sie dazu fähig waren. Die Grundlage für ihre Schuld ist die
Norm: Verbrechen nicht nur nicht zu begehen und sich nicht an ihnen zu beteiligen und nicht von den Taten anderer zu profitieren, sondern ihnen mit Widerstand und Widerspruch entgegen zu treten. Das hat nichts mit „Kollektivschuld“ zu tun (vgl. Schlink a.a.O.).

Die Angehörigen der nächsten Generationen in der Jugendhilfe, das wären auf jeden Fall alle Professionellen unterhalb des fünfzigsten Lebensjahres, sind weder TäterInnen noch TeilnehmerInnen oder NutznießerInnen des Jugendhilfeunrechts der dreißig Jahre nach Krieg und Faschismus in Deutschland, noch konnten sie diesem Unrecht durch Widerspruch und Widerstand begegnen. Dennoch sind sie aufgefordert, sich betreffen zu lassen und als Angehörige eines Hilfesystems und einer Profession, die das Unrecht an Kindern und Jugendlichen zu verantworten hatte, Kritik und Scham bezogen auf diese Vergangenheitsschuld zum Ausdruck zu bringen: Ihre Betroffenheit kann sich zeigen bei der Konfrontation mit allen Spuren dieser Geschichte der Jugendhilfe: Dokumenten, Berichten, vor allem aber in der Begegnung mit den Opfern, die sie nicht meiden sondern suchen sollten. Sie können dem Selbstgerechten und Selbstzufriedenen auftrumpfen, dem Verharmlosen, der zweiten Viktimisierung der Opfer, dem Sich-Herausreden mit der Rede „vom bedauerlichen Einzelfall“, an ihrem Arbeitsplatz, aber auch in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit entgegentreten. Sie können auch die Selbstorganisation der Ehemaligen aus der Heim- und Fürsorgeerziehung unterstützen, zum Beispiel bei der Suche und Sicherung von historischen Materialien in den Institutionen der Jugendhilfe, besonders bei der Entdeckung und Sicherung von Akten der Jugendämter, des Vormundschaftswesens, der Gerichte, der Psychiatrie und der Heime beziehungsweise ihrer Träger selbst.
Die Beteiligung der jüngeren Generation in der Jugendhilfe hat berufsethische Begründungen und ist ein Ausdruck des Respekts, der Wertschätzung, des professionellen Takts. Es gibt auch berufliche Anstandsregeln für die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit.
Die dominante Reaktion der Politik in Deutschland nach 1945, schreibt Bernhard Schlink, sei die umfassend praktizierte Strategie des „Aussitzens der schuldbeladenen Vergangenheit“ gewesen, in der Hoffnung, dass mit der Zeit die „Angelegenheit“ erledigt sein werde. Bezogen auf zeitgeschichtliche Vorgänge und Erfahrungen werde die „Halbwertzeit der Erinnerung“ immer kürzer. Es besteht die Gefahr, dass die Kinder- und Jugendhilfe der Gegenwart diesen Umgang mit der Vergangenheitsschuld wiederholt. Die Reaktionen auf die Initiative des Vereins der ehemaligen Heimkinder und auf die Versuche einzelner Ehemaliger, für das erfahrene Leid Genugtuung zu bekommen, sind dafür ein bedrückendes Beispiel. Auch von Fachkräften der Jugendhilfe habe ich gehört, dass sie von alledem nichts wussten und sich nicht vorstellen können, dass es „so etwas“ in der demokratischen Bundesrepublik gegeben haben könnte. Systematische Missachtung der Menschenrechte und Menschenwürde von Kindern und Jugendlichen in der Geschichte der Bundesrepublik passt nicht in das Bild, in den Trend zur Herstellung einer bundesrepublikanischen Identität nach dem Untergang der DDR. Dafür ist nur das Unrecht der SED-Diktatur, auch auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe, speziell der Heimerziehung, nützlich und willkommen. Alle Versuche der Verharmlosung, der Minimierung, der Legitimation, und des Leugnens beziehungsweise Nicht-Wissens sind Bestandteile einer
Identitätspolitik, die nicht zuletzt von Vergangenheitsschuld entlasten soll. Während diese Entlastung bezogen auf Krieg und Faschismus mit dem Hinweis, dass die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst danach und als Alternative zu dem Vor-Her begonnen habe, wofür regelmäßig als Beleg das Grundgesetz mit seinen die Menschenwürde schützenden Freiheitsrechten bemüht wird, bei den heute Gesellschaft und Staat tragenden Altersgruppen weitgehend funktioniert, wird das massenhafte Unrecht an Kindern und Jugendlichen innerhalb der nach-faschistischen, demokratisch verfassten Geschichte der Bundesrepublik zu einem wirklichen Problem für die Identitätspolitik; auch für die Kinder- und Jugendhilfe und darüber hinaus der ganzen Sozialen Arbeit. Diese Identitätspolitik versucht, den Zusammenhang von Schuld und Geschichte zu zerreißen. Aber dieser Zusammenhang lässt sich nicht zerreißen, er lässt sich nur verleugnen. Was für die Rechtswissenschaft nach 1945 die „Naturrechtsrenaissance“ (Schlink) als vermeindliche Alternative zum NS-Rechtspositivismus war, das war für die Soziale Arbeit die zentrale Kategorie „Hilfe“ und die Selbstdefinition als „helfende Profession“. Aber auch die eugenische bevölkerungspolitische Orientierung der Sozialen Arbeit bis 1945 und in Teilen darüber hinaus operierte im Zeichen der „Hilfe“. Mit dieser Selbstdefinition, die als das „Eigentliche“ der Sozialen Arbeit von den Anfängen bis zur Gegenwart verstanden wird, wird versucht, die Integrität der Profession gegen die historische Schuld zu setzen und damit diese zu leugnen.
Rechtshistorisch gäbe es einen weitergefassten Begriff von Verantwortung, Haftung und Sühne als er in unserem juristischen Schuldbegriff enthalten sei, schreibt Bernhard Schlink. Das Problem liege darin, dass das kollektive Eintreten für eine Schuld, die lediglich individuell und subjektiv definiert wird, nicht vorgesehen sei und im Verantwortungs-Horizont nicht erscheine. Da für die Angehörigen der nachgeborenen Generationen, die Übernahme von Verantwortung für die Geschicke der Opfer nicht aus einem individuellen Schuldbegriff abgeleitet werden könne, müsse es, so Schlink, aus einem Verantwortungsbegriff beziehungsweise einem Verantwortungsbewusstsein hergeleitet werden, das sich mit der Verantwortung des Gemeinwesens für das Leiden der Opfer und seine „annäherungsweise Behebung“ ethisch begründen lässt. Im Opferentschädigungsgesetz, in der Arbeit des „Weißen Ringes“ kommt dieser Gedanke zum Ausdruck. Allerdings beziehen sich diese Ansätze nicht auf Unrecht, das Einzelnen oder Gruppen im Namen des Staats geschehen ist. Sie setzen immer den Einzeltäter und die Einzelfallprüfung voraus. Dass sich die politischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland mit der Anerkennung und Entschädigung von Unrecht auseinander setzen müssen, das in ihrem eigenen Namen geschehen ist, wie es bei den ehemaligen Heimkindern/Fürsorgezöglingen der Fall ist, ist, soweit ich sehen kann, bislang noch nicht vorgekommen. Das erklärt meines Erachtens auch die politische Brisanz des Vorgangs. Es handelt sich um einen echten Präzedenzfall, dem weitere folgen können: Knastopfer, Psychiatrieopfer, Opfer des Pflegesystems.
Bezogen auf das nationalsozialistische Deutschland und die DDR gibt es eine Reihe von Unrechtstatbeständen, für die politische und juristische „Lösungen“ gefunden wurden. Aber das waren in jedem Fall Opfer von Unrechtsstaaten, von Unrechtsystemen, von Staaten also, zu denen sich, wie gesagt, die Bundesrepublik Deutschland als Alternative und, historisch betrachtet, als deren Überwindung, nicht aber als deren Nachfolge betrachtet. Das genau ist das Problem. Die Heimerziehung in den vierziger bis siebziger Jahren als ein postfaschistisches System zu bezeichnen, das strukturell auf die Missachtung von Menschenwürde und Menschenrechten angelegt war, was wissenschaftlich unschwer zu belegen ist, wird von PolitikerInnen und Jugendhilfe-Verantwortlichen in der Regel mit Empörung zurückgewiesen (vor allem bezogen auf die von Jugendlichen geleistete Zwangsarbeit in der Fürsorgeerziehung), ebenso auch das Aufzeigen von Übereinstimmungen der Heimerziehung West mit der Heimerziehung Ost. In diesem historisch-politischen Abwehrsyndrom liegt neben der Angst vor Entschädigungszahlungen die Hauptbarriere. Sicherlich ist auch beides miteinander verknüpft: Die ideologische Abwehr dient der Legitimation der Ablehnung von finanziellen Forderungen der Opfer.
Dem kann entgegengehalten werden, dass die Träger der Jugendhilfe (die öffentlichen und privaten) für die in ihrem Namen und ihrer Verantwortung geschehenen Unrechtshandlungen den einzelnen Opfern gegenüber haften müssen, weil sie eine Solidar- und Wirtschaftsgemeinschaft mit den einzelnen Heimen, in denen Kinder und Jugendliche geschädigt wurden, gebildet haben und ohne Unterbrechung dreißig Jahre lang aufrecht erhalten haben. Sie haben gemeinsam von dem Geschehen in den Heimen profitiert: ideologisch-politisch und materiell. Die Träger haben die Einrichtungen begünstigt und die Bestrafung der TäterInnen systematisch vereitelt. Das hat die historische Forschung inzwischen eindrucksvoll belegt. Vielleicht ist der Begriff „Staatsverbrechen“ hier angebracht. Da die Exekutive in Form der Landesjugendämter und Jugendämter immer beteiligt war, müssen hier in einem demokratischen System der Gewaltenteilung Legislative und Judikative die Haftung der Träger der Jugendhilfe politisch und rechtlich durchsetzen. Dabei liegt aus rechtlichen und aus Zeitgründen die Priorität zum Handeln bei der Legislative. „Die Netze der Schuld“, schreibt Bernhard Schlink, „zu denen sich Handlungen derart verflechten, reichen weit. In ihnen verfängt sich nicht nur der Täter, sondern jeder, der zum Täter in Solidargemeinschaft steht und diese nach der Tat aufrecht erhält. Gerade dieser Zusammenhang zeigt, dass sich der Schuldbegriff nicht nur an den Normen des geltenden Rechts, sondern auch an anderen Normen anknüpft.“ (Schlink 2002) An den schon erwähnten Normen der Religion und der Moral, des Takts und der Sitte sowie des Funktionierens von Kommunikation und Interaktion. Jede einzelne dieser Normen ist von den öffentlichen und privaten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe massiv und dauerhaft in der Heimerziehung der fünfziger bis siebziger Jahre verletzt worden. Die weitgehend kritiklose Solidarität zwischen öffentlichen und privaten Trägern der Jugendhilfe im Falle der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung richtete sich faktisch gegen Kinder und Jugendliche. Sie war selbst eine Norm, die dieses Verhältnis jahrzehntelang stabilisierte. Sie wurde kontrafaktisch und lernunwillig von den Verantwortlichen durchgehalten und konnte und kann nur durch massiven politischen Druck von außen (Heimkampagne in den späten sechziger und frühen siebziger Jahren und gegenwärtig die Initiative der Ehemaligen mit breiter Medienunterstützung) aufgebrochen werden. Weil das so war, muss die Verantwortung für die Dominanz der Schwarzen Pädagogik in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung auch beiden, öffentlichen und freien Trägern gleichermaßen, zugerechnet werden. Diese Zurechnung resultiert nicht aus einer besonderen Moral. „Es sind die Regeln, nach denen Kommunikation und Interaktion funktionieren. Wenn Aufrechterhaltung und Herstellung von Solidarität nicht Aufrechterhaltung und Herstellung von Verantwortungsgemeinschaft, von Gemeinschaft des Tragens von Folgen und Vorwürfen ist, dann ist sie nichts.“ (Schlink 2002) Die in der Vergangenheit praktizierte unkritische Solidarität wirkt auch in der Gegenwart. Das Nicht-Verurteilen, Nicht-Lossagen, die Perpetuierung der Leiden der Opfer stiftet neue Schuld. Das Nicht-Lossagen, verstrickt in alte und fremde Schuld, und zwar so, dass es neue, eigene Schuld erzeugt. Ein Beispiel dafür ist ein Papier des „Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz“ aus dem September 2006, in dem für den Bereich der Katholischen Jugendhilfe „Sprachregelungen“ formuliert sind. Bezogen auf die nicht-sozialversicherte und nicht-entlohnte Zwangsarbeit heißt es da: „In den damaligen Heimen waren Kinder und Jugendliche nicht als Arbeitskräfte eingesetzt. Es war jedoch üblich, dass die in den Heimen lebenden jungen Menschen in der Garten- und Landwirtschaft mitgeholfen haben. Das entsprach in alle Regel dem Maß, wie es zu dieser Zeit auch in Familienhaushalten üblich war.
In den damaligen Erziehungsheimen, in denen Jugendliche untergebracht waren, gab es eine Arbeitstherapie. Das Ziel war, Jugendlichen (ab vierzehn Jahren) zu helfen, einen Arbeitsplatz zu bekommen beziehungsweise ihren Arbeitsplatz behalten zu können. Damit diese Arbeitstherapie möglichst realitätsgerecht geschah, wurden auch Aufträge der Industrie ausgeführt. (…) Die Heime waren keine Wirtschaftsbetriebe, sie verfolgten vielmehr pädagogische Zwecke, die man heute im Rahmen der Gemeinnützigkeit ansiedeln würde. Die von den jungen Menschen erarbeiteten Erträge dienten ausschließlich der Finanzierung ihres Heimaufenthalts.“ Zum Umgang mit der eigenen Vergangenheitsschuld heißt es in diesem Papier: „Trotz allem Bedauern über das Schicksal einzelner ehemaliger Heimkinder können weder die Deutsche Bischofskonferenz als Ganze noch Kardinal Lehmann als der Vorsitzende eine grundsätzliche Entschuldigung aussprechen. Bei den beschriebenen Misshandlungen und Demütigungen handelt es sich um Verfehlungen einzelner Personen und um das Schicksal einzelner Menschen. Dafür können sich nur die damals Verantwortlichen selbst oder stellvertretend für sie die Leitungen der entsprechenden Einrichtungen oder Orden individuell bei den Betroffenen entschuldigen. Misshandlungen und Demütigungen von Kindern in Heimen können keiner Grundhaltung zugeschrieben werden, die durch die Kirche vorgegeben oder die von der Kirche gefordert worden wäre.“ Zu der erwarteten Frage „Wodurch unterschieden sich Heime in kirchlicher Trägerschaft von anderen?“ wird empfohlen zu antworten, „dass in kirchlichen Heimen nicht anders erzogen und mit Kindern und Jugendlichen umgegangen wurde, als in der damaligen Gesellschaft sonst auch. Die den Heimen heute oft zur Last gelegten strengen Erziehungsmethoden waren allgemein üblich und nicht besonders kennzeichnend für kirchliche Heime.“
In solchen Formulierungen, die auch von Repräsentanten des Diakonischen Werks Deutschland und von Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und der Jugendministerkonferenz zu hören sind, wird die Solidargemeinschaft mit den Tätern aufrecht erhalten. Bei den kirchlichen Organisationen wiegt das besonders schwer, denn sie haben in allen nachzulesenden Begründungen für ihre Dominanz in der öffentlichen Erziehung behauptet, dass gerade sie den besonderen auf Wertschätzung und Liebe gegründeten Werten des Christentums verpflichtet sind und sich darum besser als weltanschaulich neutrale Träger für die Erziehung vernachlässigter Kinder und Jugendliche eignen würden. In der katholischen und der evangelischen Theologie sind die Begriffe Schuld, Schuldbekenntnis, Demut und Buße von allergrößter Bedeutung. Die Repräsentanten der Kirche und ihrer Wohlfahrtsverbände zeigen von diesen christlichen Kardinaltugenden keine Spur. Sie müssen sich an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen, aus denen ihnen eine besondere Schuld erwächst.
Die Glieder der Solidargemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe, die nicht durch eigene Taten schuldig geworden sind, müssen sich dennoch mit der Vergangenheitsschuld des Systems, das sie heute noch repräsentieren, auseinander setzen. Sie laden eigene Schuld auf sich, wenn sie auf den Vorwurf nicht dadurch antworten, dass sie sich von der fremden Schuld lossagen. Für diese Form der Verstrickung in Schuld gibt es in Deutschland ein Beispiel von historischer und epochaler Bedeutung: Dass die Deutschen, die vor 1945 nicht Täter und Beteiligte waren, indem sie sich danach von den Tätern und Beteiligten nicht losgesagt haben, zu Schuldigen wurden. Dass die Deutschen sich nicht oder nur halbherzig vom NS-System losgesagt haben, unterliege keinem historischen Zweifel mehr, schreibt Bernhard Schlink. Diese Tatsache hat im Umgang mit den Opfern der NS-Verbrechen in der Deutschen Nachkriegsgeschichte verheerende Folgen für die Opfer und für die politische Kultur in Deutschland gehabt. Ich will betonen, dass es mir bei diesem Vergleich nicht um die faktische Identität von NS-Jugendhilfe und Jugendhilfe der Bundesrepublik Deutschland geht, sondern um die strukturelle Übereinstimmung im Umgang mit Schuld und mit Opfern. Und noch ein Faktum ist hier von großer Bedeutung: Wir wissen, dass die Leiden, die Erfahrungen, die Traumatisierungen der Opfer sich in den Kindern der Opfer und in ihren Kindeskindern auf die eine oder andere Weise fortsetzen. „Oft sind sie auf ähnlich hilflose und verzweifelte Weise vom Leiden ihrer Eltern gezeichnet. Dass die Leiden der Opfer über zwei Generationen weiter wirken, ist ein weiterer Grund, der es verbietet, den so sehr gewünschten Schluss-Strich unter eine Geschichte der Vergangenheit zu setzen. Sie bleibt, ob wir das nun anerkennen oder nicht, eine Geschichte der Gegenwart.“ (Schlink 2002) Bezogen auf die NS-Täter trifft diese Verstrickung in Vergangenheitsschuld auch auf deren Kinder und Enkelkinder zu, die, so Schlink, ein schweres Erbe zu verarbeiten haben. Ob es auch Kinder und Enkelkinder von Jugendhilfe-TäterInnen gibt, weiß ich nicht. Wenn wir im übertragenen Sinne als solche, die Frauen und Männer des beruflichen Nachwuchses in der Jugendhilfe annehmen, haben wir Älteren meines Erachtens ihnen gegenüber zumindest eine Verantwortung bezogen auf die finsteren Zeiten der Professionsgeschichte, für die wir selbst noch Zeitzeugen sind, in denen wir auf die eine oder andere Weise Akteure waren. Diese Verantwortung haben auch diejenigen, die, obwohl sie Nachgeborene sind, heute leitende Funktionen in
den Organisationen haben, zu deren historischer Kontinuität auch das Unrecht an den Kindern und Jugendlichen der Heimerziehung und Fürsorgeerziehung der Jahrzehnte nach 1945 bis in die siebziger Jahre gehört. Die Kinder und Jugendlichen, die in jenen Jahrzehnten in der Heim- und Fürsorgeerziehung leben mussten, sind heute überwiegend im Alter zwischen fünfzig und siebzig Jahren. Sie fordern mit Recht eine aktive Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte, die auch die Geschichte der Jugendhilfe ist, und einen praktischen Beitrag zur Entschuldigung und Entschädigung. Die Kinder- und Jugendhilfe heute sollte auf allen Ebenen und mit allen ihren Funktionsträgern sich dieser Vergangenheitsschuld und den aus ihr resultierenden Forderungen ohne Vorbehalte stellen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur politischen Kultur der Bundesrepublik heute leisten.

Literatur
Zwei Fachzeitschriften mit Schwerpunktheften zum Thema:
Jugendhilfe. Dezember 2007.
Forum Erziehungshilfe. April 2008.
Zum Umgang mit der Geschichte in der Sozialen Arbeit vgl. die Zeitschrift Widersprüche. Heft 101: Geschichten und Geschichte der Sozialen Arbeit.
Zur Verstrickung der Sozialen Arbeit in Vergangenheitsgeschichte vgl. Kappeler, Manfred (2000). Der schreckliche Traum vom vollkommenen Menschen - Rassenhygiene und Eugenik in der Sozialen Arbeit. Marburg
und
Schlink, Bernhard (2002). Vergangenheitsschuld und gegenwärtiges Recht. Frankfurt am Main

[1] Besondere Anregungen zu diesem Vortrag verdanke ich den rechtsphilosophischen Essays von Bernhard Schlink (2002).


Siehe auch die Semesterabschlussveranstaltung an der Fachhochschule Düsseldorf am 9. Mai 2007 des Fachbereiches: »„Schläge im Namen des Herrn“ Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik« http://soz-kult.fh-duesseldorf.de/news/2007/schlaege-html.html

In all den folgenden deutschsprachigen Diskussionsforen kann man diesen Vortrag von Prof. dr. Manfred Kappeler bewerten, d.h. mit einander darüber diskutieren.

imheim.eu-Forum, Die Heimkinder - Community, im Thread "Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?"

Diakonie-Forum, im Thread "Ehemalige Heimkinder und ihr heutiges Trauma überwältigen helfen."

Freigeisterhaus.de-Forum, im Thread "MISSHANDELTE HEIMKINDER"

Chefduzen.de - Das Forum der Ausgebeuteten, in der Rubrik "Soziale Einrichtungen", im Thread "Heimkinder"

paPPa.com-Forum - Forum für ein gerechtes gemeinsames Sorgerecht für unsere Kinder, im Thread "Opfer institutioneller Kindesmisshandlung verlangen Recht!"

POLITIK FORUM - POLITISCHE DISKUSSIONSPLATTFORM FUR ÖSTERREICH, im Thread "Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit/Pflichtarbeit"

Erwerblosen Forum Deutschland, im Thread "Alptraum Erziehungsheim"

ANTI-DEFAMATION FORUM, im Thread MISSHANDELTE HEIMKINDER - "Gerechtigkeit für Ehemalige Heimkinder!"

Erzieherin-online.de-Forum, im Thread "Parlamentarische Untersuchung der damaligen Heimerziehung in der Bundesrepublik."

culturforen - Diskussions- und Informationsplattform zu Gesellschaft, Kultur und Politik, im Thread "Gewöhnt Euch dran: Zwangsarbeit ist rechtens."

Troll-Forum, im Thread "Rechte von ehemaligen Heimkindern"

JÜRGEN FLIEGE FORUM, im Thread "Misshandlungen in kirchlichen und staatlichen Heimen"

Kindergarten-Workshop Forum, im Thread "Heimerziehung nach dem Zweiten Weltkrieg"


Metatags zum Thema „Ehemalige Heimkinder“ im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“, momentan, speziell was »Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe« ( bassierend auf das damalige Jugendwohlfahrtsgesetz in den alten Bundesländern ) und die nachkriegsdeutsche, jahrzehntelang anhaltende „Arbeitsausbeutung“ / „Zwangsarbeit“ betrifft:

Prof. Dr. Manfred Kappeler – Prof Manfred Kappeler – Manfred Kappeler – Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe – Kinder- und Jugendhilfe – Heimerziehung – Fürsorgeerzieung – die Vergangenheit der Bundesrepublik – Vergangenheitsschuld – Handlungen und Unterlassungen – Normen der Religion der Moral des Takts der Sitte und des Funktionierens von Kommunikation und Interaktion – Schuldvorwurf – normgemäßem Verhalten – Schlink – gängigen Vorstellungen von Erziehung – schwer erziehbaren Kindern und Jugendlichen – Deutschen Nachkriegsgeschichte – menschenunwürdigen – Modelleinrichtungen zur Reform der Heimerziehung – Landesjugendämter – Fürsorgeerziehungs-Behörde – gesetzlich verpflichtet – Minderjährigen – freiwillige Erziehungshilfe – Heimaufenthalts – Wohlergehen – auf der Grundlage der Paragraphen 5 und 6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes – Wirkungen der Heimerziehung – Vormünder – Unterbringung – verpflichtet – Mündel – vor Schädigungen zu schützen – unehelich geborenen Kinder – Amtsvormund – Vormundschaftswesen – Verantwortung – Verantwortung für sehr viele Kinder und Jugendliche – Vormundschaftsrichter – Jugendrichter – Jugendstrafverfahrens – Anstalten – Erziehungsgedanken – Jugendstrafrecht – freien Träger – freien Träger der Heime – öffentlichen Träger – öffentlichen Träger der Heime – Wohl der Kinder – qualifiziertes Personal – Heimleitungen – Umsetzung der entwickelten erziehungswissenschaftlichen und pädagogischen Standards – Mitarbeiter – Mitarbeiterinnen – die Würde der Kinder und Jugendlichen – Erziehungsmaßnahmen – harte Erziehungsmaßnahmen – Erzieherinnen – Erzieher – eine unterstützende und behütende Pädagogik zu praktizieren – Artikel 1 des Grundgesetzes Die Würde des Menschen ist unantastbar – Ebenen von Verantwortlichkeit – Verantwortlichkeit – Verantwortliche – normwidrig verhalten – normwidriges Verhalten – schuldig – Gegen das ihnen in der Heimerziehung / Fürsorgeerziehung zugefügte Unrecht haben Kinder und Jugendliche zu allen Zeiten also auch schon vor der Heimkampagne Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre Widerstand geleistet – zugefügte Unrecht – Widerstand – menschenfeindlichen Schwarzen Pädagogik in Einrichtungen der Jugendhilfe – menschenfeindlichen Schwarzen Pädagogik – Unrechtssystem – Stimme der Opfer – gesellschaftliche historische Schuld – Offenlegung der Ideologien Strukturen und Interessen die dieses System produzierten und aufrecht erhielten – heute pädagogische und politische Konsequenzen zu ziehen – moralische und materielle Wieder-Gut-Machung – moralische und materielle Wiedergutmachung – vorbehaltloser Entschuldigung für das zugefügte Leid – materieller Entschädigung für zerstörte Lebenschancen und konkrete finanzielle Einbußen – aktuelle Debatte über Geschlossene Unterbringung – Geschlossene Unterbringung – Boot-Camps – System der Totalen Institutionen – Schuld haben nicht nur die unmittelbaren Täter sondern auch die Verantwortlichen für das System der Totalen Institutionen – alle die Widerstand und Widerspruch unterlassen haben obwohl sie dazu fähig waren – Die Grundlage für ihre Schuld ist die Norm Verbrechen nicht nur nicht zu begehen und sich nicht an ihnen zu beteiligen und nicht von den Taten anderer zu profitieren sondern ihnen mit Widerstand und Widerspruch entgegen zu treten – Konfrontation mit allen Spuren dieser Geschichte der Jugendhilfe – Begegnung mit den Opfern – Verharmlosen – Viktimisierung der Opfer – dem Sich-Herausreden mit der Rede vom bedauerlichen Einzelfall – die Selbstorganisation der Ehemaligen aus der Heim- und Fürsorgeerziehung unterstützen – Sicherung von historischen Materialien in den Institutionen der Jugendhilfe – Entdeckung und Sicherung von Akten der Jugendämter des Vormundschaftswesens der Gerichte der Psychiatrie und der Heime beziehungsweise ihrer Träger selbst – Bernhard Schlink – Umgang mit der Vergangenheitsschuld – Initiative des Vereins der ehemaligen Heimkinder und auf die Versuche einzelner Ehemaliger für das erfahrene Leid Genugtuung zu bekommen – Systematische Missachtung der Menschenrechte und Menschenwürde von Kindern und Jugendlichen in der Geschichte der Bundesrepublik – Alle Versuche der Verharmlosung der Minimierung der Legitimation und des Leugnens beziehungsweise Nicht-Wissens sind Bestandteile einer Identitätspolitik die nicht zuletzt von Vergangenheitsschuld entlasten soll – Diese Identitätspolitik versucht den Zusammenhang von Schuld und Geschichte zu zerreißen – Aber dieser Zusammenhang lässt sich nicht zerreißen er lässt sich nur verleugnen – Rechtswissenschaft nach 1945 – Naturrechtsrenaissance – eugenische bevölkerungspolitische Orientierung der Sozialen Arbeit bis 1945 und in Teilen darüber hinaus – Verantwortungsbewusstsein – Verantwortung des Gemeinwesens für das Leiden der Opfer und seine annäherungsweise Behebung – Dass sich die politischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland mit der Anerkennung und Entschädigung von Unrecht auseinander setzen müssen das in ihrem eigenen Namen geschehen ist wie es bei den ehemaligen Heimkindern / Fürsorgezöglingen der Fall ist ist soweit ich sehen kann bislang noch nicht vorgekommen – Knastopfer – Psychiatrieopfer – Opfer des Pflegesystems – postfaschistisches System – Missachtung von Menschenwürde und Menschenrechten – die von Jugendlichen geleistete Zwangsarbeit in der Fürsorgeerziehung – Entschädigungszahlungen – Staatsverbrechen – Die Netze der Schuld – In ihnen verfängt sich nicht nur der Täter sondern jeder der zum Täter in Solidargemeinschaft steht und diese nach der Tat aufrecht erhält – die Verantwortung für die Dominanz der Schwarzen Pädagogik in der Heimerziehung / Fürsorgeerziehung auch beiden öffentlichen und freien Trägern gleichermaßen zugerechnet werden – Das Nicht-Verurteilen Nicht-Lossagen die Perpetuierung der Leiden der Opfer stiftet neue Schuld – Das Nicht-Lossagen verstrickt in alte und fremde Schuld und zwar so dass es neue eigene Schuld erzeugt – Papier des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz aus dem September 2006 – Bereich der Katholischen Jugendhilfe – Sprachregelungen – bezogen auf die nicht-sozialversicherte und nicht-entlohnte Zwangsarbeit – In den damaligen Heimen waren Kinder und Jugendliche nicht als Arbeitskräfte eingesetzt – Es war jedoch üblich dass die in den Heimen lebenden jungen Menschen in der Garten- und Landwirtschaft mitgeholfen haben – Das entsprach in aller Regel dem Maß wie es zu dieser Zeit auch in Familienhaushalten üblich war – In den damaligen Erziehungsheimen in denen Jugendliche untergebracht waren gab es eine Arbeitstherapie – Das Ziel war Jugendlichen ab vierzehn Jahren zu helfen einen Arbeitsplatz zu bekommen beziehungsweise ihren Arbeitsplatz behalten zu können – Damit diese Arbeitstherapie möglichst realitätsgerecht geschah wurden auch Aufträge der Industrie ausgeführt – Die Heime waren keine Wirtschaftsbetriebe sie verfolgten vielmehr pädagogische Zwecke die man heute im Rahmen der Gemeinnützigkeit ansiedeln würde – Die von den jungen Menschen erarbeiteten Erträge dienten ausschließlich der Finanzierung ihres Heimaufenthalts – Trotz allem Bedauern über das Schicksal einzelner ehemaliger Heimkinder können weder die Deutsche Bischofskonferenz als Ganze noch Kardinal Lehmann als der Vorsitzende eine grundsätzliche Entschuldigung aussprechen – Bei den beschriebenen Misshandlungen und Demütigungen handelt es sich um Verfehlungen einzelner Personen und um das Schicksal einzelner Menschen – Dafür können sich nur die damals Verantwortlichen selbst oder stellvertretend für sie die Leitungen der entsprechenden Einrichtungen oder Orden individuell bei den Betroffenen entschuldigen – Misshandlungen und Demütigungen von Kindern in Heimen können keiner Grundhaltung zugeschrieben werden die durch die Kirche vorgegeben oder die von der Kirche gefordert worden wäre – in kirchlichen Heimen nicht anders erzogen und mit Kindern und Jugendlichen umgegangen wurde als in der damaligen Gesellschaft sonst auch – Die den Heimen heute oft zur Last gelegten strengen Erziehungsmethoden waren allgemein üblich und nicht besonders kennzeichnend für kirchliche Heime – Repräsentanten des Diakonischen Werks Deutschland – Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und der Jugendministerkonferenz – die Solidargemeinschaft mit den Tätern aufrecht erhalten – kirchlichen Organisationen – In der katholischen und der evangelischen Theologie sind die Begriffe Schuld Schuldbekenntnis Demut und Buße von allergrößter Bedeutung – Die Repräsentanten der Kirche und ihrer Wohlfahrtsverbände zeigen von diesen christlichen Kardinaltugenden keine Spur – Sie müssen sich an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen aus denen ihnen eine besondere Schuld erwächst – Die Glieder der Solidargemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe – Verstrickung in Schuld – strukturelle Übereinstimmung im Umgang mit Schuld und mit Opfern – Wir wissen dass die Leiden die Erfahrungen die Traumatisierungen der Opfer sich in den Kindern der Opfer und in ihren Kindeskindern auf die eine oder andere Weise fortsetzen – eine Geschichte der Vergangenheit – eine Geschichte der Gegenwart – eine Verantwortung bezogen auf die finsteren Zeiten der Professionsgeschichte – einen praktischen Beitrag zur Entschuldigung und Entschädigung – einen wichtigen Beitrag zur politischen Kultur der Bundesrepublik heute leisten – Geschichten und Geschichte der Sozialen Arbeit – Der schreckliche Traum vom vollkommenen Menschen - Rassenhygiene und Eugenik in der Sozialen Arbeit – Vergangenheitsschuld und gegenwärtiges Recht – Anstalt Bethel – v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel – Bodelschwinghschen Anstalten Bethel – Bodelschwinghschen Anstalten – Bethel bei Bielefeld – Eckardtsheim in der Senne – Eckardtsheim – Anstalt Freistatt im Wietingsmoor – Erziehungsanstalt – Arbeiterkolonie – Mädchenerziehungsanstalt – Mädchenerziehungsanstalt Ummeln – Ummeln – Mädchenerziehungsanstalt Scherfede – Scherfede – Ländereien – Hoffnungsthal – Lobethal – Pastor Friedrich von Bodelschwingh – Vater Bodelschwingh – Innere Mission – Äußere Mission – Lohnempfänger – Lohnempfängerin – Kurzzeitbeschäftigter – Kurzzeitbeschäftigte – Beamter – Beamtin – Angestellter – Angstellte – Bruder der Landstraße – Kolonist – Pensionär – Pensionärin – Ruheständler – Ruheständlerin – Insasse – Insassin – Schutzbefohlener – Schutzbefohlene – Pflegling – Zögling – Kranker – Kranke – Behinderter – Behinderte – Schwacher – Schwächere – Patient – Patientin – beschäftigt – arbeitsfähig – Einrichtungen – Bandweite des Tarifgeflechts – Sonderregelungen – versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse – arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Daten – Arbeitgeber – Freiwilligen Erziehungshilfe – LANDSCHAFTSVERBÄNDEN – JUGENWOHLFAHRTSVERBÄNDEN – JUGENDÄMTERN – JUGENDWOHLFAHRTSBEHÖRDEN – Arbeitskolonnen – Außenkommandos – Großwäschereien – Agrarbetrieben – Industriebetrieben – Privathaushalten – unpaid forced labourers – Arbeitssklaven – unentlohnte Arbeitssklaven – Leiharbeiter – Leiharbeiterinnen – Aufbaujugend – beschäftigt – Beschäftigter – Beschäftigten – Beschäftigte – Menschenmaterial – Arbeitsfähigen – weggesperrten – Misshandlungsfälle – Erziehungsarbeit – nachkriegsdeutsche Erziehungsarbeit – Die Macht der Nächstenliebe – Die Macht der Nächstenliebe - Einhundertfünfzig Jahre Innere Mission und Diakonie (1848-1998) – Diakonie – Diakonischen Werke – Diakonischen Werken – Diakonische Werke – Diakonischen Werken der EKD – Diakonischen Werke der Evangelischen Kirche in Deutschland – Evangelische Kirche in Deutschland – EKD – Diakonie-Forum – Präsidenten des Diakonischen Werkes – Klaus-Dieter Kottnik – Klaus-Dieter Kottnik – Klaus-Dieter K. Kottnik – Diakoniepräsident – Diakoniepräsident Klaus Dieter Kottnik – Kottnik – Herr Kottnik – Ehemaliges Heimkind – Martin Mitchell – jahrelange vollzeitige erzwungene unentlohnte Arbeit im Akkord in den Heimen und Anstalten der Diakonie – unentlohnte Arbeit im Akkord in den Heimen und Anstalten der Diakonie – unentlohnte Arbeit – Heimen und Anstalten der Diakonie – Zwangsarbeit – Ehrenarbeit – im Dienste des Herrn – Therapie – Arbeitserziehung – Arbeitstherapie – Haushaltshilfe – Haushaltshilfen – Verantwortlichen – Christliche Wertvorstellungen – Torf – Goldberg Torf – Brenntorf – Zwangsarbeiter – Zwangsarbeit im Moor – German TV – Deutsches Fernsehen – ZDFde – ZDF.de – 2DF – Frontal21 – ZDF – ZDFde Frontal21 – Frontal 21 – Frontal21 22.04.2008 – Frontal 21 22.04.2008 – Zwangsarbeit für die Kirche – Heimkinder fordern Entschädigung – Heim der Evangelischen Diakonie Bethel – niedersächsischen Freistatt – Bethel – zum Arbeiten ins Moor – Torf stechen – Moor – Heimkinder von Freistatt – Schwerstarbeit – geschlagen – Lohn gibt es für die harte Arbeit nicht – Strafmaßnahmen – Erzieher – tagelange Isolation – Besinnungszellen – Willkür – staatliche Kontrolle – Bedauerliche Einzelfälle – bedauerlichen Einzelfällen – Einzelfälle – Einrichtungen – Betroffene – Wiedergutmachung – Zwangsarbeit – finanzieller Ausgleich – Ansicht des Präsidenten des Diakonischen Werkes Klaus-Dieter Kottnik – press-ganged – Heimkinder press-ganged – vollzeitige Außenkommandos – Außenkommandos – Zwangsarbeitskolonnen – gezwungen wurden unentlohnt im Akkord zu arbeiten – Sommerhitze – ohne Trinkwasser – Winterkälte – Colonia Dignidad – Kolonie der Würde – Insassen – Kinder Jugendliche Heranwachsende und junge Erwachsene beider Geschlechter – Arbeite und Bete – Bete und Arbeite – Ehrenarbeit – im Dienste des Herrn – christliche Sektenführer – Paul Schäfer – Bethel-Erzieher – dem Wohle der ganzen Großen Familie diene – tägliche religiöse Zwangsindoktrination – religiöse Zwangsindoktrination – Zwangsindoktrination – Vater Schäfer – Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft – evangelisch-lutherischen – evangelisch-lutherischen Burschenheim Beiserhaus – Knüllwald-Rengshausen – evangelisch-lutherischen Burschenheim Beiserhaus in Knüllwald-Rengshausen – Burschenheim Beiserhaus – Beiserhaus – Stiftung Beiserhaus – Inneren Mission – Innere Mission – vollzeitiger Zwangsarbeiter – evangelisch-lutherischen Bethel-eigenen massiven Torfgewinnungsunternehmen Anstalt Freistatt im Wietingsmoor – Bethel – Bethel-eigenen massiven Torfgewinnungsunternehmen – Torfgewinnungsunternehmen – Anstalt Freistatt im Wietingsmoor – Freistatt – Anstalt Freistatt – Wietingsmoor – Farbfoto der kommerziellen Torfgewinnung – kommerziellen Torfgewinnung – Torfgewinnung – Zwangsarbeit im Sommer 1963 – Torffeld in der Nähe von Deckertau – Torffeld – Deckertau – Bethel-eigenen Wirtschaftbetrieb – Wirtschaftsbetrieb – Torfgewinnungsgesellschaft – Freistätter Wietingsmoor – Freistätter – Freistätter Fürsorgeakte – Heimkinder-Ueberlebende – Heimkinder-Ueberlebende.org – www.heimkinder-ueberlebende.org – www.care-leavers-survivors.org – Erziehungswissenschaftler Prof Manfred Kappeler – Prof Manfred Kappeler – Manfred Kappeler – diesem dunklen Kapitel der Heimerziehung – Demütigungen – Schlägen – Misshandlungen – Kinder- und Jugendheimen – In den Heimen herrschte eine systematische Gewalt – systematische Gewalt – Erziehungsmittel – Willkür – Katholische Kirche – Katholische Kirche in Deutschland – Arbeitskräfte – Landwirtschaft – unter Zwang – kontrolliert – bestraft – straffe Disziplin – sehr strenge Arbeit – strenge Arbeit – sehr strenge Arbeit als ein notwendiges Erziehungsmittel betrachtet wird – Kinder zu Disziplin – Ordnung – Sauberkeit – Fleiß – Leiharbeit – in Absprache mit Industriebetrieben – Produktionsstätten – gesetzeswidrig – Zucht – Gewalt – Kontrolle – Disziplinierung – sozialpädagogischen Gesichtspunkten – Postfaschistische Tradition – Nationalsozialisten – Nationalsozialisten in der Jugendhilfe und ihren Einrichtungen weitergelebt haben nach 1945 und zwar bis in die 70er Jahre hinein – KZ-Häftlinge – Arbeitshäuser – In diesem postfaschistischen System wurden die Kinder zu Objekten der Willkürmaßnahmen der Erzieher – Mitbestimmung – Selbstbestimmung – Wohlfahrtsverbänden – Landesjugendämter – Landesjugendämtern – Abwehrstrategie – ehemaligen Heimkinder fordern Entschädigungen für ihre nicht bezahlte Arbeit und die Rentenausfälle – Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags – Caritasverband – Diakonisches Werk – Heimkinderverein – völlig vorbehaltlose und ernst gemeinte Entschuldigung der Kirchen – Entschuldigung der Kirchen – Jugendwerkhöfe – Torgau – Dieses Kapitel der bundesrepublikanischen Geschichte – Das Schlimmste ist die systematische Demütigung die die Kinder und Jugendlichen erfahren mussten mit Folgen für das ganze Leben – Versager – verwahrlost – Kinde der Sünde – systematisch und ununterbrochen gedemütigt – Erziehungsanstalten – Erziehungsanstalten der BRD – Missbrauch – Zwangsarbeit – Verein ehemaliger Heimkinder e. V. – Verein ehemaliger Heimkinder – www.veh-ev.org – Ehemalige Heimkinder – Feldarbeit geprügelt – zur Feldarbeit geprügelt – Ochsenziemer – katholischen Erziehungsanstalten – Anhörungen vor dem Petitionsausschuss des Bundestages – Renate Künast – Opfer entschädigt – gebrochene Menschen – Heimeinweisung – lebenslanges Trauma – Wiedergutmachung – deutsche Behörden – Zellen – Menschenrechte mit Füßen getreten – Arbeit bis zur Erschöpfung – sadistische Strafen für geringste Vergehen – Demütigungen – Zwangsarbeit – Isolierung – Kindeswohl – geschlossene Heime – Umerziehung – zur unentgeltlichen Arbeit gezwungen – weggesperrt – Heimgeschichte – Petition ehemaliger Heimkinder – Petition ehemaliger Heimkinder der alten Bundesländer – Menschenrechtswidrige Praxis in Fürsorgeerziehungsheimen – Fürsorgeerziehungsheimen – Westdeutschland – Wirtschaftswunderland – Wirtschaftswunderland Westdeutschland – Heimerziehungsforschung – Ehemaliges Heimkind – Heimkind – Stanford Experiment – Arbeitslager – Arbeitslager-Bedingungen – Schwerstarbeit – Landwirtschaft – Schwerstarbeiten – Insassen – Arbeitsverweigerung – Arrest – Erziehern – verprügelt – Prügelei – Kinderquälerei – Lohn – Zwang – unentlohnt – geschlagen – Arrestzellen – Einzelzelle – sexuell belästigt – Heimerziehung – Kinder- und Jugendhilfegesetz – Fürsorgeerziehung – Freiwillige Erziehungshilfe – Erziehungsmethoden – Fürsorgehaft – Fürsorgehäftling – Arbeitszwanghäftling – Zöglingen – Jugendheim – Jugendheimen – Zögling – Zöglinge – Heiminsassen – Einzelhaft und Zwangsarbeit – Pädagogik – Disziplinierung – Erziehungstradition – Traumata – Erziehung – Gewalttraditionen – Opfer – Heime – Heimen – Renten – Entschädigung – Entschuldigung – Entschuldigungen – Menschenrechtsverletzungen – gequält – Heimkinder – Pfleglinge – Fürsorgezögling – Fürsorgezöglinge – Fürsorgezöglingen – Heimkindern – Problemkinder – Problemkids – Qualen – Brutalität – Sklavenarbeit – Sklaven – Sklavenhalterei – Sklavenarbeiter – Heimaufsicht – Heimkinderopfer – Ehemalige Heimkinder – Ehemaligen Heimkinder – Ehemaligen Heimkindern – Arbeitszucht – Arbeitszwang – Arbeitstherapie – Wirtschaftsunternehmen – Einnahmequelle – Geschäftsunternehmen – institutionelle Kindesmisshandlung – institutionelle Kinderzwangsarbeit – Sozialpädagogik – Psychologe – Pädagoge – Pädagogin – Erziehungswissenschaften – Erziehungsanstalt – Erziehungsanstalten – geschlossene Unterbringung – Körperliche Züchtigung – Pädagogische Fachhochschule – Jugendhilfe – Jugendfürsorge – pädagogisches Fehlverhalten – verhaltensauffällige – Jugendliche – verhaltensauffällig – abgeschobene – missbrauchte – misshandelte – Ehemalige Heimkinder – Deutsche Heimkinder – Kindersklaven – Kinderzwangsarbeit – Arbeitslager – Arbeitserziehungslager – Kindersklavenarbeit – Zwangsarbeiter – Zwangsarbeitern – Einrichtungen – Arbeit macht frei – Landesfürsorgeverband – Fürsorgebehörde – Landeswohlfahrtsverband – Fürsorge – Feldarbeiter – Freistatt – Anstalt Freistatt – Dansweiler Hof – Brauweiler – Brauweiler bei Köln – Abtshof in Hennef – Abtshof – Rheinisches Jugendheim Abtshof – Rheinische Arbeitsanstalt – Arbeitszwangslager – Teufelsmoor – Wietingsmoor – Arbeitsanstalt – Arbeitszucht – Arbeitszwang – Arbeitstherapie – Bewahrungsanstalt – Diakonie Freistatt – Arbeiterkolonie – Jugendwohlfahrt – Bewahrung – Werner Villinger – Vormund – Vormundschaft – child slave labour – forced labour – Die Wahrheit über Kinderzwangsarbeit in Deutschland – ILO C029 – IAO C029 – The truth about child slave labour in West-Germany – Fremdplatzierung – Peter Wensierski – Schläge im Namen des Herrn – Beaten in God's Name – Pädagogik – Schwererziehbare – Zucht und Ordnung – Zucht – Ordnung – Arbeitslager – Pädagogen – Therapeuten – Wenn du nicht parierst kommst du ins Heim – Schutzbefohlenen – Menschenrechte – Kultivierung der Brutalität – Mangel an Zuwendung – Geborgenheit – Verständnis – Strafmärsche – Foltermethoden – Erniedrigung – Demütigung – Würde des Menschen verletzt – Schwererziehbaren – Das Schweigen der Ämter – Familienministerium – Landesjugendamt – Grundgesetz – Grundrechte – Grundrechten – Demokratie – Freiheit – Petitionsausschuss des Bundestages – Heimkinder-Anhörung im Deutschen Bundestag – Dr Kues – Dr Herrmann Kues – Herrmann Kues Staatssekretär Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend – Evangelischen Kirche in Deutschland – Evangelische Kirche in Deutschland – EKD – katholische – Caritas – Katholische Kirche – Erziehungsmaßnahme – Einzelhaft – Psychiater – Fürsorge – Erziehungshilfe – Jugendwohlfahrtsgesetz – Pädagogik – unentlohnte Zwangsarbeit – Kirche – Verwahrlosung – gequält – Kirchen – Schutzbefohlene – erzwungener unbezahlter Arbeit – Anstalten kirchlicher Trägerschaft – Anstalten staatlicher Trägerschaft – institutionalisation – child welfare – youth welfare – extrajudicial detention – care-leavers-survivors – unpaid hard labour – profiteering – Ursula von der Leyen – wards of the state – German Federal Government – Federal Republic of Germany – unpaid slave labour – slave labour – Third Reich – Moor – Steinbruch – Straßenbau – Grosswäscherei – Grosswäschereien – Fertigungsbetrieb – Fertigungsbetrieben – Bewahrungsgesetz – Das Bewahrungsgesetz (1918-1967) – Zulässsigkeit der Geschlossenen Unterbringung in Heimen der öffentlichen Jugendhilfe – Anstaltseinweisungen – Zwangsmassnahmen – Eugenik – Einzelhaft und Zwangsarbeit – Fürsorgeerziehung in Deutschland – Mary Raftery – Suffer the little Children – Law Commission of Canada – Apologising for Serious Wrongdoing: Social Psychological and Legal Considerations – Institutional Child Abuse – Restoring Dignity: Responding to Child Abuse in Canadian Institutions – residential schools – Adolf Diamant – Finanzwirtschaft – Züchtigungsrecht – Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend – Mein erster Tag in Freistatt – Diakonie – Innere Mission – Die Macht der Nächstenliebe – Bethel – v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel – Arbeitszwanghäftling – Jugendheimen – Heiminsassen – Diakon – Diakone – Moorhof – Moorhort – Moorburg – Deckertau – Renten – Entschädigung – Entschuldigung – Entschuldigungen – Menschenrechtsverletzungen – Landesfürsorgeverband – Fürsorgebehörde – Landeswohlfahrtsverband – Landeswohlfahrtsverband Hessen – Sklavenarbeiter – Feldarbeiter – Moorarbeiter – Torfstecher – Torfstechen – Torfabbau – Sodensammler – Torfproduktion – Pastor Wolfgang Tereick – Tereick – Wirtschaftsunternehmen – Bewahrungsanstalt – Arbeiterkolonie – Nächstenliebe – Sozialpädagogik – Bewahrung – katholische Orden – Zwangseinweisung – Dortmunder Vincenzheim – schwererziehbare Mädchen – Nonnen – Vinzentinerinnen – Regina Eppert – Menschenrechte – Rechtsbewusstsein – Diakonissen – Diakonissenanstalt – Landesfürsorgeverband – Fürsorgebehörde – Gabriele Lösekrug-Möller – Josef Winkler – Marlene Rupprecht – Fahrlässigkeitsdelikt – Fahrlässigkeit – Vernachlässigung – fahrlässige Handlung – Handlung in grober Fahrlässigkeit – grobe Fahrlässigkeit – Recht der Fahrlässigkeitshaftung – Verschuldenshaftung – bewusste Fahrlässigkeit – fahrlässige Körperverletzung – grob fahrlässige Schädigung – Fahrlässigkeitshaftung – Fairness – Gleichheit – Gerechtigkeit – Sorgfaltspflicht – Pflicht – Obligation – Berufspflicht – Pflichtverletzung – Pflichtversäumnis – Verletzung der Rechtspflicht – Sorgfaltspflichtverletzung – Missbrauch der Amtsgewalt – Nachlässigkeit – plaintiff's long-term depression – long-term depression – depression – depression and other losses – suffered long-term psychological effects – material cause of a range of social and medical problems he had experienced throughout his life – social and medical problems – court judgment – court judgment for wider legal implications – victims – compensate victims – malicious procedure and false imprisonment – false imprisonment – unpaid forced labour – unpaid slave labour – malicious procedure – negligence – fiduciary obligation – duty of care – breach of duty of care – constitutional law – non-judicial organs of government – acts of servants or agents – liability of servant or agent – misfeasance in public office – damages – breach of statutory duty

[ Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 6. August 2008 ]

Subindex Nr. 18

Zum Thema RECHT UND GERECHTIGKEIT, UND RECHTSSTAATLICHKEIT -
2008 Vortrag von
Prof. Dr. Manfred Kappeler ( Erziehungswissenschaftler im Ruhestand ):
»Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe«
betreffend den „Ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer“.


Augenöffnende Textauszüge, unter anderem, von »Bethel und das Geld:
die ökonomische Entwicklung der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel; 1867-1998 / Bethel«
herausgegeben Wolfram Korn - Bielefeld: Bethel-Verlag, 1998 - ISBN 3-922463-89-4 ( 146 Seiten )
mit Beiträgen von Bärbel Bitter, Karl-Heinz Hongsmeier, Rainer Norden und Walter Schroeder:
»Bethel nach 1945 - Wiederaufbau und Fortsetzung der Arbeit im Geiste der Väter«


Ein von "Ehemaliges Heimkind", Martin Mitchell, getätigter Beitrag im Diakonie-Forum,
im Thread "Ehemalige Heimkinder und ihr heutiges Trauma überwältigen helfen.",
Beitrag Nr. 119, vom 6. Mai 2008, um 07:48 Uhr,
in Antwort auf die Äußerungen des
Präsidenten des Diakonischen Werkes, Klaus-Dieter Kottnik,
auf
Frontal21 vom 22.04.2008.


Heinrich Wilmking - Wer war Heinrich Wilmking? - Heinrich Wilmking war von 1936 - 1976
„Kaufmännischer Angstellter“ für die „v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel“ in Bielefeld
und seine Zweiganstalten - 26 Jahre lang Leiter der „Hauptkassenverwaltung“ in „Bethel“.
( Diese Information stützt sich, unter anderem, auf einen Artikel in einem von „Bethel“
selbst veröffentlichtem Kirchenblatt, dem
„Der Ring“ aus dem Jahre 1976:
»Vom Stehpult ins Computer-Zeitalter« - »Heinrich Wilmking: Am 1. Mai 40 Jahre in Bethel« )


Ein von "Ehemaliges Heimkind", Martin Mitchell, getätigter Beitrag im Diakonie-Forum ,
im Thread "Ehemalige Heimkinder und ihr heutiges Trauma überwältigen helfen.",
Beitrag Nr. 40, vom 25. April 2008, um 06:19 Uhr,
in Antwort auf die Äußerungen des
Präsidenten des Diakonischen Werkes, Klaus-Dieter Kottnik,
auf
Frontal21 vom 22.04.2008.


German TV - Deutsches Fernsehen - ZDFde - 2DF - Frontal21 - 22.04.2008
»Zwangsarbeit für die Kirche?« - »Heimkinder fordern Entschädigung«
von Karsten Deventer und Eva Schmitz-Gümbel.


German TV - Deutsches Fernsehen - ZDFde - 2DF - Frontal21 - 22.04.2008
Interview mit Erziehungswissenschaftler Prof. Manfred Kappeler
betreffend den Methoden der
»Heimerziehung in der Nachkriegszeit«.
Presentiert von Karsten Deventer von Frontal21.


DER WESTEN - Das Portal der WAZ-Mediengruppe - berichtet am 14. April 2008:
Ehemalige Heimkinder
(in diesem Falle Behinderte) »Geschundene Seelen wagen den Blick zurück«
Stadt/Region »Wetter. Berichte vom Leid der Kinder im Johanna-Helenen-Heim der Nachkriegszeit
lassen sich jetzt auch im Internet nachlesen. Zusammengestellt hat sie die Freie-Arbeitsgruppe
Johanna-Helenen-Heim 2006.
«


MÜNCHENAbendzeitung 20. / 21.03.2008 ( Seite 14 ). Ein Artikel von Natalie Kettinger.
Ehemalige Heimkinder: Drei Männer erinnern sich an ihre Leidenszeit in christlichen Heimen:
»Die Erzieher damals - das waren Tiere«.


Ehemalige Heimkinder der 50er bis 70er Jahre in State Care : KÖLN - 21.04.2008 -
Landschaftsverband Rheinland ( LVR ) stellt sich seiner Verantwortung /
Studie zur Aufarbeitung der Geschichte
/ Einrichtung einer Hotline für Betroffene.


Bundesrepublik Deutschland in der Kritik vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) für ungerechtfertigte Kindswegnahme und das Plazieren von Kindern und Jugendlichen
in Heime / Anstalten und Pflegefamilien
( dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte liegen
200 diesbetreffende Petition von Eltern in Deutschland vor ). Bericht von Katrin Hummel in der
FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG : FAZ vom 15.03.2008 Nr. 64
( POLITIK Seite 3 ) :
Die Verfahrensweise deutscher Jugendämter scheint zu sein: "Wegnehmen ist das Einfachste".


Bis zum heutigen Zeitpunkt (16.04.2008) unbeantwortet bleibende Fürbitte (vom 01.04.2008)
seitens Pfarrer Dierk Schäfer - von der Evangelischen Akademie Bad Boll - an den
Diakoniepräsidenten, Pfarrer Klaus-Dieter K. Kottnik, betreffend den Ehemaligen Heimkindern
der deutschen Nachkriegszeit und betreffend ernsten und ernst zu nehmenden Möglichkeiten
ihnen gegenüber Sühne zu tun, sie zu entschädigen, und ihre Würde wiederherzustellen.

( Diese Veröffentlichung seitens des hiesigen Webseitenbetreibers, Martin Mitchell, ist nicht dazu gedacht etwas zu
skandalisieren, sondern einfach nur um zu informieren. Vielleicht antwortet der Diakoniepräsident ja doch noch.
)

( 29.02.2008 ) Rechtspolitische Dissertation von Rechtsanwältin Renate Künast, MdB,
Fraktionsvorsitzende der
GRÜNEN, zu einem Thema, das uns alle angeht:
»Misshandelte Heimkinder in kirchlichen und staatlichen Heimen -
"Entschädigung für ehemalige Heimkinder"«
( zuerst veröffentlicht in ZRP 2008 Heft 2, Seite 33-36 ).


Mitgliederversammlung am Samstag, 1. März 2008, in Bielefeld:
Neuwahl und Erweiterung des Vorstandes des
"Verein ehemaliger Heimkinder e. V."

Die folgende ausschlaggebende Information kommt von absolut verläßlicher Stelle:

Der Verein ehemaliger Heimkinder e. V. ist bemüht, mit Hilfe aller Betroffenen,
eine vollständige Liste aller damals in Westdeutschland, d.h. in den alten Bundesländern
von den "Privaten Trägern" sowohl wie vom Staat betriebenen Heimen und Anstalten
für Kinder und Jugendliche, zusammenzustellen. Jeder kann mithelfen diese Liste zu vervollständigen.
( Heime und Anstalten, die damals in der DDR existierten sind nicht auf dieser Liste ! )

Der PARITÄTISCHE WOHLFAHRTSVERBAND BERLIN berichtet am 22. Januar 2008
über eine 3. Anhörung
(hinter verschlossenen Türen) vor dem Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages
(am Montag, den 21 Januar 2008), der sich nochmalig
mit der Petition ehemaliger Heimkinder der alten Bundesländer befasste und, diesmal,
diesbetreffend, vier Wissenschaftler zu Wort kommen ließ; diese waren bereit an einer
darauffolgenden Pressekonfernz teilzunehmen. Reportagé von
Norbert Struck.


Online domradio Bericht, basierend auf einen gleichlautenden online Bericht der
Katholischen Nachrichten Agentur gleichen Datums - 22.01.2008:
Wissenschaftler bestätigen die von "Ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer"
in ihrer Petition angesprochenen "Menschenrechtsverletzungen" und "das Verfehlen
staatlicher Heimaufsicht in den 50er, 60er und 70er Jahren". Prof. Dr. Christian Schrapper,
betonte, schon vor 50 Jahren hätten Fürsorgeheime in der Kritik gestanden.
"Das war schon zur damaligen Zeit offensichtliches Unrecht".
Rechtsanwalt Gerrit Wilmans forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf.
Politik und Kirchen dürften nicht "auf eine biologische Lösung des Problems hoffen".


Jana Friedlinghaus berichtet am 23.01.2008 in der Tageszeitung Junge Welt über
die am Montag, den 21. Januar 2008, von Erziehungswissenschaftlern
vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigten

Menschenrechtsverletzungen in der damaligen BRD Heimerziehung.
Die Kirchen vertreten noch immer die Ansicht, eine systematisch angeordnete oder
geduldete Mißhandlung und Ausbeutung in den von ihnen betriebenen Heimen sei auszuschließen.


RBB Potsdam in seinem News-Journal-Programm ZIBB ( "zuhause in Berlin & Brandenburg" )
berichtet in seinem Tatsachenbericht vom 25.01.2008 über die Forderungen ehemaliger
Heimkinder der alten Bundesländer von
Entschädigung, u.a., für Sklavenarbeit,
für entgangenen Lohn und vorenthaltene Ausbildung in den damaligen BRD-Heimen,
systematische Menschenrechtsverletzungen, die einstimmig von am 21.01.2008
vor dem Pettitionsausschuss des Deutschen Bundestages erscheinenden
Erziehungswissenschaftlern bestätigt worden waren.


Deutschlandradio Kultur - LÄNDERREPORT - 11.02.2008 - Moderator Matthias Günther
Zwei ehemalige "Fürsorgezöglinge" / Empfänger der "Freiwilligen Erziehungshilfe" berichten
von ihren Erfahrungen im "Landesfürsorgeheim Glückstadt" in Schleswig-Holstein:
Zwangsarbeit für Jugendliche im Heim bis in die 70er Jahre: "Man wollte uns brechen."




Bitte nicht vergessen auch "Ehemalige Heimkinder" @ http://heimkinderopfer.blogspot.com zu besuchen.


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