Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland) |
(
11.06.2004 )
Misshandlung der "Ehemaligen
Heimkinder" in meistens kirchlichen Institutionen. – Zur
Frage der rechtswidrigen Internierung / Inhaftierung von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen (die noch nicht das zwanzigste
Lebensjahr vollendet hatten) in geschlossenen Einrichtungen, und dem
meistens damit verbundenen Arbeitszwang, in Mooren, in der
Landwirtschaft, im Straßenbau, und in Großwäschereien,
sowie auch in der Manufaktur von Maschinenteilen und anderen
Industrieprodukten und Haushaltsgütern, und vielfach auch unter
menschenunwürdigen Umständen.
Achtung
"Ehemalige Heimkinder"!
Gerichtsurteil betreffs
unentlohnter "Kinderzwangsarbeit"
Präzedenzfall:
Jugendlicher Zwangsarbeiter klagt im Landgericht!
VON
ALEXIS CANEM
"Entschädigungsansprüche wurden
sofort nach dem Krieg gestellt. Meistens erfolglos. Adolf Diamant war
einer der wenigen, der hartnäckig blieb. Bereits 1957 begann er
einen Prozess gegen die Firma Büssing, von der er mit anderen
Leidgenossen Augleichszahlungen forderte. Diamant war zwanzig Jahre
alt, als man ihn aus dem Ghetto Lodz ins KZ Auschwitz/Birkenau
deportierte. Seine Eltern wanderten direkt in die Gaskammern.
Adolf
Diamant dagegen war unter den KZ-Häftlingen, die von der SS für
kräftig genug erklärt wurden, um in der Braunschweiger
Firma Büssing unter Kontrolle des Konzentrationslagers
Neuengamme Zwangsarbeit zu leisten. Büssig stellte
Lastkraftwagen für die Armee her.
Im April 1945 wurde
Diamant befreit. Geld hatten die KZ-Häftlinge natürlich nie
erhalten, den Lohn zahlte die Firma direkt an die Verwaltung des KZ
Neuengamme. Deshalb versuchte die Firma, sich auch mit dem Hinweis,
sie sei nicht für Geldforderungen zuständig, sondern «die
Bundesregierung» als Rechtsnachfolger, aus der Verantwortung zu
entziehen. Ohne Erfolg.
Das Gericht entschied, «niemand
sei berechtigt, die Arbeitskraft einer Person zu kaufen, die
rechtswidrig ihrer Freiheit beraubt wurde».
Der Vertrag sei unwirksam. Die Firma Büssing wurde zur
Nachzahlung verurteilt."
Würde das nicht auch
gleicherweise auf kirchliche Wirtschaftunternehmen zutreffen die
rechtswidrig eingesperrte Kinder und Jugendliche in *ihren*
Institutionen und Anstalten ausbeuteten und misshandelten, und in
vielen Fällen ihre Arbeitskraft auch an private Firmen und
Landwirte verkauften *für vier Jahrzehnte nach dem Zweiten
Weltkrieg*? War es nicht auch gemäß dem Grundgesetz
strengstens untersagt Personen rechtswidrig ihrer Freiheit zu
berauben und zur Arbeit (und noch viel mehr, zur *unentlohnten
Arbeit*!) zu zwingen?
[
Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 11. Juni 2004 ]
Bitte nicht vergessen auch "Ehemalige Heimkinder" @ http://heimkinderopfer.blogspot.com zu besuchen. |
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