Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)

Braunschweiger Hauszeitschrift des Marienstiftes "Doppelpunkt" - Heft Nr. 3/2000
Aus der Geschichte des Marienstiftes [und anderen solcher Einrichtungen]:
So, ungefähr, sah es aus – über einen Zeitraum von zwischen 50 bis 70 Jahren –
für ‘verwahrloste’ Mädchen unter dem "Jugendwohlfahrtsgesetz"
in allen deutschen
(Mädchen)Erziehungsanstalten / Mädchenheimen
( ob evangelisch-lutherisch oder katholisch ! ),
also auch in der Nachkriegszeit, im "Wirtschaftswunder Westdeutschland".


Aus der Homepage des evangelisch-lutherischen Marienstiftes in Braunschweig

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http://www.marienstift-braunschweig.de/index.php?id=68

Die Zeitschrift "Doppelpunkt"


Seit 1994 gibt es die Hauszeitschrift "doppelpunkt" des Marienstiftes. Etwa 30 000 Personen lesen viermal
im Jahr in der Region Braunschweig und darüber hinaus die Zeitung. Zu den Lesern zählen u.a. die über 400
niedergelassenen Ärzte in der Region, die 350 Pfarrer der Ev. Landeskirche Braunschweig, die jährlich über
10 000 stationären und ambulanten Patienten des Krankenhauses sowie die Diakonissenmutterhäuser in
ganz Deutschland.

Der "doppelpunkt" will nicht nur über das bunte Leben und vielfältige Leistungsspektrum der diakonischen
Einrichtung berichten, sondern auch über gesundheits- und sozialpolitische Fragen und aktuelle und
kirchliche Anliegen informieren, sowie zur Meinungsbildung beitragen. Zu den regelmäßigen Rubriken
gehören "Theologie für Nichttheologen", "Der ärztliche Rat", "Der (Gast)Kommentar", "Aus der Geschichte
des Marienstiftes", "Moment Mal!" und "Ein Blick in die Diakonische Galerie".

Er kann kostenlos im Direktionssekretariat oder an der Information bestellt werden.



[ Enthoben aus dem Internet @
http://www.marienstift-braunschweig.de
/fileadmin/downloads/doppelpunkte/archiv/2003/2003_2.pdf
]

"Doppelpunkt" - Heft Nr. 3/2000 - Seite 48-54

Aus der Geschichte des Marienstiftes
[
...und anderen solcher Einrichtungen...]

[… und die, für Fürsorgezöglinge (Mädchen und Jungens),
damit verbundene
"deutsche Form von Sklavenarbeit"…]

Fürsorgearbeit im Marienstift
Von Dr. Rosemarie Kamp



Nach den schweren Jahren der Inflation erfuhr die Fürsorgearbeit im [evangelisch-lutherischen] Marienstift [in Braunschweig] mit der Berufung von Pastor Seebaß 1930 noch einmal einen neuen Auftrieb, trat allerdings auch in ihre letzte Phase. Schon drei Jahre vor seinem Tode (1957) musste der Geistliche sich und dem Vorstand die Frage stellen, ob eine Fortführung des Mädchenheimes überhaupt noch sinnvoll sei.

Der Amtsantritt von Pastor Seebaß vollzog sich in einer Situation, die sich erheblich von der unterschied, die sein Vorgänger vorgefunden hatte. Seit der Jahrhundertwende gab es eine fortlaufende Diskussion, die das „Recht des Kindes auf Erziehung“, eine Institutionalisierung der Fürsorgeerziehung [FE] und eine Reform des Jugendstrafrechts betraf und sich auf die Praxis auswirkte. Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, das 1924 in Kraft trat, trug solchen Forderungen wenigstens zum Teil Rechnung. Es unterstellte die Fürsorgeerziehung [FE] der Aufsicht von Jugendämtern und erweiterte die Einweisungsmöglichkeiten. Die Zahl der Fürsorgezöglinge wuchs damit allerdings nicht, da der Staat, der die Mittel bereitstellen musste, sich in den folgenden Jahren wachsenden finanziellen Schwierigkeiten gegenübersah, abgesehen von der Tendenz, aussichtslose Fälle aus der üblichen Heimerziehung herauszunehmen. Die Belegungszahlen im Marienstift spiegeln in etwa die allgemeine Entwicklung: 1915:64, 1920:40, 1932:35. In der unmittelbaren Nachkriegszeit stieg die Zahl allerdings dank der allgemeinen Notsituation 1946 auf 67 an.

Außer den in der Weltwirtschaftskrise erneut auftretenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten musste sich der neue Leiter des Mädchenheims, das übrigens während seiner Amtszeit 1935 den Namen Siloah auf behördliche Aufforderungen hin ablegen musste, auch der Kritik stellen, die seit 1928 in der Öffentlichkeit über Sinn und Form der Anstaltserziehung geführt wurde, nachdem eine Reihe von Skandalen und Revolten in verschiedenen Heimen aufgedeckt war.

In einem Artikel, der einen Rückblick auf die Siloaharbeit und Ausführungen zu dem Neubau des Heims von 1930 enthält, schreibt Pastor Seebaß: „Im März dieses Jahres konnte der erste Spatenstich getan werden. Dieser Tag bedeutet ein Wagnis des Glaubens, da der Vorstand und alle Schwestern die wirtschaftlich schwierige Lage und die mannigfach veränderten Verhältnisse wohl kannten und in der von der öffentlichen Meinung geübten scharfen Kritik an dem Problem der Fürsorgeerziehung [FE] sich einer ungewissen Zukunft gegenübergestellt sahen, aber im festen Vertrauen auf Gottes Treue und Barmherzigkeit gingen sie ans Werk der Rettung armer verlorener Menschenkinder und hielten die Hoffnung fest, dass das Werk hineingestellt sei in die große Entwicklungslinie Gottes mit der ganzen Welt. Aus der Erkenntnis heraus, dass verwahrlosten und gefährdeten Menschenkindern, die zum Teil tief in der Sklaverei der Sünde stecken, nicht mit einem gewissen Maß von Kenntnissen und Fertigkeiten, auch nicht mit einem bloßen Moralunterricht geholfen werden kann, konnte den Mädchen kein anderer Weg gewiesen werden, als der, der es ermöglicht, die Verbindung mit dem Gott aller Gnade und dem Heiland aller Sünder zu bekommen.“ Die traditionelle Zielsetzung der kirchlichen Fürsorgearbeit, „Menschen sollten herangebildet werden, die tüchtig waren, ihren Weg durchs Leben zu gehen als rechtschaffene und brauchbare Glieder der menschlichen Gemeinschaft und als solche die Ewigkeit vor Augen hatten“ hatte sich also nicht gewandelt. Wohl aber trug man ansatzweise den veränderten Zeitumständen in der Gestaltung des Unterrichtsangebots Rechnung.

„Mit dem neuen Jahr (1932) nahm auch unsere neue Mitarbeiterin, die hauswirtschaftliche Lehrerin Fräulein H. Laiblin aus Potsdam ihren Dienst bei uns auf. Die schönen großen Unterrichtsräume für wissenschaftlichen und Handarbeitsunterricht kamen jetzt recht zur Geltung. Es wurden unterrichtet je drei Abteilungen in den Elementarfächern und in Handarbeiten, je ein Kursus in Säuglings- und Krankenpflege und die Gesamtheit in Religion, Turnen und Singen und Anstandslehre... Den Abschluss der meist zweijährigen Ausbildung in Siloah bildet jetzt der beliebte Kochkursus. Er dauert ein halbes Jahr und die Teilnehmerinnen werden außerdem in Religion und Bürgerkunde unterrichtet. Am Ende des Halbjahres wird dann eine theoretische und praktische Prüfung abgehalten, bei der auch Vertreter der Behörden zugegen sind. „Im Vordergrund steht also noch immer die Vermittlung hauswirtschaftlichen Wissens. Die Freizeitgestaltung weist mit der Einübung von Vorführungen, kleinen Feiern, Filmvorführungen und Ausflügen schon eine Lockerung der starren Anstaltserziehung auf.

Für die Jahre unter dem Nationalsozialismus fehlen [in den Archiven] im Marienstift einschlägige Berichte.
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Es ist aber davon auszugehen, dass die Fürsorgeerziehung [FE] im großen und ganzen so weiterlief wie bisher. Die Quellenlage ändert sich 1946. Die Vorstandsprotokolle, die vielen Eingaben und Berichte an Besatzungsbehörden und Jugendamt, die sich [u.a.] im Niedersächsischen Staatsarchiv befinden, ermöglichen ein deutlicheres Bild von den Sorgen der Leitung und dem Leben im Heim. Außerdem setzen hier auch persönliche Erinnerungen ein: die von Diakonisse Hanna Seebaß an Kontakten zwischen Pfarrhaus und Siloahmädchen, Berichte von Diakonisse Ilse Lindner, die dort jahrelang als leitende Schwester tätig war, nicht zuletzt Erinnerungen von Frau Inga Frederiksson, Schweden, die 1948 auf eigenen Wunsch ein halbes Jahr in Siloah verbrachte. Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich für ihre Mitarbeit gedankt.

Bleiben wir zunächst bei den Problemen der Verwaltung. Die allgemeine Situation Siloahs spiegelt sich in einem Aktenvermerk des Jugendamtes über eine Besichtigung des Hauses vom 13.8.46: „Gute Verfassung, Kriegsschäden in großem Umfang bereits beseitigt, Bäckerei völlig vernichtet. Fenster müssen noch verglast werden. Räume einwandfrei, Kost nicht zu beanstanden. Belegung zur Zeit 63 Plätze. Unterbringung in Einzelzimmern und drei Schlafsälen zu je acht Betten. Aufteilung in Gruppen unter Erzieherinnen (Hausmüttern) zu je 9 Mädchen, Behandlung nach jahrzehntelang bewährten Grundsätzen:
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11/2 – 2 Jahre Heimerziehung, dann bei Bewährung Zuweisung zu Bauern mit Dienst- und Erziehungsauftrag. Während der Heimerziehung im ersten Jahr grundsätzlich kein Urlaub, später bei Wohlverhalten. Unter gleichen Voraussetzungen [im zweiten Jahr] Besuch von Angehörigen einmal im Monat zugelassen. Zensur der Post.
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Ärztliche Kontrolle zweimal in der Woche (70 % der Fürsorgezöglinge geschlechtskrank). Unterricht in allen Fächern einer Fortbildungsschule (theoretische Hauswirtschaft, Rechnen usw., dazu Religion und Singen). Praktische Tätigkeit in der Hauswirtschaft: Waschen, Plätten, Nähen, in guter Jahreszeit Garten- und Feldarbeit als Erziehung. Kochlehrgänge bei der gegenwärtigen Ernährungslage in Wegfall.

Das Marienstift ist ein geschlossenes Heim, die Unterkünfte bei der Wäscherei, da zu ebener Erde gelegen, mit Trailjen [d.h., Gittern / Rosten], im sehr hoch gebauten Hauptgebäude dagegen ohne, da Abspringen aus den Fenstern gefährlich. Entweichungen kommen gelegentlich vor.“

Diese lakonischen Ausführungen erfahren eine wesentliche Ergänzung durch einen Brief, den Pastor Seebaß am 16.8.46 an das Jugendamt richtet: „In Zeiten, wo uns alles, was zur Lebensnotwendigkeit gehört, stets frei zur Verfügung stand, war die Ausübung unserer Arbeit leichter als jetzt, wo alles unsagbar schwer zu beschaffen ist. Hinzu kommt, dass unsere Arbeit dadurch erschwert ist, weil unsere Jugend durch die ungünstigen Verhältnisse bedingt, sich schwer wieder an Ordnung und Arbeit gewöhnen will. Viele unserer Mädchen haben durch den dauernden Wechsel ihres Wohnsitzes und Zonenwechsels und andere wieder durch Unterschlupf in Lagern und Bettelei bei der Besatzungsmacht zusätzliche Rationen an Lebensmitteln erhalten und können sich an die normale Rationierung schwer gewöhnen. Es wäre für uns leichter, wenn wir nachmittags etwas Brot geben könnten und wenn wir ausreichende Mengen Kartoffeln, etwas mehr Fett und Aufstrich bekämen. Durch den Besuch des Herrn Kommandanten Hicks ist uns durch seine Befürwortung die Hilfe in wirtschaftlicher Beziehung zugesichert und außerdem haben wir den Bescheid, dass wir eine ausreichende Menge Kartoffeln zur Einkellerung für den Winter zu gegebener Zeit erhalten würden. Somit sind unsere größten Sorgen behoben, wenn wir diese Hilfe erhalten haben. Außerdem erhielten wir zweimal eine Lebensmittelzuteilung vom Englischen Roten Kreuz, wofür wir sehr dankbar sind.“

In diesem Bericht tritt die Besatzungsmacht als wohlwollende Instanz in Erscheinung.
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Sie konnte aber auch erhebliche Schwierigkeiten verursachen. So entdeckte einer der führenden Offiziere [der britischen Besatzungsmacht], dass den auf Grund der Ernährungslage wieder verstärkt in der Landwirtschaft arbeitenden Siloahmädchen kein Lohn ausgezahlt wurde, witterte darin eine deutsche Form von Sklavenarbeit und ordnete kurzerhand eine am allgemeinen Arbeitslohn orientierte Auszahlung an. Da damit nicht nur das pädagogische Konzept, sondern auch die Finanzierung der Fürsorgeerziehung [FE] in der Anstalt nachhaltig gefährdet war, gab es einen umfangreichen Schriftwechsel zwischen Marienstift, vergleichbaren Einrichtungen, dem Jugendamt und der Kommandantur mit einer wachsenden Erregung der jeweiligen Stellen, bis durch die routinemäßige Abberufung des Offiziers das Problem sich von selber löste.
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In diesem Zusammenhang mag erwähnt werden, dass das von den Mädchen verdiente Geld grundsätzlich nicht ausgezahlt (außer im Einzelfall kleinen Taschengeldbeträgen), ein Teil davon aber als Sparguthaben angelegt wurde. Eine [sich im Archiv befindende] Liste der 40er Jahre zeigt, dass die Sparbücher je nach Verweildauer der Mädchen zwischen 34 und 1370 Mark aufwiesen.

Wie die Ausführungen von Pastor Seebaß andeuten, war die Belegschaft des Heims 1946 stark durch die Wirren der Nachkriegszeit geprägt. Die Magdalenenarbeit hatte sich zunächst der Mädchen angenommen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren und/oder als sittlich gefährdet eingestuft worden waren.
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Seit man [gemäß dem "(Reichs)Jugendwohlfahrtsgesetz”] vom „Recht auf Erziehung“ ausging, verfügten die Gerichte auch [über] Einweisungen, wenn das Verbleiben in der familiären Umgebung eine Gefahr für die Entwicklung der Mädchen darzustellen schien.
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Es gab auch Familien, die sich bei schwierigen Kindern überfordert fühlten und von sich aus einen Antrag auf Fürsorgeerziehung [FE] stellten. Weithin kamen die Marienstiftszöglinge wie auch andernorts [d.h. sowohl wie auch in den anderen Fürsorgeerziehungs-Einrichtungen in Westdeutschland] aus der sozialen Unterschicht.
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1945 stand man vor einer neuen Situation. Die Straßen waren voller wandernder Menschen, die Heimat, Familien und Existenz verloren hatten oder aus dem russisch besetzten Teil Deutschlands flohen und oft genug nicht wussten, wo sie ein neues Zuhause finden sollten.
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Kein Wunder, dass darunter eine erhebliche Anzahl junger Mädchen war, die jeden Halt verloren hatten und nun der Fürsorgeerziehung [FE] überstellt wurden.
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Neben denen, die als sittlich gefährdet galten und weitgehend geschlechtskrank waren, gab es auch viele, die planlose die Straßen bevölkerten, Waisen und Halbwaisen, die nach Verlust oder Auseinanderbrechen der Familien nicht wussten, wohin. Im April 46 verzeichnet Siloah 28 Fürsorgezöglinge und 15 andere, meist Flüchtlinge.
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Abgesehen von der wirtschaftlichen Überlastung, die sich durch die steigenden Insassenzahlen ergaben, stellten sich damit auch pädagogische Probleme, waren doch nun neben den schweren Fällen und den sonstigen der Fürsorge überwiesenen auch Mädchen zu betreuen, die nicht in beide Gruppen gehörten.
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In Siloah übernahm unter der Oberleitung von Schwester Marie Haase die erfahrene Diakonisse Rosa Breymnan die schwierigste Familie. Zu ernsthaften Problemen des Zusammenlebens scheint es nicht gekommen zu sein, jedenfalls verraten die Quellen darüber nichts. In den folgenden Jahren verringerte sich dank der sich konsolidierenden Verhältnisse die Bewohnerzahl und wurde offensichtlich auch homogener.
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In seiner letzten Phase befanden sich nur Zöglinge aus Braunschweig und Umgebung im Heim.

Das heißt nun nicht, dass alle Probleme pädagogischer Art gelöst worden waren.
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Die Ausweitung der Fürsorgeerziehung im Zusammenhang mit der stärkeren öffentlichen Aufmerksamkeit und auch einem gewandelten Verhältnis zum Staat führten ganz allgemein dazu, dass sich Eltern gegen die Einweisung ins Heim, die vielfach
als Stigmatisierung empfunden wurde
, oder gegen die verordnete Dauer des Aufenthalts zur Wehr setzten.
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Die unterschiedliche Haltung lässt sich an zwei [in den Archiven aufgefundenen Fall-] Beispielen aufzeigen.
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1919 beantragte ein Vater die Entlassung seiner Tochter aus der Fürsorgeerziehung [FE] mit der Begründung, „da sie mir hier doch auch was zuverdienen kann, da ich noch neun kleine Kinder im Hause habe und es auch groß nötig habe.“ Der Antrag wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Anstalt das Mädchen aus der Familienerziehung, in die es nach längerem Aufenthalt gegeben worden war, habe zurücknehmen müssen. „Das Mädchen, durch den jetzt herrschenden Vergnügungsgeist angesteckt, wollte sich nicht zu Hause halten lassen, sondern ist gegen den Willen ihrer Herrschaft wieder halbe Nächte weggeblieben. Zur Verhütung schlimmeren Unheils haben wir sie zurückgeholt.“ Für P. Oelker war die Gefährdung der Erziehung der „alleinige in Betracht kommende Gesichtspunkt“, mit dem er schon 1916 einen Antrag auf Beurlaubung abgelehnt hatte. Die Familie fügte sich diesem Bescheid.
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Das zweite Beispiel zeigt, selbst wenn man anders gelagerte soziale Verhältnisse und eine andere Mentalität in Rechnung stellt, doch eine neue Einstellung gegenüber Heim und staatlicher Aufsicht. Es ging darum, dass ein Vater 1954 ordnungsgemäß die Rückkehr seiner Tochter, die sich heimlich aus dem Stift entfernt hatte, anzeigte, aber beim Niedersächsischen Ministerium in Hannover beantragte, von einer Rückführung abzusehen. Das Mädchen, das sich nach „längerem Wandern“ aus Angst vor der väterlichen Strafe nicht nach Hause zurückgetraut hatte, war vom Amtsgericht Seesen dem Marienstift zur vorläufigen Fürsorgeerziehung [FE] überwiesen worden. Der Vater beantragte nun die Entlassung u. a. mit folgender Begründung: „Nach bisherigen Feststellungen wirkt die Erziehungsmethode im Marienstift nicht gerade fördernd auf die Eingewiesenen, so kommt es sehr oft vor, dass Eingewiesene heimlich das Heim verlassen, die Ursache ist bei allen dieselbe, nach Angaben der Heiminsassen werden bei jeder Geringfügigkeit Strafen verhängt, welche durchweg in Kostentziehung bestehen, ebenso sind nach Angabe Schläge an der Tagesordnung... Bei der Jugend meiner Tochter besteht die Befürchtung, dass bei einem weiteren Verbleiben im Marienstift sich schwere seelische Einflüsse einstellen, welche für das spätere Leben nicht ohne Schaden an ihr vorübergehen.“

Dieser [1954] Antrag [wie aus der Akte zu ersehen ist] hatte einen ausgedehnten Schriftwechsel zwischen Ministerium, Jugendamt und Marienstift zur Folge. Die Stellungnahme von Pastor Seebaß kann hier nur verkürzt wiedergegeben werden. Er berichtet zunächst, dass das Mädchen eines Tages Schmerzen simuliert habe, um sich vor der Arbeit zu drücken und im Bett einen Roman zu lesen, den es der Familienmutter auch nach Aufforderung nicht herausgab. Daraufhin ließ man sie zwar im Bett, brachte ihr aber kein Essen. Am nächsten Tag war sie wieder gesund, provozierte dann aber erneut die Aufsicht führende Schwester, wurde daraufhin von der allgemeinen Tafel ausgeschlossen und weigerte sich nun „wie ein Hund nachzuessen, was von den anderen übrigbliebe.“
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Sie lief dann bei der Gartenarbeit mit einer Komplizin weg. Mit Nachdruck tritt Pastor Seebaß der zweiten Anschuldigung entgegen: „Nicht besser steht es mit der Behauptung, dass die Mädchen dauernd geschlagen würden. E. beruft sich dabei auf Vorgänge, die in der ersten Zeit ihres Hierseins geschehen sind und entstellt sie gröblich. Es kam bei ihr in dieser Zeit zu hochgradigen Erregungszuständen, in denen sie z. B. an einem Sonntag Nachmittag ihrer Familienschwester mehrere Blumentöpfe mit frisch eingepflanzten Blumen vor die Füße warf und drohte, alles zu zerschlagen und sich aus dem Fenster zu stürzen. Um sie zur Besinnung zu bringen, hat sie dabei von einer Schwester eine Ohrfeige bekommen. Der Heimleiter [Pastor Seebaß] selber hat lange gebraucht, um sie zu beruhigen. Er hat sie zum Schutz vor sich selbst in eine Zelle gebracht, womit das Mädchen dann einverstanden war... Bei einem anderen Vorfall in dieser Zeit ist es vorgekommen, dass das Mädchen gewaltsam von einem Klosett, wo es sich eingeschlossen hatte, entfernt werden musste. Dabei hat sie eine Schwester in den Arm gebissen, diese aber hat dann, um sie festzuhalten, ihre Haare gefasst. In der Erinnerung des Mädchens scheinen sich die beiden Vorfälle miteinander zu vermischen.“
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Nach detaillierten Ausführungen zu den Aussagen des mit der Betreffenden weggelaufenen Mädchens schließt der Anstaltsgeistliche seinen Bericht fm: „Beide Mädchen wissen ganz genau, dass sie es nur ihrem eigenen unverschämten und unmöglichen Verhalten zu verdanken haben, wenn nach unendlicher Geduld auch einmal etwas mehr Energie aufgewandt werden muss. Sagt doch E. selbst, dass sie sich nicht bessern könne, weil sie genau wisse, dass doch keine schärferen Maßnahmen ergriffen würden.

Es mag bei dieser Gelegenheit an der Zeit sein, einmal darauf hinzuweisen, dass heute in einem Erziehungsheim wohl mehr die Erzieherinnen und das Inventar vor den Hemmungslosigkeiten und Unverschämtheiten der Jugendlichen geschützt werden müssen, als umgekehrt die Jugendlichen vor etwa zu strengen Erzieherinnen. Es ist einfach unglaublich, welche Geduld und Zurückhaltung gegenüber gemeinsten Ausdrücken und Hemmungslosigkeiten immer wieder geübt werden muss und geübt wird, um völlig unerzogenen Menschen zurechtzuhelfen.“

Man sieht also, dass nicht nur Eltern sich (mit oder ohne Berechtigung) kritisch zur Fürsorge stellen, sondern dass die den Anstalten übergeordneten Stellen sich bei eingehenden Beschwerden veranlasst sahen, Untersuchungen zu veranlassen und ggf. einzuschreiten.
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Der [in den Akten festgehaltene] Schriftwechsel zeigt aber auch eindrucksvoll, welchen Erziehungsproblemen man in den Heimen gegenüberstand.
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Die Schwestern, die nach ihrer Eignung ausgesucht wurden, denen aber eine Spezialausbildung fehlte und die lediglich in regelmäßigen Konferenzen Schwierigkeiten und Lösungsmöglichkeiten erörtern konnten, war mit Sicherheit vielfach überfordert.
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Dass manche von ihnen noch jahrelang in Briefwechsel mit einigen wenigen ihrer ehemaligen Zöglinge standen oder auch besucht wurden, steht wohl dafür, dass sie nicht dem Zerrbild entsprachen, das häufig von ihnen gemalt wurde. Außerdem hatten sie sich strikt an die vorgegebenen Normen zu halten, wenn sie sich nicht Ärger einhandeln wollten. Es blieb ihnen letztlich keine andere Wahl, als mit Selbstbeherrschung und einem gewissen Gleichmut auf Ärgernisse zu reagieren. So, wenn Schwester Ilse, der beim Spaziergang der größte Teil der Mädchen weglief, zu den Verbliebenen nur sagte: „Ihr könnt auch noch gehen, wenn ihr wollt!“, wohl wissend, dass diese Aufforderung nicht befolgt werden würde und die Ausreißer in den nächsten Tagen ohnehin zurückkehren oder von der Polizei zurückgebracht würden. Man war solche Vorfälle eben gewohnt, und Frau Frederiksson erinnert sich, dass „Schwester Minna wohl sehr erstaunt war, als sie mich vorfand, als sie aus dem Geschäftshaus wieder raus kam.“

Ob für alle Mädchen die Zeit in Siloah eine „beste Zeit“ war, wie sich Frau [Inga] Frederiksson [aus Schweden] erinnert, die dort nur ein halbes Jahr und nicht als Fürsorgezögling weilte [sondern die 1948 auf eigenen Wunsch ein halbes Jahr in Siloah verbrachte], mag bezweifelt werden.
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Das Leben in einer geschlossenen Anstalt dürfte gerade für Mädchen, die wegen ihres ungebundenen Lebenswandels eingeliefert wurden, schon eine harte Erfahrung gewesen sein.

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Dazu kam der sehr streng geregelte Tagesablauf, die Forderung nach unbedingter Disziplin und die Verpflichtung zu ungeliebter Arbeit. Auch die Ungewissheit im Hinblick auf die Zukunft machte den Aufenthalt nicht gerade erträglicher. Die vielen bevorstehende Überweisung in Familiendienststellen wurde weniger als Verbesserung, sondern eher als Verschlechterung betrachtet, fiel doch die Gemeinschaft mit den anderen weg. Ausgenutzt zu werden und als Fürsorgezögling stigmatisiert zu sein, konnte u. U. in solchem Verhältnis bitter erlebt werden.
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In Siloah mochte wenigstens zum Teil oder zeitweise das Gefühl entstehen, zu einer - wenn auch patriarchalisch geführten - großen Familie zu gehören. Vermutlich freuten sich nicht alle über die streng eingehaltenen häufigen Gottesdienstbesuche, die des Weglaufens wegen unter strikter Bewachung stattzufinden hatten.
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Aber wenn Weihnachten im Beisein des leitenden Pfarrers und seiner Familie im großen Saal gesungen, die Weihnachtsgeschichte gruppenweise aufgesagt und die Gabentische in Augenschein genommen wurden, gab es wohl doch das Gefühl, zu einer großen Gemeinschaft zu gehören.
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Und die sonntäglichen Kreisspiele auf dem Hof, an denen auch die Pfarrerskinder sich beteiligten, wirkten sich vermutlich auch wohltuend auf die allgemeine Stimmung aus.

Der zitierte Bericht von Pastor Seebaß, der 1936 ans Landeskirchenamt berufen wurde und seither das Mädchenheim neben seinen übrigen Aufgaben mit 50 Prozent seiner Arbeitskraft betreute, bietet nicht nur einen Einblick in die Alltagswelt der Anstalt, sondern weist zugleich auf die Gründe hin, die 1954 zur Aufgabe der Siloaharbeit führten.
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Bei sinkenden Eintrittszahlen wurde es immer schwieriger, geeignete Schwestern für die vielen Stationen des Marienstifts und für die Erziehungsarbeit speziell zu finden.
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Dazu kam, dass das Mädchenheim [“Marienstift” in Braunschweig, auch “Siloah” genannt] angesichts der karg bemessenen staatlichen Zahlungen wirtschaftlich völlig unrentabel war und auch die Belegzahlen sanken.
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So wurde in Siloah ab 1954 ein Säuglings- und Kleinkinderheim eingerichtet, das auf mehr öffentliche Zustimmung rechnen konnte als die Fürsorgeerziehung [FE] in staatlichem Auftrag, die insgesamt keine Zukunft mehr hatte.

(Zur allgemeinen Entwicklung der Fürsorgearbeitsei auf D. J. K. Peukert: Grenzender Sozialdisziplinierung, Köln 1986, hingewiesen).



Zeitzeugen berichten: Genauso, oder noch schlimmer – wie oben beschrieben – war
es, in dem, unten, @
http://www.hersbruck.de/stadtinfo/stadtteile.php?action=weiher,
erwähnten und beschriebenen "Haus Weiher", in dem, im Zeitraum von 1938 bis
1972 von der Bayrischen Inneren Mission (Diakonischen Werke der Evangelischen
Kirche in Deutschland), ein "Erziehungsheim für 'schwererziehbare’ Mädchen" betrieben wurde.

Ein Bauernhof mit einem Weiher war die Keimzelle dieses Weilers, der erstmals 1267 erwähnt wird. Da wird der Hof von Walter Schenk von Klingenburg an die Grafen zu Wertheim und Hanau zu Lehen aufgetragen und 1305 an das Kloster zu Engelthal verkauft. Im Salbuch des Klosters Engelthal vom Jahre 1312 wird u.a. auch ein Gut zu Weiher genannt.


Hof in Weiher

Im Jahre 1930 wurde in einem der Bauernhöfe ein zu den Rummelsberger Anstalten gehörendes Heim "zur Heimat für obdachlose Männer" gegründet. 1938 wurde das Haus in ein Heim für schwer erziehbare Mädchen umgewidmet. Seit 1972 ist es ein Wohnheim mit Werkstätte für geistig Behinderte. Ansonsten bestand der Ort aus insgesamt 8 landwirtschaftlichen Anwesen und gehörte zur Gemeinde Ellenbach bis zu deren Eingemeindung in die Stadt Hersbruck im Jahre 1972. Im Jahre 1983 wies die Stadtverwaltung Hersbruck hier preisgünstige Baugrundstücke aus und es entstand eine architektonisch gut in die Landschaft passende Siedlung aus 16 Wohngebäuden, die sich harmonisch dem gewachsenen Ortskern anpassen. Für das Jahr 2003 ist die Erweiterung der "Neuen Siedlung" geplant.

Eine zweite, 1355 in Sulzbach ausgestellte Urkunde schlichtete einen Streit um die Nutzung des Waldes am Arzberg zwischen der Stadt Hersbruck und den Ellenbachern.


Die Nutzung eckiger Klammern für spezifische Zwecke ist international: eckige Klammern werden benutzt um zu kennzeichnen, dass ein Wort oder einText so eingeklammert, nicht im zitierten oder reproduzierten Original vorhanden ist, aber zur besseren Erklärung hinzugefügt worden ist.

Zur Hervorhebung – fette, kursive und farbige Schrift vom hiesigen Webseitenbetreiber hinzugefügt.


[ Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 1. August 200 ]


Subindex Nr. 10

Ehemalige Heimkinder schöpfen neue Hoffnung, bassierend auf ein neues Gerichtsurteil - Kammergericht Berlin-Moabit - 15. Dezember 2004 - zum Thema ***Menschenentwürdigende freiheitenziehende Massnahmen ( Geschlossene Unterbringung ) zuwider dem Grundgesetz und zuwider allen Menschenrechtskonventionen***. Das Urteil kondemniert insbesondere die Vorgehensweise und Zustände in Erziehungseinrichtungen der *Jugendhilfe* in der ehemaligen DDR (Az.: 5 Ws 169/04 REHA) ((551 Rh) 3 Js 322/03 (286/03)).

GLEICHERWEISE AUF DEN WESTEN ZUTREFFENDE Auszüge aus dem "Abschlussbericht des Unabhängigen Untersuchungsausschusses zu Vorgängen im ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau [in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik]"

Schwarze Pädagogik in der ehemaligen DDR : Deutsche Demokratische Republik.
Artikel diesbetreffend von Helmuth Frauendorfer, in Wochenzeitung
RHEINISCHER MERKUR
Nr. 47 vom 20.11.2003 : »Der Schock wirkt weiter« -
DDR-Vergangenheit - Kommunismus - Jugendwerkhof Torgau - die verschärfteste
Form der militaristischen Maßregelung und Umerziehung von Kindern und Jugendlichen,
um sie kollektiv dem sozialistischen Menschenbild gleich machen zu können.


"Kinderrechte" existierten in der Bundesrepublik auch schon damals , wurden aber, was "Heimkinder" betraf, von den Verantwortlichen einfach ignoriert!

Das zum ersten mal in Deutschland am 1. Mai 1961 verwirklichte und am 1. Juni 1962 in Kraft tretende Bewahrungsgesetz
wurde fünf Jahre später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig - nicht im Einklang mit dem Grundgesetz - erklärt.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von § 73 Abs. 2 und 3 Bundessozialhilfegesetz vom 18. Juli 1967.


BESINNLICHES: " W E R..S C H W E I G T..M A C H T..S I C H..M I T S C H U L D I G ! "

"Ehemalige Heimkinder" Deutschlands (1945-1985) schöpfen neue Hoffnung, auf Grund eines Schreibens des deutschen Bundesministeriums der Finanzen vom 5. März 2004. Werden sie trotzdem wieder von der Regierung enttäuscht werden? – Teilweises Zitat des Schreibens. – Betrifft: "Nachricht von den "Ehemaligen Heimkindern" Deutschlands (1945-1985) an die Bundesregierung Deutschland vom 16. Februar 2004".

SUCHE NACH INFORMATION über Moorlager Anstalt Freistatt im Wietingsmoor im Hannoverschen, ein Wirtschaftunternehmen der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, in Niedersachsen. Erste Aufnahmen von Kontakt von Martin Mitchell aus Australien mit Helfern in Deutschland per Luftpostbrief, 18. Februar 2003. Antwort vom 1. April 2003:

DIE RECHTSFRAGE FÜR ALLE EHEMALIGEN "HEIMKINDER" SOLLTE SEIN:
– Verfassungsmässigkeit geschlossener Unterbringung –
War Deine / meine oft jahrelange Internierung, diese Internierung selbst, in einer geschlossenen Einrichtung, rechtswidrig oder nicht?


"Ehemalige Heimkinder" : Institutionelle "Kindesmisshandlung" als solche war auch "zu damaligen Zeiten" (1945-1985) gesetzwidrig, aber die damaligen minderjährigen Opfer von "Misshandlungen" - was das dann existierende Gesetz betraf - wussten dies natürlich nicht, . . . Anschliessend hierzu, die Wiedergabe eines zutreffenden Urteils: Bundesgerichtshof - BGH ST 3, 105 - BGH, Urteil vom 06.06.52 - 1 StR 708/51 - Misshandlung von Schutzbefohlenen

Die wahre Geschichte der damaligen ANSTALT FREISTATT aufgedeckt und erstmalig im Internet veröffentlicht! ANSTALT FREISTATT, Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, ein privat-kirchliches Wirtschaftsunternehmen und Moorlager Arbeitserziehungslager / Arbeitszwangslager der Diakonie (1899-1991), das noch jahrzehntelang nach dem Zweiten Welt Krieg in der Bundesrepublik Deutschland angewendet wurde, wo 14 bis 21 Jahre alte “schwererziehbare” jugendliche deutsche Zwangsarbeiter systematisch getrimmt und auf das Schlimmste misshandelt wurden.

Das Wirtschaftsunternehmen der Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, im Areal der ANSTALT FREISTATT, im Hannoverschen, in der Bundesrepublik Deutschland, und dessen jugendlichen deutschen Zwangsarbeiter, im Vergleich zu den jugendlichen – und auch älteren – deutschen Zwangsarbeitern im BREMISCHEN TEUFELSMOOR, ein Wirschaftsunternehmen der TurbaTorfindustrie G.m.b.H, im Dritten Reich. Was war der Unterschied? Das ersterwähnte wurde (von 1899-1991) von der Diakonie betrieben, das andere (von 1934-1945) vom Staat.

Die Kirchen waren die Täter, die Jugendämter waren die Heeler!

Martin Mitchell aus Australien, ein Opfer von "Institutioneller Kindesmisshandlung" in kirchlichen Heimen in Deutschland, der jetzt in Australien lebt, stellt diese und viele andere ähnliche Fragen, an alle Leidensgenossen und Leidensgenossinen der "Ehemaligen Heimkinder", und auch an alle Täter und Heeler, die damals für das schwerwiegende Leiden das sie Kindern und Jugendlichen in ihrer Obhut zugefügt haben, verantwortlich waren

[ Heimerziehung – Zöglinge - Heimkinder ] Zwischen Disziplinierung und Integration
– Westfälisches Institute für Regionalgeschichte – Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster –
FORSCHUNGEN ZUR REGIONALGESCHICHTE – Markus Köster und Thomas Küster (Hg.)
[ Anstaltserziehung – Fürsorgeerziehung – Weimarer Republik – Drittes Reich – Bundesrepublik ]


Dorothea S. Buck-Zerchin, Ehrenvorsitzende, Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.:
Offener Brief an den Bundespräsidenten Dr. Horst Köhler aus Anlass der Ausstellung
"Tödliche Medizin – Rassenwahn im Nationalsozialismus" in Dresden Oktober 2006;
Offener Brief, Hamburg den 9. Oktober 2006.


Dipl.-Päd. Wolfram Schäfer, Institut für Erziehungswissenschaft, Philipps-Universität Marburg:
Fürsorgeerziehung und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus
Die erbbiologisch begründete Forderung nach der »Aussonderung Unerziehbarer« aus der Fürsorgeerziehung war von den führenden Vertretern der deutschen Jugendpsychiatrie bruchlos aus der Weimarer Republik über die NS-Diktatur in die Bundesrepublik tradiert worden. Die Auswirkungen auf die Gestaltung der Heimerziehung in der jungen Demokratie waren bekanntermaßen fatal.


Freistatt – Wirtschaftsunternehmen – Teil I
Freistatt – Anstalt Freistatt – Diakonische Heime Freistatt – Diakonie Freistatt – Freistatt im Wietingsmoor – Betheler Zweiganstalten im Wietingsmoor – Arbeiterkolonie Freistatt – Arbeitsdienstlager Freistatt – Moorkolonie Freistatt –
“Zwangsarbeitslager Freistatt”
Was entspricht der Wahrheit, und was nicht?


Opfer von Gewalt und Zwang in deutschen Fürsorgeanstalten (meistens kirchlicher Trägerschaft beider deutschen Amtskirchen) unter allen politischen Systemen, bis in die jüngsten Tage

"Mädchenknast" – Dortmunder Vincenzheim – September 1977 – auch hier werden Heimkinder weitergehend gefangen gehalten und als unentlohnte Arbeitskräfte – Zwangsarbeiter – von der Katholischen Kirche von Deutschland ausgebeutet – hier in einer Waschanstalt / Großwäscherei der Paderborner Vinzentinerinnen.

Braunschweiger Hauszeitschrift des Marienstiftes "Doppelpunkt" - Heft Nr. 3/2000
Aus der Geschichte des Marienstiftes
[und anderen solcher Einrichtungen]:
So, ungefähr, sah es aus – über einen Zeitraum von zwischen 50 bis 70 Jahren –
für ‘verwahrloste’ Mädchen unter dem "Jugendwohlfahrtsgesetz"
in allen deutschen (Mädchen)Erziehungsanstalten / Mädchenheimen
( ob evangelisch-lutherisch oder katholisch ! ),
also auch in der Nachkriegszeit, im "Wirtschaftswunder Westdeutschland".


Die schreckliche Seite der Kirche - SPIEGEL ARTIKEL vom 19.5.2003 - KIRCHE Unbarmherzige Schwestern

Heft 4 - I. Quartal (Jan 2004) CAMPO-Magazin-Artikel von Martin Mitchell »Präzedenz oder weitere (Ent)täuschung ?«

Leserbrief betreffs Magazin-Artikel »Präzedenz oder weitere (Ent)täuschung«, von Martin Mitchell

Schutzbefohlene Heimkinder / Insassen Hinter Mauern : Ein Fallbeispiel – Der Leidensweg des Paul Brune

DAS SCHWEIGEN DER (UNSCHULDS)LÄMMER : KIRCHE UND STAAT – betreffs Institutioneller Kindesmisshandlung in meistens kirchlichen Heimen in Deutschland

Systematische Kindesmisshandlung in kirchlichen Heimen – Ausbeutung von Kindern in massiven Wirtschaftsunternehmen der Kirchen in Deutschland. – Wer schweigt, macht sich (mit)schuldig

Achtung "Ehemalige Heimkinder"! Gerichtsurteil betreffs unentlohnter "Kinderzwangsarbeit" Präzedenzfall: Jugendlicher Zwangsarbeiter klagt im Landgericht!

Misshandlungen, Missbrauch, und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen –
von Seiten der beiden deutschen Amtskirchen – als sie "Ehemalige Heimkinder"
in konfessionellen Heimen waren (in West-Deutschland, 1945-1985).




Bitte nicht vergessen auch "Ehemalige Heimkinder" @ http://heimkinderopfer.blogspot.com zu besuchen.


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