Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)
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"Ehemalige
Heimkinder" Deutschlands (1945-1985) schöpfen neue
Hoffnung, auf Grund eines Schreibens des deutschen Bundesministeriums
der Finanzen vom 16. Februar 2004.
Werden sie trotzdem wieder von der Regierung enttäuscht werden?
– Teilweises Zitat des Schreibens. – Betrifft: "Nachricht
von den "Ehemaligen Heimkindern" Deutschlands (1945-1985)
an die Bundesregierung Deutschland vom 12. Februar 2004".
»
From: [ E-Mail anonymisiert ]
To:
[email protected]
Subject:
Ihre eMail an [email protected]
vom 12. Februar 2004: Zwangsarbeit
Date:
Mon, 16 Feb 2004 15:15:19 +0100 «
[ Weitere
Einleitung von Martin Mitchell aus Australien: Ein Sprecher
für das deutsche Bundesministerium der Finanzen, äußerte
sich am 16. Februar 2004, deutlich und ausdrücklich, zur
Rechtswidrigkeit von Freiheitsentzug und Zwangsarbeit von
Minderjährigen zuwider dem deutschen Grundgesetz, indem er
sagte, unter anderem (teilweise hier zitiert): ]
»
Bundesministerium
der Finanzen
Referat V B 2
Herrn
Martin Mitchell,
Australien
[email protected]
Sehr
geehrter Herr Mitchell,
Sie haben der Bundesregierung einen
Beitrag [ … ] zukommen lassen, der sich mit [ … ]
Zwangsarbeit [ … ] beschäftigt.
Selbstverständlich
ist jede Form von Zwangsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland
untersagt. Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt, daß
niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf, außer
im Rahmen einer herkömmlich allgemeinen, für alle gleichen
öffentlichen Dienstleistungspflicht. Nach Absatz 3 ist
Zwangsarbeit nur bei einer gerichtlich angeordneten
Freiheitsentziehung zulässig.
Diese Vorschriften galten
noch nicht während der in jeder Hinsicht schlimmen Zeit des
sogenannten Dritten Reiches. Damals ist es zu einer erschreckenden
Vielzahl an Menschenrechtsverletzungen
gekommen und – in den Kriegsjahren – zu vielen Fällen
von Zwangsarbeit.
Der
von Ihnen übersandte Artikel berichtet über das Schickasal
des Herrn Adolf Diamant, der bei der Firma Büssing arbeiten
mußte. Über diesen Einzelfall bin ich nicht
unterrichtet.
Mir ist eine Mehrzahl gerichtlicher
Entscheidigungen bekannt, nach denen Ansprüche ehemaliger
Zwangsarbeiter auf Entschädigung abgelehnt worden sind. Nach
meinen Informationen gibt es kein rechtskräftiges Urteil, das
solchen Klagebegehren entsprochen hätte. [ . . . . . . . . . .
]
[ . . . . . . . . . . ]
Ich hoffe, Ihnen mit diesen
Informationen gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im
Auftrag
[ anonymisiert
]
RD [
anonymisiert ]
Bundesministerium
der Fiananzen
Tel.: [
anonymisiert ]
Fax:
[
anonymisiert ]
[
E-Mail anonymisiert ]
Auf
Grund dieses Schreibens wird angenommen, dass der deutsche
Bundesminister der Finanzen, Herr Hans Eichel, selbst, und auch jedes
damalige, sowie auch jedes heutige Mitglied der deutschen
Bundesregierung, sich völlig mit dieser Äußerung
einverstanden erklärt, und sich jetzt auch persönlich dafür
einsetzen wird, dass jede Person die jemals in der Bundesrepublik
Deutschland zuwider diesen Vorschriften enthalten im Grundgesetz
behandelt worden ist eine anständige nach internationalem
Standard zugemessene Entschädigungszahlung dafür
erhält.
Die Frage, warum trotz der Vorschriften enthalten
im Grundgesetz, Hunderttausende von Minderjährigen in der
Bundesrepublik – in Institutionen meistens privater
Trägerschaft – Zwangsarbeit haben leisten müssen,
zwischen 1945 und 1985, muss natürlich auch jetzt endlich einmal
beantwortet werden, und, alle die dafür verantwortlich waren
müssen sich auch bei ihren Opfern dafür
entschuldigen.
Über das was erwartet wird, können
die Verantwortlichen sich vielleicht auf einer kanadischen Webseite
besser informieren @
http://www.lcc.gc.ca/en/themes/mr/ica/2000/html/apology.asp
(manche Leute werden wahrscheinlich einen Dolmetscher dafür
benötigen).
Unterzeichnet
International:
*Bund der (jezt aktiven) von den Kirchen in
Deutschland in Heimen misshandelten Kinder, 1945-1985* = *Union
of now activist adults abused as children in church homes in Germany,
1945-1985*
und
deutschlandweit:
*Bundes-Interessengemeinschaft der misshandelten und misbrauchten
Heimkinder Deutschlands, 1945-1985* = *Federal Associaten of
German Children severely abused in Institutional Care, 1945-1985*
[
Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 14. Juli 2004 ] [
Hauptüberschrift vom hiesigen Redakteur hinzugefügt ]
Subindex Nr. 10
Ehemalige Heimkinder schöpfen neue Hoffnung, bassierend auf ein neues Gerichtsurteil - Kammergericht Berlin-Moabit - 15. Dezember 2004 - zum Thema ***Menschenentwürdigende freiheitenziehende Massnahmen ( Geschlossene Unterbringung ) zuwider dem Grundgesetz und zuwider allen Menschenrechtskonventionen***. Das Urteil kondemniert insbesondere die Vorgehensweise und Zustände in Erziehungseinrichtungen der *Jugendhilfe* in der ehemaligen DDR (Az.: 5 Ws 169/04 REHA) ((551 Rh) 3 Js 322/03 (286/03)).
GLEICHERWEISE AUF DEN WESTEN ZUTREFFENDE Auszüge aus dem "Abschlussbericht des Unabhängigen Untersuchungsausschusses zu Vorgängen im ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau [in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik]"
Schwarze Pädagogik in der ehemaligen DDR : Deutsche Demokratische Republik. Artikel diesbetreffend von Helmuth Frauendorfer, in Wochenzeitung RHEINISCHER MERKUR Nr. 47 vom 20.11.2003 : »Der Schock wirkt weiter« - DDR-Vergangenheit - Kommunismus - Jugendwerkhof Torgau - die verschärfteste Form der militaristischen Maßregelung und Umerziehung von Kindern und Jugendlichen, um sie kollektiv dem sozialistischen Menschenbild gleich machen zu können.
"Kinderrechte" existierten in der Bundesrepublik auch schon damals , wurden aber, was "Heimkinder" betraf, von den Verantwortlichen einfach ignoriert!
Das zum ersten mal in Deutschland am 1. Mai 1961 verwirklichte und am 1. Juni 1962 in Kraft tretende Bewahrungsgesetz wurde fünf Jahre später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig - nicht im Einklang mit dem Grundgesetz - erklärt. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von § 73 Abs. 2 und 3 Bundessozialhilfegesetz vom 18. Juli 1967.
BESINNLICHES: " W E R..S C H W E I G T..M A C H T..S I C H..M I T S C H U L D I G ! "
"Ehemalige Heimkinder" Deutschlands (1945-1985) schöpfen neue Hoffnung, auf Grund eines Schreibens des deutschen Bundesministeriums der Finanzen vom 5. März 2004. Werden sie trotzdem wieder von der Regierung enttäuscht werden? – Teilweises Zitat des Schreibens. – Betrifft: "Nachricht von den "Ehemaligen Heimkindern" Deutschlands (1945-1985) an die Bundesregierung Deutschland vom 16. Februar 2004".
SUCHE NACH INFORMATION über Moorlager Anstalt Freistatt im Wietingsmoor im Hannoverschen, ein Wirtschaftunternehmen der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, in Niedersachsen. Erste Aufnahmen von Kontakt von Martin Mitchell aus Australien mit Helfern in Deutschland per Luftpostbrief, 18. Februar 2003. Antwort vom 1. April 2003:
DIE RECHTSFRAGE FÜR ALLE EHEMALIGEN "HEIMKINDER" SOLLTE SEIN: – Verfassungsmässigkeit geschlossener Unterbringung – War Deine / meine oft jahrelange Internierung, diese Internierung selbst, in einer geschlossenen Einrichtung, rechtswidrig oder nicht?
"Ehemalige Heimkinder" : Institutionelle "Kindesmisshandlung" als solche war auch "zu damaligen Zeiten" (1945-1985) gesetzwidrig, aber die damaligen minderjährigen Opfer von "Misshandlungen" - was das dann existierende Gesetz betraf - wussten dies natürlich nicht, . . . Anschliessend hierzu, die Wiedergabe eines zutreffenden Urteils: Bundesgerichtshof - BGH ST 3, 105 - BGH, Urteil vom 06.06.52 - 1 StR 708/51 - Misshandlung von Schutzbefohlenen
Die wahre Geschichte der damaligen ANSTALT FREISTATT aufgedeckt und erstmalig im Internet veröffentlicht! ANSTALT FREISTATT, Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, ein privat-kirchliches Wirtschaftsunternehmen und Moorlager Arbeitserziehungslager / Arbeitszwangslager der Diakonie (1899-1991), das noch jahrzehntelang nach dem Zweiten Welt Krieg in der Bundesrepublik Deutschland angewendet wurde, wo 14 bis 21 Jahre alte “schwererziehbare” jugendliche deutsche Zwangsarbeiter systematisch getrimmt und auf das Schlimmste misshandelt wurden.
Das Wirtschaftsunternehmen der Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, im Areal der ANSTALT FREISTATT, im Hannoverschen, in der Bundesrepublik Deutschland, und dessen jugendlichen deutschen Zwangsarbeiter, im Vergleich zu den jugendlichen – und auch älteren – deutschen Zwangsarbeitern im BREMISCHEN TEUFELSMOOR, ein Wirschaftsunternehmen der „Turba“ Torfindustrie G.m.b.H, im Dritten Reich. Was war der Unterschied? Das ersterwähnte wurde (von 1899-1991) von der Diakonie betrieben, das andere (von 1934-1945) vom Staat.
Die Kirchen waren die Täter, die Jugendämter waren die Heeler!
Martin Mitchell aus Australien, ein Opfer von "Institutioneller Kindesmisshandlung" in kirchlichen Heimen in Deutschland, der jetzt in Australien lebt, stellt diese und viele andere ähnliche Fragen, an alle Leidensgenossen und Leidensgenossinen der "Ehemaligen Heimkinder", und auch an alle Täter und Heeler, die damals für das schwerwiegende Leiden das sie Kindern und Jugendlichen in ihrer Obhut zugefügt haben, verantwortlich waren
[ Heimerziehung – Zöglinge - Heimkinder ] Zwischen Disziplinierung und Integration – Westfälisches Institute für Regionalgeschichte – Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster – FORSCHUNGEN ZUR REGIONALGESCHICHTE – Markus Köster und Thomas Küster (Hg.) [ Anstaltserziehung – Fürsorgeerziehung – Weimarer Republik – Drittes Reich – Bundesrepublik ]
Dorothea S. Buck-Zerchin, Ehrenvorsitzende, Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.: Offener Brief an den Bundespräsidenten Dr. Horst Köhler aus Anlass der Ausstellung "Tödliche Medizin – Rassenwahn im Nationalsozialismus" in Dresden Oktober 2006; Offener Brief, Hamburg den 9. Oktober 2006.
Dipl.-Päd. Wolfram Schäfer, Institut für Erziehungswissenschaft, Philipps-Universität Marburg: Fürsorgeerziehung und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus Die erbbiologisch begründete Forderung nach der »Aussonderung Unerziehbarer« aus der Fürsorgeerziehung war von den führenden Vertretern der deutschen Jugendpsychiatrie bruchlos aus der Weimarer Republik über die NS-Diktatur in die Bundesrepublik tradiert worden. Die Auswirkungen auf die Gestaltung der Heimerziehung in der jungen Demokratie waren bekanntermaßen fatal.
Freistatt – Wirtschaftsunternehmen – Teil I Freistatt – Anstalt Freistatt – Diakonische Heime Freistatt – Diakonie Freistatt – Freistatt im Wietingsmoor – Betheler Zweiganstalten im Wietingsmoor – Arbeiterkolonie Freistatt – Arbeitsdienstlager Freistatt – Moorkolonie Freistatt – “Zwangsarbeitslager Freistatt” Was entspricht der Wahrheit, und was nicht?
Opfer von Gewalt und Zwang in deutschen Fürsorgeanstalten (meistens kirchlicher Trägerschaft beider deutschen Amtskirchen) unter allen politischen Systemen, bis in die jüngsten Tage
"Mädchenknast" – Dortmunder Vincenzheim – September 1977 – auch hier werden Heimkinder weitergehend gefangen gehalten und als unentlohnte Arbeitskräfte – Zwangsarbeiter – von der Katholischen Kirche von Deutschland ausgebeutet – hier in einer Waschanstalt / Großwäscherei der Paderborner Vinzentinerinnen.
Braunschweiger Hauszeitschrift des Marienstiftes "Doppelpunkt" - Heft Nr. 3/2000 Aus der Geschichte des Marienstiftes [und anderen solcher Einrichtungen]: So, ungefähr, sah es aus – über einen Zeitraum von zwischen 50 bis 70 Jahren – für ‘verwahrloste’ Mädchen unter dem "Jugendwohlfahrtsgesetz" in allen deutschen (Mädchen)Erziehungsanstalten / Mädchenheimen ( ob evangelisch-lutherisch oder katholisch ! ), also auch in der Nachkriegszeit, im "Wirtschaftswunder Westdeutschland".
Die schreckliche Seite der Kirche - SPIEGEL ARTIKEL vom 19.5.2003 - KIRCHE Unbarmherzige Schwestern
Heft 4 - I. Quartal (Jan 2004) CAMPO-Magazin-Artikel von Martin Mitchell »Präzedenz oder weitere (Ent)täuschung ?«
Leserbrief betreffs Magazin-Artikel »Präzedenz oder weitere (Ent)täuschung«, von Martin Mitchell
Schutzbefohlene Heimkinder / Insassen Hinter Mauern : Ein Fallbeispiel – Der Leidensweg des Paul Brune
DAS SCHWEIGEN DER (UNSCHULDS)LÄMMER : KIRCHE UND STAAT – betreffs Institutioneller Kindesmisshandlung in meistens kirchlichen Heimen in Deutschland
Systematische Kindesmisshandlung in kirchlichen Heimen – Ausbeutung von Kindern in massiven Wirtschaftsunternehmen der Kirchen in Deutschland. – Wer schweigt, macht sich (mit)schuldig
Achtung "Ehemalige Heimkinder"! Gerichtsurteil betreffs unentlohnter "Kinderzwangsarbeit" Präzedenzfall: Jugendlicher Zwangsarbeiter klagt im Landgericht!
Misshandlungen, Missbrauch, und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen – von Seiten der beiden deutschen Amtskirchen – als sie "Ehemalige Heimkinder" in konfessionellen Heimen waren (in West-Deutschland, 1945-1985).
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