Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)

( 26.08.2003 )

Die Kirchen waren die Täter, die Jugendämter waren die Heeler!

Kinderzwangsarbeit und Kindesmisshandlung: Die Kirchen waren die Täter, die Jugendämter waren die Heeler. War das gesetzlich erlaubt in Westdeutschland zu damaligen Zeiten? Ich meine damit die Zeit zwischen 1945 und 1985 (minimum!).

Was waren die Gesetze? Und, falls es sie gab, waren sie moralisch zu verantworten und auch legal? Oder wurde es alles nur so gemacht ohne legale Basis? So wie im Dritten Reich auch!?

(Beitrag: 20.7.2003).

[ Abgeschickt von Martin Mitchell, in Adelaide, Süd Australien, am Sonntag, 20 Juli, 2003, um ungefähr 14:45 Uhr (Süd Australische Winterzeit). ]

Wo sind all die Rechtsanwälte und Professoren der Rechtssprechung die diese Fragen, und alle vorhergehenden Fragen, bestimmt beantworten könnten? Wo sind die Gesetzgeber und Administratoren von damals und von heute die auch davon wüßten? Wo sind die Sprecher der Kirchen, der Kirchen die für diese unmenschlichen Dinge verantwortlich waren? Wo sind die Pädagogen von damals die sich daran beteiligten (nicht nur im Osten, sondern auch im Westen!)?

Warum meldet sich niemand?

Das Schweigen ist ohrenbetäubend!!! Bleiben auch die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, bei Bielefeld, und alle ihre Teilanstalten, von der Mauer des Schweigens umgrenzt???

Seid Euch gewiß, noch viel mehr Stimmen werden sich erheben und diese Tatsachen verbreiten; ob Ihr antwortet oder nicht. Bald werdet Ihr zum Gegenstand der Verachtung der ganzen Welt werden. Noch ist es Zeit das zu verhindern. Hier ist Eure Chance. Verpaßt nicht die Gelegenheit!

Was Bethel betrifft, wenn es nichts mehr zu sagen gibt in Deutsch, werde ich alles übersetzen und verbreiten in Englisch, Spanisch, Portogiesisch, Französisch, Niederländisch, Dänisch, Schwedisch, Norwegisch, Finnisch, und auch in Osteuropäische und Südeuropäische Sprachen, und auf dem Internet veröffentlichen; und immer dort wo man es nicht übersehen kann; vermischt unter Euren eigenen heutigen Angeboten und der vielen Reklame die Ihr jetzt überall macht. Ist das was Ihr wollt?

Hier in Australien gibt es viele hilfsbereite Menschen die sich für diese Themen interessieren und die diese, und noch viele andere, Sprachen sprechen, und gut damit umgehen können, das kann ich Euch versichern.

( Abgeschickt von Martin Mitchell, 20 Juli, 2003, 07:14:21; ein Beitrag auf dem Forum der RA Kanzlei H.J. Kotz, www.ra-kotz.de ).

[ Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 26. August 2003 ]



Subindex Nr. 10

Ehemalige Heimkinder schöpfen neue Hoffnung, bassierend auf ein neues Gerichtsurteil - Kammergericht Berlin-Moabit - 15. Dezember 2004 - zum Thema ***Menschenentwürdigende freiheitenziehende Massnahmen ( Geschlossene Unterbringung ) zuwider dem Grundgesetz und zuwider allen Menschenrechtskonventionen***. Das Urteil kondemniert insbesondere die Vorgehensweise und Zustände in Erziehungseinrichtungen der *Jugendhilfe* in der ehemaligen DDR (Az.: 5 Ws 169/04 REHA) ((551 Rh) 3 Js 322/03 (286/03)).

GLEICHERWEISE AUF DEN WESTEN ZUTREFFENDE Auszüge aus dem "Abschlussbericht des Unabhängigen Untersuchungsausschusses zu Vorgängen im ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau [in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik]"

Schwarze Pädagogik in der ehemaligen DDR : Deutsche Demokratische Republik.
Artikel diesbetreffend von Helmuth Frauendorfer, in Wochenzeitung
RHEINISCHER MERKUR
Nr. 47 vom 20.11.2003 : »Der Schock wirkt weiter« -
DDR-Vergangenheit - Kommunismus - Jugendwerkhof Torgau - die verschärfteste
Form der militaristischen Maßregelung und Umerziehung von Kindern und Jugendlichen,
um sie kollektiv dem sozialistischen Menschenbild gleich machen zu können.


"Kinderrechte" existierten in der Bundesrepublik auch schon damals , wurden aber, was "Heimkinder" betraf, von den Verantwortlichen einfach ignoriert!

Das zum ersten mal in Deutschland am 1. Mai 1961 verwirklichte und am 1. Juni 1962 in Kraft tretende Bewahrungsgesetz
wurde fünf Jahre später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig - nicht im Einklang mit dem Grundgesetz - erklärt.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von § 73 Abs. 2 und 3 Bundessozialhilfegesetz vom 18. Juli 1967.


BESINNLICHES: " W E R..S C H W E I G T..M A C H T..S I C H..M I T S C H U L D I G ! "

"Ehemalige Heimkinder" Deutschlands (1945-1985) schöpfen neue Hoffnung, auf Grund eines Schreibens des deutschen Bundesministeriums der Finanzen vom 5. März 2004. Werden sie trotzdem wieder von der Regierung enttäuscht werden? – Teilweises Zitat des Schreibens. – Betrifft: "Nachricht von den "Ehemaligen Heimkindern" Deutschlands (1945-1985) an die Bundesregierung Deutschland vom 16. Februar 2004".

SUCHE NACH INFORMATION über Moorlager Anstalt Freistatt im Wietingsmoor im Hannoverschen, ein Wirtschaftunternehmen der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, in Niedersachsen. Erste Aufnahmen von Kontakt von Martin Mitchell aus Australien mit Helfern in Deutschland per Luftpostbrief, 18. Februar 2003. Antwort vom 1. April 2003:

DIE RECHTSFRAGE FÜR ALLE EHEMALIGEN "HEIMKINDER" SOLLTE SEIN:
– Verfassungsmässigkeit geschlossener Unterbringung –
War Deine / meine oft jahrelange Internierung, diese Internierung selbst, in einer geschlossenen Einrichtung, rechtswidrig oder nicht?


"Ehemalige Heimkinder" : Institutionelle "Kindesmisshandlung" als solche war auch "zu damaligen Zeiten" (1945-1985) gesetzwidrig, aber die damaligen minderjährigen Opfer von "Misshandlungen" - was das dann existierende Gesetz betraf - wussten dies natürlich nicht, . . . Anschliessend hierzu, die Wiedergabe eines zutreffenden Urteils: Bundesgerichtshof - BGH ST 3, 105 - BGH, Urteil vom 06.06.52 - 1 StR 708/51 - Misshandlung von Schutzbefohlenen

Die wahre Geschichte der damaligen ANSTALT FREISTATT aufgedeckt und erstmalig im Internet veröffentlicht! ANSTALT FREISTATT, Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, ein privat-kirchliches Wirtschaftsunternehmen und Moorlager Arbeitserziehungslager / Arbeitszwangslager der Diakonie (1899-1991), das noch jahrzehntelang nach dem Zweiten Welt Krieg in der Bundesrepublik Deutschland angewendet wurde, wo 14 bis 21 Jahre alte “schwererziehbare” jugendliche deutsche Zwangsarbeiter systematisch getrimmt und auf das Schlimmste misshandelt wurden.

Das Wirtschaftsunternehmen der Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, im Areal der ANSTALT FREISTATT, im Hannoverschen, in der Bundesrepublik Deutschland, und dessen jugendlichen deutschen Zwangsarbeiter, im Vergleich zu den jugendlichen – und auch älteren – deutschen Zwangsarbeitern im BREMISCHEN TEUFELSMOOR, ein Wirschaftsunternehmen der TurbaTorfindustrie G.m.b.H, im Dritten Reich. Was war der Unterschied? Das ersterwähnte wurde (von 1899-1991) von der Diakonie betrieben, das andere (von 1934-1945) vom Staat.

Die Kirchen waren die Täter, die Jugendämter waren die Heeler!

Martin Mitchell aus Australien, ein Opfer von "Institutioneller Kindesmisshandlung" in kirchlichen Heimen in Deutschland, der jetzt in Australien lebt, stellt diese und viele andere ähnliche Fragen, an alle Leidensgenossen und Leidensgenossinen der "Ehemaligen Heimkinder", und auch an alle Täter und Heeler, die damals für das schwerwiegende Leiden das sie Kindern und Jugendlichen in ihrer Obhut zugefügt haben, verantwortlich waren

[ Heimerziehung – Zöglinge - Heimkinder ] Zwischen Disziplinierung und Integration
– Westfälisches Institute für Regionalgeschichte – Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster –
FORSCHUNGEN ZUR REGIONALGESCHICHTE – Markus Köster und Thomas Küster (Hg.)
[ Anstaltserziehung – Fürsorgeerziehung – Weimarer Republik – Drittes Reich – Bundesrepublik ]


Dorothea S. Buck-Zerchin, Ehrenvorsitzende, Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.:
Offener Brief an den Bundespräsidenten Dr. Horst Köhler aus Anlass der Ausstellung
"Tödliche Medizin – Rassenwahn im Nationalsozialismus" in Dresden Oktober 2006;
Offener Brief, Hamburg den 9. Oktober 2006.


Dipl.-Päd. Wolfram Schäfer, Institut für Erziehungswissenschaft, Philipps-Universität Marburg:
Fürsorgeerziehung und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus
Die erbbiologisch begründete Forderung nach der »Aussonderung Unerziehbarer« aus der Fürsorgeerziehung war von den führenden Vertretern der deutschen Jugendpsychiatrie bruchlos aus der Weimarer Republik über die NS-Diktatur in die Bundesrepublik tradiert worden. Die Auswirkungen auf die Gestaltung der Heimerziehung in der jungen Demokratie waren bekanntermaßen fatal.


Freistatt – Wirtschaftsunternehmen – Teil I
Freistatt – Anstalt Freistatt – Diakonische Heime Freistatt – Diakonie Freistatt – Freistatt im Wietingsmoor – Betheler Zweiganstalten im Wietingsmoor – Arbeiterkolonie Freistatt – Arbeitsdienstlager Freistatt – Moorkolonie Freistatt –
“Zwangsarbeitslager Freistatt”
Was entspricht der Wahrheit, und was nicht?


Opfer von Gewalt und Zwang in deutschen Fürsorgeanstalten (meistens kirchlicher Trägerschaft beider deutschen Amtskirchen) unter allen politischen Systemen, bis in die jüngsten Tage

"Mädchenknast" – Dortmunder Vincenzheim – September 1977 – auch hier werden Heimkinder weitergehend gefangen gehalten und als unentlohnte Arbeitskräfte – Zwangsarbeiter – von der Katholischen Kirche von Deutschland ausgebeutet – hier in einer Waschanstalt / Großwäscherei der Paderborner Vinzentinerinnen.

Braunschweiger Hauszeitschrift des Marienstiftes "Doppelpunkt" - Heft Nr. 3/2000
Aus der Geschichte des Marienstiftes
[und anderen solcher Einrichtungen]:
So, ungefähr, sah es aus – über einen Zeitraum von zwischen 50 bis 70 Jahren –
für ‘verwahrloste’ Mädchen unter dem "Jugendwohlfahrtsgesetz"
in allen deutschen (Mädchen)Erziehungsanstalten / Mädchenheimen
( ob evangelisch-lutherisch oder katholisch ! ),
also auch in der Nachkriegszeit, im "Wirtschaftswunder Westdeutschland".


Die schreckliche Seite der Kirche - SPIEGEL ARTIKEL vom 19.5.2003 - KIRCHE Unbarmherzige Schwestern

Heft 4 - I. Quartal (Jan 2004) CAMPO-Magazin-Artikel von Martin Mitchell »Präzedenz oder weitere (Ent)täuschung ?«

Leserbrief betreffs Magazin-Artikel »Präzedenz oder weitere (Ent)täuschung«, von Martin Mitchell

Schutzbefohlene Heimkinder / Insassen Hinter Mauern : Ein Fallbeispiel – Der Leidensweg des Paul Brune

DAS SCHWEIGEN DER (UNSCHULDS)LÄMMER : KIRCHE UND STAAT – betreffs Institutioneller Kindesmisshandlung in meistens kirchlichen Heimen in Deutschland

Systematische Kindesmisshandlung in kirchlichen Heimen – Ausbeutung von Kindern in massiven Wirtschaftsunternehmen der Kirchen in Deutschland. – Wer schweigt, macht sich (mit)schuldig

Achtung "Ehemalige Heimkinder"! Gerichtsurteil betreffs unentlohnter "Kinderzwangsarbeit" Präzedenzfall: Jugendlicher Zwangsarbeiter klagt im Landgericht!

Misshandlungen, Missbrauch, und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen –
von Seiten der beiden deutschen Amtskirchen – als sie "Ehemalige Heimkinder"
in konfessionellen Heimen waren (in West-Deutschland, 1945-1985).




Bitte nicht vergessen auch "Ehemalige Heimkinder" @ http://heimkinderopfer.blogspot.com zu besuchen.


Wichtiger Hinweis: Diese Seite wird ziemlich häufig aktualisiert. Damit Sie immer die aktuellsten Beiträge präsentiert bekommen, raten wir Ihnen, bei jedem Besuch dieser Webseite, und jedem erneuten Besuch einer individuellen Seite auf dieser Webseite, auf Ihrer Testatur, zur gleichen Zeit, "Strg"+"F5" zu drücken ("refresh" = aktualisieren ) !


Home Impressum Kontakt Zurück nach oben