Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)

Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ?
War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" /
"Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang"
"Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der
Bundesrepublik Deutschland, oder nicht? War so etwas legal in den 1950er, 1960er,
1970er und 1980er Jahren?
Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland?
Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen
diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar?


Absolute prohibition of all forms of forced labour / compulsory labour !, or not ?
Was "forced labour" / "compulsory labour" / "work therapy" /
"indoctrination by toil" / "labour discipline" / "pressganged labour"
"hiring out of involuntary labour" / "forcing people to work without pay" ever permitted
in the Federal Republic of Germany, or not? Was it ever permitted in the 1950s, the 1960s,
the 1970s and the 1980?
Is it permitted in the Federal Republic of Germany today?
The use of and the profiteering from forced labour are crimes under international law and they
constitute a serious violation of human rights and an unlawful curtailment of human freedoms.

Definition und Verbot aller Formen von Zwangsarbeit ! Definition and prohibition of all forms of forced labour !

Von Deutschland am 13.06.1956 ratifiziertes Völkerrechtliches IAO Übereinkommen

(
ratifiziert von Australien am 02.01.1932 )

Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (mit einer genauen Definition all dieser)

Relevante Auszüge aus

IAO Übereinkommen
@
http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/convdisp1.htm

Übereinkommen 29 - Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930

Artikel 2

1.
Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.


2. Als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Übereinkommens gelten jedoch nicht
[ … ]
(c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer person auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der Bedingung, daß diese Arbeit oder Dienstleistung unter Überwachung und Aufsicht der öffentlichen Behörden ausgeführt wird und daß der Verurteilte nicht an Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder ihnen sonst zur Verfügung gestellt wird;

International ILO Convention ratified by Germany on 13.06.1956


( ratified by Australia on 02.01.1932 )

Absolute prohibition of every form of forced labour (with a complete definition of all its forms)

Relevant extracts from

ILO Convention

@
http://www.ilo.org/ilolex/english/convdisp1.htm

C29 - Forced Labour Convention, 1930


Article 2

1.
For the purposes of this Convention the term forced or compulsory labour shall mean all work or service which is exacted from any person under the menace of any penalty and for which the said person has not offered himself voluntarily.


2. Nevertheless, for the purpose of this Convention, the term forced or compulsory labour shall not include
[ … ]
(c) any work or service exacted from any person as a consequence of a conviction in a court of law, provided that the said work or service is carried out under the supervision and control of a public authority and that the said person is not hired to or placed at the disposal of private individuals, companies or associations,


Relevante Auszüge aus

http://www.ilo.org/public/german/standards/relm/
ilc/ilc93/pdf/rep-i-b.pdf


Bericht des Generaldirektors

Eine globale Allianz gegen
Zwangsarbeit

Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit


INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZ - 93. TAGUNG 2005

Bericht I (B) (Rev.)

INTERNATIONALES ARBEITSAMT - GENF

@ S. 5
ff

TEIL I

Verständnis und Messung der
Zwangsarbeit
in der heutigen Zeit

1. Zwangsarbeit: Definitionen und Konzepte

[ ………. ]

Bestimmung der Merkmale von Zwangsarbeit
12. […] Die andere grundlegende IAO-Urkunde,
das Übereinkommen (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957, bestimmt, daß Zwangsarbeit niemals für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung oder als Mittel politischer Erziehung, als Maßnahme der Diskriminierung, als Maßnahme der Arbeitsdisziplin oder als Strafe für die Teilnahme an Streiks eingesetzt werden darf (Article 1). […]

13. […]
Zwangsarbeit stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar, wie sie in den einschlägigen IAO-Übereinkommen und in anderen internationalen Instrumenten über Sklaverei, sklavereiähnliche Praktiken, Schuldknechtschaft oder Leibeigenschaft definiert wird.

14. Die IAO-Definition der
Zwangsarbeit umfaßt zwei grundlegende Elemente: Die Arbeit oder Dienst-leistung wird unter Androhung einer Strafe verlangt und sie wird unfreiwillig verrichtet. […] Bei der [angedrohten] Strafe braucht es sich nicht um strafrechtliche Maßnahmen zu handeln, sondern sie kann auch die Form eines Verlustes von Rechten und Privilegien annehmen. […]

[ ………. ]

16. […] Eine
Zwangsarbeitssituation wird jedoch durch die Art der Beziehung zwischen einer Person und einem "Arbeitgeber" und nicht durch die Art der verrichteten Tätigkeit bestimmt, wie schwer oder gefährlich die Arbeitsbedingungen auch immer sein mögen. Auch ist die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Tätigkeit gemäß der innerstaatlichem Gesetzgebung [oder ein privates Arrangement oder eine Dispensation die Unrecht-mäßigkeit zu dulden] nicht maßgeblich für die Bestimmung, ob es sich um erzwungene Arbeit handelt oder nicht. […] Auch braucht eine Tätigkeit nicht offiziell als "Wirtschaftstätigkeit" anerkannt zu werden, um unter den Begriff "Zwangsarbeit" fallen zu können. So wird ein kindlicher oder erwachsener Bettler [Knecht, Diener oder Putzer], der unter Zwang tätig ist, als Zwangsarbeiter angesehen.

[ ………. ]

Ein universelles Konzept mit innerstaatlichen
Abweichungen

29. Ein wesentliches Prinzip, daß Maßnahmen gegen
Zwangsarbeit zugrunde liegt, besteht darin, daß diese Praxis als ein schweres Verbrechen behandelt werden muß. Wie in dem ersten einschlägigen Übereinkommen der IAO klar festgestellt wird, ist die illegale Auferlegung von Zwangsarbeit unter Strafe zu stellen, und die Mitglieder, die das Übereinkommen ratifizieren, sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die ergriffenen Strafmaßnahmen wirksam sind und streng vollzogen werden (Artikel 25). […]

30. […] In allen Gesellschaften besteht ein Risiko
flagranter Formen von Zwangsarbeit, bei denen sowohl die einzelnen Opfer als auch die einzelnen Täter ermittelt werden können. In solchen Fällen müssen die Täter mit der vollen Härte des Gesetzes als Verbrecher bestraft werden. Die Opfer [von Zwangsarbeit] müssen durch Rechtsvorschriften, Maßnahmen und Programme unterstützt werden, und sie müssen in den Genuß von geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen kommen und Arbeit mit angemessener Entlohnung erhalten.

[ ………. ]

Und um noch einmal besonders hervor zu heben

@ S. 6 -
Box 1.1

Ermittlung von Zwangsarbeit in der Praxis

Fehlende Einwilligung in die (Unfreiwilligkeit der) Arbeit (der "Weg" in die Zwangsarbeit)
● "Sklaven"- oder Schuldknechtschaftsstatus aufgrund von Geburt/Abstammung
● Verschleppung oder Entführung
● Verkauf einer Person an jemand anders
● Inhaftierung am Arbeitsort - in Gefängnis oder in privater Haft
● Psychologischer Zwang, d.h. ein Arbeitsbefehl, verstärkt durch eine glaubwürdige Androhung einer Strafe bei Nichtbefolgung des Befehls
● Herbeigeführte Verschuldung (durch Buchfälschung, überzogene Preise, Wertminderung der erzeugten Güter oder Dienstleistungen, Wucherzinsen usw
● Täuschung oder falsche Versprechungen hinsichtlich der Art und Bedingungen der
Arbeit
● Einbehaltung und Nichtzahlung von Löhnen
● Einbehaltung von Ausweisen oder anderen wertvollen persönlichen Sachen

Androhung einer Strafe (das Mittel, um jemanden in Zwangsarbeit zu halten
Tatsächliche oder glaubwürdige Androhung von:
● Körperliche Gewalt gegen den
Arbeitnehmer oder Familienangehörige oder enge Mitarbeiter
● Sexuelle Gewalt
● Übernatürlichen Vergeltungsmaßnahmen
● Freiheitsentzug oder sonstiger Inhaftierung
● Finanziellen Strafen
● Denunzierung bei den Behörden (Polizei, Einwanderungsbehörden usw) und Abschiebung
● Entlassung aus der derzeitigen Beschäftigung
● Ausschluss von künftiger Beschäftigung
● Ausschluss aus dem gemeinschaftlichen und sozialen Leben
● Entzug von Rechten oder Privilegen
● Entzug von Nahrung, Unterkunft oder sonstigen Notwendigkeiten
● Versetzung an einen Arbeitsplatz mit noch schlechteren Arbeitsbedingungen
● Verlust des sozialen Status

Relevant extracts from

http://www.ilo.org/dyn/declaris/DECLARATION
WEB.DOWNLOAD_BLOB?Var_DocumentID=5059
 

Report of the Director-General

A global alliance against
forced labour

Global Report under the Follow-up to the ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work 2005

INTERNATIONAL LABOUR CONFERENCE - 93rd Session 2005

Report I (B)

INTERNATIONAL LABOUR OFFICE - GENEVA


@ p. 5
at all

PART I

Understanding and measuring forced labour today


1. Forced labour: Definition and concepts

[ ………. ]

Defining characteristics of forced labour
12. […] The other fundamental ILO instrument,
the Abolition of Forced Labour Convention, 1957 (No. 105), specifies that forced labour can never be used for the purpose of economic development or as a means of political education, discrimination, labour discipline, or punishment for having participated in strikes (Article 1). […]


13. […]
Forced labour represents a severe violation of human rights and restriction of human freedom, as defined in the ILO Convention on the subject and in other related international instruments on slavery, practices similar to slavery, debt bondage or serfdom.


14. The ILO's definition of
forced labour comprises two basic elements: the work or service is exacted under the menace of a penalty and it is undertaken involuntarily. […] The penalty [threatened] does not need to be in form of penal sanctions, but may also take the form of a loss of rights and privileges. […]


[ ………. ]

16. […] However, a
forced labour situation is determined by the nature of the relationship between a person and an “employer”, and not by the type of activity performed, however hard or hazardous the conditions of work may be. Nor is the legality or illegality under national law [or by private arrangement or dispensation to tolerate the illegality] of the activity relevant to determining whether or not the work is forced. […]


Similarly, an activity does not need to be recognised officially as an "economic activity" for it to fall potentially within the ambit of "forced labour". For example, a child or adult beggar [farm-hand, servant or cleaner] under coercion will be considered as being in forced labour.


[ ………. ]

A universal concept with national variations

29. An essential principle underpinning action against
forced labour is that this practice must be treated as a serious crime. As clearly established in the ILO's first Convention on the subject, the illegal exaction of forced labour shall be punishable as a penal offence. And it shall be an obligation on any Member ratifying the Convention to ensure that the penalties imposed by law are really adequate and are strictly enforced (Article 25). […]


30. […] In all societies there is a risk of
flagrant forms of forced labour, where both the individual victims and the individual perpetrators of forced labour can be identified. In such cases the offenders must be punished as criminals with the full force of the law. The victims [of forced labour] must be assisted through law, policy and programmes, and provided with the appropriate rehabilitation and work with adequate remuneration.



[ ………. ]

And to especially emphasise once again

@ p. 6 -
Box 1.1

Identifying forced labour in practice

Lack of consent (involuntary nature of) work (the "route into" forced labour)
● Birth/descent into "slave" or bonded status

● Physical abduction or kidnapping
● Sale of person into the ownership of another
● Physical confinement in the work location - in prison or private detention
● Psychological compulsion, i.e. an order to work, backed up by a credible threat of a penalty for non-compliance
● Induced indebtedness (by falsifying of accounts, inflated prices, reduced value of goods or services produced, excessive interest charges, etc.)

● Deception or false promises about types and terms of work

● Withholding and non-payment of wages
● Retention of identity documents or other valuable personal possessions

Menace of a penalty (the means of keeping someone in forced labour)
Actual presence or credible threat of:
● Physical violence against
worker or family or close associates

● Sexual violence
● (Threat of) supernatural retaliation
● imprisonment or other physical confinement
● Financial penalties
● Denunciation to authorities (police, immigration, etc.) and deportation

● Dismissal from current employment
● Exclusion from future employment
● Exclusion from community and social life
● Removal of rights or privileges
● Deprivation of food, shelter or other necessities
● Shift to even worse working conditions

● loss of social status


KREUZVERWEIS: http://www.care-leavers-survivors.org/Absolute-prohibition-of-every-form-of-forced-labour-and-compulsory-labour_-_Is-my-interpretation-of-this-international-law-the-ILO-Convention-C029-correct_-_or-not.html
( Dieses Dokument in Englisch ist rückverlinkt zu diesem deutschen Subindex 17 sowohl wie querverlinkt zu Subindex 13. Um von der englischen Version dieses Dokuments im dortigen Subindex 1 zum deutschen Subindex 17 zurückzukehren, einfach den BACK-Button/ZURÜCK-Knopf drücken. )

Nach diesen von Deutschland (am 13.06.1956) ratifizierten Kriterien dieses völkerrechtlichen Übereinkommens (IAO-Übereinkommen C029), was die damalige Situation institutionalisierter "Ehemaliger Heimkinder" "in 'Arbeitstherapie'" betrifft, sind die Kirchen, ist der Staat, und ist das Kapital "schuldig", "schuldig", "schuldig", wie angeklagt, ohne jeden Zweifel !

According to the
by Germany (on 13.06.1956) ratified criteria of this international agreement (IOL Convention C029), as far as the situation of "former institutionalised wards of the state" "in 'work therapie'" is concerned, are the churches, is the state, and is Capital "guilty", "guilty", "guilty" as charged, without any doubt !

Zusammengestellt und zur Verfügung gestellt von Martin Mitchell in Australien (Karfreitag - 7. April 2007)

Assembled und provided by Martin Mitchell in Australia (Good Friday - 7 April 2007)

Einzig verantwortliche Person für diese Veröffentlichung: Martin Mitchell in Australien: © 2007.

Sole person responsible for this publication: Martin Mitchell in Australia: © 2007.

[ Hinweis: Darf weiterveröffentlicht und weiterverbreitet werden (mehrfarbig, genau so wie es ist), mit Deiner eigenen Einleitung (wenn Du möchtest) und mit Quellenangabe und Urheberrechtserwähnung ! ]

[ Note: May be republished and distributed (in the various original colours used, just like it is) with your own accompanying introduction (if you wish) and with reference to its source and mention of the copy right holder ! ]

Martin Mitchell

Seit dem 17. Juni 2003 Betreiber der Webseite
Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org sowohl wie Betreiber von "Ehemalige Heimkinder" Blog @ www.heimkinderopfer.blogspot.com.

Martin Mitchell

Since 17 June 2003 operator of the website
Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.care-leavers-survivors.org / www.heimkinder-ueberlebende.org as well as operator of the "Ehemalige Heimkinder" Blog @ www.heimkinderopfer.blogspot.com.

"Ehemaliges Heimkind" (Jahrgang 1946)
"Former institutitionalised ward of the State" (born 1946)
_______________________________________________

Die Wahrheit und Wahrhaftigkeit sind etwas sehr schönes!
Truth and truthfulness is something to be cherished and admired!

Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit! Sie bedarf ständiger Wachsamkeit!
The price of freedom is eternal vigilance!


[ Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 11. April 2007 ]

Subindex Nr. 17

Kurznachrichten im deutschen Nachrichtenmagazin FOCUS vom 12. Augsut 2007:
»Verein ehemalige Heimkinder fordert von der Industrie Schadenersatz - „Firmen, die in
Heimen arbeiten ließen, sollen zahlen“
«- gibt Münchener Anwalt Michael Witti bekannt.


Forderungen ehemaliger Heimkinder der alten Bundesländer an die Kirchen, den
deutschen
Staat und jetzt auch an die deutsche Industrie und andere deutsche
Privatunternehmen
- Nutznießer von erzwungener, unentlohnter Arbeit von
minderjährigen jungen Mädchen und Jungen in Heimen und Anstalten
im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland", berichtet in dem Artikel von Katrin Sache
"Auftakt zum Milliarden-Poker", Printausgabe
FOCUS 33/2007 - 13.08.2007, Seiten 34-35.


Online domradio Bericht, basierend auf einen gleichlautenden online Bericht der
Katholischen Nachrichten Agentur gleichen Datums - 13.08.2007 -
"Verlorene Jahre" der Heimkinder -
"Ehemalige Heimkinder weiten Forderungen aus" - Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
verlangt nun auch Schadenersatz von der deutschen Industrie,
berichtet das Magazin
FOCUS 33/2007 - 13.08.2007, Seiten 34-35.


ZDF TV "MONA LISA" 07.10.2007, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
»Schwarze Pädagogik - Dunkle Seite der Heimerziehung«
Bis in die 70er Jahre wurden Zöglinge geschlagen, gedemütigt und gezwungen,
Sträflingskleidung zu tragen. Die Jugendlichen mussten, u.a.,
im "Landesfürsorgeheim Glückstadt"
(ex NS-"Arbeitserziehungslager")
unentlohnt, bis zur Erschöpfung in Steinbrüchen arbeiten.
Ein kaum bekanntes und düsteres Kapitel deutscher Zeitgeschichte.


ZDF TV "MONA LISA" 23.09.2007, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
»Entschädigung für eine gestohlene Kindheit - Heimkinder wollen Gerechtigkeit«
Heimterror in den 50er bis 70er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (BRD).


NDR-Info Radio-Reportage vom 21.09.2007 betreffend "Ehemalige Heimkinder" der BRD
»Misshandelt und ausgebeutet: Heimkinder in den 60er Jahren« - Viele von ihnen
leiden noch heute unter den Spätfolgen. Daher wollen sie Entschädigung -
finanzieller, vor allem aber moralischer Art. Der Petitionsausschuss des Bundestages
befasst sich zur Zeit mit dem Thema.


»Schläge und Schikane im Heim« - Jugendamt-bestimmte Heimerziehung / Fürsorgeerziehung
im
"Wirtschaftswunderland Westdeutschland" (ca 1945-1985). Ein Artikel im HOFER ANZEIGER /
FRANKENPOST vom 26.10.2007, basierend auf einen Vortrag von Ehemaliges Heimkind,
Wolfgang Rosenkötter, an der Fachakademie für Sozialpädagogik in Hof, am 15.10.2007,
zum gleichen Thema:
"Schwarze Pädagogik" in der nachkriegsdeutschen Bundesrepublik.


"REPORT MAINZ" 17.09.2007 - »Drangsaliert und ausgebeutet
Heimkinder klagen an
« - Thema: Die Arbeit in den Heimen.
Zeitreise zurück in die fünfziger, sechziger Jahre. Heimkinder.
Mehr als eine halbe Million gibt es damals von ihnen,
untergebracht in so genannten Fürsorgeheimen.
Die systematische Ausbeutung von Heimzöglingen als billige Arbeitskräfte.


Weiterhin in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland bestehen bleibende
"Arbeitslager" / "Arbeitsanstalten" / "Arbeitserziehungsanstalten" / "Arbeitszwangsanstalten"
:
"Rheinische Arbeitsanstalt" (1949-1969); zu einem bestimmten Zeitpunkt umbenannt
in "Landesfürsorgeheim Braulweiler"; "Landesfürsorgeheim Glückstadt" - und,
und dergleichen, wo Zwang und Gewalt und Entwürdigung bis Mitte der 1980er Jahre
GRUNDSATZ war, an der Tagesordnung blieb, und systematisch praktiziert wurde.
Auszüge aus einem historischen Artikel:
Sonderausgabe SSK, kumm eros, Nr. 30 (Aug. 2004).


"Einzelhaft und Zwangsarbeit" : Westdeutsche "Arbeitslager" /
"Arbeitsanstalten" / "Arbeitserziehungsanstalten" / "Arbeitszwangsanstalten":
u.a.,
"Glückstadt" in Schleswig-Holstein, "Freistatt" in Niedersachsen, "Breitenau" und
"Kalmenhof" in Hessen, "Dansweilerhof" / "Brauweiler" in Nordrhein-Westfalen;
weitere, andere
"Arbeitsanstalten"-ähnliche Einrichtungen auch in jedem der anderen
"alten Bundesländer" - dem "Wirtschaftswunderland" - zwischen ca 1945 und 1975.


Leserbrief der Ehefrau eines damaligen Insassen - "Psychiatrie Patienten" - des
"LANDESKRANKENHAUS BRAUWEILER" bei Köln, wo, unter der Trägerschaft
des
"LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND", "Menschen wie Vieh gehalten" wurden.


WESER-KURIER Nr. 209 - Freitag, 7. September 2007 (Seite 6) : POLITIK :
»Das harte Los der „Zöglinge“ - Im Erziehungsheim in Glückstadt
lebten Kinder wie
Zwangsarbeiter« - BRD-Heimerziehung in den 50er bis 70er Jahren:
„Schutzbefohlene“ in der „Freiwilligen Erziehungshilfe“ und „Fürsorgeerziehung“
in Schleswig-Holstein; genauso wie in den anderen alten Bundesländern auch.


»Brutale Fürsorge« im damaligen "Wirtschaftswunderland Westdeutschland".
Bis Anfang der siebziger Jahre sind in der Bundesrepublik Deutschland
»schätzungsweise 800000« Jugendliche, rechtsstaatswidrig, in staatlichen
und in kirchlichen Einrichtungen zu
Zwangsarbeit ausgenutzt worden.
DIE ZEIT | DEUTSCHLAND - DIE ZEIT, 01.11.2007 Nr. 45.


Zwangsarbeit in Schleswig-Holstein (NS-Zeit 1933-1945) und (BRD1945, bzw. 1949-1975).
Das zu Nazi-Zeiten in Schleswig-Holstein mit der "Landesarbeitsanstalt Glückstatt"
kombinierte "Konzentrationslager Glückstadt" an der Elbe (Königstraße / Ecke Jungfernstieg),
wo - wie in den nächsten dreißig Nachkriegsjahren auch - in internen Wirtschaftsbetrieben
Fischernetze geknüpft, Matten geflechtet, Tüten geklebt, und in der Landwirtschaft sowie
im Steinbruch gearbeitet, werden mußte
(n) - ohne daß die Insassen dafür entlohnt wurden.


Wichtige Mitteilung für ehemalige Heimkinder von den Representanten und
Rechtsvertretern für alle betroffenen Geschädigten der damaligen Heimerziehung.
Kurzfassung der Zielsetzung durch die Anwaltskanzlei Dr. Vehlow & Wilmans [ Hamburg ]
und der
Kanzlei Michael Witti [ München ]. Hamburg, Freitag den 7. September 2007.

( Von den Anwälten unabhängige Veröffentlichung, bzw. Weiterveröffentlichung dieser Bekanntgebung auf dieser Webseite )

Im Internet von GOOGLE indexierte Medien-Reportagen im Fall eines australischen
Gerichtsurteils:
Schadenersatz für einen Ureinwohner der "Stolen Generation":

TREVORROW -v- STATE OF SOUTH AUSTRALIA (No 5) [2007] SASC 285
Judgment of The Honourable Justice Gray - 1 August 2007


Hinweis auf eine Neuerscheining zur Geschichte der Heimerziehung in Deutschland:
"Der Staat als Erzieher. Jugendpolitik und Jugendfürsorge im Rheinland vom Kaiserreich
bis zum Ende des Nazismus"
von Sven Steinacker im ibedem-Verlag - ISBN 978-3-89821-724-8.


Schreiben des Geschäftsführers der Diakonie Freistatt, Pastor Wolfgang Tereick,
vom 28.08.2007, in dem mitgeteilt wird, daß sich die vorausgesehene Veröffentlichung
des Buches über die Geschichte der Diakonie Freistatt - »„Endstation“ Freistatt« -
welche für den Herbst 2007 vorgesehen war, sich bis März 2008 verzögern wird.
Anschließende Anlage zu diesem Schreiben: "vorläufige Gliederung des Buches"
und "ein paar Angaben zum gegenwärtigen Sachstand der Untersuchungen".


Ehemalige Heimkinder nehmen die Initiative.
Heimkinder wollen den Staat in die Pflicht nehmen.
Ehemalige Heimkinder stellen eine sehr einfache Frage an die Deutsche Bundesregierung:
The German Federal Government is being challenged to answer the following simple question:


Düsseldorf : Aachener Nachrichten online berichtet am 20.06.2007
über Veranstaltung am 19.06.2007 in Düsseldorfer Fachhochschule
in Anwesenheit des Erziehungswissenschaftler Manfred Kappeler.
Ehemalige misshandelte Heimkinder fordern ÖFFENTLICHE Debatte
des ihnen widerfahrenen Unrechts im "Wirtschaftswunderland"
und eine ÖFENTLICHE Anhörung dies betreffend im Bundestag
.


Der Ort meiner Qualen unter der "Fürsorge"/"Obhut" der Evangelisch-Lutherischen Kirche
im Jahre 1962 - das
"Burschenheim Beiserhaus" der damalig so genannten "Inneren Mission"
im Dorf "Rengshausen" (Knüllwald-Rengshausen, Kreis Schwalm-Eder), in Nord-Hessen,
ein seit 1840 bestehendes, mit
Parochialrechten versehenes Agrarunternehmen,
wo für lange, lange Zeit alle Insassen gezwungen wurden unentlohnt zu arbeiten
und sich der dort üblichen Religionslehre zu unterwerfen:
"Arbeite und Bete".


GOOD NEWS I - Der HOLSTEINER COURIER in seiner ONLINE-AUSGAGE vom
5. Juli 2007 stellt die folgende Frage: Wie viele Selbstmorde gab es in den Heimen?
Ehemalige Heimkinder, auch in
Schleswig-Holstein, stellen bestimmte Forderungen.
Bei
Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht stießen sie mit ihren Forderungen
auf Entgegenkommen. Anfang der Woche lud die Ministerin die ehemaligen Heimkinder
zu einem persönlichen, mehrstündigen "Gespräch", dass "sehr positiv" "lief".


GOOD NEWS II - Ehemalige Heimkinder in einem mehrstündigen Treffen im Landeshaus
in Kiel,
Schleswig-Holstein, mit Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend
und Senioren,
Frau Dr. Gitta Trauernicht, am Dienstag den 3. Juli 2007, betreffend
den damaligen, bedauernswürdigen Zuständen in Heimen in
Schleswig-Holstein.


GOOD NEWS III - FDP nimmt die Heimkinder-Geschichte und "Aufarbeitung" "sehr ernst"!
Frage von Martin Mitchell
(vom 01.06.2007) auf www.abgeordnetenwatch.de und Antwort dazu
von
Dr. Guido Westerwelle, MdB (vom 10.07.2007).


BERLIN: Grüne fordern Entschädigung für Heimkinder.
Die Grünen wollen ehemaligen Heimkindern Gerechtigkeit widerfahren lassen
und fordern deshalb eine neue Bundestiftung, die Entschädigungen zahlt
und Hilfe leisted - berichtet
Der Tagesspiegel in seiner aktuellen Ausgabe am
24.04.2007
( HTM ); dieser Bericht ist seither auch archiviert worden online.

Siehe auch sogleich anschliessend den genauen Wortlaut der
PRESSEMITEILUNG NR. 0470 der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90
-
DIE GRÜNEN - Datum 25. April 2007
@
http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/180/180456.htm 
und den genauen Wortlaut des dem Bundestag und
der Öffentlichkeit vorgelegten Beschlusses
Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder
@
http://www.gruene bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/180/180420.pdf



Absolute Transparenz ist gefragt auf allen Ebenen und zu jedem Aspekt.
Nichts als eine eingehende Untersuchung genügt.
Eine Untersuchung von Seiten des Untersuchungsausschusses oder der Justiz.
"Ehemalige Heimkinder" prangern an und machen die folgenden Vorwürfe.

Rundschreiben formuliert und verbreitet von Martin Mitchell am 29.03.2007.

Bisherige deutsche Heimerziehungsaufarbeitung skandalös !!!
Ehemalige Heimkinder erwarten mehr - viel mehr !!!

Rundschreiben formuliert und verbreitet von Martin Mitchell am 30.03.2007.

Heimkinder-Leiden in deutschen Fürsorgeeinrichtungen: »Geprügelt im Namen Gottes.«
Ehemalige Heimkinder:
»Sie wurden drangsaliert und ausgebeutet, gedemütigt und gequält.«
Oberhessische-Presse
(Tageszeitung für den Kreis Marburg-Biedenkopf), 20.11.2007.


Aktuelle Ausgabe der Kreis Lippe LIPPISCHE–LANDESZEITUNG Nr. 165 vom 19.07.2007
(untere Hälfte, Seite 9), Interview mit Ehemaliges Heimkind Wolfgang Focke und Artikel
diesbetreffend von Ulrich Pfaff "Wir hatten keinerlei Rechte" – damalige Heimerziehung –
"Wolfgang Focke kämpft als ehemaliges Heimkind für eine Entschädigung –
Klares Bekenntnis vom Staat erwartet
"

( ebenfalls online, aber nur für Abonnementen zugänglich @ xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx )

Pressekonferenz | Pressegespräch | press conferenceAssociation of former Wards of the State
Verein ehemaliger Heimkinder e. V. – Montag, 11. Dezember 2006, um 17:00 Uhr, Berlin-Mitte:
im Saal von Gangway e. V., Schuhmannstraße 5, 10117 Berlin –
ein 5 Minuten Fußweg vom S-Bahnhof sowohl wie U-Bahnhof “Berlin-Friedrichstraße”.


Deutsche Heimkinder / Kindersklaven verlangen eine anständige Entschädigung und
Wiedergutmachung; keine "Abfindung" / "kein Schweigegeld", keinen "Kompromiss" !

German wards of the state / institutionalised children used as slave labourers (in the former West
Germany) demand adequate compensation and the making of appropriate amends; they don't
want to be "paid off" / "to be bribed henceforth to keep quiet"; no "compromise" !


Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ?
War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" /
"Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang"
"Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der
Bundesrepublik Deutschland, oder nicht? War so etwas legal in den 1950er, 1960er,
1970er und 1980er Jahren?
Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland?

Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen
diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar?


Petition vom 25.05.2007 der Düsseldorfer Dipl. Psychologin Gertrud Zovkic
an den Hessischen Landtag, für ehemaliges Heimkind im Kalmenhof -
Insassin von 1943-1969 - Elfriede Schreyer (Jahrgang 1931).




Die "Schwarze Pädagogik" der 50er, 60er und 70er Jahre wiederholt sich in 1980 - 2006.
Abschiebung:
Outsourcing deutscher "Problemkids" – im Alter von 11- bis 17 Jahren
zur "Arbeitstherapie" / "Knechtschaft" ins Ausland
(unentlohnt), unter anderem auch nach
Kirgisien, Namibia, Nicaragua, Rumänien, Estland, Portugal, Italien, Griechenland, Island,
Russland und Kanada – für die Vermittler und Träger eine lukrative Einnahmequelle.
"Damals fehlte die Kontrolle" was "Fremdplatzierung" betraf, und heute fehlt sie ebenso.


Germany : Menschenhandel: Beteiligung kirchlicher Einrichtungen : Kinder und Jugendliche als
Arbeitssklaven auf Zeit von „seriösen“ Institutionen ohne Bedenken unter dem Deckmantel
pädagogischer Zielsetzung ausgeliehen – ins Ausland abgeschoben.


ZDF : 2DF Frontal21 − Reportage von V. Neukum und A. Becker-Wenzel
03.04.2007 : "Verschoben und Vergessen − Geschäfte mit Problemkindern".
Menschenhandel. Deutsche Problemkinder ins Ausland abgeschoben.
Globalisierung deutscher Jugendhilfe : Jugendhilfe-Odyssee.


Fremdplatzierung / Heimerziehung in Deutschland, damals und heute.
»Letzte Chance oder größter anzunehmender Unfall der Jugendhilfe?« -
Montag, 12. Juni 2007 um 19 Uhr:
Ein kleines Theaterstück mit anschließender Podiumsdiskusion
im Museum in der "Runden Ecke", Dittrichring 24, LEIPZIG.


CHRISTA SCHUDEJA Dipl.-Rel.-Pädagogin, Sozialtherapeutin − 12.02.2007 −
Bundesrepublik Deutschland : verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche

»Jugendhilfe in der Kritik«
»Die Lüge von der letzten Chance«
Menschenrechtsverletzungen anstatt Hilfe.


PROTESTAKTION − und nachträglicher Bericht darüber − betreffend Demonstration
am 13. und 14. Juli 2007 vor der Hessischen Landesvertretung in Berlin
gegen heutige Heimerziehungsmethoden:
Förderung von Misshandlungen an
Jugendlichen durch die Hessische Landesregierung im Trainingcamp Lothar Kannenberg
.


Schwarze Pädagogik in der ehemaligen DDR : Deutsche Demokratische Republik.
Artikel diesbetreffend von Helmuth Frauendorfer, in Wochenzeitung
RHEINISCHER MERKUR Nr. 47 vom 20.11.2003 :
»Der Schock wirkt weiter«
DDR-Vergangenheit − Kommunismus Jugendwerkhof Torgau − die verschärfteste
Form der militaristischen Maßregelung und Umerziehung von Kindern und Jugendlichen,
um sie kollektiv dem sozialistischen Menschenbild gleich machen zu können.




Siehe auch "Ehemalige Heimkinder" @ heimkinderopfer.blogspot.com und heimkinderopfer2.blogspot.com


Wichtiger Hinweis: Diese Seite wird ziemlich häufig aktualisiert. Damit Sie immer die aktuellsten Beiträge präsentiert bekommen, raten wir Ihnen, bei jedem Besuch dieser Webseite, und jedem erneuten Besuch einer individuellen Seite auf dieser Webseite, auf Ihrer Testatur, zur gleichen Zeit, "Strg"+"F5" zu drücken ("refresh" = aktualisieren ) !


Home Impressum Kontakt Zurück nach oben