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An den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags
Schlossplatz 1 - 3
65183 Wiesbaden
Petition für Frau Elfriede Ryback, geb. Schreyer, geb. 28.03.1931
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich stelle diese Petition für Frau Elfriede Ryback, geb. Schreyer, die selbst ihr Anliegen nicht vertreten kann, da sie in einem Altersheim lebt und nicht lesen und schreiben kann
Ich kenne Frau „Schreyer“ aus meiner Zeit als Mitarbeiterin im Kalmenhof von 1966 bis 1970. Frau Schreyer arbeitete während dieser Zeit als Serviererin im sog. Casino, lebte aber bereits als Kind seit 1943 dort und war der Tötung durch die Nazis in letzter Minute entgangen
Da es trotz etlicher Schreiben an den Landeswohlfahrtsverband sowohl vom Sohn Frau Schreyers, Heinz-Peter Schreyer, als auch von mir, nicht gelungen ist, eine Entschädigung für Frau Schreyer zu erwirken, wende ich mich heute an den Hessischen Landtag mit der Bitte, dieser Frau, der Unrecht geschehen ist, eine Wiedergutmachung zukommen zu lassen, die ihr in den letzten Lebensjahren sehr helfen würde.
Zu erwähnen wäre noch, dass der Landesdirektor Uwe Brückmann für den LWV in einer feierlichen Konferenz zum Thema: „Aus der Geschichte lernen“, die am 09. Juni 2006 im Kalmenhof in Idstein stattfand, eine öffentliche Entschuldigung für das den Heimzöglingen zugefügte Unrecht vorgetragen hat.
Auf dieser Konferenz las auch Peter Wensierski, Spiegelredakteur und Autor des Buches: „Schläge im Namen des Herrn“, aus dem Kapitel über den Kalmenhof vor, indem das Schicksal von Elfriede Schreyer und das ihr zugefügte Unrecht besonders eindrucksvoll vorgetragen wurde und große Betroffenheit bei den Anwesenden auslöste. In der anschließenden Diskussion versprach dann die Erste Beigeordnete des LWV, Frau Schönhut-Keil, Wiedergutmachung und ermutigte Herrn Schreyer persönlich, einen Antrag auf Entschädigung für seine Mutter an sie einzureichen, was Herr Schreyer auch tat.
Herr Schreyer erhielt jedoch nur abschlägige Antworten, aus denen zu erkennen ist, dass man sich nicht ernsthaft mit dem schweren Unrecht, dass Frau Ryback zugefügt wurde, auseinander setzten möchte. (Siehe hierzu in der Anlage beigefügte Schreiben)
Herr Schreyer hatte sich auf die in der Akte seiner Mutter verzeichneten Fakten, berufen und da dies offensichtlich dem LWV nicht ausreichte (siehe Schreiben des LWV vom 20.10.06), bat er mich um ein fachgerechtes Gutachten über seine Mutter, das ich an den Landesdirektor Herrn Uwe Brückmann und in Kopie an die Beigeordnete Frau Evelin Schönhut-Keil richtete. Die Antwort auf mein Schreiben war eine lapidare Mitteilung, dass man die Angelegenheiten von Frau Schreyer nur mit deren gesetzlichem Vertreter erörtern und klären würde. (Siehe mein Schreiben an den Landesdirektor Uwe Brückmann v. 15.03.07 und die Antwort v. 22.03.07)
Frau „Schreyer“ hat in der Nazizeit während ihres erzwungenen Aufenthalts als Kind im Kalmenhof schwere Traumata erlitten. Sie wurde in ihrer Persönlichkeitsentwicklung aber auch nach 1945 bis zum Ende Ihres Aufenthaltes 1969 schwer geschädigt. Ich möchte an dieser Stelle sogar von Menschenrechtsverletzungen und Freiheitsberaubung sprechen, die ihr in der Zeit nach dem Krieg zugefügt wurden.
Ich lernte Frau Schreyer, damals als „Elfriede“ im Kalmenhof bekannt, während meiner Tätigkeit als Psychologin im Kalmenhof in den Jahren von 1966 bis 1970 näher kennen. Elfriede arbeitete zu der Zeit als Serviererin im sog. Casino, wo die Angestellten aßen.
Ich hielt sie zunächst für eine Angestellte, da sie ihre Arbeit so geschickt verrichtete, wie jemand, der für diesen Job bezahlt wird.
Nachdem ich nun erfuhr, dass Elfriede praktisch seit 1943 im Kalmenhof lebte, begann ich mich für ihre Biographie und die Gründe ihrer Heimunterbringung besonders zu interessieren und stellte fest, dass sie im 3. Reich von den damaligen Psychiatern als an erblichem Schwachsinn leidend abgestempelt worden war und in sämtlichen Psychiatrischen Folgegutachten diese Diagnose immer wieder übernommen wurde, was als Grund für die Heimunterbringung über das 21. Lebensjahr hinaus angeführt wurde.
Aus dem Aktenstudium ergab sich ferner, dass Frau Schreyer, als sie nach einem Bombenangriff ihre Mutter verloren hatte und Vollwaise geworden war, nicht von der Tante adoptiert werden konnte, eben wegen der Diagnose: erblicher Schwachsinn - Imbezillität.
Frau Schreyer musste während der Nazizeit ständig um ihr Leben bangen, denn im Kalmenhof wurde in großem Umfang Euthanasie betrieben und die dort lebenden Kinder wussten davon. Nur auf Grund ihrer großen Anpassungsfähigkeit und einer gewissen Überlebensintelligenz gelang es Frau Schreyer die Nazizeit zu überleben.
Nun sollte man erwarten, dass nach Kriegsende Frau Schreyer endlich eine Möglichkeit der Aufarbeitung ihrer Traumata und eine Nachbeschulung bekam, doch niemand kümmerte sich um sie.
Sie wurde, obwohl sie keinesfalls schwachsinnig war, sondern allenfalls an einer Lese-Rechtschreibschwäche litt, weiterhin dumm gehalten und wuchs ohne kulturelle Anregung und ohne Beschulung gemeinsam mit Geistig- Schwer- Behinderten im damals sog. Pensionat auf.
Man hatte erkannt, dass sie vielseitig einsetzbar war und gut arbeiten konnte, so dass zu der Ignoranz der Heimleitung und der Betreuer, noch ganz bewusst das Ausbeuten ihrer Arbeitskraft hinzukam.
Was dabei störte, war die Tatsache, dass Frau Schreyer als junges Mädchen recht attraktiv aussah und beim männlichen Geschlecht Begehrlichkeiten auslöste. So kam es denn nicht nur zu sexuellen Kontakten mit Heimzöglingen, sondern wohl auch zu sexuellen Kontakten mit einem Erzieher. Die Folge war, dass Frau Schreyer dreimal Mutter wurde und zwei Söhne und ein Zwillingspärchen zur Welt brachte.
Statt nun Frau Schreyer zu helfen und ihr eine Möglichkeit zu bieten, mit ihren Kindern gemeinsam zu leben, wurden diese nach der Geburt rigoros von der Mutter getrennt und in verschiedenen Heimen abgeliefert.
Die frühe Trennung der Kinder von der Mutter hatte wiederum seelische Entwicklungsstörungen und Hospitalschäden zur Folge, die bis zum heutigen Tag nachwirken. Der älteste Sohn verstarb.
Frau Schreyer galt fortan als sexuell verwahrloste Schwachsinnige, die noch strengerer Kontrolle bedurfte und ständig von den Erziehern und auch den andern Heiminsassen gedemütigt wurde.
Es wurde ihr verwehrt, sich mit einem jungen Mann zu treffen, der sie heiraten wollte und offiziell bei dem damaligen Heimleiter Ilge um die Erlaubnis zur Heirat gebeten hatte. was mit harschen Worten abgelehnt wurde. Anstatt das Paar einzuladen und zu prüfen, welche Chancen diese Heirat hat, wurde dem jungen Freier eine Klage wegen Verführung einer Schwachsinnigen angedroht.
Hinzu kam, dass Frau Schreyer, wenn sie mit einem Mann gesehen wurde, drastische Strafen erleiden musste, wie Prügel, Arrest, das Tragen eines grauen, zerlumpten Büßerkleides und das Scheren der Haare. Diese Strafen waren auch noch angesagt, als ich bereits im Kalmenhof tätig war.
Da ich erkannte, mit welch fachlicher Inkompetenz die bisherigen Psychiatrischen Gutachten über Frau Schreyer erstellt worden waren, entschloss ich mich, an die Hauptverwaltung zu schreiben und meine eigenen Beobachtungen und Untersuchungsergebnisse darzulegen. Das schien mir besonders angezeigt, als Frau Schreyer nach einem Sexualkontakt mit einem Zögling durch Tragen des Büßerkleides sowie mit weiteren, sie empfindlich treffenden Maßnahmen, wie sofortige Verlegung und Trennung von ihren damals bereits in Idstein lebenden Kindern, bestraft werden sollte.
In meinem Gutachten stellte ich die die Diagnose, erblicher Schwachsinn und völlige Lebensunfähigkeit außerhalb des Heimes in Frage Ich widerlegte die bisherigen Gutachten, deren Diagnose, erblicher Schwachsinn, ausschließlich darauf beruhte, dass Frau Schreyer nicht Schreiben und Lesen konnte, sowie Schwierigkeiten bei der Bildung abstrakter Begriffe hatte.
Dass diese Defizite natürliche Folgen einer mangelhaften Förderung und Deprivation durch die Anstaltserziehung sein könnten, hatten die Gutachter, deren Wissensstand der Psychiatrie im Nationalsozialismus entsprach, nicht einmal in Betracht gezogen, wie auch der Einfluss der Sozialisation völlig außer acht gelassen wurde.
Mein neu erstelltes Gutachten über Frau Schreyer und mein Engagement für das Erlassen der Strafen erzürnten den damaligen Direktor Göschl und dienten ihm zum Anlass, mir zu kündigen. Er hatte mir diese Maßnahme bereits bei einer Besprechung zum Fall Elfriede Schreyer, mit den Worten, „wer sich mir widersetzt, wird ausgemerzt“ angedroht.
In seinem Schreiben an die Hauptverwaltung des LWV in Kassel wurden das Gutachten, mein Eintreten für Straffreiheit und eine vernünftige Rehabilitation der Frau Schreyer u.a. als Gründe für meine Entlassung angeführt, so dass der LWV über den Sachverhalt informiert war und nicht behaupten kann, er habe von der Geschichte der Elfriede Schreyer nichts gewusst. Da Frau Schreyer auch stets bei offiziellen Besuchen der Landesdirektoren und Dezernenten im Kalmenhof als Serviererin eingesetzt wurde, müsste sie auch bei der Hauptverwaltung im Laufe der vielen Jahre bekannt gewesen sein, und jeder klarsichtige Mensch hätte erkennen müssen, dass sie nicht schwachsinnig ist
Mein Gutachten über Elfriede Schreyer, dass damals soviel Staub aufgewirbelt hat, ist jedoch, wie mir der Sohn, Heinz Schreyer jetzt berichtet, in deren Akte nicht mehr enthalten, im Gegensatz zu jenen Gutachten, die die Diagnose, Erblicher Schwachsinn Mittleren Grades, immer wieder neu stützen.
Warum mein Gutachten offensichtlich der Akte entnommen wurde, mag zu bestimmten Vermutungen Anlass geben.
Ich bin der Auffassung, dass, wenn überhaupt jemand eine Entschädigung für die erlittenen Qualen und Menschenrechtsverletzungen, sowie Ausbeutung der Arbeitskraft und unterlassener Förderung verdient, müsste in erster Linie Frau Schreyer berücksichtigt werden, denn ihr Martyrium nahm seinen Anfang in der Nazizeit und endete nicht mit der Befreiung durch die Alliierten, sondern setzte sich fort bis zum Jahre 1970.
Durch den fast 30 jährigen Aufenthalt im Kalmenhof entstanden schwerste seelische Traumata sowie ein verheerendes Defizit an sozialen und kulturellen Erfahrungen, Analphabetismus infolge fehlender Beschulung, sowie Berufslosigkeit und das Fehlen jeglicher Schulischer und Beruflicher Förderung.
Auch die drei Kinder der Frau Schreyer haben durch die frühe, willkürliche Trennung von der Mutter irreparable seelisch-geistige Schäden davon getragen.
Ich bitte sehr herzlich darum, meiner Petition zu entsprechen und das Schicksal dieser Frau mit einer angemessenen Entschädigung wenigstens zu lindern.
Mit freundlichen Grüssen
Gertrud Zovkic
Dipl. Psychologin
Desweiteren, siehe auch ein anschließendes Interview mit Dipl. Psychologin Gertrud Zovkic, diesbetreffend @ http://www.wensierski.info/html/zovkic.html
Siehe auch »Statt Therapie gab´s Prügelstrafe« @ http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=1529897
Vergleiche dies auch mit der Geschichte des Paul Brune: »WDR FERNSEHEN – Dokumentation: "Lebensunwert" – Der Weg des Paul Brune«, wiedergegeben @ http://www.heimkinder-ueberlebende.info/Wissen_im_WDR_-_Lebensunwert_-_Der_Weg_des_Paul_Brune.html und »Schutzbefohlene Heimkinder / Insassen Hinter Mauern: Ein Fallbeispiel – Der Leidensweg des Paul Brune« @ /Schutzbefohlene_Heimkinder_-_Insassen_Hinter_Mauern.html
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