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Betr.: Martin [ M i t c h e l l ], geb.
28.7.1946 Az.: III D 2 b
Von der Oberstaatsanwaltschaft
in Kassel [Hessen] erhalten wir
unter dem 28.2.d.J. –35 Js loe2/62– die beiliegende
Anklageschrift [worin Martin Mitchell
vorgeworfen wird, während einer Entweichung vom Burschenheim
Beiserhaus, in Renshausen, bei Kassel, in Hessen, einem
Erzieher am 05.09.1963 sein Fahrrad entwendet zu haben] und
werden um Jugendbericht gebeten. Wir bitten, den Bericht von
dort zu erstatten.
Martin befindet sich [erst]
seit dem erst 11.2.1963 in [Anstalt]
Freistatt und war zunächst im Heim Moorhort untergebracht.
Dort entwich er am 26.2.d.J., indem er sich aus dem
[Ober]Fenster der Toilette im 1.
Stock an der Dachrinne herunterließ. Er wurde in Minden
[an der Weser] i.
W[estfalen] aufgegriffen, als er
einen Wagen anhielt, in dem ein Kriminalbeamter saß. Er
war hier in [dünner]
Hausbekleidung [d.h. Anstaltskleidung]
weggelaufen, bei seiner Zuführung trug er einen alten Mantel
und eine zerschlissene Jacke, die er aus einer Scheune
entwendet haben will. Anzeige ist u.W. dieserhalb nicht
erfolgt. Seit dem 27.2.d.J. befindet sich Martin in [unserem
vergitterten Haus] Neuwerk.
Sowohl in Moorhort als
auch in Neuwerk erklärte er sofort bei der Aufnahme, bei
der ersten sich bietenden Gelegenheit werde er wieder
entweichen. In Moorhort hat er das getan, in Neuwerk müssen
wir täglich damit rechnen. Er ist uneinsichtig und in seinem
Reden aufsässig. Zu allem, was mit ihm geschieht, steht er in
Opposition, das wird auch in dem Lebenslauf deutlich, den er hier
[auf unsere Anordnung hin]
geschrieben hat [bzw. hat schreiben
müssen]. [ ٪
] Er [der
Fürsorgehäftling
Martin Mitchell] sprich nicht von seinen Verfehlun- gen,
sondern nur von den Unterlassungen derer, die sich erzieherisch um
ihn bemüht haben.
Wenn wir den Lebensweg des Jungen
überblicken, stellen wir fest, daß die Einweisung in
Fürsorgeerziehung aufgrund eines
Diebstahles erfolgte [sic]
[zumindest wird die "zum
Schutze des Jungen"
am 14.07.1961 vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin –
Jugendgericht – "angeordnetet Fürsorgeerziehung",
von uns – seinen
jetzigen "Bestimmungspersonen" – so
ausgelegt]. [ ٪
] Im Jahre 1962
[02.04.1962] erhielt er [der
Fürsorgehäftling
Martin Mitchell] [vom Amtsgericht
Tiergarten in Berlin – Jugendgericht – ] wegen
schweren Diebstahls [nach einer
Entweichung vom Jugendhof in Berlin-Schlachtensee zusammen mit
seinem Freund Dieter W[........], ausgelöst durch Mobbing
und Bedrohung der beiden von Seiten anderer dort
untergebrachter gewalttätiger Jugendlichen] 15 Tage
Jugendarrest. [ ٪
] Am 17.12.1962
[sic = am
05.09.1962] [in Rengshausen]
[während einer Entweichung vom
Burschenheim Beiserhaus] nahm er das [Fahr]Rad
eines Erziehers weg. [ ٪
] Angeblich sind
die Straftaten [am 08.01.1963]
[Diebstahl einer Bohrmaschine von seinem
Arbeitgeber (ausserhalb Schopp, bei Kaiserslautern / Pirmasens,
Rheinland-Pfalz) und die Falschangabe am dortigen Arbeitsplatz
seines Alters um einen höheren Lohn zu bekommen] in
Zwei-Brücken [sic]
mit 3 Wochen Dauerarrest gesühnt worden, die mit der
[kurzen, von ihm in
Zwei-Brücken verbrachten] Untersuchungshaft als
verbüßt gelten. [ ٪
] Wir [hier
in Anstalt Freistatt, als die jetzigen "Bestimmungspersonen"
über Martin Mitchell] schließen uns der
Auffassung des Landesjugendamtes [Berlin] an,
wie sie im Schreiben [von "Fürsorgerin"
Frau Dröge vom 23.01.1963] an das Kreisjugendamt
Pirmasens vom [23.] Januar d.J. zum
Ausdruck kommt [obwohl Martin Mitchell
noch nie etwas mit jemanden vom Landesjugendamt Pirmasens
persönlich zu tun gehabt hatte]. [ ٪
] Eine
erzieherische Arbeit an ihm [Martin
Mitchell] nur unter dem Aspekt des
ständigen Aufpassens, daß
er nicht entweicht, dürfte
nicht weiterführen.
Dem Jungen müßte klargemacht werden,
daß es so nicht weitergeht,
darum befürworten wir [hier
in Anstalt Freistatt, als die jetzigen "Bestimmungspersonen"
über Martin Mitchell] eine
Jugend- strafe,
die zu verbüßen wäre.
Gleichzeitig
bitten wir, das Verfahren [betreffend des
Diebstahls des Fahrrads des Erziehers in Rengshausen, bei
Kassel, in Hessen] an die hier
zuständige Staatsanwaltschaft Verden/Aller [in
Niedersachsen] abzugeben, das dürfte möglich
sein, da es sich nur um 1 Sache handelt. Wenn wir den Jungen
zum Termin nach Hessen bringen müssen, wird es notwendig,
daß 2 Erzieher mehre[re] Tage
hier vom Dienst abwesend sind. Das könnte durch Verlegung
nach hier vermieden werden. Zuständig ist das Amtsgericht
Sulingen.
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