Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)

( 06.07.2004 )

Das Wirtschaftsunternehmen der Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, im Areal der Anstalt Freistatt, im Hannoverschen, in der Bundesrepublik Deutschland, und dessen jugendlichen deutschen Zwangsarbeiter, im Vergleich zu den jugendlichen – und auch älteren – deutschen Zwangsarbeitern im bremischen Teufelsmoor, ein Wirschaftsunternehmen der Turba“ Torfindustrie G.m.b.H, im Dritten Reich. Was war der Unterschied? Das ersterwähnte wurde (von 1899-1991) von der Diakonie betrieben, das andere (von 1934-1945) vom Staat.

[ Teufelsmoor
Anstalt FreistattI

Arbeitszwangslager – Arbeitserziehungslager – Arbeitshäuser – Bewahrungshäuser
– Arbeitszwangslager – Arbeitserziehungslager – Arbeitshäuser – Bewahrungshäuser
– geschlossene Arbeitserziehungsanstalt – geschlossenen Wohlfahrtspflegeeinrichtung
– geschlossene Fürsorgeeinrichtung für "Verwahrloste" / "schwererziehbare Jungens" ]

VI 10.1-8 Wohlfahrtsblatt DER FREIEN HANSESTADT BREMEN
Amtliches Organ der bremischen Wohlfahrtsbehörde

Das Wohlfahrtsblatt erscheint in zwangsloser Folge, in der Regel alle zwei Monate. Für den Inghalt verantwortlich: Präsident Kayser.
9. Jahrgang – Bremen, Dezember 1938 – Nummer 4

[ Teilweise Wiedergabe eines zutreffenden Artikels, eingeleitet vom Führer selbst: ]

Wir wollen durch unseren Fleiß so viel Güter produzieren, daß jeder einzelne Deutsche daran einen immer steigenden Anteil haben kann und wird. Dieser Prozess kann nur gelingen, wenn ein ganzes Volk in seiner Gesamtheit die Interessen aller im Auge behält, um damit auch wieder allen zu dienen. Adolf Hitler

Das bremische Arbeitszwangslager Teufelsmoor.
Eine Erziehungsmaßnahme für Arbeitsscheue, säumige Unterhaltspflichtige und Trinker.


Die vielfältige und weitgehende Fürsorge des Dritten Reiches für alle Volksgenossen, die in irgendeiner Form der Hilfe bedürfen, ist an eine unabdingbare Voraussetzung gebunden, daß nämlich die Volksgenossen dieser Fürsorge würdig sein müssen. Dieser Grundsatz bedarf keines Kommentars. Staatsmittel wie alle von der Gemeinschaft des Volkes aufgebrachten Mittel dürfen nicht für die Unterstützung minderwertiger Elemente verschwendet werden. Die Durchführung des Grundsatzes von Würdigkeit führt in gerader Linie auf das in den letzten Jahren im gesamten Fürsorgewesen lebhaft erörterte Asozialenproblem hin, denn zur Vermeidung fürsorgerischer Fehlleistungen an unwürdige Hilfsbedürftige bedarf es zuvor der Klarstellung, wer asozial zu werten ist und wie sich die Fürsorgestellen mit solchen Hilfsbedürftigen auseinandersetzen sollen. Da Arbeitsscheu in der heutigen Zeit in jeder Form als asozial zu gelten hat, erscheint es auf alle Fälle zweckmäßig, den Anfang zur Lösung des Asozialenproblems mit der Bekämpfung der Arbeitsscheu zu machen.

Durchblättert man die Fachliteratur auf dieses Problem hin, so mangelt es nicht an Theorien, die den gesamten Kreis der Asozialen durch eine allgemein gültige Formel zu umreißen versuchen, ebensowenig fehlt es an Erörterungen darüber, wie weit im gegebenen gesetzlichen Rahmen gegen sie vorgegangen werden kann und welche Möglichkeiten in Zukunft, wenn das lange erhoffte Bewahrungsgesetz herauskommt, gegeben sein werden. Seltener ließt man von praktischen Maßnahmen gegen Asoziale, obgleich Fürsorgeverbände und Wohlfahrtsämter sich überall bemühen, mit verschärften Bestimmungen gegen Asoziale vorzugehen und ihre Unterbringung in bestehende Arbeits- und Bewahrungshäuser durchzusetzen. So hat z. B. das Landeswohlfahrtsamt Berlin mit Wirkung vom 1. 4. 38 eine neue Verfügung zur Erfassung, Überwachung und Bewahrung der Asozialen erlassen (s. Nachrichtendienst Nr. 5/38 S. 163), wonach außer Verwahrung, vorbeugender Überwachung usw. Bewahrung des Asozialen in geschlossener Anstaltsfürsorge angeordnet werden kann und zwar „solange, als es zum Schutze des Volkes, seiner Familie und zu seinem eigenen Schutz erforderlich und dieser Schutz nicht anderweitig sichergestellt ist, insbesondere nicht [sichergestellt ist] durch polizeiliche oder gerichtliche Maßnahmen“. [ bezw. inbesondere wenn man nicht auf strafrechtliche Weise gegen „solche Elemente“ vorgehen kann ].

______________________________________

In Bremen ist das Asozialenproblem frühzeitig und zwar von der Praxis her in Angriff genommen worden. Die Notwendigkeit hierzu ergab sich zwingend in dem Zeitpunkt, als die Großzügigen Maßnahmen der Arbeitsfürsorge zur Arbeitsbeschaffung für Wohlfahrtserwerbslose [ WE ] durch den Widerstand arbeitsscheuer Erwerbsloser gefährdet wurden. Dieser Widerstand mußte unverzüglich gebrochen und durch wirksame Arbeitserziehung beseitigt werden. Das konnte nur durch rücksichtslose Durchführung von Arbeitszwangsverfahren geschehen.

Das Fehlen einer eigenen Arbeitsanstalt war ein Mangel, der in der bremischen Fürsorgepraxis seit langem empfunden worden war und sich analog dem Anwachsen der Arbeitslosenzahlen verschärft hatte. Schon im Jahre 1925, als es noch kein eigentliches Erwerbslosenproblem gab, verhandelte die bremische Fürsorgebehörde wegen Unterbringung bremischer Korrigenden im Sinne des § 20 RFV [Reichsverordung über die Fürsorgepflicht] mit auswärtigen Arbeitsanstalten, weil die Durchführung von Arbeitszwangsverfahren auf bremischem Gebiet nicht möglich war. Man bemühte sich um Unterbringung bremischer Asozialer in der Arbeitsanstalt Glückstadt und in der zu Hamburg gehörenden Zweiganstalt des Staatlichen Versorgungsheims in Farmsen. Die Einweisungsverfahren waren naturgemäß umständlich und zeitraubend. Die Anträge auf Einweisung mußten mit den zugehörigen Akten an die auswärtigen Behörden gesandt werden und das Prüfungsergebnis und die schriftliche Genehmigung von dort abgewartet werden, bevor praktisch gegen den Arbeitscheuen vorgegangen werden konnte. Ein weiterer Nachteil bestand darin, daß die bremische einweisende Behörde keinen Einfluß auf die Durchführung des Arbeitszwangsverfahrens hatte. – Um diesen Mißständen abzuhelfen, wurden im Jahre 1930 gemeinsam zwischen Bremen, Hamburg, Lübeck und Oldenburg Verhandlungen aufgenommen mit dem Ziel, ein gemeinsames Arbeitshaus für diese Städte einzurichten. Aus dem Plan wurde nichts, weil das Anwachsen der Arbeitslosenzahl, das in diesem Jahre allein für Bremen eine Zunahme von rd. 4000 WE ausmachte, die Fürsorgebehörde vor Aufgaben stellte, deren sie aus eigener Kraft nicht Herr werden konnte.

Gründung des Arbeitszwangslagers Teufelsmoor.

Wie bereits erwähnt, lagen die Verhältnisse im Jahre 1934 derart, daß die Arbeitsfürsorge bei der Arbeitsbeschaffung für Wohlfahrtserwerbslose durch arbeitsunwillige Elemente erheblich behindert wurde, die – obwohl an Zahl klein – durch Hetzen und Wühlen, Beunruhigung und Widerstände unter den zu Vermittelnden erzeugten. Die Leitung der »Behörde für Wohlfahrt und Versicherungswesen« entschloß sich daher im Herbst 1934 ein eigenes Arbeitszwangslager einzurichten.

Das Lager befindet sich in einem ca. 32 Km von Bremen entfernten Moorgelände, dem Teufelsmoor, und liegt weit ab von den in dieser Gegend vorhandenen bäuerlichen Siedlungen. Die Bestimmung des bremischen Zwangsarbeitslagers Teufelsmoor besteht in Arbeitserziehung für Arbeitsscheue und säumige Unterhaltspflichtige sowie der Entwöhnung und Arbeitserziehung von Trunksüchtigen. Es werden nicht nur bremische Asoziale, sondern auch von auswärtigen Behörden Eingewiesene aufgenommen. Weibliche Erziehungsbedürftige finden im Lager Teufelsmoor keine Aufnahme.

Rechtsgrundlagen für die Einweisungen.

Um Einweisungen in das
Arbeitszwangslager ohne Zeitverlust durchzuführen und Störenfriede unter den Arbeitslosen zur Ordnung zu bringen, sind die gegebenen Rechtsgrundlagen, nach denen die Bewahrung Asozialer möglich ist, in Bremen rechtsschöpferisch ausgelegt und in zielbewußter Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen, insbesondere der Polizeibehörde, angewandt worden.

Das
Arbeitszwangslager Teufelsmoor ist von der bremischen Aufsichtsbehörde auf Grund des § 16 des bremischen Ausführungsgesetzes zur [Reichsverordung über die Fürsorgepflicht] RFV. v. 25.7.33 (brem. Gesetzbl. S. 261) in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der RFV. als geeignete Unterbringung von Arbeitsscheuen und säumigen Unterhaltspflichtigen anerkannt worden, ebenso gemäß § 13 der Reichsgrundsätze [RGr] über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge zur Anordnung der geschlossenen Fürsorge, wenn die Voraussetzungen für die Durchführung des Arbeitszwangsverfahrens nach § 20 RFV. nicht hinreichend gegeben sind, jedoch das ganze Verhalten des Unterstützten offenbar erkennen läßt, daß Arbeitscheu vorliegt, oder wenn der Unterstützte durch Verhetzung oder in anderer Weise dazu beigetragen hat, daß Arbeitswillige angebotene Arbeit niederlegen, oder wenn derselbe durch eigenes Verschulden seine Arbeit verloren hat. Einweisungen [auch] von entmündigten Trinkern erfolgen durch Bestimmung des Wohnortes seitens des Vormundes.

Arbeitsordnung

Das gerade
im Teufelsmoor das bremische Arbeitszwangslager gegründed wurde, erklärt sich damit, daß hier die besten Möglichkeiten gegeben waren, um alle Zwangsarbeiter zu produktiver Arbeit heranzuziehen. Das Gelände, auf dem das Lager errichtet wurde, hat direkte Verbindung mit dem einer Torfgewinnungsgesellschaft, der „Turba“ Torfindustrie G.m.b.H., die ein ausgedehntes Moorgebiet und entsprechende Fabrikanlagen im Teufelsmoor besitzt. Die „Turba“ betreibt die Gewinnung und Verarbeitung von Torf und hat im Rahmen des Vierjahreplanes wichtige Aufgaben zu erfüllen und zwar sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Wehrmacht. Außerdem ist das Werk nicht unwesentlich am deutschen Exportgeschäft beteiligt. Wie hoch diese Arbeiten bewertet werden, erhellt am besten daraus, daß die Turba“ staatliche Genehmigung zur Einstellung ausländischer Arbeiter erhalten hat, als sich die Arbeitslosigkeit im Laufe der letzten Jahre in einen Arbeitermangel wandelte. Man darf es daher wohl als eine ebenso zweckmäßige wie weitschauende Maßnahme bezeichnen, daß die [ zwangsverpflichteten ] Insassen des bremischen Arbeitszwangslagers von Anfang an auf Grund vertraglicher Abmachungen mit derTurba“ diese werteschaffende Arbeit im Torfwerk geleistet haben. Infolge Anerkennung der Turba“ als für die Durchführung des Vierjahreplanes wichtiger Betrieb werden die in dem bremischen Arbeitszwangslager Untergebrachten auch nicht auf Grund des Erlasses des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern [ Dr. jur. Wilhelm Frick (1877-1946) (hanged 16. Oktober 1946, Nürnberg Prison) ] – Nr. VW I/4/387226 – vom 14. 4. 1938 durch die Staatspolizeistelle in Schutzhaft genommen, sondern können im Teufelsmoor verbleiben, soweit nicht in besonders gelagerten Ausnahmefällen davon abgesehen werden muß.

Die Art der im Teufelsmoor von den Lagerinsassen zu leistenden Arbeit unterscheidet dieses Lager von der sonst üblichen geschlossenen Arbeitshäusern und Arbeitsanstalten. Die bremischen Zwangsarbeiter haben täglich anstrengende körperliche Arbeit im Freien von durchschnittlich zehnstündiger Dauer auszuführen, wobei auf größtmögliche Arbeitsleistung besonders geachtet wird. Das Arbeitspensum ist vorgeschrieben und wird kontrolliert. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß die Verpflegung der Arbeit[er] angemessen und kräftig ist. Mehrleistungen über das vorgeschriebene Arbeitspensum hinaus werden durch Zulagen belohnt, während umgekehrt, wenn das der körperlichen Konstitution angepaßte Arbeitsmaß nicht erreicht wird, Strafen verhängt werden oder vorübergehend eine Schmälerung der Verpflegungsration erfolgt. Im übrigen können die Arbeiten so eingeteilt werden, daß in dem Lager auch nicht voll erwerbsfähige Männer aufgenommen werden können, die dann ihren Kräften entsprechend zur Arbeit herangezogen oder aber auch innerhalb des Lagers (z. B. mit Kalfaktordiensten und ähnlichem) beschäftigt werden.

Die körperliche Arbeit im Freien bekommt den
Insassen, insbesondere den Trinkern, durchweg so gut, daß sie sich gesundheitlich herausmachen und ihr Körper arbeits- und widerstandsfähig wird. Andererseits sorgt die Abgeschiedenheit des Lagers, die schwere Arbeit und die strenge Lagerordnung dafür, daß der Wunsch, bald wieder entlassen zu werden, bei den Insassen lebendig bleibt.

[ . . . . . . . . . . ]

Von der Praxis der
Arbeitserziehung im Teufelsmoor gibt der folgende Bericht des Lagerführers ein anschauliches Bild:

. . . . . Die in das Arbeitszwangslager Teufelsmoor eingewiesenen Asozialen und Trinker stammen aus allen möglichen Berufen. Der z. Zt, jüngste ist 19 Jahre, der älteste 64 Jahre alt. So verschieden wie Beruf und Alter ist auch die körperliche und geistige Verfassung der Eingewiesenen. Neben kräftigen, robusten Gestalten findet man Leute von schwächlichem Körperbau, vernachlässigter Muskulartur und wahre menschliche Ruinen.

Natürlich ist es nicht einfach aus
solchen Elementen eine disziplininierte Arbeitskolonne zu bilden und damit die unserem Lager gestellte Aufgabe zu lösen. Vor allem ist es nicht leicht, die vielen Eingewiesenen ihre – je nach Einstellung – krankhafte oder böswillige Abneigung gegen jede anhaltende körperliche Arbeit abzugewöhnen. Es ist erstaunlich, wie konsequent und hartnäckig sich solche Männer gegen die gräßliche Zumutung wehren, ihren eingerosteten alten Adam den fürchterlichen Qualen regelmäßiger Arbeit auszusetzen. [ . . . . . . . . . . ] Andere, ähnlich geartete Insassen machen in „seelischen Depressionen“, Nervenschmerzen und sonstigen Dingen, um sich von der Arbeit zu drücken. Wieder andere klappern ein ganzes Register von vorgeschützten und eingebildeten Krankheiten herunter, das so ziemlich alles umfaßt, was es an Krankheiten gibt, bis unserem tüchtigen Lagerarzt der zu stark beanspruchte Gedultsfaden reißt, und er der ewigen Litanei körperlicher Defekte ein kurzes, wirkungsvolles Ende bereitet. – Sodann gibt es Leute, die in vorbildlichem Stil epileptische Anfälle markieren und so der verhaßten Arbeit nach besten Kräften aus dem Wege gehen möchten, bis ihnen klipp und klar bewiesen wird, daß ihre Schwindelanfälle nichts anderes sind als eben – Schwindel. Und schließlich sollen auch die wackeren Männer nicht unerwähnt bleiben, die es zu wahrer Meisterschaft im verschlucken von Löffelstielen, Hosenknöpfen, Drahtenden und anderen schönen Sachen gebracht haben.

Glücklicherweise haben wir gelernt,
solche Gestalten individuell zu behandeln und sie freundlich auf den Pfad der Tugend zurückzugeleiten. Daß hierzu die Methoden einer Sonntagsschule nicht geeignet sind, dürfte verständlich sein. Sanfte Ermahnungen sind hier nicht mehr am Platz. Ebenso kann man jemanden nicht gut ins Gewissen reden, der keines mehr hat. Um die Arbeits- und Lagerdisziplin unter allen Umständen hochzuhalten, muß man in solchen Fällen schon etwas deutlicher werden. Das gilt auch solchen Elementen gegenüber, die sich der verhaßten Diszipline durch die Flucht zu entziehen versuchen.

Dem Grundsatz nach, das Arbeit immer noch die beste Medizin ist, sorgen wir dafür, daß diese Medizin in nicht zu kleinen Dosen verabreicht wird (s. S. 6 „Tagesordnung“). [ . . . . . . . . . . ]

Die Arbeiten im Moor sind verschiedenster Art und richten sich nach der Jahreszeit. Im Winter Stechen von Torf und Verladen, im Frühjahr Stuken (Umpacken), im Sommer und Herbst Einmieten. [ . . . . . . . . . . ]

Das Pensum und Tempo der Arbeit ist nicht dem Wohlwollen jedes einzelnen Insassen überlassen. Wo es eben möglich ist, wird das tägliche bezw. wöchentliche Pensum der Arbeit genau vorgeschrieben und kontrolliert. [ . . . . . . . . . . ]

[ . . . . . . . . . . ]

In dem Verwaltungsgebäude befindet sich außer den Zimmern des Lagerführers, der Aufseher, des Kochs usw. die Lagerküche und Kleiderkammer. Die Kleiderkammer dient zur Aufbewahrung der von den Insassen abgegebenen Kleidung sowie zur Aufbewahrung der Anstaltskleidung. Die Kleidung der Insassen ist besonders gekennzeichnet; schwierige oder fluchtverdächtige Insassen haben auf dem Rücken der Jacke ein großes TM [als Kennzeichen für Teufelsmoor] in Blockschrift sowie Hosen, deren eines Bein dunkelblau und deren anderes blauweiß gestreift ist. Für regnerisches Wetter – die Insassen müssen bei jeder Witterung ihre Arbeit im Moor ausführen – sind Regenmäntel vorhanden, die aus zweierlei Stoff angefertigt, also auch besonders kenntlich gemacht sind.

Außerdem befindet sich im Verwaltungsgebäude eine Einzelzelle, die zur Unterbringung solcher Insassen dient, die sich schwere Verstöße gegen die Lager- und Arbeitsordnung haben zuschulden kommen lassen. Wenn ihre körperliche Konstitution es zuläßt, werden diese Insassen nicht etwa den ganzen Tag eingesperrt, sondern nur des Nachts bezw. nach der Rückkehr von der Arbeit.

Lagerordnung

Bei Aufstellung der Lagerordnung für das Arbeitszwangslager Teufelsmoor ist Bedacht darauf genommen worden, daß sie die Durchführung straffer militärischer Disziplin unterstützt. Das gesamte Leben im Arbeitszwangslager ist auf militärische Ordnung und Pünktlichkeit abgestellt. Die wichtigsten Bestimmungen der Lagerordnung seien nachstehend aufgeführt:

„……………

§ 2.
Arbeitszwang.

Die Arbeiter werden ihren Kräften entsprechend beschäftigt. Sie haben die ihnen von den Aufsehern angewiesenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen. Zu anhaltender und fleißiger Arbeit sind sie strengstens verpflichtet. Wird die Arbeit vernachlässigt und träge ausgeführt, kann der Lagerführer Strafen verhängen; im Wiederholungsfalle wird der Aufenthalt um einige Monate verlängert.

Bei der Arbeit ist jegliche Unterhaltung strengstens verboten.

§ 6.
Ehrenbezeugung gegen Vorgesetzte.

Die Arbeiter haben sich gegen ihre Vorgesetzten bescheiden und achtungsvoll zu betragen. Die Anrede ist „Lagerführer“ bezw. „Aufseher“, der Gruß „Heil Hitler“.

In den Freistunden haben sie, sobald ein Vorgesetzter die Räumlichkeiten betritt, sich sofort von den Plätzen zu erheben und solange in strammer Haltung stehen zu bleiben, bis der Vorgesetzte das Zimmer verläßt oder zum Niedersetzen auffordert.

Während der Arbeitszeiten in den Räumlichkeiten findet beim Eintritt eines Vorgesetzten ein allgemeines Erheben von den Plätzen [innerhalb Lagergebäuden oder Werkstätten] nicht statt. Jedoch hat der Arbeiter, sobald er von einem Vorgesetzten angeredet wird, sofort aufzustehen und stramme Haltung anzunehmen.

§ 7.
Briefschreiben und Besuche.

Briefe, welche der Arbeiter wegschickt oder welche ihm zugehen, werden vom Lagerführer eingesehen, Briefe mit aufreizendem Inhalt jeglicher Art werden nicht befördert bezw. nicht ausgehändigt. Insassen, die Post unter Umgehung der Lagerleitung aus dem Lager befördern, werden mit 3 Monaten Aufenthaltsverlängerung bestraft.

Jeder Arbeiter darf allmonatlich einen Brief abgeben lassen und einen empfangen. Besuch ist während des Aufenthalts im Lager nicht gestattet.

§ 9.
Strafen.

Auflehnung gegen die Lagerordnung oder gegen die Anordnungen der Vorgesetzten, Versuch der Flucht, Verleitung zur Flucht und Flucht aus dem Arbeitslager wird mit Verlängerung der Aufenthaltsdauer im Lager bestraft. Die Aufseher sind verpflichtet, jeglichen Widerstand sowie Widersäßigkeit jeglicher Art mit Gewalt zu brechen.

Bei mangelnder Arbeitsleistung, die nicht auf körperliche oder geistige Unfähigkeit zurückzuführen ist, kann der Lagerführer eine Schmälerung der Verpflegungsration vornehmen.

§ 10.
Belohnungen.

Bei fortgesetzt guter Führung kann diejenige Stelle, welche die Unterbringung in das Arbeitslager verfügte, eine Vorzeitige Entlassung anordnen.

……………”

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Lager und Kontrolle der Arbeitsleistungen stehen dem Lagerführer sechs Aufseher zur Seite. Sie haben seit dem Bestehen des Lagers sich reiche praktische Erfahrungen in der Behandlung der Insassen erworben und sind den hohen, an sich gestellten Ansprüchen sowohl hinsichtlich der Erziehung als auch der Betreuung und Bewachung der Insassen gewachsen. Zu ihrem persönlichen Schutz sind sie mit Pistolen ausgerüstet, von der Waffe darf jedoch nur in der Notwehr Gebrauch gemacht werden.

Die nachstehende Tageseinteilung, wie sie im allgemeinen im Arbeitszwangslager Teufelsmoor innegehalten wird, wenn nicht besondere Umstände Abweichungen erfordern, zeigt, daß die Insassen immer beschäftigt sind, was zweifellos im Verein mit der anstrengenden Arbeit für die Turba“ das beste Verfahren ist, um sie wieder an geregelte Arbeit und Lebensführung zu gewöhnen. Wenn der Tag zu Ende geht und auch alle Lagerarbeiten wie Wäschewaschen, Zeugflicken, Kartoffelschälen usw. getan sind, sind alle Insassen rechtschaffen müde und froh, wenn sie sich ausruhen und ins Bett gehen können. Über schlechten Schlaf hat noch kein Insasse des Lagers geklagt.

Verfahren zur Einweisung von Insassen

Die Durchführung der Arbeitszwangsverfahren im Lager Teufelsmoor geschiet für das Land Bremen in folgender Weise:

Für die Antragstellung auf Einleitung des Verfahrens gemäß § 20 RFV. [Reichsverordung über die Fürsorgepflicht] oder § 13 RGr. [Reichsgrundsätze] ist die »Behörde für Wohlfahrt und Versicherungswesen« zuständig. Anträge von den bremischen Dienststellen (Fürsorgeamt, Jugendamt) werden auf besonderen Formularen eingereicht. Die Entscheidung über Anträge nach § 20 RFV. fällt der Regierende Bürgermeister – Innere Verwaltung – , nach § 13 RGr. der Präsident der »Behörde für Wohlfahrt und Versicherungswesen«.

Sofort nach Erlaß der Einweisungsverfügung wird die bremische Kriminalpolizeileitstelle unter Übermittlung eines Stückes dieser Verfügung gebeten, den Betreffenden festzunehmen, worauf er durch Beauftragte der »Behörde für Wohlfahrt und Versicherungswesen« dem Arbeitszwangslager Teufelsmoor zugeführt wird. Gegen die Einweisungsverfügung ist bei Meidung der Rechtsmittel binnen zwei Wochen seit der Bekanntgabe [nur] die Beschwerde an den Regierenden Bürgermeister zulässig. Die Vollstreckung der Verfügung wird hierdurch jedoch nicht aufgehoben, sodaß der Betreffende ohne Rücksicht auf die laufende Beschwerde zunächst dem Arbeitslager zugeführt wird.

Einweisungen von entmündigten Trinkern erfolgen durch Bestimmung des Wohnortes seitens des Vormundes, in Bremen in der Regel durch die Beratungsstelle gegen den Alkoholismus. Es bedarf hierzu also keines besonderen Beschlusses, sondern der Vormund fragt einfach bei der »Behörde für Wohlfahrt und Versicherungswesen« an, ob und wann die Überführung erfolgen kann. Soweit die Trinker nicht entmündigt sind, kann ein entsprechender Antrag nach § 20 RFV. oder § 13 RGr. gestellt werden. [Der Beschluss“ oderdie Aufenthaltsbestimmung“ des Vormundes, auch hier, kann wohl als ähnlich dem Einweisungsverfahren“ von noch nicht mündigen Fürsorgezöglingen in abgelegene geschlossene Erziehungsanstalten angesehen werden, wo auch keine Rechtsmittel für Beschwerde zur Verfügung stehen, aber man sich nur – nachträglich – schriftlich an die einweisende Behörde, das Jugendamt, wenden kann (ein völlig wirkungsloses und zweckloses Unternehmen seitens eines Zöglings)].

Das Arbeitszwangslager Teufelsmoor wird seiner besonderen Vorzüge wegen seit Jahren auch von anderen Städten beschickt. In diesen Fällen ist die Einleitung und Anordnung des Arbeitszwangsverfahrens selbstverständlich Sache der einweisenden Behörde, desgleichen bei entmündigten Trinkern. Ist das Arbeitszwangsverfahren verfügt, so setzt sich die einweisende Behörde mit der »Behörde für Wohlfahrt und Versicherungswesen, Zentralverwaltung Bremen«, in Verbindung, um sich zu vergewissern, ob und an welchem Zeitpunkt die Aufnahme erfolgen kann. Ist dieser Punkt erklärt, so genügt es, wenn die einweisende Behörde einige Tage vor der beabsichtigten Überführung des Insassen unter Übersendung eines Einweisungsbeschlusses gemäß § 20 RFV. bezw. § 13 RGr. oder der Aufenthaltsbestimmung des Vormundes den Zeitpunkt bekannt gibt, wann der Transport in Bremen-Hauptbahnhof eintrifft. Der Eingewiesene wird dann am Hauptbahnhof Bremen in Empfang genommen und nach dem Arbeitslager Teufelsmoor überführt. Amtsärztliche Bescheinigung der Lagerhaftfähigkeit sowie Anerkenntnis auf Übernahme der entstehenden Kosten sind dabei dem Beauftragten der »Behörde für Wohlfahrt und Versicherungswesen« zu übergeben.

Dauer des Arbeitszwangsverfahrens.

Die Unterbringung im Arbeitslager Teufelsmoor erfolgt regelmäßig für sechs Monate, in schweren Fällen auch für die Dauer von 12 Monaten und kann bei Verstößen gegen die Lagerordnung oder wenn die beabsichtigte Erziehung noch nicht erreicht ist, entsprechend verlängert werden. In diesem Falle berichtet die Lagerführung an die »Behörde für Wohlfahrt und Versicherungswesen« und diese setzt sich dann mit der betr. auswärtigen Behörde in Verbindung und schlägt ihr die Herbeiführung eines entsprechenden Beschlusses bezw. bei Trinkern die Einholung einer entsprechenden Einverständniserklärung des Vormundes vor.

Bei etwa zwei Drittel aller Fälle genügt bisher schon ein sechsmonatlicher Aufenthalt, um die beabsichtigte Erziehungsmaßnahme zum vollen Erfolg zu führen. Eine Ausnahme bilden die Trinker. Bei ihnen ist die erforderliche Dauer ganz vom Einzelfall abhängig. Da zu der Gewöhnung an geregelte Arbeitsleistung noch die Entwöhnung vom Alkohol hinzukommt, scheint es nach den Erfahrungen der Praxis wünschenswert, die Aufenthaltsdauer von vornherein nicht unter einem Jahr festzusetzen.

[ . . . . . . . . . . ]

[ . . . . . . . . . . ] Seit der Gründung des bremischen Arbeitslagers Teufelsmoor im September 1934 sind bisher insgesamt 280 Arbeitszwansverfahren durchgeführt worden. [ . . . . . . . . . ]

[ . . . . . . . . . . ]

Von weit größerer Bedeutung als die praktisch durchgeführten Arbeitszwangsverfahren war von Anfang an die moralische Wirkung des Arbeitszwangslagers auf alle Volksgenossen, die in ihrer Einstellung zur Arbeit unsicher waren. Die in Bremen besonders früh und erfolgreich betriebene Arbeitsvermittlung der Wohlfahrtserwerbslosen [ WE ], die bereits in den Jahren 1933/34 die Zahl der WE. auf weniger als 1/5 des Bestandes von 1932 zurückführte, wäre ohne das Arbeitszwangslager kaum durchführbar gewesen.

[ . . . . . . . . . . ]

Die erfolgreiche Arbeit des Arbeitszwangslagers und der finanzielle Vorteil, den der niedrige Kostensatz bietet, haben bewirkt, daß das Lager auch außerhalb Bremens gesteigertes Interesse findet. So hat z. B. der »Deutsche Gemeindetag Hannover« den ihm angeschlosssenen Städten die Benutzung des bremischen Arbeitslagers empfohlen. – Nach der kurz bevorstehenden Fertigstellung des Ausbaues kann die Belegschaft von bisher rund 50 auf 100 Insassen erhöht werden.

Um das Lager im Interesse der wirtschaftspolitisch wichtigen Torfgewinnungsarbeit immer voll belegt zu halten, ist geplant, in erhöhtem Maße auswärtige Asoziale und Trinker aufzunehmen. Außerdem wird zurzeit mit der Polizei verhandelt, um arbeitsunwillige wilde Wanderer nach Teufelsmoor einzuweisen.

______________________________________

Das Arbeitszwangslager Teufelsmoor bildet nicht die einzige bremische Maßnahme gegen Asoziale; sie wird ergänzt durch die Wohnungsfürsorgeanstalt, eine geschlossenen Wohnkolonie zur Erziehung asozial erscheinender, meist kinderreicher Familien. Beide Einrichtungen werden im Bedarfsfalle kombiniert, um einen bleibenden Erfolg zu gewährleisten. (Einzelheiten über die Wohnungsfürsorgeanstalt s. Wohlfahrtswoche Hannover Nr. 26/1937).

Dr. Frese.

[ Die Hauptüberschrift, kursive, fette, ausgedehnte und in rechteckige Klammern gesetzte und wiedergegebene Schrift, und verschiedene Schriftarten, sowie Farben in diesem Schreiben wurde(n) zum Zwecke der Betonung und Aufklärung von dem jetzigen Redakteur hinzugefügt ]

[ Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 6. Juli 2004 ] [Hauptüberschrift vom hiesigen Redakteur hinzugefügt ]



Subindex Nr. 1

Ehemalige Heimkinder wollen nicht mit anderen verwechselt werden.
Sie haben ihre eigene Webseite: Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-Ueberlebende.org




Martin Mitchell – Fotos aus seiner Kindheit und Jugendzeit
(chronologisch arrangiert – 1946-1964 – von unten aufwärts)


Die Leidensgeschichte des damalig staatenlosen Jugendlichen Martin Mitchell
in westdeutscher “Fürsorgeerziehung” in den 1960er Jahren, geschildert und
belegt an Hand von aktuellen Schriftstücken aus der “Fürsorgeerziehungsakte”
damalig geführt von der Anstaltsleitung der Betheler Zweiganstalten Freistatt –
Anstalt Freistatt im Wietingsmoor
(Kreis Diepholz, Niedersachsen) – Teilanstalt
der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel
(bei Bielefeld, Nordrhein-Westfalen).

( Akte erhalten in Australien am 16. Mai 2006.
)



Intensive Handarbeit im Moor in Anstalt Freistatt, damals – historische Bilder –
( im Oktober 1993 umbenannt in Diakonie Freistatt).
Virtueller Rundgang durch das damalige Freistätter Wietingsmoor in Niedersachsen


Fürsorgeerziehung im Nationalsozialismus –"Bewahrung" und "erbbiologische Aussiebung" von Fürsorgezöglingen.
Vermächtnis und Auswirkungen dieser Ideologien im Nachkriegsdeutschland und in der Bundesrepublik
(1945 - 1985)


Fürsorgeerziehung im Dritten Reich –
Werner Villinger, Chefarzt von Bethel, und seine Ideologien und Karriere
in der Jugendfürsorge und Jugendpsychiatrie
auch in West-Deutschland, nach 1945.


Ein weiterer Beweis für das was den Mächtigen weiterhin in Deutschland wichtig war
sofort nach dem zweiten Weltkrieg,
und ihnen auch weitergehend wichtig war in der Bundesrepublik Deutschland,
nach 1949, besonders in der Fürsorgeerziehung.
Ein Beispiel für die Kontinuität in der Sozialfürsorge: Helene Wessel


Zwangsverpflichtet im Vaterland!
"ZWANGSARBEIT" – "ARBEITSDIENST" – "ARBEITSTHERAPIE" – "KEIN PFENNIG JOBS"
– Fürsorgeerziehung, Jugendwohlfahrt und Arbeiterwohlfahrt und ihre Abarten
in der Geschichte Deutschlands – hier ein Beispiel aus dem Dritten Reich –
und ein Moor,Torfabbau und anstaltseigenes Torfwerk gehörten auch hier wieder mit dazu.


Geschlossene Unterbringung.
Die Geschichte des geschlossenen Mädchenheims Feuerbergstraße in Hamburg-Altona.
Fürsorgeerziehung unter dem Jugendwohlfahrtsgesetz:
Weimarer Republik. Drittes Reich. Bundesrepublik (BRD).


Kinder und Jugendliche als Opfer in 'Erziehungsheimen' / Arbeitserziehungslagern / Arbeitszwangslagern

Damalige Erziehungsanstalten gleicher Art wie jahrzehntelang in Westdeutschland betrieben wurden,
existierten auch in der Bundesrepublik Österreich.
Ein Betroffener aus Österreich meldet sich zu Wort.


Die bisher verdrängte Geschichte der Heimerziehung in der Republik Österreich - Schwarze
Pädagogik der Nachkriegszeit, genauso wie in der Bundesrepublik Deutschland
.
WANDERAUSSTELLUNG zur Geschichte der Heimerziehung in Österreich - Nachkriegszeit.
Ein Heim Namens
"WEGSCHEID", in Linz, Öber-Osterreich, wird vorgestellt:
Ausstellungskatalogue:
Michael John / Wolfgang Reder, "Wegscheid. Von der Korrektionsbaracke
zur sozialpädagogischen Institution"
, Linz 2006, ISBN-10: 3-200-00657-9.


“Der unwerte Schatz” – Roman einer Kindheit – Vernichtung ‘unwerten’ Lebens.
Roman von Tino Hemmann, Engelsdorfer Verlag, Leipzig 2005 – ISBN 3-938288-41-8


DVD 112 / 2005: "LEBENSUNWERT – Paul Brune – NS-Psychiatrie und ihre Folgen
ca. 45 Min. Film plus 15 Min. ergänzendes Material – erhältlich vom Medienshop
des Westfälischen Landesmedienzentrum – Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster.


Lebenswert – Lebensunwert – ERNST KLEE : "Deutsche Medizin im Dritten Reich"
S. Fischer Verlag Frankfurt/M., Oktober 2001, ISBN 3-10-039310-4416.
Rezension von dem Soziologen Dr. Robert Krieg (geb. 1949) selbst Autor und Regisseur:


Schutzbefohlene Heimkinder / Insassen Hinter Mauern : Ein Fallbeispiel – Der Leidensweg des Paul Brune

Paul Brune – Fallbeispiel – „Lebensunwert“ – Filmbiographie
über die langen Schatten der Psychiatrie des 'Dritten Reiches',
aber auch ihre dunkle Kontinuität in der Bundesrepublik
bis fast in die Gegenwart –
konzentriert sich hier auf die Situation in Einrichtungen der Provinz Westfalen in der Trägerschaft des Provinzialverbandes,
Vorläufer des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).


Paul Brune – “Lebensunwert” – Und wer sonst noch? – Eine späte Entschuldigung!
NS-Ideologie im Dritten Reich und ihre Folgen – auch noch für lange Zeit danach.
Beiträge, Erklärungen und Korrespondenz zu diesen Themen – aus dem Jahre 2003.


Gott und die Welt. - Einzelhaft und Zwangsarbeit – Fürsorgeerziehung
in Deutschland [BRD] [50er, 60er, 70er und 80er Jahre] –

im WDR Fernsehen, Sonntag 11.09.2005 um 16:25;
Wiederholung, Dienstag 13.09.2005 um 10:15, (Länge 30 Min.).


WDR FERNSEHEN – Dokumention: "Lebensunwert" – Der Weg des Paul Brune

Zum Thema Antifaschismus:
»Lebensunwert? - NS-Psychiatrie, Zwangssterilisierung und Widerstand« -
Irrsinnige Ideology und ihre Langzeit Folgen im Nachkriegsdeutschland. -
Herausgeber dieses Sachbuches, erstveröffentlicht in 2007, ist

der Freundeskreis Paul Wulf. Erschienen im Graswurzel Verlag. ISBN 3-939045-05-5.


Ein VORWORT von Journalist, Filmmacher und Autor Robert Krieg zum Sachbuch
»Lebensunwert? - NS-Psychiatrie, Zwangssterilisierung und Widerstand«


[ Heimerziehung – Zöglinge - Heimkinder ] Zwischen Disziplinierung und Integration
– Westfälisches Institute für Regionalgeschichte – Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster –
FORSCHUNGEN ZUR REGIONALGESCHICHTE – Markus Köster und Thomas Küster (Hg.)
[ Anstaltserziehung – Fürsorgeerziehung – Weimarer Republik – Drittes Reich – Bundesrepublik ]


Dipl.-Päd. Wolfram Schäfer, Institut für Erziehungswissenschaft, Philipps-Universität Marburg:
Fürsorgeerziehung und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus
Die erbbiologisch begründete Forderung nach der »Aussonderung Unerziehbarer« aus der Fürsorgeerziehung war von den führenden Vertretern der deutschen Jugendpsychiatrie bruchlos aus der Weimarer Republik über die NS-Diktatur in die Bundesrepublik tradiert worden. Die Auswirkungen auf die Gestaltung der Heimerziehung in der jungen Demokratie waren bekanntermaßen fatal.


Sieglinde WALTRAUD Jung’s Leidensgeschichte als Gefangene
und unentlohnter Arbeitssklave der Rummelsberger Anstalten,
im "Haus Weiher"
(1965-1968)(zugehörend zur Bayrischen Inneren Mission)
"Heim für 'schwererziehbare' Mädchen""Mädchenheim Weiher"
(1938-1972)
in Hersbruck, bei Nürnberg, eine Zweigstelle der Rummelsberger Anstalten, in Bayern,
Bundesrepublik Deutschland – "Wirtschaftsunternehmen" im "Wirtschaftswunder BRD".


Ehemalige Heimkinder schildern »Schwere Schicksale im Bundestag«,
Berichtet im Der Westen (Das Portal der WAZ Mediengruppe), 16.11.2007.
Sabine Nölke: Der Petitionsausschuss des Bundestags befaßte sich
erstmals im Dezember 2006 mit dem Schicksal ehemaliger Heimkinder.


»Die weggesperrten Kinder der Nachkriegszeit.«
»Heimzöglinge der 50er und 60er Jahre haben ihr Schweigen gebrochen -
Jetzt fordern sie eine Entschädigung.
«
Jürgen Potthoff berichtet im Der Westen (Das Portal der WAZ Mediengruppe), 20.11.2007.


Regina Eppert (Regina Page) mit Peter Wensierski vom SPIEGEL berichten
über, und diskutieren, die damalige Heimerziehung der Nachkriegszeit
(ca 1945-1979)
in ihren Sachbüchern "Schläge im Namen der Herrn – Die verdrängte Geschichte
der Heimkinder in der Bundesrepublik"
und "Der Alptraum meiner Kindheit und Jugend –
Zwangseinweisung in deutsche Erziehungsheime"

Berichtet @ westline – in Westfälische Nachrichten – 20. Oktober 2006,
in einem Artikel mit der Überschrift "Lachen und Weinen strengstens verboten".


"Mädchenknast" – Dortmunder Vincenzheim – September 1977 – auch hier werden Heimkinder weitergehend gefangen gehalten und als unentlohnte Arbeitskräfte – Zwangsarbeiter – von der Katholischen Kirche von Deutschland ausgebeutet – hier in einer Waschanstalt / Großwäscherei der Paderborner Vinzentinerinnen.

Das damalige Vincenzheim (für Mädchen) - die heutige Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung "Vincenzheim Ausbildungsstätte" - in Dortmund lehnt den Vorwurf von damaligen Misshandlungen gegen ihre jugendlichen Heim-Insassen ab. Und auch Theo Breul, Abteilungsleiter beim Caritas-Verband in Paderborn, was das Salvator-Jugendheim in Hövelhof - das damalige Salvator-Kollege (für Jungens) - betrifft, weist alle Vorwürfe zurück.

Bundesrepublik Deutschland: Kinder alleinerziehenden Müttern entrissen und in konfessionelle Heime gesperrt, um christlich erzogen zu werden. Heimkinder wegen läppischer „Vergehen“ – nur bei Hinreichung einmal täglich von Wasser und Brot –
in Isolationshaft gesperrt.
Heimkinder-Ueberlebende überall in der Bundesrepublik Deutschland
berichten von jahrelanger unentlohnter „Zwangsarbeit“ und schwerwiegenden Misshandlungen und Entwürdigungen –
und sind noch heute davon traumatisiert.


Heimkinder-Überlebende brechen ihr Schweigen: Schläge und Quälereien von Kindern und Jugendlichen - "Unglaublich. " - "Niemand hat etwas davon gewußt." "Es kann doch nicht möglich sein. " - "Niemand [von den Heim-Insassen] hat sich beschwert. " - Es habe "allerdings keine regelmäßigen Kontrollen gegeben. " - Heute wird von den Verantwortlichen nur geleugnet, bagatellisiert, oder einfach völlig geschwiegen.

„Moorhof zur Hölle“ – Freistatt im Wietingsmoor in den 50er Jahren. Opfer über die damaligen Methoden in dieser Anstalt; berichtet mit Hilfe eines Zeitungsartikels der am 13.5.1999 im Weser-Kurier veröffentlicht wurde – das Jahr des 100. Jubiläumsfestes der Diakonie Freistatt.

Die wahre Geschichte der damaligen ANSTALT FREISTATT aufgedeckt und erstmalig im Internet veröffentlicht! ANSTALT FREISTATT, Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, ein privat-kirchliches Wirtschaftsunternehmen und Moorlager Arbeitserziehungslager / Arbeitszwangslager der Diakonie (1899-1991), das noch jahrzehntelang nach dem Zweiten Welt Krieg in der Bundesrepublik Deutschland angewendet wurde, wo 14 bis 21 Jahre alte “schwererziehbare” jugendliche deutsche Zwangsarbeiter systematisch getrimmt und auf das Schlimmste misshandelt wurden.

Das Wirtschaftsunternehmen der Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, im Areal der ANSTALT FREISTATT, im Hannoverschen, in der Bundesrepublik Deutschland, und dessen jugendlichen deutschen Zwangsarbeiter, im Vergleich zu den jugendlichen – und auch älteren – deutschen Zwangsarbeitern im BREMISCHEN TEUFELSMOOR, ein Wirschaftsunternehmen der TurbaTorfindustrie G.m.b.H, im Dritten Reich. Was war der Unterschied? Das ersterwähnte wurde (von 1899-1991) von der Diakonie betrieben, das andere (von 1934-1945) vom Staat.

Freistatt – Wirtschaftsunternehmen – Teil I
Freistatt – Anstalt Freistatt – Diakonische Heime Freistatt – Diakonie Freistatt – Freistatt im Wietingsmoor – Betheler Zweiganstalten im Wietingsmoor – Arbeiterkolonie Freistatt – Arbeitsdienstlager Freistatt – Moorkolonie Freistatt –
“Zwangsarbeitslager Freistatt”
Was entspricht der Wahrheit, und was nicht?


Freistatt – Wirtschaftsunternehmen – Teil II
Zweimalige Flucht eines jugendlichen Zwangsarbeiters aus Freistatt im Wietingsmoor
HOLZNER, MICHAEL – TREIBJAGD – Die Geschichte des Benjamin Holberg –
ein auf Fakten bassierender Roman über die Fürsorgeerziehung und ihre Folgen
in der Bundesrepublik Deutschland.
AUSZÜGE.


Tatorte schwerwiegender Misshandlung von Kindern und Jugendlichen
im Bethel eigenen Freistatt im Wietingsmoor:
Deckertau, Haus Neuwerk, Heimstatt, Moorburg, Moorhof, Moorhort, Moorpenison, Moorstatt, Wegwende, und Wietingshof.


Bethel-eigene Anstalt Freistatt im Wietingsmoor – Erziehungsziel “Arbeite und Bete!”
Stellungnahme dazu eines weiteren Betroffenen, Peter Remmers (vom 12.01.2006):
“Freistätter Hölle!” – “Das Moor ist die Hölle!”
– Fünf Jahre hatte er dort verbringen müssen! –


Mail (vom 16.02.2006) des heutigen Geschäftsführers der Diakonie Freistatt,
Pastor Wolfgang Tereick, an den ehemaligen Freistatt Insassen, Peter Remmers,
worin der Herr Pastor die Ehrlichkeit des ehemaligen Zöglings in Frage stellt.
.


Ehemaliger Freistatt Insasse, Peter Remmers, am 16.02.2006, antwortete
dem heutigen Geschäftsführer der Diakonie Freistatt, Pastor Wolfgang Tereick,
auf dessen Anschuldigungen, vom 18.02.2006.
.


6. Stellungnahme von Pastor Wolfgang Tereick, Geschäftsführer Diakonie Freistatt, vom 04.03.2006
− in EVANGELISCHE WOCHENZEITUNG FÜR WESTFALEN UND LIPPE: UK "Unsere Kirche" −
folgend der Veröffentlichung des Buches "Schläge im Namen des Herrn".


Der heute 61-jährige ehemalige Fürsorgezögling Willi Komnick
erstmalig nach 40 Jahren, am 5. Mai 2006, besucht die heutige Diakonie Freistatt –
damalige Anstalt Freistatt im Wietingsmoor, gelegen in einem riesigen
Hochmoorgebiet zwischen Diepholz und Sulingen im Hannoverschen, in Niedersachsen –
ein Ableger der „v. BodelschwinghschenAnstalten“ Bethel, bei Bielefeld,
in Nordrhein-Westfalen – wo die damaligen jugendlichen Insassen
systematisch misshandelt und ausgebeutet worden waren.


Warum habt ihr mich geschlagen?, fragen heute die ehemaligen Insassen,
die damals in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor, einem riesigen Hochmoorgebiet
zwischen Diepholz und Sulingen im Hannoverschen, in Niedersachsen –
einem Ableger der „v. BodelschwinghschenAnstalten“ Bethel, bei Bielefeld, in
Nordrhein-Westfalen – systematisch misshandelt und ausgebeutet worden waren.


Während sich die Bundesrepublik Deutschland im Wirtschaftswunder befand,
und begann Goldbarren in Manhatten Banken zu stapeln,
wurden Kinder und Jugendliche im ganzen Land in Heimen und Anstalten
meistens kirchlicher Trägerschaft auf das Schlimmste misshandelt,
geknechtet und ausgebeutet,
und dort nicht nur um ihre Kindheit und Jugendzeit gebracht,
aber dort auch um ihre Löhne und ihre ihnen später zustehenden Rentenanteile betrogen.


Ehemaliges Heimkind Wolfgang Rosenkötter erzählt seine Geschichte:
"Mein erster Tag in Freistatt" - [ Freistatt im Wietingsmoor - Diakonie Freistatt ] -
im
SOZIALEXTRA. Zeitschrift für Soziale Arbeit und Sozialpolitik. Dezember 2006
(Seite 18). Auch im "SWR2Eckpunkt" hat Wolfgang Rosenkötter schon am 26. September 2006
unter dem Titel
"Ich habe nur Angst gehabt" von seinen Erfahrungen berichtet.
"Mein erster Tag in Freistatt" veröffentlicht auch auf dieser Webseite: Heimkinder-
ueberlebende.org
mit freundlicher Erlaubnis von dem Autor, Wolfgang Rosenkötter.


Im Heim [ Anstalt Freistatt in den 70er Jahren ]: Gewalt und Zwang weitergehend auf der Tagesordnung. Schwerarbeit ohne Entlohnung in Bethel eigenen Betrieben fortgesetzt. Verpachtung der Zöglinge auch an umliegende Bauerhöfe ohne dass ihrerseits, oder von Seiten der Mutter-Anstalt Bethel, Sozialversicherungsabgaben entrichtet werden.

Die schreckliche Seite der Kirche - SPIEGEL ARTIKEL vom 19.5.2003 - KIRCHE Unbarmherzige Schwestern

Schikanen überall, auch beim "Reichsarbeitsdienst" (RAD) 1940:
Erfahrungsbericht eines Reicharbeitsdienstlers, Werner Mork (*1921),
aus Kronach, aufgezeichnet Juli 2004


[ Nationalsozialistische Ideologie als Hilfe zur Erziehung – der Anfang des Endes. ]

Von der Fürsorgeerziehung zur Kinder- und Jugendhilfe.
Vom Jugendwohlfahrtsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Historischer Wandel der Hilfe zur Erziehung




Bitte nicht vergessen auch "Ehemalige Heimkinder" @ http://heimkinderopfer.blogspot.com zu besuchen.


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