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Haus
Neuwerk [
im Areal der Anstalt Freistatt, bestehend aus vier Häusern,
bzw. Gruppen ]
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Freistatt, den 5. März
1963
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Betr.:
Martin [ M i t c h e l l ] , geb. 28.7.1946, Schreiben
des Oberstaatsanwalts Kassel [Hessen]
vom 28.2.1963
Martin [Mitchell] ist seit dem 27.2.63 in in
[unserem vergitterten Haus]
Neu- werk. Seine Aufnahme in [Anstalt]
Freistatt erfolgte erstmalig am 11.2.63 und zwar im Hause
Moorhort. Hier entwich er am 26.2.63, indem er sich aus
[dem Oberfenster] der Toilette im
1. Stock an der Dachrinne herunterließ. Er wurde [27.2.63]
in Minden [an der Weser] Westf[alen],
wo er einen Wagen anhielt, in welchem ein Kriminalbeamter saß,
aufgegriffen. Er war hier in einfachem - [dünnen]
[heimeigenen] "Hauszeug"
[d.h. Anstaltskleidung] entwichen.
Bei der Rückkehr trug er einen alten Mantel und eine
zerschlissene Jacke, die er aus einer Scheune entwendet haben
will. Anzeige dieserhalb ist unseres Wissens nicht
erfolgt.
Bei der Aufnahme in Moorhort wie auch in Neuwerk
erklärte er jeweils, daß er bei der ersten besten
Gelegenheit wieder entweichen würde In Moorhort hat er das
wahr gemacht und hier müssen wir täglich damit rechnen.
In der kurzen Zeit, die [der
Fürsorgehäftling]
[Mitchell] bei uns ist, zeigt er sich durchaus uneinsichtig und
in sei- nem Reden aufsässig. Er steht in Opposition zu
allem, was um ihn herum und an ihm geschieht. Dies wird auch
deutlich aus seinem Lebenslauf, den er [auf
unsere Anordnung hin] bei uns geschrieben hat. Es bestätigt
sich die Feststellung des Landesjugendamtes Pirmasens vom
Januar 1963 [obwohl Martin Mitchell
noch nie etwas mit jemanden vom Landesjugendamt Pirmasens
persönlich zu tun gehabt hatte]. [ ٪
] [Der
Fürsorgehäftling]
[Mitchell] spricht nicht von seinen Verfehlungen, sondern nur
von den Unterlassungen derer, die sich erzieherisch um ihn
bemüht haben. "Ich appeliere an den gesunden
Menschenverstand aller derer, die mir helfen können und
wollen!" [schreibt er in dem
Lebenslauf, den er auf unsere Anordnung hin hat schreiben
müssen].
Wenn wir den Lebensweg des
Jugendlichen überschauen, stellen wir fest: Seine
Einweisung in die FE [Fürsorgeerziehung]
erfolgte auf Grund eines Diebstahls
[sic] [zumindest
wird es uns – seinen jetzigen
"Bestimmungs- personen" – so
ausgelegt]. Die Verhandlung wegen
eines anderen Diebstahls [sic]
fand wegen Anordnung der FE [Fürsorgeerziehung]
nicht statt [sic] [zumindest
wird es von uns – seinen jetzigen
"Bestimmungspersonen" – so
ausgelegt]. [ ٪
] Im Jahre 1962
[02.04.1962] wurde [der
Fürsorgehäftling]
[Mitchell] [vom Amtsgericht Tiergarten in
Berlin – Jugendgericht – ] wegen
schweren Diebstahls [nach einer
Entweichung vom Jugendhof in Berlin-Schlachtensee zusammen mit
seinem Freund Dieter W[........], ausgelöst durch Mobbing
und Bedrohung der beiden von Seiten anderer dort
untergebrachter gewalttätiger Jugendlichen] 15
Tagen Jugendarrest verurteilt. [ ٪
] Am 17.12.1962
[sic = am
05.09.1962] [in Rengshausen]
[während einer Entweichung vom
Burschenheim Beiserhaus] nahm er das [Fahr]Rad
eines Erziehers mit. Verhandlung dieserhalb steht jetzt in Kassel
an. [ ٪
] Nach Angaben des
Landesjugendamtes Berlin hat [der
Fürsorgehäftling] [Mitchell]
auch in Hamburg ein Fahrrad gestohlen
[sic =
auf keine Weise belegt ! ]. [ ٪
] In Zwei-Brücken
laufen noch noch Verfahren wegen Einbruch und wegen Betrug
[sic] (bezw. Ist aus
der Akte nicht festzustellen, ob diese Verfahren zum Abschluß
gebracht worden sind.) Nach Angabe des Jungen zu 3 Wochen
Dauerarrest, die durch U-Haft verbüßt waren,
verurteilt.
Wir [hier in Anstalt
Freistatt, als die jetzigen "Bestimmungspersonen"
über Martin Mitchell] müssen uns der
Auffassung des Landesjugendamtes Berlin
in dem o. a. Schreiben [von
"Fürsorgerin" Frau Dröge vom 23.01.1963]
an das Kreisjugendamt Pirmasens anschließen,
in dem eine Jugendstrafe,
die zu verbüßen wäre,
für nötig erachtet wird. [
٪
] Es
ist bei [dem
Fürsorgehäftling]
[Mitchell] nicht damit getan,
daß wir unsere Anstrengungen darauf verwenden,
ihn an einer Entweichung zu
hindern. Unter diesem Aspekt wäre keine
erzieherische Arbeit zu leisten. [ ٪
] Es scheint uns im
Augenblick das Wichtigste,
daß dem Jungen klargemacht wird:
So geht es nicht weiter! Darum
befürworten wir eine Jugendstrafe [gleichzusetzen
mit einer Jugendgefängnis-Strafe]
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