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Der Senator für Jugend und Sport Jugendhof Haus
Kieferngrund II Berlin-Lichtenrade Lützowstraße
45 Fernsprecher: 70 89 36 ]
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[Durchschrift]
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3 bis 4 Seiten, nicht numeriert. Dokument
später als Original datiert: Berlin, den 5. März
1962 und unterzeichnet von einem "Fürsorger" vom
Haus Kiefern-grund, beim Namen Gärtner ]
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Lajug
D 2 q
V e r m e r k | Betr: Martin [ M i t c
h e l l ] , geb. 28.7.1946
Am [Donnerstag]
1.3.62 teilte Herr B r a n d vom Landeskriminalamt –
Per- sonenfandung – mit, daß [Mitchell] am gleichen
Tage über das Polizei- revier 299 [Berlin-Tegel]
festgenommen worden ist [während er,
Mitchell, sich in Zusammenhang mit seiner begonnen Mauerlehre
an der Berufschule in Berlin-Borsigwalde hatte anmelden wollen,
und dort von einem durch Zu- fall anwesenden Jugendamt-Beamten
gesichtet worden war] und auf Grund inzwischen
eingegangenen Haftbefehls (402/252) 4 Ju. Ls 115/61 (121.61) dem
Polizeigefängnis zugeführt werden soll.
Telef.
Nachfrage beim Landeskriminalamt, Herrn Brand, am [Freitag] 2.3.62
ergab, daß der Jugendliche sich im Polizeigefängnis
befindet und er im Laufe des Tages dem Amtgericht Tiergarten
zur Ver- kündung des Haftbefehls überstellt wird. Die
von der Staatsan- waltschaft übersandten Gerichtsakten
(einschl. Beiakten) gehen mit gleichem Transport ab. –
Zur
Feststellung des endgültigen Verbleibs des Jugendlichen
wur- de am [Samstag] 3.3.62 durch
verschiedene Telefonate folgendes in Er fahrung gebracht:
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1.
2.
3.
4.
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Untersuchungshaftanstalt
Moabit (Annahme/männl.): [Mitchell] ist bisher dort
nicht eingetroffen, auch nicht vorange- meldet.
Amtsgericht
Tiergarten/Aufnahmeflügel: [Mitchell] wurde am 2.3.62
von der Polizei zugeführt und nach seiner Vorführung
vor dem Vernehmungsrichter am gleichen Tage gegen 17 Uhr auf
freien Fuß gesetzt (!) – Diese Entscheidung
er- scheint absolut unverständlich, da dem Gericht bekannt
sein müßte, daß es sich bei [Mitchell] um
einen entwichenen FE-Zögling [Fürsorgeerziehungs-Zögling]
handelt!
Amtsgericht Tiergarten/Vernehmungsrichter –
Abtlg. 352 –: Für diese Angelegenheit nicht
zuständig, an Abtlg. 402 ver- wiesen.
Amtsgericht
Tiergarten/Geschäftsstelle 402: Abteilung nicht
besetzt (sonnabends), Auskünfte daher nicht möglich.
Herr Amtsgerichtsrat M e m m l e r nicht erreich- bar.
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Während
noch versucht wurde, bei dem für den Wohnbezirk [der
Eltern] zu- ständigen Polizeirevier 298
[Berlin-Frohnau] festzustellen, ob
dort bereits einiges über [Mitchell] bekannt wurde (evtl.
Meldung über Haftverschonung etc), erschien überraschend
[am Samtag Nachmittag, den 3. März
1962, in Berlin-Lichtenrade] der Vater mit Martin im
Haus Kieferngrund II, in seiner Begleitung befand sich ein
junger Mann, der als Bekannter vorgestellt wurde (ein gewisser
Herr Werner Truhn). Herr [Mitchell] [senior]
zeigte sich anfänglich höflich und wurde von
unter- zeichnendem Fürsorger zu einer Rücksprache
gebeten. Das lehnte der Vater jedoch kategorisch mit dem
Hinweiss ab, daß er nur unter Zeugen (Martin und
Bekannter) zu verhandeln gedenke. Unter Berufung auf einen am
Vortage ergangenen Haftverschonungs- beschlusses in der
laufenden Strafsache forderte er dann die Entlassung seines
Sohnes aus dem Heim. Dieses Ansinnen mußte aber auf Grund
der eindeutigen Rechtslage, wonach die im Ver- handlungstermin
vor dem Amtsgericht Tiergarten zu Aktenzeichen 408 Ds 123/61
Jug am 14.7.61 angeordnete FE [Fürsorgeerziehung]
noch besteht, abgelehnt werden. Gleichzeitig wurde dem Vater
erklärt, daß Martin vorerst im Heim [bzw.
im geschlossenen Haus Kieferngrund] bleiben müsse, bis
evtl. über weitere Maßnahmen entschieden werden
könne. Herr [Mitchell] [senior] reagierte
darauf sofort aggressiv, so daß der in höflicher und
korrekter Form unternommene Versuch, mit ihm in ein
vernünftiges Gespräch zu kommen, erfolglos verlief.
In cholerischer Manier an seinen Sohn ge- wandt, forderte er
diesen auf, ab sofort nichts mehr zu essen und – dem
Sinne nach – die Sache durchzusetzen, wenn jetzt der "böse
Feind" über ihn komme. Danach verließ er das Heim
mit der Ankündigung, sich wegen "Freiheitsberaubung"
an die Polizei wenden bezw. Strafantrag stellen zu wollen. –
Der Bekannte ver- hielt sich während der Unterredung
zurückhaltend. Er trug einen leeren Koffer bei sich,
vermutlich zum Abtransport der noch im Heim befindlichen
Privatsachen des Jungen.
Wenig später erschien im Heim
eine Funkwagenbesatzung des Polizeireviers 204
[Berlin-Lichterade], um auf Grund der
vom Vater veranlaßten Alarmierung wegen "Menschenraubes"
entsprechende Ermittlungen anzustellen. Die beiden
Polizeibeamten wurden anhand der Aktenunterlagen über die
Rechtslage unterrichtet und gaben sich mit den erhal- tenen
Auskünften zufrieden. –
Martin, mit dem
ausführlich gesprochen wurde, zeigte sich über die
eingetretene Entwicklung recht ratlos und
verstört. Ver- ständlicherweise
erschütterte ihn
besonders die Eröffnung be- züglich Fortführung
der Heimerziehung. Er fühlt sich nun
ent- täuscht; angeblich erklärte ihm der
Vater vom Gericht ein Schreiben erhalten zu haben, wonach die
FE [Fürsorgeerziehung] mit
Ablauf eines Monats aufgehoben sei (!). Mit
dem Vater würde das Verhältnis jetzt [viel]
besser sein, als
noch vor wenigen Wochen [sic = vor
10 Monaten]. Er habe
sich auf Anraten der Großmutter wieder mit ihm
ausgesöhnt. Eine stichhaltige Begründung
für sein Fernbleiben von der letzten Beurlaubung vom Heim [am
1. Januar 1962] wisse er nicht [sic]. Seit
einiger Zeit habe er eine Lehrstelle als Maurer [mit
Maurermeister Paul Skibbe, in der Nähe des elternlichen
Haushaltes, in Berlin-Frohnau], die er gerne behalten
möchte. In diesem Zusammenhang wäre er
bereit, sich zu verpflichten, sich nicht erneut der FE
[Fürsorgeerziehung] zu
entziehen, wenn er in den Jugend- hof [Berlin-]Schlachtensee
bezw. in ein Wohnheim verlegt
werden könnte.
Mit [ hier
fehlt, womöglich, eine vollständige Seite des Dokuments
]
Dem Jungen wurde noch einmal eingehend seine jetzige
Situation erläutert. Es wurde ihm gesagt, daß es an
ihm allein läge wie sich seine weitere Zukunft gestalte.
Bestimmte Vorschläge wären jedoch erst nach
Durchführung des Strafverfahrens zu machen (zu dem noch
gerichtsmediz. Untersuchung erfolgt). –
Martin
erschien soweit auch einsichtig und gab zu erkennen, wie
peinlich es ihm sei, den aus der Rolle fallenden Vater miterlebt
zu haben und jezt zwischen diesem und dem Heim zu stehen.
Der
zum Gespräch herbeigerufene 1. Erzieher des Hauses, Herr R
u d o l p h, übernahm anschließend den Jungen zur
weiteren Betreuung.
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