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Zwei-Brücken Rheinland-Pfalz ]
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Untersuchungshaftanstalt ]
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[ geschrieben
Mitte Januar 1963 ]
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Freiwillig und damalig auf eigenen Entschluss geschriebener
Lebenslauf ]
Ich, Martin [Mitchell], wurde als
ehelicher Sohn meiner Eltern, Johann
[Mitchell], Maschinenbauingenieur, und Schlossermeister, und
Hella [Mitchell], geborene S[...........], Technische
Zeichnerein, am 28. Juli 1946 zu Berlin-Lichter- felde (West)
geboren. Ein Jahr vor mir, im März 1945, wurde
meine Schwester Adelheid [Mitchell] geboren. Am 27. Juli 1947
wurde mein Bruder Peter [Mitchell] geboren. Im Oktober 1947
verstarb meine Mutter an Kinder- lähmung. Im Jahre 1948
verehelichte sich mein Vater wiederum. Er hei- ratete
Wilhelmine [Mitchell], geborene K[.......], Krankenschwester. Aus
dieser 2. Ehe meines Vaters gingen noch 3 Kinder hervor. Im
Jahre 1950 wurde meine Stiefschwester
[sic] Inge [Mitchell] geboren.
Im Jahre 1953 wurde meine Stiefschwester
[sic] Karin [Mitchell]
geboren. Am 8. Februar 1961 wurde mein Stiefbruder
[sic = Halbbruder]
Horst [Mitchell] geboren.
Mein Vater ist Heimatvertriebener
aus Jugoslavien. Er nahm die deutsche Staatsangehörigkeit
nicht an und ist daher Heimatloser Ausländer. Seine Frau,
die Deutsche ist, verlor durch die Heirat die deutsche
Staatsangehörig- keit. Somit sind auch alle Kinder, die
aus erster und die aus zweiter Ehe, ohne Staatsangehörigkeit
und somit Heimatlose Ausländer.
Bis zum Jahre 1950 war
unsere Familie in Berlin-Lichterfelde (West) Baselerstraße
10 wohnhaft. Im Jahre 1950 gab mein Vater seinen
Schlos- sereibetrieb und Geldschrankbau auf, den er bis dahin
führte und sein Eigentum nannte, und wir zogen nach
Berlin-Tegel (West), Erholungsweg 99 um. Dort hatte mein Vater
ein eigenes Haus auf Pachtland. Dieses Haus war ein Flachbau.
Es hatte 8 Zimmer, 2 Küchen, 1 Bad, 1 Büro und eine
Schlosserei für Privatzwecke.
Im Jahre 1956 wurden wir
von dem Eigentümer des Pachtlandes, der “Gagfa“
einer Gesellschaft, rausgeklagt. Das Gericht entschied zugunsten
des Pachtlandeigentümers, der auf dem Land bauen wollte,
trotzdem der Pachtvertrag auf 10 Jahre lautete. Unser Haus
wurde abgerissen, und wir hatten keine Wohnung mehr. Wir kamen
in ein Lager für Wohnungs- lose nach Berlin-Reinickendorf
(West), Flottenstraße.
Im April 1953 wurde ich
eingeschult. Ich besuchte 2 Klassen der Grund- schule zu
Berlin-Tegel (West).
Da wir nun keine anständige
Wohnung mehr hatten, brachte mein Vater, meine Schwester
Adelheid [Mitchell], meinen Bruder Peter [Mitchell] und mich
in ein Kinderheim. In verschiedenen Heimen verbrachte ich 2
Jahre und be- suchte in der Zeit 2 weitere Klassen der
Grundschule, zu Berlin-Span- dau (West) und zu Berlin-Hermsdorf
(West).
Mein Vater kaufte sich im Jahre 1956 ein Grundstück
in Berlin-Frohnau (West) [Straße & Haus-Nr.]. Er
baute sich dort ohne jede Hilfe eines gelernten Maurers, aus
den Steinen des alten Hauses, ein neues Haus mit 4 Zimmern, Küche
und Bad. Das Haus unterkellerte er ganz. Er erledigte auch
die Ausschachtungsarbeiten mit eigener Kraft, ohne jede Hilfe.
Auch die Bau- pläne entwarf er selbst, und auch die
Berechnungen erledigte er selbst. Der Bau des Hauses wurde von
der Baupolizei genehmigt.
In der Bauzeit wohnte mein Vater
mit seiner Frau und 2 Kindern in ei- nem kleinen Behelfsheim,
was er zuvor auf dem gleichen Grundstück aufgestellt
hatte.
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[ geschrieben
Mitte Januuar 1963 ]
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Trotzdem
die Baupolizei meinem Vater die Genehmigung zum Bau des Hauses
erteilt hatte, legte sie ihm kurze Zeit später viele
Schwierigkeiten in den Weg und verbot ihm sogar weiterzubauen,
als das Haus schon halb fertig war. Die Polizei holte meinen
Vater sogar von der Baustelle weg und sperrte ihn unrechtmäßig
für 2 Tage ins Gefängnis, nur weil er das Haus
weiterbaute und die Behörde plötzlich dagegen war,
nach- dem sie vorher die Genehmigung erteilt hatte.
Mein
Vater baute das Haus trotz des Verbots weiter und konnte es
im Jahre 1958 fertigstellen. [Vermerk:
Das Haus steht heute noch, im Jahre
2006.]
Nicht nur die Baupolizei, sondern auch andere
Behörden und Dienststellen, bereiteten meinem Vater beim
Bau des Hauses große Schwierigkeiten. Mein Vater wurde
von überall her schikaniert. Mein Vater war gezwun- gen zu
klagen; er wurde auch verklagt. Er gewann und verlor und mußte
zahlen. Er konnte nicht zahlen. Der Gerichtsvollzieher kam
und pfändete. Mein Vater war ruiniert. Mein Vater
verfluchte die Deutschen, biß aber die Zähne
zusammen und hielt den Schwierigkeiten die man ihm in den Weg
stellte stand.
Als das Haus fertig war, wollte mein Vater
meine Schwester Adelheid [Mit- chell] aus dem Heim holen, damit
sie meiner Stiefmutter im Haushalt helfe, doch das Jugendamt
wollte meine Schwester nicht herausgeben. Mein Vater verklagte
das Jugendamt und bekam seine Tochter vom Ge- richt
zugesprochen.
Kurz darauf wollte mein Vater meinen Bruder
Peter [Mitchell] und mich aus dem Heim holen, und das Jugendamt
wollte uns ebenfalls nicht herausgeben. So gab mein Vater an
einem Sonntag an dem er uns besuchte vor, er wolle uns zu einem
Spaziergang mitneh- men, was ihm auch gestattet wurde. Nach dem
Spaziergang brachte uns mein Vater nicht wieder ins Heim
zurück, sondern nahm uns mit nach Hause nach
Berlin-Frohnau (West) [Straße & Haus-Nr.], in unser
neues Haus. Am nächsten Tag nachdem dies geschehen war, kam
das Jugendamt und wollte uns wieder holen, doch mein Va- ter
gab uns nicht heraus. Die Sache erledigte sich nach geraumer
Zeit von selbst und wir durften zu Hause bleiben.
Mein
Vater mußte also sozusagen seine eigenen Kinder stehlen
sonst hätte er sie nicht bekommen.
Das Jugendamt
hätte froh sein sollen, daß es uns los war, aber
das Gegenteil war der Fall und das Jugendamt war wütemd
auf meinen Vater.
Vom Jahre 1957 bis zum Jahre 1959
besuchte ich 2 weitere Klassen der Grundschule zu
Berlin-Frohnau, wobei meine Stiefmutter in der Zeit sehr um
mein schulisches Weiterkommen besorgt war. Vom Jahre 1959 bis
zum Jahre 1961 besuchte ich 2 Klassen der Oberschule des
Praktischen Zweiges in Berlin-Frohnau (West).
Vom Jahre
1958 bis zum Jahre 1961 ereignete sich nichts besonde- res. Die
Schwierigkeiten die man meinem Vater in den Weg legte wurden nicht
mehr und nicht weniger. Es war immer noch das Gleiche wie vor
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[ geschrieben
Mitte Januuar 1963 ]
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Jahren.
Mein Vater mußte immer noch klagen und wurde auch
verklagt. Es war ein harter Kampf; ein Mann gegen viele
Behörden und Dienst- stellen, und Behörden und
Dienststellen gegen einen Mann der ihnen ein Dorn im Auge war
und den sie unbedingt kleinkriegen wollten. Das Haus wollte man
meinem Vater sogar noch nach der Fertigstellung abreisen. Es
gelang meinem Vater nur durch Klagen und Beschwerden bei den
allierten Dienststellen, dass das Haus noch heute steht.
Es
gibt sogar Gerichtsfälle die mein Vater gegen die Behörden
führte, die bis zu den Vereinten Nationen nach Amerika
gingen, um dort entschieden zu werden. Einmal schrieb mein
Vater an den Regierenden Bürgermeister von Berlin Willi
Brandt und beschwerte sich bei ihm über verschie- denes.
Dieser schrieb ihm jedoch, er solle ihm nicht mehr schreiben er
kön- ne ihm nicht helfen. Daraufhin wollte mein Vater den
Regierenden Bür- germeister persönlich sprechen
worauf man ihm sagte: "Der Regierende Bürgermeister
ist für die Bevölkerung nicht zu sprechen. " Mein
Vater sag- te daraufhin, daß: "Wenn der Regierende
Bürgermeister die Mißstän- de bei den Berliner
Behörden nicht ändern kann, oder nicht ändern will,
dann soll er sich nicht 'Regierender Bürgermeister'
schimpfen, son- dern 'Regierender Hosenscheißer'
nennen."
Durch den dauernden Gerichtskrämpel war
mein Vater völlig mit den Nerven fertig. Er verprügelte
uns oft, hauptsächlich uns Kinder aus er- ster Ehe, und
dies geschah oft genug ohne Grund. Dazu kam noch, daß ich
nicht in die neunte Klasse versetzt wurde. Mein Vater war immer
schlechter Laune. Mein Leben bestand nur noch aus Ver- boten
und Befehlen zur Arbeit. Sport und Spiel war mir nicht
gegönnt. Ins Kino, oder sonst weg gehen Abends, oder am
Sonntag, durfte ich nie, und Taschengeld bekam ich auch
keins.
Mir gefiel es garnicht mehr zu Hause, und ich
beschloß mit meinem Bruder Peter [Mitchell] von zu Hause
fortzugehen. Wir stahlen am 3. A- pril 1961 zusammen 2
Fahrräder, womit wir zu Verwandten in die Ostzone fahren
wollten. Am 4. April 1961 wurden wir des Dieb- stahls
beschuldigt, und wir gaben ihn zu und sagten auch wa- rum wir
dies getan haben.
Gegen mich wurde ein Haftbefehl erwirkt,
und ich kam in ein Heim des Jugendamtes, in die verbesserte
Untersuchungshaft, welches ver- gittert war. Mein Bruder wurde
nach Hause entlassen, da er noch nicht strafmündig war;
doch er ging nur mit Wiederwillen.
Das Heim ["Haus
Kieferngrund"] befindet sich in Berlin-Lichtenrade
(West), Lüzowstraße 45. Dort war ich vom 5. April
bis zum 18 Juli 1961. Am 18. Juli 1961 hatter ich Termin.
Ich
kämpfte mit mir was ich tun sollte. Sollte ich im Heim
bleiben oder wieder nach Hause zu meinen Eltern gehen?
Vorläufig gewann das Heim die Oberhand und ich nahm mir
vor im Heim zu bleiben.
Auf meinem Termin am 18. Juli 1961
beschwerte ich mich gleich- zeitig über meinen Vater und
sagte, daß ich nicht mehr nach Hause wolle. Von meiner
Straftat wure ich Mangels Verantwortungsreife freigesprochen.
Als Erziehungsmaßregel wurde die Fürsorgeerziehung
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[ geschrieben
Mitte Januar 1963 ]
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angeordnet.
Ich nahm das Urteil an, – was ich später bitter bereute
– , mit dem Hinweis, daß ich freiwillig im Heim
seien wolle. In dem Urteil, was ich garnicht richtig verstand,
wurde es aber so ausgelegt, daß die Fürsorgeerziehung
auf Grund der Straftat in Kraft trete. Ich kann doch aber nicht
freigesprochen und gleichzeitig bestraft werden. Dies überlegte
ich [mir] und merkte ich aber erst
später, als mir das Urteil lan- ge nach dem Termin noch
einmal vorgelesen wurde, und da em- pfand ich die
Fürsorgeerziehung als eine Strafe, welche mir versagte nach
Hause zu meinen Eltern zurückzukehren.
Nach dem Termin
kam ich in den Jugendhof-Schlachtensee, in Berlin-Zehlendorf
[West], Benschalle 2-4. Von dort aus
besuchte ich eine Berufsfindungsklasse des Praktischen Zweiges
zu Berlin-Zehlendorf (West). Ich war noch nicht lange in diesem
Heim, als mein Freund Dieter W[........] und ich, von mehreren
Jugendlichen (Schlägern) be- droht wurden. Wir sollten
beide des Nachts im Schlaf überrascht und verprügelt
werden. Wir beschlossen daher aus dem Heim abzu- hauen. Nach
ein paar Tagen jedoch wurden wir wieder von der Poli- zei
aufgegriffen, nachdem wir schon mehrere Straftaten
gemacht hatten.
Am 8. September 1961 wurde gegen uns
beide ein Haftbefehl er- wirkt, und wir kamen in das
Untersuchungsgefängnis Berlin- Moabit.
Aus der
Untersuchungshaft schrieb ich einen Brief an meine Schwes- ter
Adelheid [Mitchell], dem ich einen Brief an meinen Vater
beilegte, der mich wieder mit ihm versöhnen sollte; ich
hatte das Leben im Heim schon gründlich satt. Meine
Schwester Adelheid jedoch gab den Brief nicht meinem Vater. Sie
schrieb mir ich solle im Heim blei- ben, dort sei ich gut
aufgehoben. Ich ließ den Gedanken nach Hause zu gehen
also wieder fallen.
Aus der Untersuchungshaft schrieb ich
an den Haftrichter und bat ihn für meinen Freund Dieter
W[........] und mich, daß wir in die verbesserte
Untersuchungshaft [nach "Haus
Kieferngrund"] kämen.
Es dauerte nicht
lange und wir kamen beide in das vergitterte Heim des
Jugendamtes nach Berlin-Lichtenrade [West],
wo ich schon einmal war.
Am 18. Dezember 1961 hatten wir
Termin, und er wurde vertagt. Wir kamen beide in das
vergitterte Heim zurück, trotzdem der Haft- befehl
aufgehoben worden war. Über die Weinachtsfeiertage bekam ich
einen Tag Urlaub und besuchte meine Großmutter Eva
S[.....- ......] in Berlin-Lichterfelde (West) [Straße &
Haus-Nr.].
Am 1. Januar 1962 bekam ich wiederum Urlaub.
Mich über- kam das Heimweh. Ich dachte an die Zeit im Heim
zurück wo es mir garnicht gefallen hatte. Ich dachte
daran, daß die 2. Straftat zusammen mit dem Dieter
W[........] garnicht pas- siert wäre, wenn ich zu Hause
gewesen wäre. Das Heim kann mir garnicht soviel bieten wie
meine Eltern. Im Heim lernt man nur Schlechtes und wird [man]
noch mehr verdorben als man schon ist.
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Seite 5 ]
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[ geschrieben
Mitte Januar 1963 ]
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Kurzum,
ich entschloß mich nach Hause zu gehen und mich mit mei nem
Vater wieder auszusöhnen.
Mein Vater nahm mich mit
offenen Armen auf. Er hatte nie gewollt daß ich ins Heim
komme. Er war nicht nachtragend. Er war von der Zeit an immer
freundlich und entgegenkommend mir gegen- über. Mein Vater
behandelte mich anständig, und ich bekam auch keine
Prügel. Wir kamen prima miteinander aus. Ich war
sehr glücklich wieder zu Hause zu sein. Das Jugendamt
setzte meinem Glück jedoch bald ein schnelles
Ende.
Gleich am nächsten Tag schrieb ich ans Gericht
und ans Heim, daß ich nicht die Absicht habe, wieder ins
Heim zurückzukehren. Ich schrieb, daß ich nun für
immer zu Hause bleiben wolle und bat um die Aufhebung der
Fürsorgeerziehung. Auch mein Vater schrieb ans Gericht und
ans Heim, doch weder er noch ich be- kam vom Gericht, oder vom
Heim, Antwort. Wir schrieben nicht nur einmal, sondern
mehrmals, aber unsere Schreiben wurden nicht beachtet.
Am
5. Januar 1962 kam ein Kriminalbeamter zu uns nach Hause; ich
war ganz alleine da. Er forderte mich auf mit ihm zu gehen; er
wolle mich ins Heim zurückbringen. Wir unterhielten uns
ganz manierlich, wobei der Kriminalbeamte hinter dem Zaun
stand; ich hatte ihn nicht reingelassen. Er machte auch keine
Anstalten sich den Zugang mit Gewalt zu erzwingen. Ich sagte
ihm, daß ich nicht kommen werde und es auch niemand
leicht machen werde mich zu holen. Daraufhin ging er zum
nächsten Polizeirevier und for- derte Verstärkung
an.
Es dauerte nicht lange und es kamen 3 Funkwagen mit je
4 Mann Besatzung und noch mehrere Kriminalbeamte. Gewaltsam
ver- schaften sie sich Zugang ins Haus. Sie brachen mehrere
Türen auf und durchsuchten das ganze Haus, jedoch ohne
mich zu finden. Sie benahmen sich als suchten sie einen
Schwerverbrecher. Dies alles geschah ohne Haftbefehl oder
Haussuchungsbefehl oder sonst ir- gendeines Befehls. Erst als
mein Vater am Abend nach Hause kam und sie aufforderte das Haus
und das Grundstück zu verlassen, kamen sie der
Aufforderung nach langem Zögern nach und zo- gen
unverrichteter Dinge ab.
Am 24. Januar 1962 begann ich
durch Vermittlung meines Vaters eine Maurerlehre bei Herrn
Architekt und Maurermeister Paul Skibbe, in Berlin-Frohnau
(West), Laurinsteig 8. Er setzte eine Probezeit auf 4 Wochen an
und war sehr zufreiden mit mir. Ich war gewillt bei ihm meine
Maurerlehre zu beenden.
Am [1.]
März 1962 wollte ich mich in der Berufschule in
Ber- lin-Borsigwalde (West), Tietzstraße, anmelden. In
der Beruf- schule war zufällig ein gewisser Herr Simon vom
Jugendamt. Dieser rief die Polizei an welche mich sofort
abholte. Und plötz- lich war auch ein Haftbefehl da auf
dem das Austellungs- datum des 15. Februars 1962 stand. Am
nächstfolgenden Tag, dem [2.]
März 1962 wurde ich vor den Haftrichter geführt.
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[
Ende der fünf Seiten des mehr perfekt geschriebenen
Lebenslaufes ]
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[
1. Seite der Kladde ]
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ohne Abschnitte - geschrieben Mitte Januar 1963 ]
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Mein
Vater war sehr streng zu seinen Kindern. Er verprügelte uns
oft und dies geschah auch oft genug ohne Grund. Dies mißviel
uns sehr. Mein Bruder und ich beschloßen von zu Hause
fortzugehen. Wir stahlen 2 Fahrräder und wollten damit zu
Verwandten in die [Ost]Zone
fahren. Wir wurden des Diebstahl beschuldigt. Ich kam in ein
Heim des Jugendamtes ins "Haus Kieferngrund" in
Berlin-Lichtenrade, am 5.4.1961. Am 18.7.1961 fand der Termin
für meine strafbare Handlung statt. Ich wurde
freigesprochen doch es wurde die Fürsorgeerziehung als
Er- ziehungsmaßregel angeordnet weil ich gesagt hatte,
daß ich nicht mehr nach Hause wolle. Ich kam in den
Jugendhof Schlachtensee in Berlin- Zehlendorf. Dort entwich ich
zusammen mit meinem Freund Dieter W[..........] auf Grund einer
Bedrohung von Seiten anderer Jugendlicher. Wir begingen
zusammen strafbare Handlungen und wurden nach kurzer Zeit von
der Polizei festgenommen. Wir kamen beide in das "Haus
Kiefern- grund". Am 18. Dezember 1961 fand der Termin
statt der vertagt wurde. Am 1.1.1962 bekam ich Urlaub vom "Haus
Kieferngrund". Ich ging nicht mehr ins Heim zurück.
Ich söhnte mich mit meinem Vater aus und blieb bei ihm.
Gleich am nächsten Tag schrieb mein Vater und ich ans "Haus
Kieferngrund" und ans Gericht; unsere Schreiben wurden
je- doch nicht beachtet. Ein paar Tage darauf wollte man mich
mit Polizei- gewalt von meinen Eltern wegholen; doch man fand
mich nicht. Am 24.1. 1962 begann ich eine Maurerlehre bei Herrn
Paul Skibbe, Architekt und Maurermeister. Er war sehr zufrieden
mit mir. Am [1.] März 1962
wollte ich mich bei der Berufschule anmelden. Dort, in der
Berufschule war ein Beamter des Jugendamtes ein gewisser Herr
Simon der die Polizei telefonisch von meiner Anwesenheit
benachrichtigte. Die Polizei holte mich ab. Am [3.]
März 1962 kam ich wieder ins "Haus Kieferngrund“. Am
4.4.1962 fand der Termin statt der am 18.12.1961 vertagt
worden war. Ich bekam 5 Tage Jugendarrest die ich sofort
verbüßte. Danach kam ich wieder nach "Haus
Kieferngrund". Dort wurde mir von einem Fürsorger
einem gewissen Herrn Gärtner ein schrifliches
Versprechen abverlangt, daß ich nicht mehr abhaue und zu
meinen Eltern gehe. Er sagte wenn ich dieses Versprechen nicht
gebe müsse ich bis zu meinem 19. Lebensjahr im "Haus
Kieferngrund" bleiben. Ich gab dieses
schriftliche Versprechen. Daraufhin wurde ich nach dem
Jugendhof Schlachtensee ver- legt wo mir die Weiterführung
meiner [Maurer]Lehre gestattet wurde.
Der Weg zu meiner Arbeitsstelle vom Heim aus war sehr weit. Ich
mußte immer schon um 3:30 Uhr aufstehen um pünktlich
um 6:30 Uhr bei meiner Arbeitsstelle zu sein. Wenn ich zu Hause
war brauchte ich erst um 6:00 Uhr aufstehen und konnte mit dem
Fahrrad noch pünktlich zur Arbeit kommen. Ich teilte dem
Gericht diese Umstände mit und auch die schlechten
Zustände die im Heim herrschten. Ich schrieb 3 mal be- kam
jedoch keine Antwort. Daraufhin ging ich nach Hause zu
meinen Eltern; ich entwich aus dem Heim. Von der Entweichung
erzählte ich meinem Lehrmeister; dieser verhandelte mit
dem Jugendamt. Eine gewisse Frau Wolf, die für mich
zuständig gewesene Fürsorgerin im Jugendamt versprach
meinem Lehrmeister, daß ich in 1-3 Tagen zu ihm
ziehen dürfe. Er wollte für mich die Vormundschaft
übernehmen und mir ein Zimmer in seiner Villa zur
Verfügung stellen. Ich kehrte noch am gleichen Abend nach
der Verhandlung ins Heim zurück um auf den Umzug zu
warten. Nach über einer Woche war das Versprechen jedoch
nicht erfüllt worden. Ich entwich wiederum aus dem Heim
und ging zu meinen Eltern zurück. Von der Arbeits- stelle
beanchrichtigte ich Frau Wolf telefonisch, daß ich nicht
ins Heim zurückkehren werde da man das Versprechen nicht
erfüllt habe. Ich besuchte von zu hause aus jeden Tag die
Lehrstelle und auch die Berufschule Irgendeine Stelle des
Jugendamtes machte dem Gericht eine falsche Mitteilung.
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[
2. Seite der Kladde ]
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ohne Abschnitte - geschrieben Mitte Januar 1963 ]
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Sie
schrieb dem Gericht, daß ich weder die Lehre noch die
Beruf- schule besuche seitdem ich bei meinen Eltern bin. Diese
Stelle forderte vom Gericht einen Gerichtsvollzieher der mich
aus dem elterlichen Hause abholen sollte. Das Gericht machte
meinem Vater und mir davon Mitteilung; wir sollten uns dazu
äußern. Ich ließ mir sofort ein Arbeits- zeugnis
von meinem Lehrmeister ausstellen in dem er bestätigte, daß
ich jeden Tag die Lehrstelle besuche. Dies schickte ich ans
Gericht und bat wiederum um die Aufhebung der
Fürsorgeerziehung. Nach kurzer Zeit wurde mir und meinem
Vater jedoch mitgeteilt, daß man dem Jugend- amt einen
Gerichtsvollzieher gestellt habe der mich bei Tages- oder
Nacht- zeit von zu Hause holen könne. Doch der
Gerichtsvollzieher kam nicht. Am 5. Juli 1962 wurde ich eines
Diebstahls beschuldigt mit dem ich je doch nichts zu tun hatte
wie sich später herausstellte. Dadurch kam ich jedoch
wieder mit dem Jugendamt in Berührung. Am 15. Juli 1962
wurde ich auf Anordnung des Jugendamtes in das Erziehungsheim
["Beiserhaus"]
bei Kassel, in Rengshausen, eingeliefert. Mein erstes
Entweichen aus diesem Heim hatte eine Meinungsverschiedenheit
zwischen mir und dem Direktor Görisch als Vorspiel.
Daraufhin folgten 2 weitere Entweichungen. Ich entwich immer
mit dem Bestreben nach Berlin zu meinen Eltern zu kommen. Mein
Vater wanderte am 31. Oktober [1962]
nach Australien aus. Er hatte sich lange genug darum gekümmert,
daß ich mitkäme, doch die Mitnahme wurde ihm vom
Berliner Jugendamt verweigert. Mein Vater wanderte also aus
ohne daß ich davon wußte, denn man hatte mir im
Heim den Briefwechsel zwischen meinem Vater und mir untersagt im
Auftrage des zuständigen Berliner Jugendamtes. Das Verbot
war mir dann doch zu viel. Ich entwich wiederum und tauchte in
Hannover unter. Ich fand auch Arbeit und hatte auch eine
Wohnstatt. Ich war nur nicht polizeilich gemeldet. Am 2.
Dezember 1962 fuhr ich per Anhal- ter von Hannover nach Schopp
bei Kaiserlautern im Landkreis Pirmasens. Ich wendete mich dort
zu meiner Kousine Elisabeth F[.........], wohnhaft [außerhalb]
Schopp [Straße & Haus Nr.]. Sie nahm mich auf und
wollte mir eine neue Heimat schenken.
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[
Vermerk: So weit ich mich erinnern kann, wurde das
Schreiben dieser Kladde, sowohl wie auch die Fertigstellung des
besser geschriebenen (oben aufgeführten) angefangenen
Lebenslaufes, durch den plötzlichen Gerichtstermin,
Anfang Februar 1963, im Jugendgericht in Pirmasens,
unterbrochen. Beide Dokumente, obwohl unvollständig,
wurden zu der Zeit, so wie sie waren, von mir dem
Gericht übergeben. Das Kreisjugendamt Pirmasens,
anscheinend, verschaffte sich dann, jeweils, Kopien davon, und
schickte weitere Kopien davon an das Landes- jugendamt Berlin
und an die Anstalt Freistatt im Wietingsmoor. Dort wurde dieser
Lebenslauf zu meiner Akte getan; und ich sehe ihn jetzt erst nach
43 Jahren zum ersten Mal wieder. ]
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