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Albert
Tamborini Dipl. Psych.
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Berlin
NW 87, den 4. Juli 1961 Tile Wardenbergstr. 10
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An
das Amtsgericht Tiergarten – Abt. 408 – B
e r l i n NW 21 Turmstr. 91
Zum Az.: 408 Ds
123/61 Jug
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Laut
Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 24.5.1961 erstatte
ich ein
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Psychologisches
Gutachten
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Betreffend
den Jugendlichen Martin [ M i t c h e l l ] geb. 28.7.1946 in
Berlin, wohnhaft Berlin-Frohnau
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Straße und Hausnummer ]
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Az.:
408 Ds 123/61 Jug.
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Ich
stütze mich hiermit auf die Aktenunterlagen des
Landes jugendamtes und des zuständigen Bezirksamtes
Reinicken- dorf, ausführliche eigene Untersuchungen,
Explorationen und Testerhebungen. Außerdem wurde am
4.7.61 ein Hausbesuch durch- geführt, da trotz Bitte um
Rücksprache und vorherige Anmeldung der Kindesvater nicht
bereit war, zu einer Unterredung zu er- scheinen.
Kurzgefaßte
Anamnese: Martin ist das zweite von fünf [sic =
sechs]
Kindern. Die Mutter ist 1947 verstorben. Martin hat keine
Erinnerungen an sie.
Der Vater ist im Jugendamt
Reinickendorf als ein außerordentlich schwieriger Mensch
bekannt. Es sind verschiedene Gerichtsver- fahren wegen
Widerstandes, Freiheitsberaubung, Urkundenfälschung und
Beleidigung gegen ihn anhängig gewesen. Außerdem ist
der Vater, der der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas
angehört als ausgemachter Querulant bekannt.
Aus
den Unterlagen geht weiterhin hervor, daß am
17.1.1957 dem Vater vom Amtsgericht Wedding das
Aufenthaltsbestimmungsrecht
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über
Martin entzogen wurde. In einem
Bericht der Erziehungs- beratung vom 8.11.56 [
? ] wird Martin als stark
entwicklungs- verzögert mit einem Rückstand von ca 2
Jahren geschildert. Aus den Akten ist ferner zu entnehmen, daß
der Junge bereits seit Jahren [1954- 1956]
als Wegläufer [ aus
Kinderheimen ! ] auffälig
gewesen ist.
Nach dem Tode der Mutter hat der Vater wieder
geheiratet. Die Stiefmutter kümmert sich, soweit es ihr
möglich ist, in menschlich aufgeschlossener Weise um ihre
Stiefkinder, kann sich jedoch gegenüber dem Vater nicht
durchsetzen.
Bezeichnend für die Wesensart des Vaters
ist die Tatsache, daß er auf ein entsprechendes Schreiben
sich telefonisch anmeldete, in recht anmaßender Weise
einen besonderen Termin forderte, der ihm auch zugestanden
wurde, um dann doch nicht zu erschei- nen. Das Angebot, an
einem Sonnabend zur Rücksprache zu kom- men, schlug er mit
der Begründung aus, „wenn er in seinem Garten ernten
wolle, müsse er vorher auch säen“. Er habe
bereits mehrere Sonnabende durch Besuche seines Jungen
verloren. Bei einer Nachprüfung dieser Angaben zeigte
sich, daß der Vater während der gesamten
Unterbringungszeit des Martin [seit
dem 3.5.61] sich nur ein einziges
Mal im Haus Kiefergrund um ihn kümmerte.
In
telefonischer Rücksprache mit dem Heim [Kieferngrund]
lehnte der Vater dann wieder ein persönliches Erscheinen
ab und verlangte kate- gorisch eine strenge Behandlung seines
Sohnes, wie er über- haupt offensichtlich dazu neigt,
jedem Vorschriften zu machen. U. a. War er empört darüber,
daß der Junge im Kieferngrund ge- legentlich fernsehen
dürfe und betitelte das Heim daraufhin rundweg als
Erholungsheim. Bei seinem Erscheinen im Kieferngrund erklärte
er, daß sein Junge nur arbeiten solle, Freizeit sei völlig
überflüssig und Erholung könne er sich selbst
auch nicht leisten. Umgang seines Sohnes mit Gleichaltrigen
lehne er als Vater ab, weil der Junge dadurch nur Schlechtes
lerne und außerdem ungünstig im Hinblick auf den
wahren Glauben be- einflußt würde. Er wirkte nach
Aussagen der Erzieher recht- haberisch ohne jedes Gefühl
dafür, daß sein Sohn im Grunde noch ein
Kind ist,
das Verständnis und Zuwendung braucht. Interessant
ist in diesem Zusammenhang, daß der Jugendliche selbst
bei der Andeutung, daß der Vater zu einer Rücksprache kommen
sollte, prophezeite, daß dieser nicht erscheinen würde
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„der
weiß ja selbst immer alles besser, aber vielleicht schreibt
er Ihnen“.
Der Junge berichtet weiter, daß der
Vater häufig unmäßig strafe und mit Lederriemen
schlage. Das letzte Mal sei es einige Tage vor seiner
Heimeinweisung passiert, weil er bei einem Auftrag gebummelt
habe und zu spät nach Hause gekommen sei. Martin erklärte,
daß er immer viel im Garten und im Hause helfen mußte
und daß er so gut wie keine Freizeit hatte; „nur an
die beiden jüngsten Schwestern (aus 2. Ehe) traue er sich
nicht so ran“. Der Vater könne sich eigentlich mit
niemandem vertragen, immer sei Streit und Unfriede, auch zwischen
ihm und der Stiefmutter. Mit der Stiefmutter kommt Martin recht
gut aus, aber er läßt durchblicken, daß sie
dem dem Vater gegenüber kein Rückrad habe.
An
seine frühe Kindheit kann sich Martin kaum erinnern. Es sei
immer so wie jezt gewesen. In der Schule sei er
anfangs zurückgestellt worden. Er kam dann jedoch
einigermaßen mit, wurde aber im letzten Jahr nicht
versetzt, so daß er jetzt eigentlich die 8B-Kl. Besuchen
müßte. Sein Vater sei aber gegen einen längeren
Schulbesuch, weil er lieber sehen würde, wenn Martin Geld
verdient.
Im Laufe der letzten Jahre habe er schon öfters
versucht, von zu Hause auszurücken, als er es aber einmal
tat, sei er bald erwischt und zurückgebracht worden.
Zuletzt wollte er zu einer Tante nach Halle, von der er jedoch
nur vage Vorstellungen hat. Zusammen mit seinem knapp
14jährigen Bruder Peter stahl er zu diesem Zweck zwei
Fahrräder, um so schneller zu der Tante zu kommen. Wegen
dieser Taten wurde er festgenommen und gem. § 71/JGG in
das Haus Kieferngrund eingewiesen. Auch während dieser
Exploration brachte Martin deutlich zum Ausdruck, daß er
von zu Hause wieder ausrücken würde, wenn man ihn
dorthin zurückbrächte.
Trotz seiner Naivität
und Kindlichkeit hat Martin recht ge- naue Zukunfts- und
Berufsvorstellungen. Er möchte gern Maurer werden und
glaubt auch theoretisch das nötige Wissen
mitzu- bringen.
Besondere Freizeit-Interessen hat er
nicht. Sportlich traut er sich nichts zu und hatte angeblich
auch viel zu wenig
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Freizeit,
um irgendein eigenes Hobby zu entwickeln.
Über
irgendwelche Krankheiten kann Martin keine Auskunft geben;
Unfälle habe er nicht erlitten. Auch aus der
Familien- geschichte weiss Martin kaum Einzelheiten zu
berichten. Bezeichnenderweise erklärt er, nicht einmal zu
wissen, wo sein Vater arbeite. Der Vater sei Ingenieur, aber er
wünsche nicht, daß die Familie allzu viel von ihm
wisse.
Psychologischer Befund: Mittelgroßer,
etwas dysplastisch wirkender Junge, im Auftre- ten
verschüchtert, immer bemüht nicht aufzufallen. Er
wirkt ausgesprochen verprellt, weint leicht und spricht mit
leiser ängstlicher Stimme.
Intelligenz: Leicht
unterdurchschnittlich begabt. Kapazität
einigermaßen ausgenutzt. Es fanden sich keine groben
intellektuellen Ausfälle, sondern eine breit gestreute,
leichte Minderbegabung. Deutlich waren
Auffassungsschwierigkeiten festzustellen, wo- bei zweifellos
auch neurotische Leistungshemmungen, retenti- ve und aggressive
Gehemmtheiten eine Rolle spielen.
Das allgemeine und
schulische Wissen ist lückenhaft, außer- dem ist er
zu ungeschickt, diese Lücken zu vertuschen, wo- durch er
in leistungsmäßiger Hinsicht vielfach
negativer beurteilt wird, als er wirklich ist. Er traut sich
geistig einfach nichts zu, wurde offensichtlich auch kaum
ermutigt und positiv bestärkt. Durch die dauernden Tadel,
die stete Unzufriedenheit, auf die der Junge bei dem Vater
stieß, ist es kein Wunder, daß er später nur
noch entmutigt und mit Minderwertigkeitskomplexen
reagierte.
Durch ein ziemlich langsames persönliches
Tempo ist auch seine Auffassung etwas erschwert. Es fehlt ihm
weitgehend die übliche jugendtümliche Unbekümmertheit
in Verhalten und Reaktion. Logik, Kritik und Urteilskraft sind
zwar vorhan- den, werden jedoch nicht immer eingesetzt. Martin
zeigt wenig Ausdauer. Aktivität entwickelt er nur unter
Druck.
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Eine
eigenständige originelle Phantasie, wie sie für
einen normal entwickelten Jungen in diesem Alter typisch
ist, kommt garnicht zur Entfaltung. In seinem eigenen
Sicherungs- bedürfnis bevorzugt er deshalb nur
ausgetretene und bewährte Wege und scheut jedes Risiko –
„geht ja sowieso schief“. Seine Neigung zu Aufgabe
und Resignation ist bei Berücksichti- gung seines Alters
wahrhaft erschreckend.
Die formale Intelligenz zeigt keine
Ausfälle. Gedächnis, Reproduktions- und Merkfähigkeit
sind normal. Die Orientie- rung örtlich, zeitlich und zur
Person ist intakt. Ein Hinweis auf eine geistige Störung
oder einen Defekt fand sich nicht.
Seine Begabung ist im
praktisch-manuellen Bereich besser als im theoretischen. Er
vermag sich hier besser auf die Situ- ation einzustellen und
zeigte schnelle Übungseffekte, die seine Gesamtleistung
anheben.
Charakteristik: Außerordentlich
gehemmter und durch seine schwierigen Umwelt- verhältnisse
in seiner Entwicklung beeinträchtigter Jugend- licher. In
seinem Wesen ist er lasch, schon in der körperli- chen
Erscheinung ungestrafft, ohne feste Konturen, ständig leicht
erregt. Typisch ist für ihn bei allen Themen, die
ihn gefühlsmäßig belasten, seine Aufregung:
Zitterndes Kinn, ständig fingern die Hände an irgend
etwas herum und er erlebt förmlich Schweißausbrüche.
Er
ist nicht allzu anpassungsfähig, relativ ungewandt
und unselbständig, wirkt stets belastet und unfrei. Im
Rahmen einer Gemeinschaftserziehung ist er zumindest anfangs
schwer durchsetzungsfähig. Er fühlt sich ständig
in die Verteidigung gedrängt und reagiert dann höchstens
einmal ausbruchshaft in einer Art „Flucht nach vorn“,
wenn er keinen anderen Ausweg mehr sieht und sich gestellt
fühlt.
Martin [Mitchell] ist als eine Mischung von
Kindlichkeit, Alt- klugheit, Angst, Verprellung, Trotz und
verdrängter Aggressi- vität zu bezeichnen. Er erlebt
den Vater seit Jahren als ständige seelische Belastung,
erwartet trotzdem von ihm Hilfe und sucht in einer etwas
primitiven Art Zuflucht, um jedes [
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Mal
durch die völlig überforderte Haltung des Vaters
von neuem enttäuscht und zurückgestoßen zu
werden. Zumindest unbewußt weiß er, daß er
ohne Hilfe von außen mit dem Leben nicht fertig werden
kann.
Die Straftaten stehen ohne jeden Zweifel im
Zusammenhang mit den schwer gestörten familiären
Bindungen, sind jedoch kaum mit einer Bereicherungsabsicht zu
erklären. Martin wollte weg von zu Hause und nahm sich
sozusagen das Werkzeug dazu. Er weiß zwar durchaus, daß
Stehlen verboten ist, jedoch stand im Augenblick der Tat das
Wegkommen im Vordergrund, so daß er keine ethischen oder
moralischen Bedenken aktualisierte, sondern unter dem
Situationsdruck blind handelte. Aus dieser Verhaltensweise
spricht einerseits die seelische Drucksitu- ation, in der er
lebte, andererseits die Unreife dieses Jungen, der in seiner
psycho-physischen Entwicklung kaum einem 14jäh- rigen
gleichzusetzen ist. Die innere Not, in der dieses Kind lebt,
äußert sich z. B. Darin, daß Martin den Gutachter
in einer vertraulichen Unterredung fragte, ob er nicht
dafür sorgen könne, daß auch seine beiden
anderen Geschwister in ein Heim kämen. Martin hat Angst
vor dem Vater und möchte lieber in einem Heim bleiben als
wieder nach Hause gehen. Bei dem Besuch des Vaters im Haus
Kiefergrund kam es zur Überraschung des anwesenden
Erziehers plötzlich zu einem Aus- bruch des Jungen, der
dem Vater in bitterer Form seine Härte und Herzlosigkeit
vorwarf. Angeblich soll der Vater mit Betroffenheit und
völliger Überraschung reagiert haben.
Nach dem
Eindruck, den sowohl der Junge machte als auch nach den
übereinstimmenden Bekundungen aller Menschen, die mit dem
Vater zu tun hatten, kann man nur feststellen, daß er für
die Erziehung seines Jungen keineswegs die
notwendigen Voraussetzungen
mitbringt.
Forensich-psychologische
Würdigung: Vorbehaltlich neuer Aspekte, die sich unter
Umständen in der Hauptverhandlung ergeben, müssen vom
forensisch-psychologi- schen Standpunkt aus die Voraussetzungen
des § 3 JGG verneint werden. Der Jugendliche war z. Z. Der
Tat zwar in der Lage,
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das
Unrechte seines Verhaltens zu erkennen, stand jedoch unter
einem so erheblichen situativen Druck, daß er nicht fähig
war, gemäß seiner Einsicht zu handeln.
Es wird
jedoch dringend empfohlen, die für
die weitere Ent- wicklung des Jungen unbedingt notwendige
pädagogische Förderung
durch die Anordnung der Fürsorge-Erziehung
sicher- zustellen.
Obwohl Martin
[Mitchell]
im Grunde ein gutmütiger,
außerordent- lich liebebedürftiger und
anlehnungsbereiter Jugendlicher ist,
gestaltet sich die Prognose durch die bereits einge- tretene
schwere Kontaktstörung äußerst unsicher.
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A
. T a m b o r i n i (A. Tamborini) Dipl. Psych.
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